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Mietwagen ja oder nein

Mercedes E-Klasse W213
Themenstarteram 12. Juni 2022 um 9:07

Ein freundliches Hallo in Runde der Experten!

In der näheren Verwandtschaft gab es eine interessante Begebenheit. Es wurde ein ein Jahr alter Mercedes E 200 d angeschafft, 20 T km gelaufen und bei Bezahlung und Erhalt der Papiere stellt sich heraus, dass das FZ an eine Fa. verleast war, die das Auto untervermietet hat. Das Auto hatte einen zeitgemäßen, hohen Kaufpreis.

Ums kurz zu machen: das war alles so gar nicht zu erkennen. Erst bei Recherche des Namens des Erstbesitzers, eine GmbH & Co. KG, im Netz und mit persönlicher Anfrage an die Firma wurde die Auskunft erteilt, dass eine bestimmte Nutzerklientel ein FZ für ein Jahr und einer definierten Km-Laufleistung, mit einem so genannten Überlassungsvertrag und einer festlegten Monatsrate für 12 Monate nutzen kann. Die Firma bietet unterschiedliche Fahrzeuge bekannter Marken an.

So weit, so gut. Bei Übergabe zeigten sich dann relativ deutliche Nutzungserscheinungen wie ziemlich angegriffene Schweller und deutliche Verschleißspuren an den Scheibenbremsen mit sichtbaren Gratbildungen.

Die Frage ist jetzt: ist das FZ ein Mietwagen und rechtfertigt der Umstand einen Nachlass? Vom Verkäufer wurde nur die Firma als Erstnutzer genannt. Ist ein "Überlassungsvertrag" nicht ein Mietvertrag, nur mit anderem Etikett?

Mein enger Verwandter fühlt sich etwas übervorteilt. Was kann er machen, kann er überhaupt etwas machen oder ist das alles normal? Zufrieden ist er, Verschleiß hin oder her. Mercedes blockt beim Versuch, nachträglich einen "Mietwagenrabatt" zu gewähren und verweist auf die Junge Sterne Garantie.

Freue mich auf Expertenmeinungen! Einen schönen Sonntag allerseits!

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9 Antworten

Es gibt OLG Urteile zu dem Thema. Grundsätzlich muss ein gewerblicher Gebrauchtwagenverkäufer aufklären. Denn die Nutzung als Mietfahrzeug stellt durch die Vielzahl der Nutzer eine atypische Nutzung mit negatver Auswirkung auf die Preisfindung dar. Die Frage ist natürlich ob der Verkäufer das wusste.

Meinen S 212 hatte ich mit 9 Monaten und 20 TKM gekauft und war als ehemaliges Mietfahrzeug gekennzeichnet. Mein aktueller S 213 war auf eine Firma zugelassen und wurde vom Geschäftsführer gefahren. Selbst hier gab es den Hinweis auf gewerbliche Nutzung.

Falls eine Privatrechtschutz vorhanden ist, Gespräch mit Anwalt führen.

Unabhängig davon, dass sich hier meiner Einschätzung nach keine nachträglichen Vergünstigungen erzielen lassen: Nein, ein "Überlassungsvertrag" hat grundsätzlich erst einmal nichts mit einem "Mietwagen" zu tun. Die Überlassung von Dienstwagen bzw. Firmenfahrzeugen an Mitarbeiter wird z.B. in der Regel ebenfalls per Überlassungsvertrag geregelt.

Was die Mängel angeht: Gab es vor dem Kauf keine Möglichkeit einer entsprechenden Besichtigung (ggf. unter Hinzuziehung eines Gutachters..?

1 Jahr Nutzung ist kein Mietwagen im klassischen Sinn. Die Mängel hätte man bei einer Besichtigung alle erkennen können. Ich denke es ist Aussichtslos.

Wenn es bei einer NDL als Junger Stern gekauft wurde hast du doch Wartungsfrei und kannst dich oft einigen.

Themenstarteram 12. Juni 2022 um 9:50

Zitat:

@TheOnlyBrad schrieb am 12. Juni 2022 um 11:29:24 Uhr:

Unabhängig davon, dass sich hier meiner Einschätzung nach keine nachträglichen Vergünstigungen erzielen lassen: Nein, ein "Überlassungsvertrag" hat grundsätzlich erst einmal nichts mit einem "Mietwagen" zu tun. Die Überlassung von Dienstwagen bzw. Firmenfahrzeugen an Mitarbeiter wird z.B. in der Regel ebenfalls per Überlassungsvertrag geregelt.

Was die Mängel angeht: Gab es vor dem Kauf keine Möglichkeit einer entsprechenden Besichtigung (ggf. unter Hinzuziehung eines Gutachters..?

