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Mein Unfallwagen wird als unfallfrei wiederverkauft; was tun oder nicht tun?

Hallo ,
am Donnerstag habe ich meinen Alten mit Unfallschaden und TÜV bis 2/2016 verkauft.
Kaufvertrag wurde gemacht und alles für mich soweit so gut. Der Wagen wurde vom Gutachter als noch verkehrssicher eingestuft.
Nun taucht auf einer InternetPlattform der Wagen als unfallfrei, lediglich mit einem Parkrempler hinten wieder auf.
Er hat jetzt einen Austauschmotor bekommen, neue Bremsen und neue Reifen. Rostfrei ist er mittlerweile auch.
auf den Fotos ist zuerkennen, dass am Fahrzeug nichts gemacht wurde. Die alten Schlappen sind noch drauf.
Die Frage ist, soll man dagegen vorgehen oder nicht? Ist das schon mehr als schönreden?
auf Entscheidungshilfe hoffend
Peter

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von swanangel



Kaufvertrag wurde gemacht und alles für mich soweit so gut. Der Wagen wurde vom Gutachter als noch verkehrssicher eingestuft.

Wenn du alles so wie hier geschildert im Kaufvertrag stehen hast, also keine Mängel oder Schäden verschwiegen hast, würde ich es dabei belassen. Was der Käufer daraus macht, ob er den Wagen als Neuwagen verkauft, vergoldet, sich Blumenkästen draus bastelt, ist nicht in deiner Verantwortung. Lediglich dann, wenn der Käufer mit Fragen auf dich zukommt, solltest du wahrheitsgemäß antworten. Ansonsten bist du aus der Verantwortung raus.

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Andererseits könnte der Beweis dafür recht schwierig zu erbringen sein, solange kein Vertrag gemacht wurde. Könnte ja auch ein Fehler bei der Anzeigeerstellung gewesen sein ;)
Trotzdem würde ich Polizei/Platform verständigen (wenn der Unfall auch telefonisch komplett verschwiegen wird), alles ist besser als nichts tun.

Zitat:

Original geschrieben von Xaven1978


PS. Übrigens ist nicht nur Betrug strafbar, sondern auch der Versuch ;)

Nur weil man weiß, wo Betrug im StGB zu finden ist, ist es noch lange kein Betrug.

Es gibt jedes Jahr rund 1.000 Zivilrechts-Verurteilungen in Zusammenhang mit Kaufverträgen und "arglistiger Täuschung" und nicht ein Fall davon wurde vom Richter an die Staatsanwaltschaft weiter gegeben, weil ein strafbarer Betrug vorgelegen hat.

Entweder gibt es hier tausendfache Strafvereitelung im Amt durch Richter, oder es handelt sich dabei nicht um Betrug und hier soll jemand zu Polizei geschickt werden, um sich selbst einer falschen Verdächtigung schuldig zu machen.

Zitat:

Original geschrieben von pflaumenkuchen



Zitat:

Original geschrieben von Xaven1978


PS. Übrigens ist nicht nur Betrug strafbar, sondern auch der Versuch ;)

Nur weil man weiß, wo Betrug im StGB zu finden ist, ist es noch lange kein Betrug.
Es gibt jedes Jahr rund 1.000 Zivilrechts-Verurteilungen in Zusammenhang mit Kaufverträgen und "arglistiger Täuschung" und nicht ein Fall davon wurde vom Richter an die Staatsanwaltschaft weiter gegeben, weil ein strafbarer Betrug vorgelegen hat.
Entweder gibt es hier tausendfache Strafvereitelung im Amt durch Richter, oder es handelt sich dabei nicht um Betrug und hier soll jemand zu Polizei geschickt werden, um sich selbst einer falschen Verdächtigung schuldig zu machen.

Wenn jemand direkt behauptet, daß Person x betrügt und das stimmt nicht, dann kann das ggfls. als fälsche Verdächtigung verfolgt werden, aber wenn man der Polizei sagt, oder schreibt, ich habe das KFZ als Unfallwagen verkauft und nun wird es als Unfallfrei angeboten, bitte prüfen Sie, ob da Betrug versucht wird, dann eigendlich nicht. Schließlich ist der "Normalbürger" kein Jurist, der die Feinheiten kennen muß.

Zitat:

Original geschrieben von harra02041958


..., aber wenn man der Polizei sagt, oder schreibt, ich habe das KFZ als Unfallwagen verkauft und nun wird es als Unfallfrei angeboten, bitte prüfen Sie, ob da Betrug versucht wird, dann eigendlich nicht.

Mit dem Begriff "eigentlich" beschreibst Du doch selbst schon, dass hier das Eis mehr als dünn ist.
Entweder man beschuldigt jemanden, dann muss sich die Polizei bewegen, oder man beschuldigt ihn nicht, dann macht aber die Polizei auch nichts, denn sie ist nicht die persönliche Detektei im Auftrag eines solchen "Normalbürgers" - Rundablage.

Zitat:

Schließlich ist der "Normalbürger" kein Jurist, der die Feinheiten kennen muß.


