Mein Sohn hat den Wagen von meinem Vater zerkratzt

Hallo,
mein kleiner Sohn ( 6 Jahre ), hat heute Abend den Wagen von meinem Vater zerkratzt.
Opa war bei uns zu besuch und wollte eigentlich wieder nach Hause, wir standen schon draußen vor der Tür und haben uns noch ein wenig unterhalten. Während dieser Zeit war Sohnemann an seinem Wagen dran und hat mit kleinen Steinen Kotflügel und Scheinwerfer bearbeitet.
Habe zwar eine Privathaftpflicht auch der kleine ist mitversichert ( inclusive deliktunfähigkeit ), aber wie soll es nun weiter gehen.
Habe den Schaden vorsichtshalber der Versicherung online gemeldet, aber was soll mein Vater nun machen.
Kostenvoranschlag????? Gutachten????? Abwarten bis sich die Versicherung meldet??????

Habe keine Lust das die Kosten unnötig in die Höhe getrieben werden.
Mein Vater würde jetzt auch nicht auf sein Geld pochen, aber ich möchte auch nicht das er von meiner Versicherung benachteiligt wird, schließlich habe ich ja für solche Fälle die Versicherung und zahle dafür. Bei einer Fremden Person kann man so was ja auch nicht beeinflussen.

Die Kratzer sind auch richtig tief, polieren ist nicht drin.

Beste Antwort im Thema

Schaden der Haftpflichtversicherung melden.

Keinesfalls eine Reparatur ohne Rücksprache und Freigabe durch den Versicherer durchführen lassen.

Es ist zwischenzeitlich üblich, dass die Versicherer bei Kfz-Schäden im Privathaftpflichtbereich Ermittlungen anstellen und betreffende Fahrzeuge durch spezialisierte Sachverständige nachbesichtigen lassen.

Zitat:

Original geschrieben von Einige_Fragen


Einen Tipp kann ich dir geben:

Informiere dich einmal ganz genau, was das Thema Aufsichtspflicht verletzt bzw. insbesondere Aufsichtspflicht nicht verletzt im Zusammenhang mit Ansprüchen aus der Haftpflichtversicherung bedeutet.

Vollkommen uninteressant und ohne Belang.

Der TE hat, wie geschrieben, eine Privathaftpflicht abgeschlossen, welche Schäden durch deliktsunfähige Kinder beinhaltet.
D.h. der Versicherer wird sich im Schadenfalle nicht auf das Haftungsprivileg der Kinder unter 7 Jahren berufen!

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@ Twelferider

Ist es wirklich so, dass eine Versicherung zahlt, wenn man seine Aufsichtspflicht nicht verletzt hat, wenn man die Deliktunfähigkeit ausgeschlossen hat?

Ich dachte eigentlich, die Versicherung würde generell nur zahlen, wenn man seine Aufsichtspflicht verletzt hat.

Zitat:

Original geschrieben von wvn


Ich dachte eigentlich, die Versicherung würde generell nur zahlen, wenn man seine Aufsichtspflicht verletzt hat.

Genau. Wenn man seiner Aufsichtspflicht nachgekommen ist, haftet man nicht; man hat ja – grob gesagt – alles richtig gemacht. Das junge Kind im Straßenverkehr haftet in der Regel auch nicht, da es die Folgen seines Handeln noch nicht absehen kann.

Dann gibt es aber wie wohl im vorliegenden Fall die Tarife, bei denen der Versicherer so tut, als würde das Kind haften.

Zitat:

Original geschrieben von moveatur


Dann gibt es aber wie wohl im vorliegenden Fall die Tarife, bei denen der Versicherer so tut, als würde das Kind haften.

Genau - der Versicherer beruft sich bei einem Schaden durch Kinder unter 7 Jahren bzw. unter 10 Jahren bei Unfällen im Strassenverkehr nicht auf das Haftungsprivileg der Kinder und reguliert einen Schaden, auf welchen der Geschädigte nach dem Gesetz eigentlich gar keinen Anspruch hätte.

