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Mietwerkstatt / Selbsthilfewerkstatt eröffnen

Hallo, ich schraube ja ab und zu mal am Auto.
Jetzt hat mich heute ein Kollege angesprochen, dass er eine Halle hätte und gerne eine Mietwerkstatt mit 2 Hebebühnen aufmachen will. Er schraubt auch viel, ist aber kein gelernter KFZler.

Nun die Frage, da ja alles noch in Planung ist.

- Was wäre für euch interessant, wenn Ihr Kunde werden würdet ? Hebebühne ist klar, aber was wäre für euch noch interessant ?
Natürlich unter dem Aspekt, dass der Stundenpreis dadurch teurer wird.

Beste Antwort im Thema

Vermutlich (ich gehe mal davon aus, dass das wegen der ganzen UVV so ist) ist es aber dann sinnvoll, gute Gerätschaften zu haben, also nix TwinBusch oder ähnliches, weil das Sachen sind, die in kundiger Hand funktionieren mögen, aber nicht, wenn da Laien dran rumspielen. Eventuell ist es ohnehin nicht ratsam, die Leute dann auf die Hebebühne fahren zu lassen und sie das Auto selbst heben zu lassen, weil vermutlich der Betreiber hier haftet. Also keine Knöpfe für hoch/runter, sondern Schlüsselschalter, damit da keine Unfälle passieren... Wer haftet, wenn ein Kunde die Hebebühne kaputtgemacht hat, am Reifenmontiergerät den Motor zerstört hat, an der Wuchtmaschine die Spannmittel versaut, usw, usf.?

Mit Tipps und so wäre ich hier an der Stelle auch vorsichtig, wenn keiner der Betreiber in der (rechtlichen) Lage ist, die korrekte Ausführung festzustellen, hier können sich ganz schnell Probleme hinsichtlich der Haftungsfrage ergeben. Auf der sicheren Seite ist man da vermutlich erst, wenn ein Kfz-Meister mit im Boot sitzt.

Wie sieht es mit Spezialwerkzeug aus? Das erwartet man unter Umständen, weil man vielleicht die Mietwerkstatt aufsucht, um irgendwas dort zu erledigen, was man zuhause in der Garage nicht hinbekommen hat.

Sinnvollerweise würde ich einen Teilehandel mit angliedern, die gängigsten Teile sollte sowieso vor Ort sein, denn sonst blockiert ein Auto mit kaputten Bremsen oder Antriebsgelenken mal schnell ein paar Tage die Hebebühne, was ja auch nicht im Sinne des Erfinders wäre. Also entweder selbst einen Teilehandel aufziehen oder aber einen Händler mit ins Boot holen, der einem dann natürlich entgegenkomme mit einem kleinen Kundenrabatt und separater Provisionszahlung an mich als Vermittler.

Die weiter oben angesprochene Zulässigkeit der Halle für ein Kfz-Gewerbe würde ich nicht ganz unter den Teppich kehren, speziell, was Umweltschutzauflagen angeht. Da muss sichergestellt sein, dass kein Öl ins Grundwasser gelangen kann, also muss hier technisch vorgesorgt werden, dann muss geregelt sein, wie die verbrauchten Betriebsstoffe (Öle, Altreifen, Altmetalle usw.) entsorgt werden, auch hier sollte man im Vorfeld entsprechende Vorkehrungen treffen, um hinterher nicht auf dem Zeug sitzenzubleiben und es dann teuer loswerden muss. Hier unterscheiden die Entsorger erheblich zwischen Privatleuten und Gewerbetreibenden.

Dann sollte man auch dran denken, dass nicht immer Leute mit guten Absichten auftauchen, sondern auch mal einer kommen könnte, der beispielsweise geklaute Teile verbaut, hier kann man einem dann ganz schnell eine Mittäterschaft unterjubeln....

Wie gesagt, inwieweit das zutrifft, ist eben eine Sache der jeweiligen Situation. Am Anfang, wenn die Kunden im Freundeskreis sitzen, ist die eine oder andere meiner Überlegungen sicher übertrieben, aber wenn das Ding wächst, kommen auch solche Aspekte zum Tragen und dann ist es nicht schlecht, diese Situation im Vorfeld schon bedacht zu haben und entsprechende Lösungen zu haben.