Weil neuerdings Dummheit oder Ahnungslosigkeit oder dem Nichtwillen zum Begehen, hinterher vor den Konsequenzen bei einer begangenen Straftat schützt?
Weil neuerdings Besonderheiten in der Art einer Formulierung vor Folgen schützt, wenn man etwas möglichst schwammig formuliert, und man nicht mehr angreifbar wird? Weil "nur ein bisschen schwanger" hinterher billiger wird?

Ich würde mich mit solchen "Espertisen" etwas zurückhalten ... Zumal jedem frei steht, eine Straftat oder den Versuch anzuzeigen, auch anonym, selbst wenn er nicht der Geschädigte ist. Ob das dann zum Staatsanwalt geht, ist dann deren Sache.

Mich würden mal die reellen Berufe der ganzen Hobby-Juristen hier interessieren. :D

Zitat:

Original geschrieben von Xaven1978


Ich würde mich mit solchen "Espertisen" etwas zurückhalten ...

und wieso fängst Du bei Deinen Expertisen nicht damit an?

Zitat:

Zumal jedem frei steht, eine Straftat oder den Versuch anzuzeigen, auch anonym, selbst wenn er nicht der Geschädigte ist.


Es ist keine Straftat, auch kein Versuch, nicht mal eine Ordnungswidrigkeit.
"Anonym" kommt hier besonders toll, denn in anderen Threads wird solch ein Verhalten auch immer irgendwie mit den Begriffen Blockwart, Denunziant, ... in Verbindung gebracht. Hier liegt nicht mal ein Straf- oder Ordnungs-widerrechtliches Verhalten des Verkäufers vor, dennoch wird dazu aufgerufen, jetzt schon anonym anzuschwärzen?

Zitat:

Ob das dann zum Staatsanwalt geht, ist dann deren Sache.


Ein anonymer Hinweis auf ein nicht strafbares Verhalten,
a) wo wird das wohl landen?
b) immer eine ganz tolle Idee, wenn man nicht weiter weiß.
Hauptsache ist doch, man hat was gemacht.

Zitat:

Original geschrieben von pflaumenkuchen



Zitat:

Original geschrieben von Xaven1978


Ich würde mich mit solchen "Espertisen" etwas zurückhalten ...

und wieso fängst Du bei Deinen Expertisen nicht damit an?

Ich habe nirgends eine Expertise abgegeben. Ich bin ja auch kein Anwalt.

Zitat:

Original geschrieben von pflaumenkuchen



Zitat:

Zumal jedem frei steht, eine Straftat oder den Versuch anzuzeigen, auch anonym, selbst wenn er nicht der Geschädigte ist.


Es ist keine Straftat, auch kein Versuch, nicht mal eine Ordnungswidrigkeit.

Wie kommst du zu diesem Schluss?

Zitat:

Original geschrieben von Xaven1978


Ich habe nirgends eine Expertise abgegeben. Ich bin ja auch kein Anwalt.

Was hat Expertise mit einem Anwalt zu tun?
Eine Expertise ist die Begutachtung und anschließender Stellungsnahme zu einer Situation, und das hast Du gemacht.

Zitat:

Original geschrieben von Xaven1978


Wie kommst du zu diesem Schluss?

Wie kommst Du (und ein paar Andere) darauf, dass es etwas in der Art wäre?
Wer zuerst etwas behauptet, ist aus einer Nachweispflicht raus - stimmt, wie sind ja hier im V&S bei MT. Dann macht mal weiter mit Euren Hinweisen und Hilfestellungen an den TE ohne fachliche Ahnung zu haben.

Zitat:

Original geschrieben von pflaumenkuchen



Zitat:

Original geschrieben von Xaven1978


Ich habe nirgends eine Expertise abgegeben. Ich bin ja auch kein Anwalt.

Was hat Expertise mit einem Anwalt zu tun?
Eine Expertise ist die Begutachtung und anschließender Stellungsnahme zu einer Situation, und das hast Du gemacht.

Wo habe ich eine fachliche Bewertung gegeben? Und eine rechtliche Expertise kann nur ein Jurist geben. Da du das nicht weißt, gehe ich mal stark davon aus, dass du keiner bist.

Zitat:

Original geschrieben von pflaumenkuchen



Zitat:

Original geschrieben von Xaven1978


Wie kommst du zu diesem Schluss?

Wie kommst Du (und ein paar Andere) darauf, dass es etwas in der Art wäre?
Wer zuerst etwas behauptet, ist aus einer Nachweispflicht raus - stimmt, wie sind ja hier im V&S bei MT. Dann macht mal weiter mit Euren Hinweisen und Hilfestellungen an den TE ohne fachliche Ahnung zu haben.

Ich habe behauptet, dass Betrug und Betrugsversuch strafbar sind. Die Rechtsnorm kann jeder nachlesen. Ob der Sachverhalt etwas Derartiges ist, kann wohl nur ein Jurist beurteilen. Du meinst, es sei nicht einmal eine OWi. Warum?

