Meinem Golf3 wurde in die Beifahrertür "geparkt". Worauf muss ich nun achten?

HI Leute,
ich war die Tage im Parkhaus und parkte rückwärts ein. Stieg mit meiner Freundin aus, als ein Opa mit Oma und langem Auto gerade näher fuhr. Ich dachte noch, der wird doch wohl nicht in diesem Winkel vorwärts neben mich parken wollen. Aber weil die Frau ausstieg, ging ich davon aus, dass er rückwärts einparken möchte.

Keine 2 Sekunden später gab er Gas und ich hörte nur noch den Knall. Seine Frau rief nur "nicht schon wieder".

Er hat es der Versicherung gemeldet, die mich anrief und an eine Partner-Vertragswerkstatt verwies. (Er ist HUK versichert, wie ich auch bzw. meine Mutter und ich fahre als Student das Auto)

In der Werkstatt wurden Fotos geschossen und mir mitgeteilt, dass ein Gutachter kommen muss (von der HUK aus). Dieser würde mich in der kommenden Woche anrufen. Laut dem Werkstatt-Mann brauche ich eine neue Tür. Diese kostet 1000€ und wäre ein Totalschaden.

Ich las gerade etwas im Internet über Gutachter und Schäden und dass eigene Gutachter besser wären, als die von der HUK.

Was soll ich tun bzw. worauf sollte ich achten?

Wer kann mir da Tipps geben?
Ich bin Student und hatte bisher noch nie einen Unfall mit meinem geliebten Golf.

Zum Auto:
Golf3 Black Magic Perl effect Lack
192999km
1997
3-Türer
75ps

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Turbotobi28


Hi,

wozu die eigene Verkehrsrechtschutz? Die Anwaltskosten muß die gegnerische Versicherung übernehmen.

Aber ob man für so einen Pillepalle Fall wirklich einen Anwalt braucht? Am Ende zahlt sowas doch die Gemeinschaft der Versicherten.

Bei einem solchen Fahrzeug wird immer ein Gutachten verlangt,eben weil das sehr wahrscheinlich ein Totalschaden ist.

Also Gutachten machen lassen (Gutachter selbst beauftragen wurde ja schon gesagt) und dann abwarten was da drin steht.

Sollte es zu Streitigkeiten kommen kann man immer noch einen Anwalt hinzuziehen. Aber in den meisten Fällen ist das eher unnötig.

Gruß Tobias

Würden die Versicherungen immer vernünftig regulieren bräuchte niemand nen Anwalt und die Gemeinschaft kommt ungeschoren davon. Nur leider Sparen die KFZ-Versicherer jedes Jahr hohe 3stellige Mio-Beträge, indem sie zu Lasten der Geschädigten Gutachten zusammenkürzen und Schäden kleinrechnen. Nicht mal die Unkostenpauschale zahlen die, obwohl absolut unstrittig, wenn man sie nicht einfordert. Und warum - weil es sich für sie lohnt. Wenn du alles bekommen möchtest, was dir zusteht sollte folglich ein Fachanwalt tätig werden. Wenn du nicht aufs Geld schauen willst oder mußt kannst du auch einfach alles laufen lassen.

Und jetzt bitte keine 'Aber viele betrügen doch auch die Versicherung - die müssen alles überprüfen'- Posts, davon rede ich nicht. Aber die Mentalität, wennjemand fiktiv abrechnen möchte, erst mal die Schäden um 30-40% kleingerechnet werden und komischerweise doch gezahlt werden, wenn nen Anwalt und nen Gutachter mitmischen (die sie dann zusätzlich auch noch zahlen dürfen) kotzt mich an.

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Hi,

da hast du natürlich Recht. Sowas geht gar nicht, anbieten kann man das mehr aber auch nicht.

