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Mercedes Sprinter 616 oder Fiat MAXIRider zum Partybus umbauen

Themenstarteram 25. August 2018 um 20:57

Hallo zusammen,

 

ich bin neu hier und auch relativ unwissend im Bereich LKW&Nutzfahrzeuge. Verzeiht mir also bitte die ein oder andere "dumme" Frage.

 

Es geht um folgendes, ich möchte einen Kleinbus/Linienbus kaufen und diesen zum Partybus umbauen. Soll heißen: Sitze raus bis auf 16, Scheiben Teilweise abdunkeln, Soundanlage rein und alles was man braucht damit man eine gute Party feiern kann.

Danach soll man mit dem Bus noch auf öffentlichen Straßen fahren dürfen und 16 Personen befördern dürfen. Warum 16 weil ich nicht den großen Busführerschein machen möchte. Oder was muss man für Voraussetzungen haben um Personen von A nach B befördern zu dürfen.

 Welche Voraussetzung muss ich schaffen, damit ich Personen befördern darf. Ich hatte es mir so vorgestellt dass im hinteren Bereich die Sitze wie in einer VIP Lounge sind. Und vorne an den Seiten Klappsitze und in der Mitte sozusagen die Tanzfläche. Welche Kosten kommen auf mich zu was die Anmeldung Versicherung und Steuern angeht.

Wenn der Bus ursprünglich 21 Sitze hat, und ich reduziere diese auf 16 Sitze. Kann ich den Bus dann mit einem kleinen Führerschein fahren oder nicht. Könnt ihr mir sagen wo ich gute und günstige Kleinbusse wie den Mercedes Sprinter 616 oder den FIAT MAXIRider FX 109 kaufen kann. Welche Internetseiten gibt es da? Könnt ihr mir vielleicht eventuell einen anderen kleinen Bus empfehlen. Bitte keinen Reisebus am besten einen Linienbus bzw Niederflurbus?!

 

Fragen über Fragen.

 

Ich danke euch schon einmal für die Antworten

 

Gruß

 

Tim

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16 Antworten

Lag die Grenze der mitfahrenden Personen nicht bei 8+Fahrer, ab dann FS Klasse D, die gibt's aber erst bei vorhandener FS Klasse C, war da nicht noch was mit Personenbeförderungsschein extra?

Hallo Tim

Was für Führerscheinklassen sind denn vorhanden?

Was meinst du mit "kleiner Führerschein" ?

Den "B" Schein?

Das wäre erstmal wichtig zu wissen.

Themenstarteram 26. August 2018 um 7:40

Zitat:

@viktor12v schrieb am 26. August 2018 um 09:16:48 Uhr:

Hallo Tim

Was für Führerscheinklassen sind denn vorhanden?

Was meinst du mit "kleiner Führerschein" ?

Den "B" Schein?

D1 wäre für Personen von 8 bis 16 zzgl Fahrer.

Aber was für mich am wichtigsten wäre, wenn ich diesen Führerschein D1 habe und die Erlaubnis habe 16 Personen befördern zu dürfen, darf ich dann auch einen Bus fahren, der 22 Plätze hat aber jedoch nur 16 Insassen?! Ist die Anzahl der Sitzplätze maßgebend oder die anzahl der Person die man befördert sprich ein Bus mit 22 Sitzplätzen ich jedoch ausnahmslos maximal 16 Leute befördern würde. Reicht da der kleine Führerschein D1 aus

Tim, du brauchst mind. den D1

D1

Moin Moin !

Zitat:

Ist die Anzahl der Sitzplätze maßgebend

ist doch eindeutig : Ja! Ein Bus ist auch als solcher klassifiziert!

Es ist aber kein Problem , die Zahl der Sitzplätze und mitfahrenden Personen auch bei einem grösseren Bus zu reduzieren und den Bus entsprechend umzuklassifizieren.

Bringt aber genau gar nichts zum FS , weil der ausser der Personen/Sitzplatzanzahl auch die Fzg-Länge auf 8m limitiert.

Wie du da 16 Mitfahrer auf Sitzen unterbringen willst und noch eine Tanzfläche , wird wohl dein Geheimnis bleiben.

Ich denke , da müsste mindestens ein Low-entry- Stadbus als Basis dienen.

MfG Volker

Themenstarteram 26. August 2018 um 9:54

Zitat:

@schreyhalz schrieb am 26. August 2018 um 10:19:31 Uhr:

Moin Moin !

Zitat:

@schreyhalz schrieb am 26. August 2018 um 10:19:31 Uhr:

Zitat:

Ist die Anzahl der Sitzplätze maßgebend

ist doch eindeutig : Ja! Ein Bus ist auch als solcher klassifiziert!