Dann berichte ich mal als tatsächlich Betroffener Verkäufer (Thread hierzu müsste auf MT auch zu finden sein).
Analog zum TE habe ich ein an sich schrottreifes Auto an einen Exporthändler verkauft, einige Zeit später stand es mit falschen Angaben inkl. deutlich niedrigerem KM-Stand woanders wieder zum Verkauf.
Auf Anfrage bei der Polizei sagte man mir, dass man hiergegen nicht vorgehen kann, da bis dahin keinerlei strafbare Handlung vorliegt. Erst wenn ein tatsächlich Geschädigter vorhanden ist, sprich jemand den Kaufvertrag mit den gefälschten Angaben unterzeichnet hat, liegt ein Verstoß vor.
Bis dahin ist alles, was der Verkäufer über das Angebot schreibt, nicht bindend und er kann sich jederzeit auf "Irrtümer vorbehalten" berufen.

Zitat:

Original geschrieben von Xaven1978


Wo habe ich eine fachliche Bewertung gegeben?

War Dein Hinweis auf Betrug und dessen Strafbarkeit auch nur bei einem Versuch nur ein OT-Gefasel?

Zitat:

Und eine rechtliche Expertise kann nur ein Jurist geben. Da du das nicht weißt, gehe ich mal stark davon aus, dass du keiner bist.


Mach doch, aber nicht zu sehr enttäuscht sein, wenn Realitäten sich nicht an dem orientieren, von (oder bei?) dem Du so aus gehst.

Zitat:

Ich habe behauptet, dass Betrug und Betrugsversuch strafbar sind. Die Rechtsnorm kann jeder nachlesen. Ob der Sachverhalt etwas Derartiges ist, kann wohl nur ein Jurist beurteilen. Du meinst, es sei nicht einmal eine OWi. Warum?


Weil es nichts von dem ist.
Wir haben nicht ohne Grund die Unschuldsvermutung, weil Unschuld praktisch nie beweisbar ist! Nirgends - abgesehen V&S in MT - liegt eine Schuld vor, nur weil der Beweis einer Unschuld nicht zu führen ist.
Beweise doch mal, dass Du noch nie jemanden ermordet hast.
Der schwerwiegendste Vorwurf in unserem Rechtssystem und damit doch wohl am Einfachsten zu widerlegen, wenn es nicht stimmt.
Wer hier von einer Straftat mit Betrug oder Betrugsversuch, oder einer Ordnungswidrigkeit schreibt, der hat dafür auch den Nachweis zumindest in einem gewissen Umfang zu führen, oder ist ein Dummschwätzer - insbesondere wenn hinterher geschoben wird, dass man keine Ahnung von dem Thema hat.
Hast Du tatsächlich keine Ahnung und würdest mich mit der Behauptung eines Mörders oder Kinderschänders zu Deiner Person gewähren lassen? Immerhin habe ich - wie von Dir stark ausgehend - auch keine Ahnung und hätte damit schon irgendwie die Grundlage, derartiges in den Raum zu werfen und Du wärst verpflichtet, das zu widerlegen.
Oder ist das plötzlich alles doch ganz anders und man ist schon ganz gut informiert, wenn es um das eigene Fell geht?

Zitat:

Original geschrieben von pflaumenkuchen



Zitat:

Original geschrieben von Xaven1978


Wo habe ich eine fachliche Bewertung gegeben?

War Dein Hinweis auf Betrug und dessen Strafbarkeit auch nur bei einem Versuch nur ein OT-Gefasel?

Es war ein Hinweis. Richtig erkannt.

Zitat:

Original geschrieben von pflaumenkuchen



Zitat:

Und eine rechtliche Expertise kann nur ein Jurist geben. Da du das nicht weißt, gehe ich mal stark davon aus, dass du keiner bist.


Mach doch, aber nicht zu sehr enttäuscht sein, wenn Realitäten sich nicht an dem orientieren, von (oder bei?) dem Du so aus gehst.

Hä?

Zitat:

Wer hier von einer Straftat mit Betrug oder Betrugsversuch, oder einer Ordnungswidrigkeit schreibt, der hat dafür auch den Nachweis zumindest in einem gewissen Umfang zu führen, oder ist ein Dummschwätzer - insbesondere wenn hinterher geschoben wird, dass man keine Ahnung von dem Thema hat.

Vielleicht zitierst du einfach mal die Stelle, in der ich behaupte, dass der Sachverhalt des TE Betrug oder Betrugsversuch ist? Dann sollte sich deine Aufregung etwas legen.

Zitat:

Original geschrieben von pflaumenkuchen



Zitat:

Ich habe behauptet, dass Betrug und Betrugsversuch strafbar sind. Die Rechtsnorm kann jeder nachlesen. Ob der Sachverhalt etwas Derartiges ist, kann wohl nur ein Jurist beurteilen. Du meinst, es sei nicht einmal eine OWi. Warum?


Weil es nichts von dem ist.

Warum?

Zitat:

Original geschrieben von Xaven1978


Warum?

Drück mal Reset bei Dir, Du hängst

;)

Zitat:

Original geschrieben von Xaven1978



Zitat:

Original geschrieben von pflaumenkuchen



Weil es nichts von dem ist.

Warum?

Antwort auf das Warum hab ich kurz über deinem Beitrag gegeben (=> "Irrtum vorbehalten"

;)

.

:)
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