MEIN WAGEN WURDE OHNE ZUSTIMMUNG VERKAUFT!!! HILFE!!!
Hallo Leute...
Ich habe ein RIESENROBLEM und bin am Rande der Weißglut!!!
Ich hoffe mir kann jemand helfen...
Ich hab mir vor einer Weile einen VW Golf 3 Kombi gekauft...als kleines Projektauto sozusagen...
Ich bin zur Werkstatt gefahren, hab ihn durch-checken lassen und im Endeffekt einige Reparaturen machen lassen für neuen TÜV..(neue Bremsschläuche, Zündkerzen, etc.) ...eben in dieser Werkstatt.
Danach fing ich an finanzielle Pobleme zu bekommen und konnte den Wagen nicht mehr auslösen.
Aktuell sind es 6 Monate... Ich habe mit dem Besitzer der Werkstatt gesprochen, er war einverstanden zu warten und gegebenenfalls im Ernstfall eine Ratenzahlung zu vereinbaren.
Ich weiß, es ist nicht schön und fair ihn so warten zu lassen...aber er war einverstanden...
Soweit so gut...
Gestern schaue Ich aus meinem Fenster und da fährt tatsächlich mein Auto! Voll angemeldet, Radio eingebaut, bla bla bla... Ich bin aus allen Wolken gefallen!!
Er hatte wegen TÜV auch den Fahrzeugbrief..
Ich habe ihn sofort angerufen und um Klärung gebeten...aber er wollte nicht mit mir Sprechen und hat immer wieder aufgelegt!
Was soll ich tun? Darf er das? Gibt es ein Gesetz?
Ich wäre wirklich froh über jede Hilfe in unserer guten Autofahrergemeinschaft...Bitte...
LG Phil
Beste Antwort im Thema
So, dann mal anders, wieviel Geld schuldest Du ihm, wieviel Geld hat der Wagen dich gekostet, wann sollte die erste Rate fällig sein..
Wenn das bereits ein halbes Jahr her ist, bedeutet das, das es im Juli letzten Jahres war, und seit dem hast Du ihm nicht mal 100€ geben können, um deinen guten Willen zu zeigen??
Die Schulden waren doch keine Tausende, sondern ein paar hunderter oder..??!!
Mein Kumpel hat ne Werkstatt, und hatte auch jemanden, der ne fast 1000€ Reparatur hat machen lassen, und dann mitgeteilt hat, er hat sich vertan und kein Geld..
Okay, Ratenzahlung, bringst mir alle 2 Monate 200€ vorbei...
gewartet nichts passiert.. ja, dann angerufen und gesagt, das er ja sowieso kein Geld sieht, und er jetzt ein Inkassounternehmen beauftragt.. dann ist die hälfte des Geldes zwar auch weg, aber er bekommt wenigsten das Material wieder rein..!!!
Zack, den nächsten Tag lagen 500€ aufem Tisch, und kurze Zeit später der Rest...!!!!
Was ich damit sagen will, wenn er dein Auto schon nicht aushändigt, wird er dafür einen Grund haben, wenn ich bei einer Werkstatt die mich kennen, sage ich überweise das, dann kann ich abfahren..!!!
Dazu finde ich völlig unverständlich wie man 6 Monate nicht einmal eine Anzahlung leisten kann, die den Verkauf des Wagens sicherlich hätte verhindern können.. und wenn Du ihm nur 50€ für jeden Monat gegeben hättest, Du lebst doch auch oder, dann muß man halt mal einen Gang zurückschalten, und die 50€ sparen oder sehen wo man sie herbekommt...
Wenn nicht, verkauft der Kollege das Auto.. finde ich zwar auch nicht ganz nett, aber ich glaube der hat geahnt, das er das nächste halbe Jahr auch kein Geld sieht.. und wenn er den Hof voller Pfand stehen hat, bringt ihm das nichts..
Fazit: Da haben sich die richtigen Zwei getroffen, shit happens..
geh zum Anwalt?????? kannst Du den denn bezahlen???? der wird sich schön bedanken..😁😉
Sprech mal mit der Werkstatt..😛
Grüße Matze..!!!
20 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von 924phil
Hallo Leute...I
Gestern schaue Ich aus meinem Fenster und da fährt tatsächlich mein Auto!
Möglicherweise liegt hier genau dein Gedankenfehler das es sich eben noch
nicht um"Dein Auto"handelt sondern der Verkäufer einen Eigentumsvorbehalt im Vertrag vereinbart hat.Was genau habt ihr schriftlich vereinbart?
Zitat:
Was soll ich tun?
Das beste wäre eine Lösung ohne Rechtsanwalt zu erwirken dazu solltest du dich mit dem Verkäufer in Verbindung setzen
Zitat:
Darf er das? Gibt es ein Gesetz?