Im Prinzip darf man als Geschädigter von einer gegnerischen versicherung immer nur fordern,aber niemals fragen 😉

Wobei eine Partnerwerkstatt nicht zwangläufig schlecht sein muß für den Geschädigten. Wenn man ein älteres Fahrzeug ohne großen Restwert aber mit hohem Nutzwert hat. Dann besser günstig in einer Patnerwerkstatt reparieren lassen anstatt einen wirtschaftlichen Totalschaden wo man für dan Wiederbeschaffungswert kein vergleichbares Fahrzeug am Markt findet.

Gruß Tobias

Zitat:

Original geschrieben von Turbotobi28


Wobei eine Partnerwerkstatt nicht zwangläufig schlecht sein muß für den Geschädigten. Wenn man ein älteres Fahrzeug ohne großen Restwert aber mit hohem Nutzwert hat. Dann besser günstig in einer Patnerwerkstatt reparieren lassen anstatt einen wirtschaftlichen Totalschaden wo man für dan Wiederbeschaffungswert kein vergleichbares Fahrzeug am Markt findet.

Bei einem derartigen Schaden kann man als Geschädigter u.U. am günstigsten auf Totalschadenbasis abrechnen und sich in einer freien Werkstatt eine gebrauchte Tür in passender Farbe vom Schrott einbauen lassen, die dürfte sich für gängige Modelle auftreiben lassen.

Letztlich bleibt aber die Wahl der Abrechnung, der Werkstatt usw.. beim Geschädigten und niemand anderem.

Zitat:

Original geschrieben von LillyLyn


dann gibts auch keine freie Wahl der Reparaturwerkstatt.

naja: natürlich kann man dann immer noch frei entscheiden, in welcher Werkstatt man den Wagen nicht reparieren lässt ;-)

(bzw. nach fiktiver Totalschadenabrechnung tatsächlich in der Werkstatt der freien Wahl und dem Reparaturweg der freien Wahl reparieren lassen...)

Zitat:

Original geschrieben von Turbotobi28


da es hier ein wirtschaftlicher Totalschaden wird ist ja erst mal nicht zu befürchten das die Versicherung Reparaturkosten zusammenstreicht.

nein, das würde ihr nichts bringen weil die genauen Reparaturkosten nicht regulierungsrelevant sind.

Mal als fiktives Beispiel:

Laut Gutachten Reparaturkosten 1300 Euro, Wiederbeschaffungswert 900 Euro, Restwert 200 Euro.
Macht 700 Euro Entschädigung (zzgl. Kostenpauschale und ggf. Mietwagen oder Nutzungsausfall).

Natürlich bringt es der Versicherung nichts, jetzt die Reparaturkosten auf 1100 Euro herunterzurechnen. Im Gegenteil, in dem Fall könnte der Geschädigte ja sogar noch reparieren lassen (und die Versicherung müsste statt 700 Euro plötzlich 1100 Euro zahlen).

Für die Versicherung lohnt es sich, einen niedrigeren Wiederbeschaffungswert zu behaupten. "Entsprechende Fahrzeuge sind auf dem Gebrauchtmarkt schon für 700 Euro zu erwerben", dazu zwei oder drei passende Angebote aus dem Internet und nebenbei noch einen Restwertaufkäufer präsentiert, der ganze 350 Euro für das beschädigte Auto bietet. Damit "belegt" die Versicherung dann, dass sie keine 700 Euro sondern nur glatt die Hälfte, also 350 Euro zahlen muss.

Zitat:

Es steht jedem frei sich einen Anwalt zu suchen und wenn die versicherung rumzickt empfehle ich das auch jedem. Aber aktuell sehe ich da noch keinen Anlass und wenn das so bleibt kann es auch Problemlos ohne Anwalt laufen.

Der Unterschied besteht dann darin, ob man sich einen Anwalt für die Durchsetzung der ganzen Forderung oder nur für den fehlenden Restbetrag sucht. Die Motivation für Peanuts zu arbeiten wird ggf. nicht sehr hoch sein.