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Zitat:

@Go}][{esZorN schrieb am 24. März 2019 um 11:08:56 Uhr:


Das mit den Hebebühnen ist Quatsch. Wir haben hier mindestens zwei Selbsthilfewerkstätten, die Twinbusch aufgestellt haben. Solange die abgenommen sind, ist das auch kein Problem.
Auch muss ich dem Kunden ja wohl zutrauen können, dass er sein Auto selbst auf die Bühne bringen kann. Wenn du zehn Bühnen hast, kannst du nicht nur rumrennen, um den Leuten die Autos hoch- und runterzufahren.
Natürlich muss man ein Auge drauf haben, damit nicht einer den Bühnenarm wegzieht, weil er grad im Weg ist oder die Karre mit einer Verteilung 80/20 aufbockt, aber ein bisschen Eigenverantwortung muss auch sein.
Sonst darfst du gar kein Werkzeug rausgeben, weil ja jemand die Batterie zuerst am Pluspol abklemmen und an Masse kommen könnte.

Ob das nun Quatsch ist oder nicht, würde ich an deiner Stelle lieber mal offen lassen. Ein Twinbusch-Gerät ist und bleibt ein Chinaprodukt mit allen seinen Vor- und Nachteilen, die man an der Stelle nicht weiter erörtern muss. Ich spare mir an der Stelle auch die Vergleiche zu renommierten Herstellern bzw. deren Produkten.

Wenn jemand in dem Betrieb zu Schaden kommt, kann der Betreiber froh sein, wenn er im Vorfeld alles bedacht hat, was ihn dann auf einem großen Schaden sitzenlässt, den die Versicherung nicht übernehmen muss, weil gewisse Dinge nicht beachtet wurden.

Ich habe hier nur meine persönliche Einschätzung zum Besten gegeben, mehr nicht.

Zitat:

@HebenIstEinfach schrieb am 24. März 2019 um 11:26:13 Uhr:


Sehr coole Antworten. Danke schonmal an alle, außer....

@cdfcool : Um eine Hebebühne zu bedienen muss man lediglich unterwiesen sein und braucht keine Ausbildung. Somit sehe ich da kein Problem, wenn jemand sein Fahrzeug selbst aufbockt. Wenn es unten liegt, hat derjenige was falsche gemacht, wenn der Betreiber eine gültige UVV Prüfung hat.
Allgemein merkt man bei dir heraus, dass du schon gerne allein arbeitest, weil du anderen nicht traust 😁 Kann ich verstehen, bin selbst genauso, aber der Kollege ist da menschenoffen.

Soweit schon richtig, solange man den Schaden dann auch auf den Verursacher eingrenzen kann, gebe ich dir recht. Was aber, wenn die Hebebühne dadurch unbrauchbar wird? Was ist, wenn jetzt auch noch ein Dritter zu Schaden kommt?

Glaubst du wirklich, dass die Versicherung dann für alles aufkommt, ohne vorher ganz genau zu prüfen, inwieweit sie den Ball an dich oder den Verursacher zurückspielen kann? Was ist, wenn der Verursacher keine Haftpflichtversicherung und kein Geld hat? Da kannst du den Leuten jeden Wisch zur Unterschrift vorlegen, der nützt dir nichts, wenn danach nichts zu holen ist.

Ich traue jedem, bei dem ich mich von dessen Kenntnissen und Fähigkeiten überzeugt habe. Auch bei mir arbeitet ab und zu jemand mit, wenn der Laden brummt, und ja, ich lasse da nicht jeden ran, dafür sind mir meine Maschinen zu schade, die wurden so ausgewählt, dass die ihren Job gut machen und das möglichst so lange, wie die Abschreibung läuft, was danach kommt, wird dann entschieden, wenn es soweit ist.

China oder nicht, interessiert niemanden ! Es geht hier einzig und allein darum, dass die Hebebühne mängelfrei ist, was in einer Mietwerkstatt sehr wichtig ist.

Ich helfe ab und zu bei einem Freund, der Werkstattausrüstungen vertreibt und betreut, aus. Und ich sehe da schon gewisse Unterschiede zwischen China-Equipment und (natürlich auch deutlich teureren) Gerätschaften aus hiesiger Produktion.

Natürlich gibt es Unterschiede in der Qualität, das stellt ja auch niemand hier in Frage. Wenn die Chinabühne aber abgenommen ist, spielt das gar keine Rolle. Wenn die im professionellen Einsatz nach einem halben Jahr im Arsch ist, merkt halt der Inhaber, dass er nächstes Mal vielleicht doch ein bisschen mehr Geld ausgeben sollte.

