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Meine Schwester hat Auto angezahlt, was bei Mängel am Abholtermin?

Themenstarteram 17. Februar 2012 um 18:29

Hallo, meine Schwester war allein einen Gebrauchtwagen anschauen und möchte das Auto haben. Sie hat 250 EUR angezahlt. Der Wagen kostet 3400 EUR. Sie hat eine Quittung über die Anzahlung auf einen handgeschriebenen Zettel,wo auch "Kaufvertrag" als Überschrift draufsteht.

Meine Schwester bringt am Abholtag einen richtigen Kaufvertrag mit. Ich werde jedoch diesmal mitfahren.

Wenn der Wagen so ist wie bei mobile.de beschrieben, dann ist der Preis durchaus sehr fair.

Was ist aber, wenn ICH dort noch gravierende Mängel festelle,die meine Schwester nicht erkannt hat. Ist der Handel überhaupt noch rückgängig zu machen??? Oder ist sie auf jeden Fall zum Kauf verpflichtet?

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12 Antworten

Sollten Mängel im Nachhinein (also wen ihr den Wagen abholt, oder auch später, genaue Frist weiß ich grad net) festgestellt werden, dann kann der Vertrag entweder rückgängig gemacht werden oder der Kaufpreis gesenkt werden oder der Verkäufer lässt die Mängel beheben.

Themenstarteram 17. Februar 2012 um 20:32

Zitat:

Original geschrieben von reefton

Sollten Mängel im Nachhinein (also wen ihr den Wagen abholt, oder auch später, genaue Frist weiß ich grad net) festgestellt werden, dann kann der Vertrag entweder rückgängig gemacht werden oder der Kaufpreis gesenkt werden oder der Verkäufer lässt die Mängel beheben.

Und das gilt auch bei Privatverkauf? Ich werde den Wagen genau unter die Lupe nehmen mit Lackschichtenmeßgerät usw.

Ich ärgere mich nur, das meine Schwester schon was angezahlt und diesen Zettel unterschrieben hat.

Grrrr.

Zitat:

Original geschrieben von Chromsucht

Zitat:

Original geschrieben von reefton

Sollten Mängel im Nachhinein (also wen ihr den Wagen abholt, oder auch später, genaue Frist weiß ich grad net) festgestellt werden, dann kann der Vertrag entweder rückgängig gemacht werden oder der Kaufpreis gesenkt werden oder der Verkäufer lässt die Mängel beheben.

Und das gilt auch bei Privatverkauf? Ich werde den Wagen genau unter die Lupe nehmen mit Lackschichtenmeßgerät usw.

Ich ärgere mich nur, das meine Schwester schon was angezahlt und diesen Zettel unterschrieben hat.

Grrrr.

das gilt auch bei Privatverkauf. Steht im BGB^^

beim Verkauf vom Händler kommen noch andere Dinge hinzu

Mit diesem Zettel, sofern da wirklich Kaufvertrag drauf steht, hat sich der Verkäufer ein Ei gelegt, da er jetzt 2Jahre Gewährleistung gibt. Also Wagen in Ruhe ansehen, evtl durchchecken lassen und, wenn technische Mängel am Wagen sind, vom Verkäufer beheben lassen. Das mit dem "richtigen Kaufvertrag" würd ich mir nochmal überlegen.

Zitat:

Original geschrieben von andy1080

Mit diesem Zettel, sofern da wirklich Kaufvertrag drauf steht, hat sich der Verkäufer ein Ei gelegt, da er jetzt 2Jahre Gewährleistung gibt. Also Wagen in Ruhe ansehen, evtl durchchecken lassen und, wenn technische Mängel am Wagen sind, vom Verkäufer beheben lassen. Das mit dem "richtigen Kaufvertrag" würd ich mir nochmal überlegen.

da sind keine zwei Jahre Gewährleistung drauf.

Das is ja ein Privatverkauf.

Aber ein Schaden der nach dem Kauf entdeckt wird und der vor dem Kauf schon da war kann bis zu zwei Jahre nach dem Kauf bemängelt werden, jedoch muss dann der Käufer beweisen, dass der Fehler schon vor dem Kauf da war

Original geschrieben von reefton

Zitat:

 

da sind keine zwei Jahre Gewährleistung drauf.

Das is ja ein Privatverkauf.

Aber ein Schaden der nach dem Kauf entdeckt wird und der vor dem Kauf schon da war kann bis zu zwei Jahre nach dem Kauf bemängelt werden, jedoch muss dann der Käufer beweisen, dass der Fehler schon vor dem Kauf da war

Oh. Stimmt. Hast sogar recht. Verfluchtes halbwissen.

Dann vergesst meinen Post oben.

Solange der Verkäufer ob privat spielt keine Rolle, die Gewährleistung nicht ausschließt, gilt diese auch...

Ein Gewerblicher kann Sie nur auf 1 Jahr verkürzen

Zitat:

Original geschrieben von Bumer645

Solange der Verkäufer ob privat spielt keine Rolle, die Gewährleistung nicht ausschließt, gilt diese auch...

Ein Gewerblicher kann Sie nur auf 1 Jahr verkürzen

Die Gewährleistung muss ein privatverkäufer auch geben, wenn er sie nicht ausschließt. ABER: die Beweislastumkehr gilt bei privatverkauf nicht. Sprich: der Käufer muss nachweisen, dass der Mangel beim Kauf schon da war. Auch innerhalb der ersten 6monate.

