Mein Sohn hat den Wagen von meinem Vater zerkratzt

Hallo,
mein kleiner Sohn ( 6 Jahre ), hat heute Abend den Wagen von meinem Vater zerkratzt.
Opa war bei uns zu besuch und wollte eigentlich wieder nach Hause, wir standen schon draußen vor der Tür und haben uns noch ein wenig unterhalten. Während dieser Zeit war Sohnemann an seinem Wagen dran und hat mit kleinen Steinen Kotflügel und Scheinwerfer bearbeitet.
Habe zwar eine Privathaftpflicht auch der kleine ist mitversichert ( inclusive deliktunfähigkeit ), aber wie soll es nun weiter gehen.
Habe den Schaden vorsichtshalber der Versicherung online gemeldet, aber was soll mein Vater nun machen.
Kostenvoranschlag????? Gutachten????? Abwarten bis sich die Versicherung meldet??????

Habe keine Lust das die Kosten unnötig in die Höhe getrieben werden.
Mein Vater würde jetzt auch nicht auf sein Geld pochen, aber ich möchte auch nicht das er von meiner Versicherung benachteiligt wird, schließlich habe ich ja für solche Fälle die Versicherung und zahle dafür. Bei einer Fremden Person kann man so was ja auch nicht beeinflussen.

Die Kratzer sind auch richtig tief, polieren ist nicht drin.

Beste Antwort im Thema

Schaden der Haftpflichtversicherung melden.

Keinesfalls eine Reparatur ohne Rücksprache und Freigabe durch den Versicherer durchführen lassen.

Es ist zwischenzeitlich üblich, dass die Versicherer bei Kfz-Schäden im Privathaftpflichtbereich Ermittlungen anstellen und betreffende Fahrzeuge durch spezialisierte Sachverständige nachbesichtigen lassen.

Zitat:

Original geschrieben von Einige_Fragen


Einen Tipp kann ich dir geben:

Informiere dich einmal ganz genau, was das Thema Aufsichtspflicht verletzt bzw. insbesondere Aufsichtspflicht nicht verletzt im Zusammenhang mit Ansprüchen aus der Haftpflichtversicherung bedeutet.

Vollkommen uninteressant und ohne Belang.

Der TE hat, wie geschrieben, eine Privathaftpflicht abgeschlossen, welche Schäden durch deliktsunfähige Kinder beinhaltet.
D.h. der Versicherer wird sich im Schadenfalle nicht auf das Haftungsprivileg der Kinder unter 7 Jahren berufen!

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Einen Tipp kann ich dir geben:

Informiere dich einmal ganz genau, was das Thema Aufsichtspflicht verletzt bzw. insbesondere Aufsichtspflicht nicht verletzt im Zusammenhang mit Ansprüchen aus der Haftpflichtversicherung bedeutet.

Schaden der Haftpflichtversicherung melden.

Keinesfalls eine Reparatur ohne Rücksprache und Freigabe durch den Versicherer durchführen lassen.

Es ist zwischenzeitlich üblich, dass die Versicherer bei Kfz-Schäden im Privathaftpflichtbereich Ermittlungen anstellen und betreffende Fahrzeuge durch spezialisierte Sachverständige nachbesichtigen lassen.

Zitat:

Original geschrieben von Einige_Fragen


Einen Tipp kann ich dir geben:

Informiere dich einmal ganz genau, was das Thema Aufsichtspflicht verletzt bzw. insbesondere Aufsichtspflicht nicht verletzt im Zusammenhang mit Ansprüchen aus der Haftpflichtversicherung bedeutet.

Vollkommen uninteressant und ohne Belang.

Der TE hat, wie geschrieben, eine Privathaftpflicht abgeschlossen, welche Schäden durch deliktsunfähige Kinder beinhaltet.
D.h. der Versicherer wird sich im Schadenfalle nicht auf das Haftungsprivileg der Kinder unter 7 Jahren berufen!

Danke für den Tipp, aber ich habe es der Versicherung genau so geschildert wie es passiert ist.
Die Info mit der Aufsichtspflicht ist zwar schön und gut aber was soll ich damit anfangen. Können meinetwegen die ganzen Versicherungsbetrüger lesen 🙂
Ich hatte jetzt auch nicht das Gefühl als ob ich meiner Aufsichtspflicht nicht nachgegangen wäre, daher kann mir ja Thema Aufsicht.... egal sein.

Zitat:

Original geschrieben von twelferider


Schaden der Haftpflichtversicherung melden.

