Mein Unfallwagen wird als unfallfrei wiederverkauft; was tun oder nicht tun?
Hallo ,
am Donnerstag habe ich meinen Alten mit Unfallschaden und TÜV bis 2/2016 verkauft.
Kaufvertrag wurde gemacht und alles für mich soweit so gut. Der Wagen wurde vom Gutachter als noch verkehrssicher eingestuft.
Nun taucht auf einer InternetPlattform der Wagen als unfallfrei, lediglich mit einem Parkrempler hinten wieder auf.
Er hat jetzt einen Austauschmotor bekommen, neue Bremsen und neue Reifen. Rostfrei ist er mittlerweile auch.
auf den Fotos ist zuerkennen, dass am Fahrzeug nichts gemacht wurde. Die alten Schlappen sind noch drauf.
Die Frage ist, soll man dagegen vorgehen oder nicht? Ist das schon mehr als schönreden?
auf Entscheidungshilfe hoffend
Peter
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von swanangel
Kaufvertrag wurde gemacht und alles für mich soweit so gut. Der Wagen wurde vom Gutachter als noch verkehrssicher eingestuft.
Wenn du alles so wie hier geschildert im Kaufvertrag stehen hast, also keine Mängel oder Schäden verschwiegen hast, würde ich es dabei belassen. Was der Käufer daraus macht, ob er den Wagen als Neuwagen verkauft, vergoldet, sich Blumenkästen draus bastelt, ist nicht in deiner Verantwortung. Lediglich dann, wenn der Käufer mit Fragen auf dich zukommt, solltest du wahrheitsgemäß antworten. Ansonsten bist du aus der Verantwortung raus.
62 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von pflaumenkuchen
Drück mal Reset bei Dir, Du hängst 😉Zitat:
Original geschrieben von Xaven1978
Warum?
Du weißt es also nicht. Dann sag es doch.
Zitat:
Original geschrieben von MartinSHL
Antwort auf das Warum hab ich kurz über deinem Beitrag gegeben (=> "Irrtum vorbehalten"😉. 🙂
Deinen Beitrag habe ich natürlich gelesen. Erfahrungswerte sind auch gut. Aber ein Irrtum ist ja hier nun definitiv auszuschließen, weil der Verkauf an den Händler ja ausdrücklich als Unfallwagen erfolgte. Darauf wollte ich eigentlich hinaus.
Seis drum. Ich würde das Angebot in jedem Fall beim jeweiligen Portal beanstanden.
Zitat:
Original geschrieben von Xaven1978
Du weißt es also nicht. Dann sag es doch.
Ich weiß es schon, nur Du hast da wohl ein Problem zu verstehen.
Was willst Du denn gerne, dass ich jeden StGB- und OWI-§ aufführe und erläutere, warum der darin genannte Vorwurf hier nicht zur Anwendung kommt?
Umdrehen einer Beweisnotwendigkeit ist und bleibt Unfug, auch wenn es einem prima in den Kram passt.
Zitat:
Original geschrieben von Xaven1978
Deinen Beitrag habe ich natürlich gelesen. Erfahrungswerte sind auch gut. Aber ein Irrtum ist ja hier nun definitiv auszuschließen, weil der Verkauf an den Händler ja ausdrücklich als Unfallwagen erfolgte. Darauf wollte ich eigentlich hinaus.
Wieso Irrtum?
Hier werden zweifelsfrei mit voller Absicht (Vorsatz) falsche Angaben gemacht, bis vielleicht sogar hin in den Kaufvertrag rein und das Merkmal der "arglistigen Täuschung" vollständig erfüllt.
Ja, das ist ist verboten (im BGB) - und aus diesem Verbot ergeben sich Schadensersatzrechte beim Käufer.
Nein, es ist nicht strafbar (nichts im StGB, nichts im StVG, nichts in den div. OWiG) - abgesehen von einer Tachodreherei, sollte es für die anderen Dinge vielleicht sein, ist es aber nicht.