Der Fall des TE zeigt auch sehr schön, was der Grundgedanke bei Einführung eines solchen Tarifes gewesen ist:
Häufig WILL der Versicherte gar nicht, dass die Ansprüche abgewiesen werden, sondern dass der Schaden gegenüber dem Anspruchsteller reguliert wird.

Hier spielen häufig persönliche Beziehungen zwischen Schädiger/Geschädigter eine Rolle (Verwandtschaft, Freundschaft, Nachbarschaft usw.).

Selbst dann, wenn es das Gesetz so vorsieht, dass der Geschädigte keinerlei Ansprüche hat und somit eigentlich leer ausgehen würde, zahlt nicht selten der Versicherungsnehmer den Schaden dann aus eigener Tasche - weil er sich moralisch dazu verpflichtet fühlt, oder weil er z.B. keinen Nachbarschaftsstreit haben will usw..

Und diesem Umstand haben die Versicherer mit der Einführung eines solchen Tarifes Rechnung getragen.

Zitat:

Original geschrieben von Einige_Fragen


Ich glaube, du hast die spezielle Thematik doch noch nicht durchdrungen. Hättest du nicht extra die Deliktsunfähigkeitsgeschichte in deiner Versicherung drinnen, hättest du jetzt ein richtiges Problem. 🙄

Leider auch nicht richtig, das "richtige Problem" hätte dann der Geschädigte.

Der würde nämlich leer ausgehen.

Sofern er seiner Aufsichtspflicht genüge getan hat ist auch in diesem Fall eine Regulierung AUSSCHLIESSLICH vom guten Willen des Vaters abhängig.

Wenn der keine Lust hat zu zahlen, bekommt der Geschädigte eben nichts.

Klingt komisch, ist aber so.

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Zitat:

Original geschrieben von Matsches



Zitat:

Original geschrieben von Einige_Fragen


Ich glaube, du hast die spezielle Thematik doch noch nicht durchdrungen. Hättest du nicht extra die Deliktsunfähigkeitsgeschichte in deiner Versicherung drinnen, hättest du jetzt ein richtiges Problem. 🙄
Leider auch nicht richtig, das "richtige Problem" hätte dann der Geschädigte.
Der würde nämlich leer ausgehen.
Sofern er seiner Aufsichtspflicht genüge getan hat ist auch in diesem Fall eine Regulierung AUSSCHLIESSLICH vom guten Willen des Vaters abhängig.
Wenn der keine Lust hat zu zahlen, bekommt der Geschädigte eben nichts.
Klingt komisch, ist aber so.

Kleine Randbemerkung: Der Geschädigte ist der eigene Vater. Ob jetzt der Threadersteller dann das Problem hätte bzw. seine ganze Familie - bzw. um ganz genau zu sein der Vater allein (sofern er Eigentümer des Fahrzeugs ist) - ist in diesem Fall Haarspalterei.

Und auch wenn in der Regel dann Fremde das eigentliche Problem haben, so hat es doch oftmals immer noch der Versicherte. Die Unannehmlichkeiten mit Nachbarn, Bekannten etc. wurden in dem Thread ja schon angesprochen. Und Kinder in diesem Alter machen auf Grund ihres beschränkten Aktionsradius sowie der stetigen unmittelbaren Nähe zu den Eltern leider meistens etwas bei Bekannten kaputt.

die spasskasse hat nach ihren neuesten bedingungen den einschluss von deliktunfähigkeitsschäden von kindern auf 10.000 € begrenzt. das sollte bei diesem schaden ja mehr als ausreichen. zu welchen bedingungen der TE allerdings damals seine PHV abgeschlossen hat, muss er selbst nochmal checken.
es gibt auch anbieter, die hier deutlich weniger als 10.000 € im schadenfall zahlen.

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