Menschliche Freisprecheinrichtung
Hallochen
Meine Freundin hat mich heute gefragt, wie das ist, wenn ich beim Autofahren angerufen werde und sie als Beifahrer würde mir das Handy ans Ohr halten. Dann wäre sie ja quasi ein menschliches Headset und es wäre nicht verboten, so im Auto zu telefonieren. Naja, sie kriegt vielleicht nen Krampf im Arm, aber die Grünen könnten mir eigentlich nix anhaben, oder?
Was meint ihr?
15 Antworten
jo machen meine beifahrer auch immer, da dürft eigentlich nichts passieren
Naja das ist ja schon am Rande der Legalität.
Wie war das doch, darf der Fahrer das Handy nicht in der Hand haben oder nicht am Ohr?
Beide Hände sind zwar frei, aber Du musst Dich immer noch auf das Gespräch konzentrieren und kannst somit Fahrfehler machen.
Für Vieltelefonierer ist eine richtige Freisprecheinrichtung die bessere Wahl.
Warum lässt du dann nicht gleich einfach deine Freundin/Beifahrer telefonieren? Dann kriegt er/sie auch keinen Krampf im Arm und die Polizei lässt dich auch in Ruhe.
Der Sinn der Freisprecheinrichtungspflicht ist also u.A., daß ich mich nicht auf ein Gespräch konzentrieren soll?
Man darf aber während der Fahrt noch mit offenem Mund (zum/r Beifahrer/in gerichtet) erwischt werden, oder wird das auch geahndet?
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Ja gut das widerspricht sich ein bißchen. So ganz kann ich das auch nicht verstehen.
Tests haben gezeigt, dass Autofahrer mit einem Handy am Ohr manchmal noch schlechter fahren als Autofahrer die Alkohol getrunken haben. Die Unsicherheit beim Fahren kommt durch die Konzentration auf das Gespräch zu Stande. Das dabei eine Hand blockiert ist, sehe ich nicht als größtes Problem, da viele Autofahrer auch nur mit einer Hand lenken.
Den Unterschied zu einem Gespräch mit einem Beifahrer kann ich mir nur so vorstellen, das dieser näher zum Fahrer sitzt und somit besser verstanden werden kann. Ein hochkonzentriertes Lauschen in die Ohrmuschel des Handys würde somit entfallen. Das erklärt auch, dass der Einsatz von Freisprecheinrichtungen erlaubt ist. Warum trotzdem die "Ohrstecker" erlaubt sind, verstehe ich deshalb nicht.
Diese "Ohrstecker" sind in anderen Ländern schon verboten - das erwarte ich hier auch mittelfristig.
Laut StVO darf man dann telefonieren, wenn man dazu nicht die eigenen Hände benutzt. Also wäre demnach die Lösung mit der ausdauernden Beifahrerin legal.
Ein Kumpel von mir hatte sich mal das Handy unter sein Stirnband geklemmt und so telefoniert. Er kam so nach einem Konzert mal in eine Kontrolle und durfte weiter fahren und telefonieren 😁
Hi zusammen,
theoretisch ist es auch verboten das telefon während der Fahrt zu bedienen. Also wählen, bzw. Gespräch annehmen durch Taste drücken reicht als Ordnungswidrigkeit.
Gruß
Andreas
@AKL33:
Gilt das d.E. auch, wenn man seine Freisprecheinrichtung (z.B. die Original-BMW mit großem Display) bedient?
Das würde ja heißen, dass man die Spracheingabe braucht oder?
Grüßle
Chris
Zitat:
StVO, §23 Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers
(1) Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden. Er muß dafür sorgen, dass das Fahrzeug, der Zug, das Gespann sowie die Ladung und Besetzung vorschriftsmäßig sind und daß die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung nicht leidet. Er muß auch dafür sorgen, dass die vorgeschriebenen Kennzeichen stets gut lesbar sind. Vorgeschriebene Beleuchtungseinrichtungen müssen an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern sowie an Fahrrädern auch am Tage vorhanden und betriebsbereit sein, sonst jedoch nur, falls zu erwarten ist, dass sich das Fahrzeug noch im Verkehr befinden wird, wenn Beleuchtung nötig ist (§ 17 Abs. 1).
(1a) Dem Fahrzeugführer ist die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält. Das gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgestellt ist.
Alles klar? 😉
@LUPF: hab ich richtig verstanden?
Die Antwort auf meine Frage ist nein.
Grüßle
Chris
Zitat:
Original geschrieben von ChrisNoDiesel
@LUPF: hab ich richtig verstanden?
Die Antwort auf meine Frage ist nein.Grüßle
Chris
Gesetzestexte sind nicht zum Verstehen da, sondern zum Interpretieren und Auslegen 😁
Ich sehe und handhabe das so, dass ich die Tastatur des Handys bedienen darf, wenn es in einer Halterung befestigt ist und ich es nicht mit meiner Hand dabei umschließe und festhalte. Also ähnlich beispielsweise einer Radio-Bedienung 😉
So habe ich es auch gelesen, also werde ich mir mittig auf das Lenkrad eine drehende Freisprecheinrichtung machen😁😁😁
MFG Sebastian
Jedenfalls sicherlich besser als wie bei mir:
*Handy klingelt* *panischNachParkplatzSuch* *BlinkerSetz* *Reinzieh* *MotorAus* *HandyAufnehm* *scheißeAnruferWeg*
Nur mal zum Lachen...
HeRo
Bei mir gibt es zwei Varianten:
1.) Handy klingelt, ich drücke auf den Knopf der Bluetooth-Freisprech hinterm Ohr und labere.
2.) Handy klingelt, ich habe die Freisprecheinrichtung nicht am Ohr oder nicht dabei, also lasse ich es klingeln und denke mir, dass der Anrufer es noch mal probieren wird, oder ich ihn später anrufen kann.
Wenn möglich, vermeide ich das Telefonieren mit dem Handy. Nicht nur beim Autofahren...