Mietwagenkosten nach Totalschaden von Versicherung

Hallo,

da mir jemand in mein Auto gefahren ist, habe ich von der Versicherung des Verursachers einen Mietwagen vermittelt bekommen. Als ich telefonisch angefragt habe, ob ich diese Kosten teilweise selbst tragen muss, wurde dies verneint. In der schriftlichen Bestätigung dieser Aussage steht nun, dass sie die Kosten eines Mietwagens übernehmen (für den Zeitraum im Gutachten), "soweit die rechtlichen Voraussetzungen gegeben sind".
Kennt jemand diese rechtlichen Voraussetzungen???

Viele Grüße!

17 Antworten

dann stünden noch genügend andere Fahrzeuge der "Golf"-Klasse anderer Hersteller zur Auswahl die den Preislichen Rahmen nicht sprengen.

Da wird nichts verlängert und auch kein Aufschlag gezahlt.

Zumal der Wiederbeschaffungswert und die -dauer ja am aktuellen Markt vom Gutachter festgestellt wird.
Das macht er nicht für einen Kunden aus Hamburg mit Fahrzeugen aus München.

Ergo es muss für dieses Geld ein vergleichbares Fahrzeug vor Ort zu finden sein.

Zitat:

Original geschrieben von understatement


Wenn sie es nicht täte, dann wären Astra und Golf eben doch nicht "vergleichbar", weil der Golf ja teurer ist!

.....sind sie auch nicht, da die Preisdifferenz als Neuwagen etwa gleich hoch sein dürfte, wenngleich ich glaube, dass Du die Preisdifferenz vielleicht ein wenig hoch angesetzt hast...

Zitat:

Original geschrieben von der-schrittmacher


dann stünden noch genügend andere Fahrzeuge der "Golf"-Klasse anderer Hersteller zur Auswahl die den Preislichen Rahmen nicht sprengen.

...auf Deinen Golf und Astra Vergleich bin ich ja nur "modellhaft" eingegangen, weil es etwas griffiger ist ...aber glaubst Du wirklich, dass bei einer Fahrzeugklasse, bei der von einem Modell (von Dir beispeilhaft der Astra genannt) nur 2-3 Fahrzeuge in mobile und autoscout zu sehen wären, noch viele andere Hersteller mit anderen Fahrzeugen vertreten sind? ...sowas ist insgesamt dünn besetzt ...auch wenn es sich um ein Alltagsfahrzeug handelt!

Gruß!

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