Nein, das FZ wurde von einem Norddeutschen in Westdeutschland gekauft. Er hat sich auf die ausführlichen Exposès bei mobile und autoscout verlassen und an einem Samstag abgeholt.

Eine Erkenntnis war, nie wieder ein Auto kaufen welches nicht selbst in Augenschein genommen werden konnte. Aber wie viele Autos werden übers Netz so verkauft? Mercedes hat ja dafür Internet- Verkaufsteams.

Bei Mercedes online Kauf gibt es doch ein recht großzügiges Rückgaberecht. Oder wurde das geändert?

Hallo ins Forum,

Mietwagen sind m.W. in der Defintion Fahrzeuge, die im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit an häufig wechselnde Fahrer abgegeben werden. Durch die höhere Last und die Besonderheiten müssen die z.B. jedes Jahr zum TÜV und auch in den Papieren als "Selbstfahrervermietfahrzeug" eingetragen werden. Das Fahrzeug hier wurde von Firma A geleast und an Person B für ein Jahr vermietet. Damit sind's keine wechselnden Fahrer und damit ist's auch kein Mietwagen. Dies hat auch nichts mit gewerblicher Nutzung zu tun, dies wird häufig angegeben, weil hier keine Differenzbesteuerung droht und daher die Fahrzeuge für Unternehmer durch dann möglichen Vorsteuerabzug günstiger sind.

Zitat:

So weit, so gut. Bei Übergabe zeigten sich dann relativ deutliche Nutzungserscheinungen wie ziemlich angegriffene Schweller und deutliche Verschleißspuren an den Scheibenbremsen mit sichtbaren Gratbildungen.

Die Schweller sind - je nachdem wie man ein-/aussteigt - recht schnell dran. Der 213er ist da m.E. recht ungünstig konstruiert. Ich hatte z.B. den ersten Schlarrer bereits auf der Rückfahrt von Sindelfingen dran (war gottlob nur ein wenig Gummiabrieb vom Absatz, der folgenlos zu entfernen war). Dies sind aber normal regelmäßige Gebrauchsspuren.

Gratbildung auf den Scheibenbremsen können auch schon bei 20.000 vorkommen, hängt an der Art der Fahrzeugnutzung. Wenn man den 200d eher binär fährt (was zeigt eigentlich der Verbrauchsspeicher an?) oder überwiegend im städtischen Metropolbereich (könnte bei Westdeutschland ja sein) und nicht vorausschauend unterwegs ist, kommen die Scheiben beim 213er recht früh. Aber auch hier gilt grundsätzlich, dass die Bremse ein Verschleissteil ist (da ist Mercedes ja selbst in der Neuwagengarantie zickig, wenn die Bremse was hat).

Von daher sehe ich keine Chance, dass hier sich irgendwas am Preis verändern wird, zumal ich jetzt auch keinen Fehler des Verkäufers sehe.

Viele Grüße

Peter

Themenstarteram 12. Juni 2022 um 10:51

Danke für die Bewertungen. Was im Verbrauchsspeicher steht, I don`t know.

Ich selbst sehe das auch nicht so eng, das FZ ist völlig OK, aber die Befindlichkeiten sind doch unterschiedlich temperiert.

Er stand da in Köln am Samstagmittag und hat sich geärgert. Rauf nach Norddeutschland und wieder ´runter und Rückgaberecht nutzen, das war denn doch irgendwie eine Utopie. Ein Schweller kann auch nicht alle Welt kosten, sieht aus als wenn da einer mit Schlittschuhen drauf herumgerubbelt hat oder hochhackige Steilrampen von Damen. ;-)

So wie es sich darstellt, ist es kein Mietwagen gewesen. Damit erübrigt sich auch der Rest. Die Nummer mit dem Mietwagen, ist auch nicht mehr so wirklich zeitgerecht. Schlimmer als viele verschiedene Fahrer ist einer, der weiß, dass das Auto in einem Jahr weg ist und es durchnimmt, als gäbe es kein Morgen.

Ich kann dir etliche Threads zeigen, wo es sich als dumme Annahme gezeigt hat, einen jungen Gebrauchten ungesehen zu kaufen. Soll ich verlinken? Aber ich nehme den hier gerne in die Sammlung auf ;).

Hi

So was in der Art hatte ich auch mal und fast das Auto gekauft, bei einem Mercedes Haus im Norden. Es handelt sich um ein Auto was 2 Jahre älter war und ein Ausstellungsstück war. Ich habe es echt nicht bemerkt, ich hatte gebeten da ich kein Fax hatte alles meinen Bänker zu schicken und dieser sollte es überweisen. Der Rief mich an und sagte, das Auto ist aber alt, boah also im letzten Moment noch gekippt. Seitdem fahre ich immer hin und schaue mir alles an, für den jetzigen bin ich bei 3 Mercedes Niederlassungen gewesen und insgesamt 230km gefahren.

lg

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