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Melden die Versicherer alles an die GDV?

Themenstarteram 21. August 2018 um 8:03

Moin Leute,

ich habe mal eine Frage. Eine recht spezielle, bei der wohl nicht jeder Bescheid weiß.

Wenn jemand zum Beispiel einen Haftpflichtschaden verursacht hat und davon Bilder angefertigt hat und diese dann eben bei der eigenen Haftpflichtversicherung abgegeben hat im Rahmen der Schadensmeldung. Werden all diese Fotos inklusive sonstiger Informationen an die GDV (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.) weitergeleitet oder nur die Information das ein Haftpflichtschaden reguliert wurde?

Ein Bekannter hatte nämlich solch einen Schaden und hat von dem Auffahrunfall einen Riss an der Frontschürze. Er wollte diese noch selbst ausbessern, hat es aber noch nicht getan. Nun hat ihm einer die Vorfahrt genommen und jetzt ist die Front eben noch "kaputter". Er fragt sich nun ob er das lieber anzeigen sollte oder ob es keiner mitbekommt. Frei nach dem Motto, wäre die Schürze intakt gewesen, wäre sie jetzt genauso kaputt.

Dabei dachte ich direkt dass die Bilder eventuell mit der Schadensmeldung bei der GDV landen und diese dann parallelen ziehen. Ich weiß es aber natürlich nicht.

Hat hier jemand Ahnung davon?

Beste Antwort im Thema

Natürlich ist das Versicherungsbetrug wenn ein Vorschaden verschwiegen wird!

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Die Versicherung desjenigen der ihm nun drauf gefahren ist schuldet allein die Wiederherstellung des vor dem Unfall bestehenden Zustandes bzw. entsprechenden Wertersatz dafür. Da die Stoßstange da schon kaputt war schuldet die Versicherung keine „Komplettreparatur“ bzw. vollen Schadensersatz. Wenn der Vorschaden verschwiegen wird mit der Intention vollen Schadensersatz zu bekommen IST das Versicherungsbetrug! Egal wie oft juristische Laien hier das Gegenteil behaupten...

@GustavSturm

Es kommt auch niemand darauf. Nicht einmal ein Gutachter.

Täusche dich da mal nicht.........:cool:

Gustav liegt aber voll daneben.

Das weiß ich ja gar als Laie das das keine saubere Nummer wäre.

Zitat:

@Lattementa schrieb am 22. August 2018 um 09:01:25 Uhr:

Die Versicherung desjenigen der ihm nun drauf gefahren ist schuldet allein die Wiederherstellung des vor dem Unfall bestehenden Zustandes bzw. entsprechenden Wertersatz dafür. Da die Stoßstange da schon kaputt war schuldet die Versicherung keine „Komplettreparatur“ bzw. vollen Schadensersatz. Wenn der Vorschaden verschwiegen wird mit der Intention vollen Schadensersatz zu bekommen IST das Versicherungsbetrug! Egal wie oft juristische Laien hier das Gegenteil behaupten...

Soweit die Theorie..........und jetzt bitte mal die Praxis ;)

 

 

:rolleyes: ..in der Praxis kommt es wohl immer auf den Einzelfall an ....... ;) :D

In der Praxis betrügen viele Versicherte ihre Versicherungen. Unter anderem deshalb zahlen wir alle so hohe Prämien.

Zitat:

@Lattementa schrieb am 22. August 2018 um 09:01:25 Uhr:

Die Versicherung desjenigen der ihm nun drauf gefahren ist schuldet allein die Wiederherstellung des vor dem Unfall bestehenden Zustandes bzw. entsprechenden Wertersatz dafür. Da die Stoßstange da schon kaputt war schuldet die Versicherung keine „Komplettreparatur“ bzw. vollen Schadensersatz. Wenn der Vorschaden verschwiegen wird mit der Intention vollen Schadensersatz zu bekommen IST das Versicherungsbetrug! Egal wie oft juristische Laien hier das Gegenteil behaupten...

Und wie soll da irgendjemand drauf kommen? Weder der Geschädigte noch ein Gutachter noch die Versicherung kommen da drauf, wenn der Schädiger das nicht expleziet meldet. Wenn einer fragt, dann hat er den Schaden selbst repariert, wie er es ja wollte.

Die Versicherung muss den Schaden so reparieren, wie es vor dem Schaden war. Dumme Frage, wie sollte eine Versicherung dies machen? Sie muss Neuteile einsetzen. Soll die dann mit dem FZG einen Auffahrunfall machen, damit es aussieht wie vorher?

Abziehen kann die Versicherung nichts, weil wenn sie es machen würde, wäre es nicht der Zustand wie vorher, wo er den Kleinschaden selbst reparieren wollte. Vorallem ist es schwer einen Vorschaden zu melden, wenn man nicht nachweisen kann wie groß der war. Am Schluss sagt die Versicherung noch es ist alles durch den Vorschaden entstanden und wir zahlen nichts oder deutlich weniger. Jetzt ist der Geschädigte in der Beweispflicht, dass der Schaden nicht so gross war.

Warum schlafende Hunde wecken und alles unnötig komplizieren.

Vorallem mal überlegen, der Vorschaden war minimal. Maximal der Austausch der Frontschütze, was er sicherlich hinbekommen hätte mit einem Teil vom Ausschlachter.

Noch mal die einfache Frage. Der TE fragt ob die Versicherung alles an den GDV meldet, bei einem Schaden der nicht bei der Versicherung gemeldet wurde.

Bin ich jetzt doof?

Nö... DU hast alles erfasst. ... im Gegensatz zum TE :D

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