Merkantiler Minderwert
Hallo,
ich habe einmal eine Frage:
ein Leasing-KFZ ist in einen unverschuldeten Unfall verwickelt gewesen.
Der Leasingnehmer hat dann das KFZ nach Rücksprache mit dem Leasinggeber zu einer Werkstatt gebracht, dort einen Kostenvoranschlag eingeholt (merkantiler Minderwert € 1000) und das KFZ auch dort reparieren lassen.
Der Leasinggeber verlangt vom Leasingnehmer € 1.000 (merkantiler Minderwert).
Die gegnerische Haftpflichtversicherung (HV) bezahlt an den Leasingnehmer die Reparaturkosten und an den Leasinggeber jedoch nur einen merkantilen Minderwert (trotz KFZ-GA) von € 600, also Fehlbetrag € 400.
a) wer muss grundsätzlich den merkantilen Minderwert geltend machen (Leasinggeber oder -nehmer)?
b) zahlt die zuwenig an den Leasinggeber, der Leasinggeber hat aber den merkantilen Minderwert beim Leasingnehmer bereits geltend gemacht (wohl in der annahme, die HV bezahlt alles -Rechung + Minderwert-), wer muss die Differenz (hier: € 400) geltend machen beim HV, wenn er nicht damit einverstanden ist: Leasinggeber oder -nehmer?
c) Wer muss die Differenz ggf. klageweise geltend machen? Kann man den Leasinggeber darauf verweisen, diesen bei der HV geltend zu machen?
Vielen Dank für eure Einschätzung...
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Bitboy schrieb am 7. Dezember 2017 um 11:52:26 Uhr:
Nachmeiner Meinung unverschuldeter Unfall =Kosten zahlt die Gegnerische Vers.
Unsicher da die Wertminderung nicht per Gutachten ermittelt sondern nur von der Werkstatt geschätzt wurde.
Selten dämlich von einer Werkstatt bei solchen Schäden noch Kostenvoranschläge zu erstellen, das läuft fast immer zum Nachteil des Geschädigten.
Wann war der Unfall und wann wurde/wird das Auto zurückgegeben?
22 Antworten
Mit welcher Begründung soll denn einer der nix Verschuldet hat das was zahlen.
Die Begründung habe ich hier aufgeschrieben, wenn du sie nicht verstehst, ist das dein Problem.
Zitat:
@lemonshark schrieb am 11. Dezember 2017 um 10:46:40 Uhr:
Die von deinem GA ermittelte Wertminderung ist im üblichen Rahmen. Schau mal hier und rechne mit deinen konkreten Zahlen nach:
https://www.bussgeldkatalog.org/wertminderung/
Im Endeffekt wirst du die Versicherung verklagen müssen.
Okay, das habe ich befürchtet....das Gericht wird dann vermutlich einen anderen Sachverständigen-GA beauftragen und versuchen, dass wir uns wohl in der Mitte treffen.....das kennt man ja..
Vielleicht versuche ich vorab nochmals mit einem Anschreiben an die HV das Geld zu bekommen....die haben ja eigentlich auch nur lapidar mitgeteilt, dass sie das anderes bewerten ...
Wie sollte man den zukünftig vorgehen?
Das Reperatur-GA sich von der gegnerischen HV in der Höhe incl. des merkantilen Minderwerts bestätigen lassen, denn eigentlich ist man natürlich davon ausgegangen, dass die alles zaheln (die Reparaturkosten haben sie anstandslos gezahlt).
Zitat:
@Festhocker schrieb am 11. Dezember 2017 um 12:09:01 Uhr:
Wie sollte man den zukünftig vorgehen?
1. Rechtschutzversichert sein
2. Anwalt beauftragen, der auch das Gutachten hinsichtlich der aufgeführten Beträge prüft und dafür sorgt, dass die Wertminderung für alle Seiten einheitlich festgestellt wird.
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Zitat:
@Festhocker schrieb am 11. Dezember 2017 um 12:09:01 Uhr:
Okay, das habe ich befürchtet....das Gericht wird dann vermutlich einen anderen Sachverständigen-GA beauftragen und versuchen, dass wir uns wohl in der Mitte treffen.....das kennt man ja..
In 95% aller Fälle wird überwiesen sobald denen die Klage vorliegt. Tatsächlich vor Gericht gehen vergleichsweise wenige Fälle.
Leider gutes Beispiel warum man heute nur von Anfang an eigenen Anwalt und Gutachter anraten kann.
Zitat:
@Festhocker schrieb am 11. Dezember 2017 um 09:36:25 Uhr:
Aufgrund des permanenten Einsatzes der bekannten Internetbörsen zum Zwecke der
Fahrzeug-Marktwertermittlung ist eine objektive Beurteilung bzgl. der Nachteile für diese
Fahrzeuge, welche offenbarungspflichtige Vorschäden hatten, möglich geworden.
Werden Pkw wo in den Angeboten steht "Irrtümer vorbehalten" dann nicht berücksichtigt?
Zitat:
@lemonshark schrieb am 11. Dezember 2017 um 12:16:08 Uhr:
Zitat:
@Festhocker schrieb am 11. Dezember 2017 um 12:09:01 Uhr:
Wie sollte man den zukünftig vorgehen?
1. Rechtschutzversichert sein
2. Anwalt beauftragen, der auch das Gutachten hinsichtlich der aufgeführten Beträge prüft und dafür sorgt, dass die Wertminderung für alle Seiten einheitlich festgestellt wird.
vielen Dank für alle hilfreichen Tipps zu diesem Thema...
manchmal stellt man sich das einfacher vor......
Bei mir hat von BMW vermittelte Kanzlei Schaden360 den vom Gegner zu 100% verschuldeten Unfall für uns abgewickelt. Jetzt bei Abgabe des Fahrzeuges bei Leasingende sollen wir auf einmal 400 Euro wegen merkantilem Wertverlust bezahlen. 800 Euro Wertverlust abzgl. 400 Euro die angeblich bereits beglichen wurden. Lässt euch Bloss nicht durch Schaden360 vertreten. Die wollten noch klagen weil die Gegnerische Versicherung die Fahrzeuginnenreinigung nicht übernommen hat aber kein Wort an mich verloren von den offensichtlich um 50% Abzuges beim Wertverlust!!