Keinesfalls eine Reparatur ohne Rücksprache und Freigabe durch den Versicherer durchführen lassen.

Es ist zwischenzeitlich üblich, dass die Versicherer bei Kfz-Schäden im Privathaftpflichtbereich Ermittlungen anstellen und betreffende Fahrzeuge durch spezialisierte Sachverständige nachbesichtigen lassen.

Zitat:

Original geschrieben von twelferider



Zitat:

Original geschrieben von Einige_Fragen


Einen Tipp kann ich dir geben:

Informiere dich einmal ganz genau, was das Thema Aufsichtspflicht verletzt bzw. insbesondere Aufsichtspflicht nicht verletzt im Zusammenhang mit Ansprüchen aus der Haftpflichtversicherung bedeutet.

Vollkommen uninteressant und ohne Belang.

Der TE hat, wie geschrieben, eine Privathaftpflicht abgeschlossen, welche Schäden durch deliktsunfähige Kinder beinhaltet.
D.h. der Versicherer wird sich im Schadenfalle nicht auf das Haftungsprivileg der Kinder unter 7 Jahren berufen!

Ok, ich hatte die kleine aber sehr bedeutende Wichtigkeit übersehen und offensichtlich ist sich der Threadersteller dieser Thematik bewusst bzw. sie ist ihm bekannt. Deswegen ist das ganze aber noch lange nicht "Vollkommen uninteressant und ohne Belang". Der Threadersteller hat vielmehr Glück bzw. er hatte die kluge Vorraussicht, dass er eben die Deliktunfähigkeitsgeschichte mit im Vertrag drinnen hat.

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Zitat:

Original geschrieben von mustafa5727



Ich hatte jetzt auch nicht das Gefühl als ob ich meiner Aufsichtspflicht nicht nachgegangen wäre, daher kann mir ja Thema Aufsicht.... egal sein.

Ich glaube, du hast die spezielle Thematik doch noch nicht durchdrungen. Hättest du nicht extra die Deliktsunfähigkeitsgeschichte in deiner Versicherung drinnen, hättest du jetzt ein richtiges Problem. 🙄

Zitat:

Original geschrieben von Einige_Fragen


Der Threadersteller hat vielmehr Glück bzw. er hatte die kluge Vorraussicht, dass er eben die Deliktunfähigkeitsgeschichte mit im Vertrag drinnen hat.

Und damit ist dieser "Tipp" für den vorliegenden Thread eben doch vollkommen uninteressant und ohne Belang.

Zitat:

Original geschrieben von twelferider



Zitat:

Original geschrieben von Einige_Fragen


Der Threadersteller hat vielmehr Glück bzw. er hatte die kluge Vorraussicht, dass er eben die Deliktunfähigkeitsgeschichte mit im Vertrag drinnen hat.
Und damit ist dieser "Tipp" für den vorliegenden Thread eben doch vollkommen uninteressant und ohne Belang.

Sorry, aber das ist mir jetzt zu blöd, daraus eine Grundsatzdiskussion zu machen. Sicherlich hast Du vollkommen recht, dass die Geschichte in dem speziellen Fall hier nicht einschlägig ist.

Was jedoch "von Interesse" ist, interpretiert jeder etwas anders und erfahrungsgemäß erörtert man in Threaeds wie diesen hier auch noch den grundlegenden rechtlichen Sachverhalt etc. Offensichtlich hat z. B. der Threadersteller die Sensiblität der Sache noch nicht ganz erfasst, wie dieser Beitrag zeigt.

Ganz allgemein finde ich es einfach weniger hilfreich, dass du sofort erklären musstest "vollkommen uninteressant und ohne Belang". Es hätte auch gereicht darauf hinzuweisen, dass der Threadersteller die Deliktunfähigkeit ausgeschlossen hat und daher hier "Glück" hat.