Wer der Meinung ist, dass eine Strafbarkeit existiert, der kann gerne den Beweis dafür führen, aber das ein Verhalten nicht strafbar ist, lässt sich aufgrund unseren Rechtssystems nicht beweisen.
Allerdings sollte man vielleicht mal seine Argumentationsstrategie etwas überprüfen: Atmen ist nirgends als erlaubt erklärt, es lässt sich auch keine Straffreiheit beim zweifelsfrei nicht erlaubten Atmen nachweisen, ... und sich einfach mal an die selben Maßstäbe halten, die man anderen auferlegt 😉
Ein möglicher Irrtum ist auch für mich als juristischen Laie einigermaßen nachvollziehbar, solange es nur um die eigentliche Verkaufsanzeige geht. Es kann sich ja gut mal der Fehlerteufel eingeschlichen haben.
Wenn der Verkäufer dann allerdings beim eigentlichen Verkaufsgespräch wider besseren Wissens, im Falle des TE hat dieser ihn doch eindeutig über den tatsächlichen Status des Kfz informiert und aufgeklärt, bei den falschen Fakten bleibt, dann liegt für mich eindeutig eine Betrugsabsicht vor, - auch wenn der Käufer noch nicht den Kaufvertrag unterschrieben hat.
Hier ist es doch offensichtlich, der Verkäufer will den Kaufinteressenten "bescheißen"!
Ich habe mir mal auch als Nichtjurist erlaubt den entsprechenden Betrugsparagraphen im Strafgesetzbuch herauszusuchen:
§ 263
Betrug
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Juristen interpretieren Gesetzestexte allerdings oft anders als wir Laien, die wir oft auch nur unseren gesunden Menschenverstand einsetzen können.
Zitat:
Original geschrieben von pflaumenkuchen
Ich weiß es schon, nur Du hast da wohl ein Problem zu verstehen.Zitat:
Original geschrieben von Xaven1978
Du weißt es also nicht. Dann sag es doch.Was willst Du denn gerne, dass ich jeden StGB- und OWI-§ aufführe und erläutere, warum der darin genannte Vorwurf hier nicht zur Anwendung kommt?
Umdrehen einer Beweisnotwendigkeit ist und bleibt Unfug, auch wenn es einem prima in den Kram passt.
Mir hätte "Es ist kein Betrugsversuch, weil...." gereicht, aber es kommt nur "Ist halt so". Warum du bei meiner Frage nach dem Warum so abgehst, ist schon seltsam. Und die Frage ist immernoch offen.
Von der arglistiger Täuschung spreche ich nicht, das ist eh klar. Aber das Eine schließt das Andere ja nicht aus.
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Auf jeden Fall anzeigen.
Zitat:
Original geschrieben von fruchtzwerg
Auf jeden Fall anzeigen.
Was? Wie schon von einem anderen Foristen hier geschrieben, ist ja (noch) nichts passiert. Das wäre wohl erst gegeben, wenn sich tatsächlich ein Käufer findet und den Wagen auch so kauft.
Zitat:
Original geschrieben von FirstFord
Juristen interpretieren Gesetzestexte allerdings oft anders als wir Laien, die wir oft auch nur unseren gesunden Menschenverstand einsetzen können.
Ein "Empfindungs-Betrug", ein "vorsätzlicher Beschiss" liegt hier sicherlich vor, nach strafrechtlichen Maßstäben fehlt hier aber etliches, um sämtliche juristischen Definitionen des §263 StGB abhaken und dann auch verurteilen zu können. Hier fehlt es bereits für einen ausreichenden Tatverdacht um Ermittlungen beginnen zu können.
Sollte einem aber eigentlich irgendwie deutlich sein, denn selbst die Manipulation am Kilometerzähler zum Zwecke eines besseren Verkaufspreises ist zwar als betrügerisch empfunden, aber keine Betrugsstraftat nach §263 StGB, sondern über den "Missbrauch eines Wegstreckenzählers" nach §22b StVG strafbar.
