Mietwagenunternehmen

Hallo,
ich hab grad ein Mietwagenunternehmen gegründet. Hab die Konzessionsbescheinigung zugeschickt bekommen und da steht man muss jemanden als Telefonist einstellen. Jetzt wollte ich mal fragen ob das wirklich zwingend notwendig ist?
Danke

Beste Antwort im Thema

Das ist aber des Problem des Unternehmers und nicht der Behörde, die der Aussage des TE nach die Einstellung eines/r Telefonisten/in vorschreibt.

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Also ich bin momentan noch alleine mit nur einem Auto unterwegs.. es wäre für mich schon sehr aufwendig eine Telefonistin einzustellen plus brauch ich das auch einfach nicht da ich ja mobil immer erreichbar bin.. plus MUSS ich extra einen fixen Telefonanschluss bei mir zu Hause machen-das finde ich auch komisch.. müsste das wenn nicht auch per Mobiltelefon gehen?

Du musst keinen reinen telefonist einstellen, allerding jemand (geeigneten) bereithalten, der die Anrufe am firmensitz entgegen nimmt. Das könnte mMn auch ein zweiter Fahrer, Freundin, Schwiegermutter o.ä sein.
Diese Vorgaben alleine zu bewerkstelligen wird schwierig .

Es würde mich aber mal interessieren mit welchen Infos du dein Unternehmen gegründet hast. Waren dir diese Vorgaben vorher nicht bekannt?

Also "der Unternehmer hat geeignetes Personal zu beschäftigen" heißt "jemanden bereithalten der die Anrufe entgegen nimmt"- nicht jemanden fix anstellen? Das wär ja schon mal ein bedeutender Unterschied. Also könnte ich bei einer Betriebssitzkontrolle sagen dass meine Freundin das regelt d.h. ich muss nicht nachweißen, dass ich jemanden fix eingestellt habe?

Dazu müsste man definieren was "beschäftigen" genau bedeutet.
Lt. Wikipedia ist u.U. eine Entlohnung nicht zwingend erforderlich.
Hierzu würde ich dir aber raten dich an einen steuerberater, Anwalt, Agentur für Arbeit o.ä. zu wenden.

Das wird eben der Unterschied zum Taxiunternehmen sein?!

Keine Auftragsannahme vom Fahrzeug aus und die beschriebenen Auflagen unterbinden das recht wirksam.

Ich verstehe den Punkt mit der Rufumleitung nicht. Ist die nun generell verboten? Was ist eine Postschaltung?

Dürfte man auf ein Handy umleiten, könnte man evtl. im Fahrzeug die Anrufe annehmen (die Aufträge nicht!), würde dann zum Betriebssitz zurückkehren, den Auftrag telefonisch bestätigen und dürfte dann den Auftrag abwickeln. Also wenn...

Ist zu umständlich? Dann eben eine Telefonistin anstellen oder eben nicht immer erreichbar sein... oder ein Taxiunternehmen gründen.

Übrigens... wenn man sich fragt, wo solche Auflagen herkommen:

Zitat:

https://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/pbefg/gesamt.pdf
...
§ 49 Verkehr mit Mietomnibussen und mit Mietwagen
...
(4) Verkehr mit Mietwagen ist die Beförderung von Personen mit Personenkraftwagen, die nur im ganzen zur Beförderung gemietet werden und mit denen der Unternehmer Fahrten ausführt, deren Zweck, Ziel und Ablauf der Mieter bestimmt und die nicht Verkehr mit Taxen nach § 47 sind. Mit Mietwagen dürfen nur Beförderungsaufträge ausgeführt werden, die am Betriebssitz oder in der Wohnung des Unternehmers eingegangen sind. Nach Ausführung des Beförderungsauftrags hat der Mietwagen unverzüglich zum Betriebssitz zurückzukehren, es sei denn, er hat vor der Fahrt von seinem Betriebssitz oder der Wohnung oder während der Fahrt fernmündlich einen neuen Beförderungsauftrages erhalten. Der Eingang des Beförderungsauftrages am
Betriebssitz oder in der Wohnung hat der Mietwagenunternehmer buchmäßig zu erfassen und die Aufzeichnung ein Jahr aufzubewahren.
Annahme, Vermittlung und Ausführung von Beförderungsaufträgen, das Bereithalten des Mietwagens sowie Werbung für Mietwagenverkehr dürfen weder allein noch in ihrer Verbindung geeignet sein, zur Verwechslung mit dem Taxenverkehr zu führen. Den Taxen vorbehaltene Zeichen und Merkmale dürfen für Mietwagen nicht verwendet werden. Die §§ 21 und 22 sind nicht anzuwenden.
...

Darauf gekommen bin ich über diesen Link:

https://www.muenchen.de/.../Mietwagengewerbe.html

PS/Edit:

Ein Grammatikfehler in einem Gesetz ist mir auch noch nicht untergekommen. 😁

PPS:

Steht jetzt aber auch nichts von einer Beschäftigungspflicht im Gesetz, meine ich...
Morgen mal beim Amt nachfragen...

