Mich hats erwischt...

Volvo C30 M-2D

...
Gestern zu meinem Auto gegangen und wollte zu ner Freundin.

OHHHH SCHEIßE!!!

Meine ganze Fahrertür zerkratzt mit rotem Fremdlack(matt) ... 108 cm lang in der höhe von 50-60 cm ...

Ab zur Polizei, Anzeige gegen Unbekannt mit Fahrerflucht.
Bleibe ich jetzt auf meinem Schaden sitzen ?

Gehe mal ganz stark davon aus das derjenige einen altes Auto (Lack sah sehr ausgeblichen aus) hat und deswegen ihn der Schaden kalt lässt....

Beste Antwort im Thema

So was ist scheiße !
Ich habe mir beim Parken folgendes angewöhnt:

Supermarkt: immer den Parkplatz, der am weitesten weg ist.

Bäume: Niemals darunter stellen - Vogelkot ist Lacktot

Stadt: lieber am Arsch der Welt parken - wo sonst niemand parkt und laufen. Wenn ich weiß, dass ich dort nie einen Parkplatz bekomme, lieber 1 x mit dem Bus gefahren

Wenn ich in eine Parklücke muss, neben der schon Leute stehen, Nummernschild und Wagentyp / Farbe merken, beim Zurückkommen die typischen Stellen checken. Manche Penner können eben nicht
aufpassen !

Man kann so etwas zwar nie vermeiden, aber Risiko vermindern

Gruß
Elchtest

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Zitat:

Original geschrieben von FASchmidt



Zitat:

Original geschrieben von der_deppen_daemel


Wenn auf dem Supermarktparkplatz, nehme ich 2 Parkplätze/Stellplätze für mich ein oder parke so, dass kein Anderer neben mir stellen kann.
....und auf der Autobahn bleibst Du auch brav in der rechten Spur wenn die linke wegen einer Baustelle auf 2,00m in der Breite begrenzt beschildert ist. Der C30 ist über die Spiegel 2,04m breit und dürfte da also nicht drauf.😎 Letzlich wird das nicht viel bringen. Wenn Du parkst wie eine Frau.... (Zensur!)

Gruß Andreas.

Zur Fahrzeugbreite gem.

StVZO, §32

zählen Außenspiegel

nicht

dazu. Diese sind übrigens auch in Deinen Zulassungspapieren (COC) nicht berücksichtigt. Ansonsten dürften auf den linken Spuren, die für Fahrzeuge mit einer Breite von max. 2 Metern zugelassen sind, überhaupt keine Mittel- oder Oberklassefahrzeuge mehr fahren und auch für einige Kleinwagen wäre die linke Spur tabu. Hier der relevante Auszug aus dem Gesetzestext:

Zitat:

Die Fahrzeugbreite ist nach der ISO-Norm 612-1978, Definition Nummer 6.2 zu ermitteln. Abweichend von dieser Norm sind bei der Messung der Fahrzeugbreite die folgenden Einrichtungen nicht zu berücksichtigen:
.......

* Spiegel und andere Systeme für indirekte Sicht,

Sämtliche in diesem Unterforum behandelten Modelle lassen sich also vollkommen StVO-konform über deutsche Baustellenspuren treiben :-)

Hallo,
Ich parke auch immer weit,weit weg.Oft sind noch sehr viele Parkplätze frei.
Dann kommt man wieder und irgendjemand steht ganz dicht neben dir.
Seelze 01

Oh man .. ärgerlich .. und wie 🙁 hatte auch schon sowas ähnliches..

mutwillig zerkrazt (hinterer linker Kotflügel) da hatte ich den "Kleinen" grade 4 Wochen

Zum Glück keine Beulen.. Schaden von 1050 € Netto (inkl. 300SB)

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