Also wenn ich mich da noch einmischen darf....
Erstmal ist es nicht so ganz richtig mit dem gewerblichem betreiben eine Bühne. Wenn ein Leihe ein Auto aufbockt und dabei ein Schaden entsteht, ist der Betreiber nicht automatisch mit einer Unterweisung aus dem Schneider. UVV reicht auch nicht (nur 1X im Jahr) denn die Aufnahmeteller müssen immer in Ordnung sein. Also ganz vorsichtig.
Aber das wollte ich gar nicht erzählen. Achsmessgerät und -bühne würde ich mir sparen, das sprengt den Rahmen der Investitionen. Klimaservicegerät darf nur von geschultem Personal bedient werden (Unterweisung reicht nicht).
Reifen wuchten und montieren anbieten ... ? Auch nicht ganz einfach so. bedenkt die Runflat (spezielle Maschinen) und die Sensoren......
Wichtig wäre auf alle Fälle noch ein Auslesegerät.
Ein Meister MUSS bei bestimmten gewerblichen arbeiten (z.B. an der Bremse) vor Ort sein.

Noch zu bedenken, wir haben bereits einige Mietwerkstätten (mit)ausgestattet, sollte man auch, dass viele bereits nach kurzer zeit wieder aufgegeben, da eine Mietwerkstatt nicht immer so angenommen wird wie erhoft, sei es weil die Hilfe mangelhaft oder die Lage nicht gut ist. Also erstmal klein anfangen, damit man schauen kann ob es überhaupt angenommen wird. Das kann man z.B. auch mit einer billigen TwinBusch Bühne. Kundendienst wird bei denen allerdings nicht so gross geschrieben und ein anderen zu finden der die im notfall rep. kann schwierig werden. Nachkaufen von weiteren Bühnen kann man ja schnell, daher würde ich wahrscheinlich auch erstmal mit z.B. 2 Bühnen.

Alles andere wurde ja denke ich schon geschrieben.

Wie auch immer, wünsche euch viel Glück bei der Umsetzung :-)

Deswegen ja der Schlüsselschalter für Auf/Ab, dann kann das nur das Personal selbst bedienen und nicht der Laie...

Zitat:

@tgenius schrieb am 24. März 2019 um 13:39:31 Uhr:



Ein Meister MUSS bei bestimmten gewerblichen arbeiten (z.B. an der Bremse) vor Ort sein.

Das ist so einfach Quatsch... der muss das weder abnehmen noch ein Protokoll oder sonstiges anfertigen. Entscheidend ob überhaupt Meisterplicht besteht oder nicht ist die Zugehörigkeit des Gewebes (hwk oder IHK)

Genauso ist die Aussage nicht richtig, dass man Meister sein muss um Ratschläge zu geben oder hier rechtlich besser dastehen würde... Falsch ist nun Mal falsch und du wirst unabhängig deiner Qualifikation zur Rechenschaft gezogen.

Als Meister hast du nun mal die Qualifikation, und damit darfst du dann auch Leute anleiten... Und da du die Qualifikation hast, darfst du anleiten, bist du kein Meister, hast du nicht die Qualifikation und darfst entsprechend nicht anleiten.

Es ist ein Unterschied, ob ich dir im Wirtshaus einen Ratschlag gebe, für den du mich nachher nicht haftbar machen kannst, oder ob ich dir in meinem Betrieb einen Ratschlag gebe, der einer Anleitung gleichkommt.

Prinzipiell dürfte so ein Gewerbe maximal als Werkzeugverleih laufen, um nachts noch einen ruhigen Schlaf zu finden.

Zitat:

@cdfcool schrieb am 24. März 2019 um 14:54:10 Uhr:


Als Meister hast du nun mal die Qualifikation, und damit darfst du dann auch Leute anleiten... Und da du die Qualifikation hast, darfst du anleiten, bist du kein Meister, hast du nicht die Qualifikation und darfst entsprechend nicht anleiten.

Es ist ein Unterschied, ob ich dir im Wirtshaus einen Ratschlag gebe, für den du mich nachher nicht haftbar machen kannst, oder ob ich dir in meinem Betrieb einen Ratschlag gebe, der einer Anleitung gleichkommt.

Prinzipiell dürfte so ein Gewerbe maximal als Werkzeugverleih laufen, um nachts noch einen ruhigen Schlaf zu finden.

Na also: Haupttätigkeit Werkzeugverleih und Nebentätigkeit sind die Reparaturen->IHK und es besteht keine Meisterpflicht. Das dir nur der Meister Ratschläge geben darf ist halt dein wunschdenken aber Pflicht kann ich mir nicht vorstellen

Früher kostete es glaube ich 10,-€ für nur eine Bühne und etwas Hilfestellung. Das habe ich aber nur mal bei einem Kumpel mitbekommen, der eine in Anspruch genommen hat und das ist schon 20 Jahre her, so das ein normaler Stundensatz jetzt sicherlich bereits bei 15-20,-€ liegen dürfte.
Wie geschrieben, das meiste Werkzeug habe ich davon selbst, daher kann ich deine Frage meinerseits mit nein beantworten.
Nutzung großer Geräte muss man natürlich separat berechnen.
Werkzeug nur rausgeben, wenn jemand mit seinem nicht weiter kommt.