Zitat:

Original geschrieben von Turbotobi28


Wobei eine Partnerwerkstatt nicht zwangläufig schlecht sein muß für den Geschädigten. Wenn man ein älteres Fahrzeug ohne großen Restwert aber mit hohem Nutzwert hat. Dann besser günstig in einer Patnerwerkstatt reparieren lassen anstatt einen wirtschaftlichen Totalschaden wo man für dan Wiederbeschaffungswert kein vergleichbares Fahrzeug am Markt findet.

Nur wird die Versicherung dann nicht die Partnerwerkstatt "anbieten" sondern auf Totalschadenbasis regulieren. Genau wie ein Gutachter der Versicherung dann ggf. plötzlich doch mit Löhnen der Markenwerkstatt arbeitet und so Dinge wie Lackangleichung, Verbringungskosten und UPE-Aufschläge berücksichtigt...

Was soll man da sagen? HUK! Ich würde auf jeden Fall einen Anwalt einschalten! Einen eigenen SV beauftragen und nach Möglichkeit überdenken ob man wirklich DIESE Versicherung braucht!
Leider ist es mir nicht möglich genauere Angaben dazu zu machen, aber wenn Ihr mal auf www(punkt)captain-huk(punkt)de geht dann werdet ihr verstehen was gemeint ist. Da wird das Schadenmanagement der Versicherung und noch ein paar anderen sehr gut dargestellt.

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Zitat:

Original geschrieben von gummikuh72


Ich denke es muss nicht immer von Anfang an ein Anwalt eingeschaltet werden nur weil der von anderen gezahlt wird. Falls es Probleme gibt kann man das immer noch machen.

Bei mir war es mal so, dass die Versicherung bei fiktiver Abrechnung ohne Angabe von Gründen zu wenig ausgezahlt hat.
Hab mich dann per E-mail für die "Anzahlung" bedankt und um eine schriftliche Stellungnahme zur Kürzung gebeten, die ich dann ggf. prüfen lassen werde.
Stellungnahme kam nicht - dafür aber die Überweisung des Restbetrages.

Offensichtliches Motto der Versicherung: "Ein Versuch ist's wert"

Wenn ich ein GA mache bei der diese Vers regulierungspflichtig ist, sage ich zu meinem Kunden, dem Geschädigten, das ich das GA nur mache wenn er zu RA geht, ganz einfach deswegen weil hier in 99% der Fälle nicht korrekt reguliert wird!

Dann wüsste ich als Kunde schlagartig, bei welchem SV ich gut aufgehoben wäre (und vor allem bei welchem nicht).
Dein wievielter Nick ist das hier nun eigentlich?

Zitat:

Original geschrieben von sv123



Wenn ich ein GA mache bei der diese Vers regulierungspflichtig ist, sage ich zu meinem Kunden, dem Geschädigten, das ich das GA nur mache wenn er zu RA geht, ganz einfach deswegen weil hier in 99% der Fälle nicht korrekt reguliert wird!

Die Provision 😁, sorry verschrieben, das Visitenkärtchen des RA hast Du griffbereit, um dem Kunden zielgerichtet zu helfen?

Zitat:

Original geschrieben von Mick 01


Die Provision 😁, sorry verschrieben, das Visitenkärtchen des RA hast Du griffbereit, um dem Kunden zielgerichtet zu helfen?

Ach was, der Schwager äh RA sitzt gleich mit im Büro 😁

In bestimmten Fällen rate ich Kunden auch zum RA, hüte mich davor einen bestimmten zu empfehlen. Der Schuss kann gewaltig nach hinten losgehen. Bei eindeutiger Schuldfrage und wenn die Reparatur durchgeführt wird meist nicht nötig, bei fiktiver Abrechnung empfehle ich aus Erfahrung leider auch immer den Gang zu einem RA. Da gibt es wenig Fälle wo nicht ungerechtfertigt irgendwo gekürzt wird.