Ganz Ehrlich die Deliktsunfähigkeitsgeschichte ist mir nicht ganz klar.
Ich habe zwei Söhne, 9 und 6 Jahre alt und vor 9 Jahren als ich die Haftpflicht abgeschlossen habe, habe ich der Versicherungstante bei der Sparkasse klipp und klar gemacht das ich nur wegen den Kindern ( damals nur ein Kind ) die Versicherung abschließe.
Zum Glück hat sie das anscheinend verstanden.

evtl. wirds hier etwas klarer ?
http://de.wikipedia.org/.../Privathaftpflichtversicherung?...
es gibt also faelle, wo der geschaedigte einfach auch mal die "arschkarte" haben kann.

den evtl. daraus resultierenden stress hast du einfach vermieden 🙂

Zitat:

Original geschrieben von Einige_Fragen


erfahrungsgemäß erörtert man in Threaeds wie diesen hier auch noch den grundlegenden rechtlichen Sachverhalt

Wollte man in jedem Thread den "grundlegenden rechtlichen Sachverhalt" erörtern, obwohl dieser in Bezug auf die Fragestellung und die vorliegenden Gegebenheiten ohne Belang ist, würden die Threads hier

1. Derartig zerfasert und unübersichtlich, dass kein Mensch mehr die ursprüngliche Fragestellung überblicken könnte und wäre

2. Einem Fragesteller kaum damit geholfen, indem man genrell "grundlegende rechtliche Sachverhalte" erörtert (sofern man in der Lage dazu ist).

Zitat:

Original geschrieben von Einige_Fragen


Es hätte auch gereicht darauf hinzuweisen, dass der Threadersteller die Deliktunfähigkeit ausgeschlossen hat und daher hier "Glück" hat.

Die Wahl des richtigen Versicherungsschutzes ist in den seltensten Fällen "Glücksache", sondern entweder das Ergebnis einer korrekten Beratung oder des eigenen Wissens um die benötigte Absicherung.

Zitat:

Original geschrieben von mustafa5727


Zum Glück hat sie das anscheinend verstanden.

Du bist hier einfach nur richtig beraten worden bei der Wahl des richtigen Versicherungsschutzes.

Ob dies der Fall ist bzw. war, merkt man nämlich häufig erst im Schadenfall.

Und einige_Fragen kann jetzt einfach mal schweigen, den durch noch mehr Text werden Deine Beiträge nicht sínnvoller.
Twelf hat diesmal alles wesendliche gesagt und zwar in seinem 1. Beitrag.

Zitat:

Original geschrieben von stoppelfreund


Und einige_Fragen kann jetzt einfach mal schweigen, den durch noch mehr Text werden Deine Beiträge nicht sínnvoller.
Twelf hat diesmal alles wesendliche gesagt und zwar in seinem 1. Beitrag.

Eigentlich hatte ich ja indirekt bereits angedeutet, mich nicht mehr zu dieser Randdiskussion hier äußern zu wollen, aber einen Beitrag wie diesen kann man nicht unkommentiert stehen lassen.

Zunächst einmal frage ich mich, was du jetzt hier mit dieser Äußerung zum eigentlichen Thema beigetragen hast? Weshalb darfst Du hier Dinge anmerken, die Deiner eigenen Meinung nach offensichtlich nicht zum Thema gehören?

Um es noch einmal in aller Deutlichkeit zu sagen: Ich finde es leicht unverschämt, wenn hier vereinzelte Personen anderen vorschreiben wollen, was in einem Thread diskutiert werden darf und was nicht. Das ist zumindest dann der Fall, wenn man nicht gänzlich absolut offtopic schreibt.

Noch viel entscheidender ist allerdings, dass ich die Vermutung hatte, dass dem Threadersteller die rechtliche Deliktunfähigkeitsgeschichte nicht ganz klar ist. Daher habe ich ihm in meinem ersten Beitrag nahe gelegt, sich darüber zu informieren, da man sich m. E. schon mit den grundsätzlichen Regelungen im eigenen Schadenfall auskennnen sollte. Und im Nachgang hatte sich meine Vermutung als richtig herausgestellt, wie der Threadersteller später selbst zu erkennen gab. Insoweit ist es einfach unverschämt, mir hier unnütze Beiträge zu unterstellen.

Dass ich verkannt hatte, dass der Threadersteller die Deliktunfähgikeitsache extra im Vertrag drinnen hat, ist im Übrigen eine ganz andere Sache.

Ich hab ja prinzipiell nichts dagegen, wenn Du Dich mit Deinem Wissensstand hier einbringst. Aber bevor Du antwortest solltest Du doch das Fragepost soweit gelesen haben, das Du nicht auf Fragen antwortest die gar nicht gestellt wurden und im konkreten Fall auch gar nicht auftauchen können, weil die Frage entsprechend präzise gestellt wurde.

Und, ja ich habe keine große Hemmung hier ein wenig off Topic zu schreiben, weil die Frage mit der 1. Antwort von Twelf beantwortet war und alles weitere ohnehin Richtung off Topic tendiert.

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