Zitat:

@best-kiter schrieb am 24. März 2019 um 15:16:39 Uhr:



Zitat:

@cdfcool schrieb am 24. März 2019 um 14:54:10 Uhr:


Als Meister hast du nun mal die Qualifikation, und damit darfst du dann auch Leute anleiten... Und da du die Qualifikation hast, darfst du anleiten, bist du kein Meister, hast du nicht die Qualifikation und darfst entsprechend nicht anleiten.

Es ist ein Unterschied, ob ich dir im Wirtshaus einen Ratschlag gebe, für den du mich nachher nicht haftbar machen kannst, oder ob ich dir in meinem Betrieb einen Ratschlag gebe, der einer Anleitung gleichkommt.

Prinzipiell dürfte so ein Gewerbe maximal als Werkzeugverleih laufen, um nachts noch einen ruhigen Schlaf zu finden.

Na also: Haupttätigkeit Werkzeugverleih und Nebentätigkeit sind die Reparaturen->IHK und es besteht keine Meisterpflicht. Das dir nur der Meister Ratschläge geben darf ist halt dein wunschdenken aber Pflicht kann ich mir nicht vorstellen

Plötzlich kannst du es dir nur nicht mehr vorstellen?

Bei den meisten Leuten, die sowas aufmachen, dürfte die Intention sein, andere an den Kosten der Werkzeuge und Maschinen zu beteiligen, das ist durchaus eine Überlegung wert. Nur muss man dann eben auch alles bedenken, was damit zusammenhängt, und dann gehen die Koasten schneller durch die Decke als man annimmt.

Ob da jetzt ein Meister dabei sein muss oder nicht, ist ja nicht der Knackpunkt, das kann man sicher so ausgestalten, dass das umgangen werden kann, letztendlich muss man selbst dabei mit Gewinn aus der Nummer rauskommen, dann passt es sicher. Aber das ist eben oft anders....

Wir haben auch mal darüber nachgedacht, Reifendienstgeräte als Mietangebot vorzuhalten, damit die Leute ihre im Internet gekauften Reifen montieren können, und dafür habe ich dann eben ein paar ausgemusterte Maschinen und Werkzeuge gestiftet. Die Ernüchterung kam schnell, denn in gut der Hälfte der Fälle hat es nicht funktioniert, weil eben ein Laie nicht alle Kniffe kennt, die hier nötig sind, und die Vorstellung, die Leute an unseren neuen Maschinen rumpfuschen zu lassen, läßt mir die Rückenhaare aufstehen....

Ich vermute, wenn man das auf den ganzen Bereich des KFZ-Geschraube ausweitet, wird sich auch die von mir gemachte Erfahrung darauf ausweiten.

In der Mietwerkstatt läßt sich die Meisterpflicht nicht umgehen. Man kann sich zwar mit Tricks an der eindeutigen Gesetzeslage vorbeimogeln - bis ein Laie von der Bühne fällt und sich das Genick bricht oder ein anderer Depp beim Schweißen die Hütte anzündet.

Wenn man nun mit 18"ern oder breiten Felgen mit schmalen Reifen ankommt, dann wird es natürlich problematisch. Auch müssen die Reifen dann heil bleiben. Da muss man sich dann daneben stellen und das wäre dann ein Service, den man als Werbung abtun müsste, so wie einiges an Werkzeug, welches man im Einzelfall zur Verfügung stellt, wenn nichts mehr geht. Das Werkzeug, welches ich für mich privat kaufe, konnte ich mir ja auch leisten und es muss vielleicht nicht das teuerste sein. Einen Achsmessstand würde ich auch erst besorgen, wenn es angelaufen ist, aber halt schon mal eine passende Bühne vorsehen.
Reifen aufziehen und Achsvermessung kann man ja vielleicht auch pauschal berechnen und für seine Kunden anbieten. Ich denke halt, dass es eine gute Werbung ist, wenn die Leute fast alles dort erledigen (lassen) können und nicht unverrichteter Dinge wieder fahren müssen, nur weil denen ein 17er Inbus oder so fehlt.

Ich habe mir heute das rechte Spielzeug gegönnt. Meine Ravaglioli G7441.22 will ich dafür nun verkaufen.

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