Wenn man jede Korrektur einer unberechtigen Forderung als unberechtigtes Kürzen versteht, ist das sicher so.
Ich möchte Euche alle germe mal erleben, wenn keine Versicherung beteiligt ist und ihr eine Forderung selbst begleichen müsst. Dann hocken die Igel in den zugenähten Taschen. Aber wenn man selbst nicht zahlt, ist das alles anders, nicht wahr? Dann muss bezahlt werden, was gefordert wird und wenn es auch noch so an den Haaren herbeigezogen ist.

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545


Ich möchte Euche alle germe mal erleben, wenn keine Versicherung beteiligt ist und ihr eine Forderung selbst begleichen müsst.

Da brauchst Du nicht weit zu suchen. Das kannst Du hier in diesem Unterforum wenn auch nicht täglich, so doch regelmäßig erleben.

Kleinen Unfall gebaut, darauf geeinigt den Schaden ohne Versicherung selbst zu Regeln und plötzlich kommt das große Hallo weil "der Hundling versucht mich über den Tisch zu ziehen und sich die ganze Karre auf meine Kosten renovieren will".

Kleiner Schaden, mit 150€ gerechnet, Rechnung über 1000€ vor die Nase bekommen.
Da werden dann Werkstätten angezweifelt ("machen bestimmt gemeinsame Sache"😉 und Reparatürhöhen angezweifelt ("hätte er viel billiger machen lassen können, ich wette der steckt das Geld breit grinsend ein"😉 und dann eigene Recherchen angestellt ("habe jetzt mal einen KVA meiner Werksztatt machen lassen. Seiner ist falsch und mehr kriegt er nicht von mir."😉.
Kommt ein Versicherer auf die gleiche Idee wird aber umgehend nach Anwald, Ketten und Kerker geplärrt.
Ist halt so, solange man das Geld anderer ausgeben kann.

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545


Wenn man jede Korrektur einer unberechtigen Forderung als unberechtigtes Kürzen versteht, ist das sicher so.
Ich möchte Euche alle germe mal erleben, wenn keine Versicherung beteiligt ist und ihr eine Forderung selbst begleichen müsst. Dann hocken die Igel in den zugenähten Taschen. Aber wenn man selbst nicht zahlt, ist das alles anders, nicht wahr? Dann muss bezahlt werden, was gefordert wird und wenn es auch noch so an den Haaren herbeigezogen ist.

Nur leider passiert es viel zu oft, dass die Versicherung sich als die Instanz versteht, die entscheidet, was berechtigt ist und was nicht. Wenn dann ein Anwalt die Forderungen durchsetzt zahlen sie am Ende meistens doch. Bestimmt nicht aus gutem Willen. Es gibt Gesetze, einschlägige Urteile etc., und die gelten nun mal auch für die Versicherer. Das Betrug von seiten der VN verhindert werden muss steht ausser Frage aber auch auf einem ganz anderen Blatt. Spätestens wenn fiktiv abgerechnet werden soll gehen die drastischen Kürzungen los, und ich meine nicht die MWST. Wenn ich dir Deine Brille kaputt mache, willst du die auch so repariert haben, dass sie wieder im Ursprungszustand ist. Wenn du noch ne andere hast und lieber Geld möchtest, dann sicher auch nicht nur 60% der dir entstandenen Kosten. Warum sollte das beim Auto anders sein

Zitat:

Original geschrieben von Matsches



Zitat:

Original geschrieben von Hafi545


Ich möchte Euche alle germe mal erleben, wenn keine Versicherung beteiligt ist und ihr eine Forderung selbst begleichen müsst.
Da brauchst Du nicht weit zu suchen. Das kannst Du hier in diesem Unterforum wenn auch nicht täglich, so doch regelmäßig erleben.
Kleinen Unfall gebaut, darauf geeinigt den Schaden ohne Versicherung selbst zu Regeln und plötzlich kommt das große Hallo weil "der Hundling versucht mich über den Tisch zu ziehen und sich die ganze Karre auf meine Kosten renovieren will".

