mein Auto wurde angefahren, Chrysler 300M

Hallo, mein seltener Chrysler 300M wurde parkend von einem rangierenden PKW angefahren, dessen Fahrer sich glücklicherweise bei der Polizei meldete.

Das Auto ist EZ 01/99 hat 230tkm gelaufen (HSN TSN 1004 507).
Die Motorhaube ist etwas eingedrückt & verkantet.
Die Frontschürze ist total verformt, vorne eingedrückt und an den Seiten abstehend - Verschraubungen an der rechten Seite am Kotflügel rausgerissen und Kotflügel zerkratzt, ein Scheinwerferglas gebrochen, SWRA abgebrochen, Nebelleuchte funktioniert nicht mehr, Nummernschild zerdrückt und farblich beschädigt.

Ich bin mir trotz der Info in den FAQ 1.3 nicht ganz sicher wie ich fortfahren soll.
Ich kann nicht einschätzen ob es ein Bagatellschaden ist oder eher nicht.
Ich hatte in meinem Leben mit soetwas noch nie zu tun, ich lese überall, wenn sich die gegnerische Versicherung meldet solle man auf keinen Fall deren Gutachter akzeptieren - das geht so einfach?
Welche Rolle spielt denn, dass die Motorhaube schwarz foliert, das Fahrzeug selbst aber original dunkelgrün ist?
Bei den üblichen Gebrauchtteileverwertern steht kein farblich passender Ersatz zur Verfügung.

Wenn ein KFZ Sachverständigenbüro in Dortmund folgend wirbt:
"Ein Kfz Sachverständiger aus Dortmund erstellt Ihnen je nach Sachlage als kostenlosen Service entweder einen Kostenvoranschlag oder ein Kfz Gutachten, für das Sie die Kosten bei der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners geltend machen können."
kann man wohl davon ausgehen, dass man sich um die Bagatellgrenze keinen Kopf machen muss, da der Sachverständige die Kosten tatsächlich übernehmen würde... würdet ihr das Angebot also wahrnehmen?

Das Fahrzeug würde ich wahrscheinlich selbst reparieren wollen - steht mir dann weniger Geld zu?
Einen Mietwagen benötige ich eigentlich nicht, steht mir automatisch eine Nutzungsausfallentschädigung zu?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@menotu schrieb am 10. Dezember 2016 um 15:17:21 Uhr:


Gutachterkosten 755,65 (sooo teuer!?!?!?)

In der Tat das ist extrem! So hoch wäre meine Rechnung bei weitem nicht gewesen.

Zitat:

Abzug Wertverbesserung Lack -46,97

Da hat eine(r) keine Ahnung, was die Wertverbesserung ist, es kann nie ein so krummer Betrag sein.

Zitat:

Nutzungsaufall pro Tag 59,- (= maximal 826,-)

sollte bzw. darf nicht im Gutachten stehen

Zitat:

Repararie ich das Auto eigenmächtig um es wieder verkehrssicher zu machen, ohne Rechnungsnachweise, steht mir welche Summe zu?

1700 - 100 = 1600,- + Nutzungsausfall (mit Tageszeitung zu belegen??)
Kaufe ich mir einen anderen Wagen ist es die selbe Summe?!
Ist meine Rechnung richtig?

absolut korrekt, aber bitte nicht mit einer Tageszeitung belegen, das ist Kindergartenniveau.

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Dazu hatte die Versicherung einige Monate Zeit, jetzt kannst du ihn getrost für 120,- € verkaufen. Die Angebote von den gewerblichen Aufkäufern dürften ohnehin abgelaufen sein.
Schick der Versicherung eine Kopie der Zulassungsbescheinigung des "neuen" Fahrzeuges und mach den Nutzungsausfall geltend.

Ich sag mal so:

Wenn du zu dem im Gutachten angegebenen Preis verkauft hast, ist die Sache durch (du solltest das natürlich auch durch einen entsprechenden Kaufvertrag belegen können).

Wenn die Versicherung dann hinterher noch höhere Angebote vorlegt spielt das keine Rolle mehr. Hätte sie das vorher getan, hättest du diese (bei bestehender Verkaufsabsicht) ggf. annehmen müssen.

Dein Risiko beträgt also hier 20 Euro für den Fall, dass die Versicherung den Kaufvertrag tatsächlich sehen will und dann die 120 Euro für die Regulierung ansetzt.

Die Versicherung hat mir nur 38 Euro * 14 Tage erstattet. Im Gutachten stehen aber 59 Euro und dazu sagte der Anwalt, dass ich 2 Stufen runtergestuft werde, weil das Fzg schon 18 Jahre alt sei. Die (VHV) Versicherung stellt sich laut Anwalt stur. Welche Stufe ist denn nun richtig? HSN TSN 1004 507 EZ 01.1999

Da stellt sich für mich die Frage, was dein Anwalt macht? Genau dafür ist er doch da, er sollte dir exakt sagen können was geht, du solltest nach Unterschrift für den Anwalt garnix mehr damit zu tun haben, bis natürlich der Geldeingang auf deinem Konto.

Hast du die Abwicklung überhaupt komplett an einen Anwalt abgetreten? Klingt für mich eher nur nach einem Beratungsgespräch und dann weiter im Modus Einzelkämpfer gegen die Versicherungsjuristen, da kann ich nur sagen selber schuld...😉

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Nein, die Sache wurde komplett abgegeben, am Tag als der Gutachter seine Arbeit verrichtet hat.

Warum klärt dann dein RA die Frage des Tagessatzes nicht mit dem SV und dann mit der Versicherung?

Kein Bock? Streitwert zu gering? Mandant zu nervig? Einfach nur keine Ahnung? Gibt so viele mögliche Gründe, warum der Anwalt ziemlich untätig ist.

Da nimmt nun mal ein Geschädigter einen Anwalt, so wie vielfach empfohlen, und dann klappt es auch nur nicht.

Na ja... unter Anwälten gibt es halt auch Top oder Flop, außerdem kennen wir nur die sichtweise vom TE.

Ich sehe Anwälte wie "Handwerker für´s Recht", wenn man einen Guten gefunden hat läuft es. Wenn man selber den Bau im Vorfeld verfuscht hat, hat es der Handwerker nicht leicht. Soll jetzt nichts heißen, evtl. ist der Jurist vom TE tatsächlich eine 0 ...

Warum geht der kack Editor ständig nicht? 😠

Also nochmal: Hier ist die Rechtsprechung nicht eindeutig. Es gibt als Vorschlag in den Nutzungsausfalllisten diese Abwertung, nach 5 Jahren eine Klasse, nach 10 Jahren zwei Klassen. Es gibt aber auch Urteile die eine Pauschalabwertung für unzulässig erklärt haben. Die Versicherung nimmt natürlich die für sie günstigere Variante = Abwertung um 2 Klassen.

Letztlich wird es eine Einzelfallentscheidung. Da geht es am Ende um die Frage ob dein Fahrzeug einen geringeren Gebrauchswert hat als das heutige Nachfolgemodell. Serienmäßig deutlich mehr Ausstattung, mehr Leistung, dein Fahrzeug schon deutlich verbraucht, ...

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