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Mietwagenunternehmen

Themenstarteram 1. Juli 2017 um 4:06

Hallo,

ich hab grad ein Mietwagenunternehmen gegründet. Hab die Konzessionsbescheinigung zugeschickt bekommen und da steht man muss jemanden als Telefonist einstellen. Jetzt wollte ich mal fragen ob das wirklich zwingend notwendig ist?

Danke

Beste Antwort im Thema
am 1. Juli 2017 um 8:27

Das ist aber des Problem des Unternehmers und nicht der Behörde, die der Aussage des TE nach die Einstellung eines/r Telefonisten/in vorschreibt.

49 weitere Antworten
49 Antworten

Zitat:

@loris_86 schrieb am 1. Juli 2017 um 06:06:37 Uhr:

Hab die Konzessionsbescheinigung zugeschickt bekommen und da steht man muss jemanden als Telefonist einstellen. Jetzt wollte ich mal fragen ob das wirklich zwingend notwendig ist?

Natürlich nicht. Die Jungs der Konzessionsbehörde wollen nur die Arbeitslosenstatistik nach unten treiben. Ignoriere den Käse einfach und betreibe dein Gewerbe.

 

:rolleyes:

Zitat:

@loris_86 schrieb am 1. Juli 2017 um 06:06:37 Uhr:

Hallo,

ich hab grad ein Mietwagenunternehmen gegründet. Hab die Konzessionsbescheinigung zugeschickt bekommen und da steht man muss jemanden als Telefonist einstellen. Jetzt wollte ich mal fragen ob das wirklich zwingend notwendig ist?

Danke

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Also ich habe noch kein Mietwagenunternehmen gesehen, dass KEINE Annahmekraft/Telefonist gehabt hat.

Wer soll denn die Aufträge annehmen?

Wer Fragen beantworten, wenn der Mietwagennutzer unterwegs liegenbleibt und in die Werkstatt muss?

Wer beantwortete die telefonische Anfrage der Polizei bei einer Routinekontrolle, wenn festgestellt wird, dass kein geeichter Tacho im Fahrzeug vorhanden ist?

Anstellen brauchst Du keinen, wenn Du es selbst machst...Du musst dann aber immer erreichbar sein und es zählt da leider kein Anrufbeantworter....

am 1. Juli 2017 um 5:49

Der Unternehmer selber als Beispiel? Es gibt genügend Taxiunternehmer, die selber fahren und Telefonate dabei annehmen. Dann wird sowas auch als Mietwagenunternehmer funktionieren. Ist halt die Frage, ob man sich selber als Telefonisten angeben darf.

am 1. Juli 2017 um 6:20

Zitat:

@loris_86 schrieb am 1. Juli 2017 um 06:06:37 Uhr:

Hallo,

ich hab grad ein Mietwagenunternehmen gegründet. Hab die Konzessionsbescheinigung zugeschickt bekommen und da steht man muss jemanden als Telefonist einstellen. Jetzt wollte ich mal fragen ob das wirklich zwingend notwendig ist?

Danke

Kannst du bitte mal den genauen Wortlaut posten oder das eingescannte Dokument (personenbezogene Angaben geschwärzt)? Eine Vorschrift, jemand für eine bestimmte Tätigkeit einzustellen, gibt das Gesetz eigentlich nicht her …

am 1. Juli 2017 um 6:34

Woher willst du das wissen? Du weißt ja nichtmal um welches Land es sich handelt.

Ob man eine Telefonistin oder einen Telefonist zwingend benötigt kann ich nicht sagen, daß weiß nur der TE selbst, ob er die Geschäfte "ohne" abwickeln kann.

Man stelle sich aber mal vor, jemand ruft bei diesem Mietwagenunternehmen an, der Chef (TE) ist aus irgendwelchen Gründen verhindert ans Telefon zu gehen, der mögliche Kunde versucht es ein zweites Mal erneut und wird wieder nicht angenommen, dann sucht der sich halt eine andere Firma wo er ein Mietfahrzeug bekommt.

am 1. Juli 2017 um 8:27

Das ist aber des Problem des Unternehmers und nicht der Behörde, die der Aussage des TE nach die Einstellung eines/r Telefonisten/in vorschreibt.

Wir haben unseren Firmenfuhrpark an unser "eigenes" Mietwagenunternehmen in Deutschland ausgelagert, und haben definitiv keine Telefonistin!

am 1. Juli 2017 um 8:54

Es gibt auch Office Services die so etwas machen. Da hat eine Telefonistin 20 verschiedene Telefone und meldet sich unter Deinem Firmennamen.

Moin Moin !

Zitat:

Wir haben unseren Firmenfuhrpark an unser "eigenes" Mietwagenunternehmen in Deutschland ausgelagert, und haben definitiv keine Telefonistin

Vielleicht sollte man erst einmal auf den Unterschied zwischen Mietwagenunternehmen und Fahrzeugvermietung eingehen.Letztere vermieten Fzge , ein Mietwagenunternehmen ist dagegen wie eine Taxizentrale , nur mit dem Unterschied, dass die Fzge nicht als Taxen gekennzeichnet sind, nicht an Taxenständen o.ä. halten dürfen oder dort Fahrgäste aufnehmen dürfen , auch dürfen sie keine "zufälligen" Fahrgäste am Strassenrand aufnehmen. Sie fahren ausschliesslich nach Beauftragung aus der Zentrale. D.h. im Umkehrschluss: keine Telefonzentrale = keine Aufträge Eine Rufumleitung auf einen Fahrer ist m.W. nicht zulässig.

MfG Volker

NT. :

Zitat:

Es gibt auch Office Services die so etwas machen. Da hat eine Telefonistin 20 verschiedene Telefone und meldet sich unter Deinem Firmennamen.

Das wäre z.B. eine Möglichkeit

am 1. Juli 2017 um 10:07

Man kann die Personenbeförderung auch ähnlich wie bei Uber über eine App beauftragen lassen.

Im Gegensatz zu Uber die das mit Privatfahrern versuchen steht ja ein lizensiertes Mietwagenunternehmen dahinter mit Fahrern die einen Personenbeförderungsschein haben.

Was hast Du genau gegründet ?

a) Eine Personenbeförderung mit Mietwagen

oder

b) Ein Unternehmen, das Kfz ans Selbstfahrer vermietet ?

am 1. Juli 2017 um 17:27

was für eine Frage

ein Mietwagenunternehmen befördert Personen und ein Autoverleih vermietet Autos

am 1. Juli 2017 um 21:42

Und nur für den Verkehr mit Mietwagen (§ 49 PBefG) benötigt man eine Konzession, nicht aber für eine Autovermietung.

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