Zitat:

Original geschrieben von andy1080

 

Die Gewährleistung muss ein privatverkäufer auch geben, wenn er sie nicht ausschließt. ABER: die Beweislastumkehr gilt bei privatverkauf nicht. Sprich: der Käufer muss nachweisen, dass der Mangel beim Kauf schon da war. Auch innerhalb der ersten 6monate.

Die Frage war, was gemacht werden kann, wenn die Qittung als Kaufvertrag Gültigkeit hat und bei der Übernahme Mängel festgestellt werden.

 

Wenn Mängel festgestellt werden, dann hat Verkäufer diese abzustellen, da diese unzweifelhaft schon bei Übergabe vorhanden sind.

Rücktritt vom Kaufvertrag ist auch möglich, wenn Mängel festgestellt werden, die in der Verkaufsanzeiuge nicht genannt wurden. Dann hat Käufer Anspruch auf Ersatz seines Vermögensschadens 8z.b. Fahrkosten)

 

O.

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf

Zitat:

Original geschrieben von andy1080

 

Die Gewährleistung muss ein privatverkäufer auch geben, wenn er sie nicht ausschließt. ABER: die Beweislastumkehr gilt bei privatverkauf nicht. Sprich: der Käufer muss nachweisen, dass der Mangel beim Kauf schon da war. Auch innerhalb der ersten 6monate.

Die Frage war, was gemacht werden kann, wenn die Qittung als Kaufvertrag Gültigkeit hat und bei der Übernahme Mängel festgestellt werden.

Wenn Mängel festgestellt werden, dann hat Verkäufer diese abzustellen, da diese unzweifelhaft schon bei Übergabe vorhanden sind.

Rücktritt vom Kaufvertrag ist auch möglich, wenn Mängel festgestellt werden, die in der Verkaufsanzeiuge nicht genannt wurden. Dann hat Käufer Anspruch auf Ersatz seines Vermögensschadens 8z.b. Fahrkosten)

O.

Das hängt von der Art des Mangels ab. sollten evtl Stoßdämpfer verschlissen sein, muss der Verkäufer dies nicht beheben, da dies Verschleißteile sind. Sollte der Motor komplett Ölversifft sein, muss der Verkäufer dies z.B. auch nicht abstellen, da das ein sichtbarer Mangel ist, der dem Käufer bei Kauf bekannt war, da bei der Besichtigung ersichtlich. Und es ist egal, ob seine Schwester von sowas keinen Plan hat. Das ist ihr "Versagen", dass sie dann zu so ner Besichtigung ohne Hilfe hingeht.

Zitat:

Original geschrieben von andy1080

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf

 

 

Die Frage war, was gemacht werden kann, wenn die Qittung als Kaufvertrag Gültigkeit hat und bei der Übernahme Mängel festgestellt werden.

 

Wenn Mängel festgestellt werden, dann hat Verkäufer diese abzustellen, da diese unzweifelhaft schon bei Übergabe vorhanden sind.

Rücktritt vom Kaufvertrag ist auch möglich, wenn Mängel festgestellt werden, die in der Verkaufsanzeiuge nicht genannt wurden. Dann hat Käufer Anspruch auf Ersatz seines Vermögensschadens 8z.b. Fahrkosten)

 

O.

Das hängt von der Art des Mangels ab. sollten evtl Stoßdämpfer verschlissen sein, muss der Verkäufer dies nicht beheben, da dies Verschleißteile sind. Sollte der Motor komplett Ölversifft sein, muss der Verkäufer dies z.B. auch nicht abstellen, da das ein sichtbarer Mangel ist, der dem Käufer bei Kauf bekannt war, da bei der Besichtigung ersichtlich. Und es ist egal, ob seine Schwester von sowas keinen Plan hat. Das ist ihr "Versagen", dass sie dann zu so ner Besichtigung ohne Hilfe hingeht.

Ist schon klar.  Verschleiß ist aber kein Mangel.

 

Zur Abgrenzung zwischen Mangel und Verschleiß hier ein paar Urteile:

 

www.adac.de/_mmm/pdf/Mangel-Verschlei%C3%9F-Liste2011_38084.pdf

 

 

O.

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf

 

Ist schon klar.  Verschleiß ist aber kein Mangel.

Zur Abgrenzung zwischen Mangel und Verschleiß hier ein paar Urteile:

www.adac.de/_mmm/pdf/Mangel-Verschlei%C3%9F-Liste2011_38084.pdf

 

O.

Das ist mir bekannt.

Aber wie willst du beweisen, dass ein Mangel schon beim Kauf vorhanden war? Das ist fast unmöglich bei den meisten Fehlern. (genauso unmöglich, wie ein Verkäufer beweisen könnte, dass ein Fehler beim Kauf noch nicht da war.) Das geht nur bei Fehlern, die ausschließlich schleichend auftreten und im Prinzip unmittelbar nach dem Kauf auftreten.

Wenn beim Abholen des Fahrzeugs bspw. 1Minute nach dem Verlassen des Übergabeplatzes ein Steuergerät hopps geht, hat der Käufer Pech gehabt.

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