Es ist aber kein Problem , die Zahl der Sitzplätze und mitfahrenden Personen auch bei einem grösseren Bus zu reduzieren und den Bus entsprechend umzuklassifizieren.

Bringt aber genau gar nichts zum FS , weil der ausser der Personen/Sitzplatzanzahl auch die Fzg-Länge auf 8m limitiert.

Wie du da 16 Mitfahrer auf Sitzen unterbringen willst und noch eine Tanzfläche , wird wohl dein Geheimnis bleiben.

Ich denke , da müsste mindestens ein Low-entry- Stadbus als Basis dienen.

MfG Volker

Eher sind die sitze nur optional. Trotzdem danke danke für die Antwort

Was noch dazu kommt, jährlich zum TÜV und 1/2jährlich versetzt jährlich zur Sicherheitsprüfung. Was auch mit Kosten verbunden ist.

Das wird ja 'ne tolle Party, wo 16 Leute angeschnallt auf den Sitzen sitzen und auf eine leere Tanzfläche schauen ;)

(SP beim KOM ist übrigens alle drei Monate; genauer: 3, 6 und 9 Monate nach der HU, und nach 12 Monaten die nächste HU usw)

Brauch er nicht, bei gewerblichen Fahrten, auch bei nur einer Person einen Personenbeförderungsschein?

 

Allgemein verstehe ich auch nicht was man mit einer "Fahrbaren Tanzfläche" möchte. Ich sehe da keinen Sinn drin, das Tanzvergnügen wird sich in Grenzen halten, abgesehen davon das es eh verboten ist. Bei einer Strechlimo kommt ja noch der Faktor des ungewöhnlichen hinzu, die bei einem 0815 Bus eher nicht gegeben ist, außerdem nutzt man diese auch eher nur um zur Party hinzukommen und vorher schon mal etwas "vorzuglühen"

Oder man nutzt das Fahrzeug um an einem abgelegen Ort Party zu machen, quasi als fahrbare Bar. Aber da braucht es keine Tanzfläche im Auto, sondern eher eine Gute (stationäre) Stromversorgung, aber das ist wieder mit Lärm verbunden oder man ist wieder eingeschränkt.

Also irgendwie erschließt sich mir das Konzept nicht!

Themenstarteram 26. August 2018 um 14:20

Zitat:

@hk_do schrieb am 26. August 2018 um 15:36:50 Uhr:

Das wird ja 'ne tolle Party, wo 16 Leute angeschnallt auf den Sitzen sitzen und auf eine leere Tanzfläche schauen ;)

(SP beim KOM ist übrigens alle drei Monate; genauer: 3, 6 und 9 Monate nach der HU, und nach 12 Monaten die nächste HU usw)

Bitte mal im Netz schauen, da gibt es Busse wo 40 Leute wärend der Fahrt Party machen.

Themenstarteram 26. August 2018 um 14:23

Zitat:

@DB NG-80 schrieb am 26. August 2018 um 15:51:32 Uhr:

Brauch er nicht, bei gewerblichen Fahrten, auch bei nur einer Person einen Personenbeförderungsschein?

 

Allgemein verstehe ich auch nicht was man mit einer "Fahrbaren Tanzfläche" möchte. Ich sehe da keinen Sinn drin, das Tanzvergnügen wird sich in Grenzen halten, abgesehen davon das es eh verboten ist. Bei einer Strechlimo kommt ja noch der Faktor des ungewöhnlichen hinzu, die bei einem 0815 Bus eher nicht gegeben ist, außerdem nutzt man diese auch eher nur um zur Party hinzukommen und vorher schon mal etwas "vorzuglühen"

Oder man nutzt das Fahrzeug um an einem abgelegen Ort Party zu machen, quasi als fahrbare Bar. Aber da braucht es keine Tanzfläche im Auto, sondern eher eine Gute (stationäre) Stromversorgung, aber das ist wieder mit Lärm verbunden oder man ist wieder eingeschränkt.

Also irgendwie erschließt sich mir das Konzept nicht!

Einmal hier schauen.

 

https://youtu.be/UfzAVk7S5Og

Zitat:

@Rintintin24 schrieb am 26. August 2018 um 16:23:33 Uhr:

 

Einmal hier schauen.

 

https://youtu.be/UfzAVk7S5Og

Ach es geht um Etablissements wo "Leute" an der Stange tanzen, na sag das doch gleich!

Also ich sehe nur einen leeren Bus mit ein paar Lichteffekten.

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