Danke für eure Hilfe. Ich sehe schon, das ist nicht so einfach- werde da wirklich mal meinen Steuerberater fragen müssen 🙂
Ich hab auch schon mit dem Gedanken gespielt mir auch von UBER Aufträge vermitteln zu lassen in Zukunft.. allerdings ist das dann schon ziemlich absurd, weil da bekommt man ja die Aufträge über die App aber trotzdem müsste mich praktisch immer jemand anrufen -weil sie ja fernmündlich eingehen müssen, obwohl ich die Aufträge selbst bekomme.. Was soll der dann sagen am Telefon: "du hast grad einen Auftrag bekommen aber das weißt du ja selbst?" 🙂)

Der Krieg zwischen Taxlern und Mietwagen geht ja schon 40 Jahre .... Hab das damals mitbekommen weil ich in den Semesterferien ein * Lasttaxi* für ein Mietwagenunternehmen gefahren hab. Dort gab es eine Zentrale rund um die Uhr besetzt und ca 20 Mietwagen und 50 Mercedes vergleichbar mit den heutigen Sprinter. Alle Fahrer waren selbständig und haben eine Monatspauschale an die Zentrale gezahlt, die auch die Abrechnungen gemacht hat.
Aber damals gab es noch kein Handy nur Funk war eingebaut. Navis gab es auch nicht aber dafür Fahrten bis Südfrankreich oder mal eben mit der Fähre nach England rüber.
Verglichen zu Heute war das Abenteuer pur...
Wie Du so etwas Allein bewältigen willst ist mir ein Rätsel. Du musst ja auch Werbung machen.
Und Fernmündlich schliesst eine App aus, was ich ja für am sinnvollsten halten würde.

Mich würde mal interessieren wieviel Mietwagen du hast und wieviel Umsatz du monatlich machst.
Das ganze muss sich ja irgendwie rentieren um davon leben zu können.
So ein Fuhrpark ist ja schließlich auch nicht gerade billig wenn man alle Unkosten mit einbezieht.

Also ich würde es schon komisch finden wenn ich wegen der Anmietung eines Autos im Kinderzimmer einer 3 Zimmerwohnung landen würde. 😁

Hat er das nicht geschrieben - ein Auto und er fährt selbst.
Die bessere Idee wäre sich erst ein Mal einer Mietwagenzentrale anzuschliessen.
Muss ja nicht lange sein, bis man dann genau informiert ist.

Es muss alles vom Betriebssitz aus abgewickelt werden. Da werden schon gewaltige Auflagen gemacht.

Zitat:

@klamann15 schrieb am 02. Juli 2017 um 10:26:27 Uhr:


Also ich würde es schon komisch finden wenn ich wegen der Anmietung eines Autos im Kinderzimmer einer 3 Zimmerwohnung landen würde. ??

Gibts hier keine Moeglichkeit der Abwertung daemlicher Kommentatoren, die 1. den Unterschied zw. Mietwagen und Autoverleih nicht kennen und gleichzeitig 2. nicht in der Lage sind, einen Thread erst anzulesen bzw. zuende zu lesen, bevor solch seltsame bereits geklaerte Beitraege geschrieben werden?

Zitat:

@einsdreivier schrieb am 2. Juli 2017 um 07:28:43 Uhr:


Das wird eben der Unterschied zum Taxiunternehmen sein?!

Keine Auftragsannahme vom Fahrzeug aus und die beschriebenen Auflagen unterbinden das recht wirksam.

Ich verstehe den Punkt mit der Rufumleitung nicht. Ist die nun generell verboten?

Genau, eine Rufumschaltung ist hier auch nicht möglich, weil man damit der Auflage, Aufträge am Firmensitz anzunehmen, nicht zu 100% nachkommt.

Man muss zwar keinen Telefonisten einstellen, muss aber , damit man überhaupt Aufträge bekommt, möglichst häufig am Festnetztelefon/Firmensitz erreichbar sein. Wie der TE das bewerkstelligen will, ...? Denn schliesslich will/muss er selber fahren, was natürlich die Erreichbarkeit einschränkt.

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 3. Juli 2017 um 06:29:41 Uhr:



Zitat:

@einsdreivier schrieb am 2. Juli 2017 um 07:28:43 Uhr:


Das wird eben der Unterschied zum Taxiunternehmen sein?!

Keine Auftragsannahme vom Fahrzeug aus und die beschriebenen Auflagen unterbinden das recht wirksam.

Ich verstehe den Punkt mit der Rufumleitung nicht. Ist die nun generell verboten?

Genau, eine Rufumschaltung ist hier auch nicht möglich, weil man damit der Auflage, Aufträge am Firmensitz anzunehmen, nicht zu 100% nachkommt.

Man muss zwar keinen Telefonisten einstellen, muss aber , damit man überhaupt Aufträge bekommt, möglichst häufig am Festnetztelefon/Firmensitz erreichbar sein. Wie der TE das bewerkstelligen will, ...? Denn schliesslich will/muss er selber fahren, was natürlich die Erreichbarkeit einschränkt.

Punkt 3.3 der von mir geposteten Konzession ist also nicht wortwörtlich zu nehmen?

Zitat:

@loris_86 schrieb am 3. Juli 2017 um 06:48:03 Uhr:


… Punkt 3.3 der von mir geposteten Konzession ist also nicht wortwörtlich zu nehmen?

Richtig. Das würde ja sonst bedeuten, dass dein Telefonanschluss rund um die Uhr besetzt sein muss, es könnte ja immer ein Auftrag reingehen. Und in der Konzession steht ja auch nicht, wie lange und zu welchen Uhrzeiten das Telefon besetzt sein muss.

Da das ganze Thema wohl Neuland für dich ist: Es gibt verschiedene Verbände für Mietwagenunternehmer, dort bekommst du alle Infos, die du brauchst, aus erster Hand. Die von dir geschilderten Probleme und Fragen haben die Verbandmitglieder ja genauso und haben sie auf die eine oder andere Weise gelöst und eventuell auch vor Gericht durchgefochten. Einfach mal fragen …

Die Bestimmungen lesen sich ein bisschen so, als würde man Anbietern à la "UBER" das Leben schwer machen wollen bzw. verhindern, dass UBER-Fahrer (der Dienst ist ja AFAIK in gewissen Regionen verboten) sich auf diesem Wege legalisieren.

Mit meinen Vermutungen kann ich jedoch auch falsch liegen.

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