Mehrwertsteuer nach unverschuldetem Unfall - Privatkauf

Hallo,

ich hoffe ihr könnt mir ein wenig weiterhelfen.

Ich hatte vor mittlerweile über 2 Monaten einen Autounfall, bei dem mir eine andere Autofahrerin die Vorfahrt nahm und in mich rein fuhr. Der Unfall war zu 100% von ihr verschuldet, von der Polizei aufgenommen und gegen Sie wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Ich habe mein Auto (Citroen C1, 5 Jahre alt) von einem Gutachter untersuchen lassen. Dabei kam heraus, dass ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt (10.000 Euro Reparaturkosten), der Wiederbeschaffungswert wurde auf 3.950 Euro festgesetzt (Einkaufswert 2.800 Euro). 780 Euro Restwert erhielt ich von einem Verschrotter. Blieben noch ca. 3.100 für die Versicherung.

Die gegnerische Versicherung versuchte jedoch von Anfang an Zahlungen einzuschränken oder mit extremer Verzögerung zu leisten. Nachdem ich dann fast 2 Monate mit der Versicherung kämpfen musste, bekam ich um die 2.400 Euro überwiesen. Der Rest (etwas um die 600 Euro), so sagte man mir, sei Mehrwertsteuer und wird überwiesen, wenn ich nachweisen könnte, das ich auch wirklich ein anderes Auto gekauft habe. Nachdem mir dann ein Peugeot 207 bei einem Autohaus vor der Nase weggeschnappt wurde, kaufte ich mir einen ähnlichen Peugeot 207 (5 Jahre alt) von einer Privatperson. Natürlich dachte ich in dem Moment nicht an die MWSt, weil die Versicherung ja sagte, dass sie nur den Nachweis brauche, dass ich auch wirklich ein anderes Auto geholt habe. Dafür sollte ich eine Kopie des Kaufvertrages und des Fahrzeugscheins einreichen, damit sie sehen, dass das Auto auch wirklich angemeldet ist.
Jetzt nach Einreichung des Kaufvertrages meint die Versicherung plötzlich, dass sie mir die MWSt nicht überweisen müsste, weil beim Privatkauf keine MWSt anfällt. Netterweise würden sie mir aber 300 Euro geben. Ist das richtig so?

Man müsste doch darauf hingewiesen werden, dass ein Privatkauf die MWSt-Erstattung komplett löscht. Für den C1 habe ich schließlich MWSt bezahlt. Die MWSt für den neuen Peugeot 207 beträgt ja um einiges mehr als die 600 Euro.

Ich habe hier einen Artikel dazu:
http://www.unfall.net/faq/items/wie-ist-das-mit-der-erstattung-der-mehrwertsteuer.html

Und einen Auszug aus der Unfall-Hilfe (http://www.auto-unfall-hilfe.de/stadt/index1.htm?unfall-mehrwert.htm ):

c.) Totalschaden mit nachgewiesener Ersatzbeschaffung

Der Geschädigte hat Anspruch auf Erstattung des Brutto-Fahrzeugwertes gemäß Gutachten (incl. enthaltener Mehrwert- bzw. Differenzsteuer).
Hierbei ist es unerheblich, ob bei dem Ersatzfahrzeug volle Mehrwertsteuer, Differenzsteuer oder keine Mehrwerststeuer enthalten ist.
Es kommt nur darauf an, dass eine Ersatzbeschaffung tatsächlich durchgeführt wurde.

Und noch ein Auszug aus dem Verkehrslexikon (http://www.verkehrslexikon.de/Texte/UStErsatz02.php):

Dem Geschädigten, der nach einem Totalschaden sich ein Ersatzfahrzeug auf dem privaten Gebrauchtwagenmarkt (also nicht von einem gewerblichen Händler) beschafft, ist die "anteilige" Mehrwertsteuer auch dann zu ersetzen, wenn der Kaufvertrag keine gesonderte Umsatzsteuer ausweist bzw. es sich lediglich um einen mündlichen Kaufvertrag handelt.

Und hier:
"Kauft der Geschädigte seinen Ersatzwagen von Privat, kann er nach einem Urteil des BGH vom 1. März 2005 (Az. VI ZR 91/04, ADAJUR-Dok.Nr. 63616) ebenfalls den vom Gutachter ermittelten (Brutto-)Wiederbeschaffungswert fordern, wenn der für den Ersatzkauf aufgewendete Betrag diesen erreicht oder übersteigt"

Was meint ihr? Lohnt sich das kämpfen und/oder evtl. die Einschaltung eines Anwalts für Verkehrsrecht (bin Rechtsschutzversichert)?

Beste Antwort im Thema

Dann ist es doch ganz einfach.

Schicke der AuM eine Kopie des Kaufvertrags mit einem Zweizeiler . Besten Dank für Ihr freundliches Angebot . Da der Kaufpreis des Ersatzwagens aber den WBW des Unfallwagens übersteigt, bitte ich Sie aber im Hinblick auf die Entscheidung des BGH VI ZR 91/04 den vollen brutto WBW zu erstatten. ...

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schon wenn er der Käufer und Halter ist

Kaufvertrag auf deinem Namen sollte reichen, wer dann Versicherungsnehmer ist, ist nicht relevant. Es ist dein Eigentum und du kannst es danach verschenken oder wieder verkaufen. Du musst auch nicht Halter sein.

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