Kleiner Schaden, mit 150€ gerechnet, Rechnung über 1000€ vor die Nase bekommen.
Da werden dann Werkstätten angezweifelt ("machen bestimmt gemeinsame Sache"😉 und Reparatürhöhen angezweifelt ("hätte er viel billiger machen lassen können, ich wette der steckt das Geld breit grinsend ein"😉 und dann eigene Recherchen angestellt ("habe jetzt mal einen KVA meiner Werksztatt machen lassen. Seiner ist falsch und mehr kriegt er nicht von mir."😉.
Kommt ein Versicherer auf die gleiche Idee wird aber umgehend nach Anwald, Ketten und Kerker geplärrt.
Ist halt so, solange man das Geld anderer ausgeben kann.

Was du schilderst ist wahr und die Dummheit derer, die so agieren. Das heute jeder Parkrempler teuer wird, sollte man wissen, allein schon wegen der vielen Elektronik, die heute in Autos verbaut ist. Erst hören, was es kosten soll (Kostenvoranschlag, Gutachten), dann überlegen ob man selber löhnt. Und im Ùbrigen ist man genau desshalb versichert, um eben nicht ohne Versicherung zu regulieren, denn das ist der SINN einer Versicherung, auch wenn es der Versicherung im Schadensfall nicht schmeckt

Zitat:

Original geschrieben von V70Hutte



Nur leider passiert es viel zu oft, dass die Versicherung sich als die Instanz versteht, die entscheidet, was berechtigt ist und was nicht. Wenn dann ein Anwalt die Forderungen durchsetzt zahlen sie am Ende meistens doch. Bestimmt nicht aus gutem Willen. Es gibt Gesetze, einschlägige Urteile etc., und die gelten nun mal auch für die Versicherer.

Ach je, das ist aber eine sehr vereinfachte Wahrnehmung...

Böse Versicherung zahlt willkürlich weniger als sie muss, guter Anwalt haut auf den Tisch und Versicherung spurt. Sowas gibt es nur im Fernsehen.

Tatsächlich ist es doch wesentlich komplizierter. Denn entgegen der landläufigen Meinung gibt es nicht das Allheilmittel "Urteil", das nur einer zitieren muss und der Käse ist gegessen.

Bei den Prozessen um die Kleinabzüge, um die es hier immer geht (Stundensätze, Verbringungskosten etc.) bewegt man sich in aller Regel am Amtsgericht. Und der Amtsrichter ist bis zum Erreichen der Berufungsgrenze in der Rechtsfindung ziemlich frei. Daher weiß man auch vorher selten, wie er zu dem jeweiligen Thema steht. Dadurch ist die Chance für einen Kläger, eine solche Klage zu verlieren, recht hoch. Ich würde mal gefühlt, nach vielen Jahren Praxis, von 50:50 reden. Nur liest Du davon nichts im Netz, weil die üblichen Protagonisten immer nur die anderen 50% lauthals feiern.
Dadurch entsteht der Eindruck wie bei Dir: man muss nur mit dem Anwalt kommen und alles flutscht. Weit gefehlt...

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545



Ach je, das ist aber eine sehr vereinfachte Wahrnehmung...
Böse Versicherung zahlt willkürlich weniger als sie muss, guter Anwalt haut auf den Tisch und Versicherung spurt. Sowas gibt es nur im Fernsehen.

Und bei Motortalk.

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545


Böse Versicherung zahlt willkürlich weniger als sie muss, guter Anwalt haut auf den Tisch und Versicherung spurt. Sowas gibt es nur im Fernsehen.

Komm ich jetzt auch im Fernsehn?!? 🙄

Leider Gottes sind Ausschläge in beiden Richtungen Alltag. Überzogene Forderungen genauso wie ungerechtfertigte Kürzungen.

Am Ende hat der Weg dahin zu gehen dass der Geschädigte seinen gesamten Schaden ersetzt bekommt. Nicht mehr und nicht weniger.

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