Vergleichbares müsste bei den anderen Dingen mit "vorsätzlich arglistiger Täuschung" ebenso passieren: Irgendwelche Verhaltensweisen "mit Beschiss-Absicht" in eigenständigen § unter Strafe stellen, weil es der klassische Betrug nach StGB nicht her gibt - aber haben wir nicht.
Zitat:
Original geschrieben von kerberos
Was? Wie schon von einem anderen Foristen hier geschrieben, ist ja (noch) nichts passiert. Das wäre wohl erst gegeben, wenn sich tatsächlich ein Käufer findet und den Wagen auch so kauft.Zitat:
Original geschrieben von fruchtzwerg
Auf jeden Fall anzeigen.
Trotzdem anzeigen. Solche Wimpelhändler werden dann von der Staatsanwaltschaft/Polizei hochgenommen und die Bücher nach verkauften Fahrzeugen durchsucht. Das wird kein Einzefall sein und wäre auch nicht der erste Wimpelhändler, der dann geschlossen wird und 2 Wochen später unter anderem Namen wieder aufmacht.
Zitat:
Original geschrieben von fruchtzwerg
Trotzdem anzeigen. Solche Wimpelhändler werden dann von der Staatsanwaltschaft/Polizei hochgenommen und die Bücher nach verkauften Fahrzeugen durchsucht. Das wird kein Einzefall sein und wäre auch nicht der erste Wimpelhändler, der dann geschlossen wird und 2 Wochen später unter anderem Namen wieder aufmacht.Zitat:
Original geschrieben von kerberos
Was? Wie schon von einem anderen Foristen hier geschrieben, ist ja (noch) nichts passiert. Das wäre wohl erst gegeben, wenn sich tatsächlich ein Käufer findet und den Wagen auch so kauft.
Ja, dann macht ja eine Anzeige richtig Sinn.😕
Und was passiert als nächstes? Die Wimpelhändler rufen dann ihre großen Brüder und Du hast dann vier platte Reifen.
Zitat:
Original geschrieben von kerberos
Ja, dann macht ja eine Anzeige richtig Sinn.😕Zitat:
Original geschrieben von fruchtzwerg
Trotzdem anzeigen. Solche Wimpelhändler werden dann von der Staatsanwaltschaft/Polizei hochgenommen und die Bücher nach verkauften Fahrzeugen durchsucht. Das wird kein Einzefall sein und wäre auch nicht der erste Wimpelhändler, der dann geschlossen wird und 2 Wochen später unter anderem Namen wieder aufmacht.
Und was passiert als nächstes? Die Wimpelhändler rufen dann ihre großen Brüder und Du hast dann vier platte Reifen.
Nö hab keine platten Reifen. Und die Staatsanwaltschaft nimmt den Wimpelhändler dann wieder hoch, bis die ganze Sippe weiterzieht und woanders Leute verarscht. Dann kommt ein Lidlmarkt an die Stelle und alle sind glücklich.
Zitat:
Original geschrieben von Xaven1978
Mir hätte "Es ist kein Betrugsversuch, weil...." gereicht, aber es kommt nur "Ist halt so". Warum du bei meiner Frage nach dem Warum so abgehst, ist schon seltsam.
Du bist ein juristischer Laie, der eine juristische Abhandlung lesen möchte, die er aufgrund seines mangelnden Fachwissens (Begriffe, die im Allgemeinsprachlichen komplett anders definiert sind; logische Abfolgen, die juristisch logisch, aber nicht mathematisch oder ingenieurwissenschaftlich logisch sind) nicht verstehen wird.
Und daher jedes mal bei einer Diskrepanz zwischen seinem Verständnis und dem hier vorgebrachten Dingen gegen argumentieren wird - so wie Du es bereits seit Anbeginn in diesem Thread schon machst. Da wirst Du lange suchen müssen, bis Du jemanden findest, der bereit ist, Dir sämtliche Zusammenhänge unter diesen Bedingungen zu erläutern.