LG Phil
Ja zb dieses :
http://dejure.org/gesetze/BGB/449.htmlZitat:
Original geschrieben von 924phil
Hallo Leute...Ich habe ein RIESENROBLEM und bin am Rande der Weißglut!!!
Ich hoffe mir kann jemand helfen...Ich hab mir vor einer Weile einen VW Golf 3 Kombi gekauft...als kleines Projektauto sozusagen...
Ich bin zur Werkstatt gefahren, hab ihn durch-checken lassen und im Endeffekt einige Reparaturen machen lassen für neuen TÜV..(neue Bremsschläuche, Zündkerzen, etc.) ...eben in dieser Werkstatt.Danach fing ich an finanzielle Pobleme zu bekommen und konnte den Wagen nicht mehr auslösen.
Aktuell sind es 6 Monate... Ich habe mit dem Besitzer der Werkstatt gesprochen, er war einverstanden zu warten und gegebenenfalls im Ernstfall eine Ratenzahlung zu vereinbaren.
Ich weiß, es ist nicht schön und fair ihn so warten zu lassen...aber er war einverstanden...Soweit so gut...
Gestern schaue Ich aus meinem Fenster und da fährt tatsächlich mein Auto! Voll angemeldet, Radio eingebaut, bla bla bla... Ich bin aus allen Wolken gefallen!!
Er hatte wegen TÜV auch den Fahrzeugbrief..
Ich habe ihn sofort angerufen und um Klärung gebeten...aber er wollte nicht mit mir Sprechen und hat immer wieder aufgelegt!Was soll ich tun? Darf er das? Gibt es ein Gesetz?
Ich wäre wirklich froh über jede Hilfe in unserer guten Autofahrergemeinschaft...Bitte...LG Phil
ich sag nur eins: lol
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Ja zb dieses :
Da ist ein kleiner Gedankenfehler. Das Fahrzeug war nie Eigentum der Werkstatt und es wurde auch nie verkauft. Somit trift der §449 BGB nicht zu.
Ich denke, dass ich mit den §§ 1204 ff BGB schon richtig lag, da der Werkstattinhaber das Fahrzeug gepfändet hat um den fehlenden Betrag beizutreiben. Sicher spielen da noch andere Vorschriften mit rein, aber das Zivilrecht ist so komplex, das geht ohne Anwalt fast nicht (außer der fehlende Betrag wird beigebracht)
Zitat:
Original geschrieben von MaidenUlm
Da ist ein kleiner Gedankenfehler. Das Fahrzeug war nie Eigentum der Werkstatt und es wurde auch nie verkauft. Somit trift der §449 BGB nicht zu.Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Ja zb dieses :Ich denke, dass ich mit den §§ 1204 ff BGB schon richtig lag, da der Werkstattinhaber das Fahrzeug gepfändet hat um den fehlenden Betrag beizutreiben. Sicher spielen da noch andere Vorschriften mit rein, aber das Zivilrecht ist so komplex, das geht ohne Anwalt fast nicht (außer der fehlende Betrag wird beigebracht)
Ok ich gehe morgen zu Fielmann😉 heute scheint nicht so mein Tag mit dem lesen zu sein. Du hast natürlich recht, wenn der TE den Wagen in der Werkstatt reparieren lassen hat und die Rechnung nicht zahlen konnte kann er sein Pfandrecht geltend machen.
Bleibt dem TE nur noch die Rechnung sofort zu zahlen und dadurch den Wagen wieder auszulösen.
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Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Bleibt dem TE nur noch die Rechnung sofort zu zahlen und dadurch den Wagen wieder auszulösen.
Ich glaube, dieser Zeitpunkt ist verpasst, da das Eigentumsrecht an dem Wagen ja offenbar an eine weitere Person übertragen wurde, die den Wagen jetzt angemeldet hat.
Wäre nun interessant zu wissen, wie es mit Zahlen aussieht.
Wie teuer war der Wagen? Wie hoch die Reparaturkosten? Welcher Preis wurde für das KfZ erzielt?
Falls wer der Meinung ist, eine Reperatur von 150€ und ein Wagenwert von 1000€ wäre unverhältnismässig für eine Pfändung, der soll mal als Hausbesitzer dem Finanzamt eine Summe von 2,50 € schuldig bleiben. Wenn der Gerichtsvollzieher keinen Flachbildschirm, Herd, HiFianlage oder das Auto pfänden kann, schrecken die nicht davor zurück, das Haus zwangszuversteigern. Für 2,50 €
Eine andere Lösung als den versierten Anwalt wird hier nicht gefunden werden, alles andere ist ins Blau hineingeraten von juristischen Laien. Da MT aber kein Forum für Rechtsberatung oder Vergleichbares ist, mache ich den Thread an dieser Stelle dicht und verweise dich an deinen Anwalt.
Gruß Tecci
MT-Moderation