Zitat:
Und die Frage ist immernoch offen.
und wird es vermutlich bleiben.
Zitat:
Von der arglistiger Täuschung spreche ich nicht, das ist eh klar.
Da geht es schon los.
Aber gut, ein Punkt darauf bezogen sei genannt:
Die "arglistige Täuschung" gibt es nur im Zivilrecht und ist nicht auf vorsätzlich falsche Information oder "Lüge" begrenzt. Auch eine Zusage, die man rein aus Unwissenheit gemacht hat und damit klar "versehentlich" erfolgt ist, gilt als "arglistige Täuschung" - man hat eine für den Käufer relevante Info gegeben, die man so nicht hätte geben dürfen, warum mit bewusster Lüge oder versehentlich, weil man der Meinung war aber sich geirrt hat, spielt dabei keine Rolle.
Beim Betrug nach StGB geht es als allererstes immer um den Grund und der muss der unrechtmäßige Vermögensvorteil zum Nachteil eines anderen sein. Als Grundbedingung für einen Betrug ist eine beim Täter vorhandene grundsätzlich moralisch verwerfliche Gesinnung gefordert. Der Gegenstand bei dem Betrugsgeschäft, hier der Gebrauchtwagen spielt nur eine rein sekundäre, nebensächliche Rolle, er ist nur sich zufällig anbietendes Mittel zum Zweck des Betrugs.
Siehe auch die Kaffeefahrten mit den Rentnern, ob Heizdecke oder Glückswasser-Kaffeemaschine, der Beschiss steht im Vordergrund, das Produkt ist ein jederzeit auswechselbarer Statist dabei.
Ist jedoch der Gebrauchtwagen-Verkauf zentraler Punkt der Veranstaltung und der Beschiss nur eine sich durch netten Situation anbietende Nebengeschichte, um einen höheren Verkaufserlös zu erzielen, war es das mit dem Betrug nach StGB, da die primäre Ausrichtung des Täters auf Beschiss nicht vorhanden, sondern "nur" ein mitgenommener Nebeneffekt ist.
Zitat:
Original geschrieben von fruchtzwerg
Solche Wimpelhändler werden dann von der Staatsanwaltschaft/Polizei hochgenommen und die Bücher nach verkauften Fahrzeugen durchsucht.
Mal drüber nachgedacht, Nachmittags ein bisschen weniger Unterschichten-TV zu schauen ?
Zitat:
Original geschrieben von Elchsucher
Mal drüber nachgedacht, Nachmittags ein bisschen weniger Unterschichten-TV zu schauen ?Zitat:
Original geschrieben von fruchtzwerg
Solche Wimpelhändler werden dann von der Staatsanwaltschaft/Polizei hochgenommen und die Bücher nach verkauften Fahrzeugen durchsucht.
Keine Ahnung, ich schaue schon ewig kein TV. Was ist denn bei dir als Unterschichten-TV Kenner heraus gekommen, als du dir die Frage gestellt hast?
Zitat:
Original geschrieben von Elchsucher
Mal drüber nachgedacht, Nachmittags ein bisschen weniger Unterschichten-TV zu schauen ?Zitat:
Original geschrieben von fruchtzwerg
Solche Wimpelhändler werden dann von der Staatsanwaltschaft/Polizei hochgenommen und die Bücher nach verkauften Fahrzeugen durchsucht.
War wohl eher "Achtung Kontrolle - Einsatz für die Ordnungshüter" mit den total realistischen Fällen... 😁
Zitat:
Original geschrieben von kerberos
War wohl eher "Achtung Kontrolle - Einsatz für die Ordnungshüter" mit den total realistischen Fällen... 😁Zitat:
Original geschrieben von Elchsucher
Mal drüber nachgedacht, Nachmittags ein bisschen weniger Unterschichten-TV zu schauen ?
Oha noch so ein Kenner. Das erklärt einiges.