Mehrere Probleme beim Neuwagenkauf! Händler will mich (glaube ich) über den Tisch ziehen!
Hallo, ich hoffe hier bin ich richtig, da der Wagen finanziert wird.
Ich habe einen neuen Golf GTI bestellt. Das blöde war, der Verkäufer arbeitet nun nicht mehr in dem Autohaus. Nun habe ich einen anderen Verkäufer. Das erstmal vorweg.
Das Auto sollte ursprünglich Listenpreis 40.610 Euro kosten. Da der Wagen finanziert wird, ohne Anzahlung, war die Rate pro Monat 396,00 Euro. Das liegt mir schriftlich vor laut Bestellung.
Dann habe ich bei dem neuen Verkäufer noch etwas an der Ausstattung geändert. Listenpreis nun 41.760 Euro. Die Rate soll nun 415,76 Euro sein!!!
Komisch ist nun auch, dass ich eine Auftragsbestätigung von dem Autohaus bekommen habe, aber da steht nirgendwo was von der Finanzierungsrate. Ich habe vor 6 Wochen bei der Bestellung natürlich die ursprüngliche Bestellung unterschrieben und auch den Darlehnsantrag, wo halt die Rate von 396,00 Euro draufsteht.
Weiter steht auf der Auftragsbestätigung nun nichts mehr davon, dass ich einen Leihwagen bezahlt bekomme und auch nicht das ich eine komplette Tankfüllung erstattet bekomme.
Was meint ihr dazu?
MfG
Beste Antwort im Thema
Soll jetzt einer von uns mit Deinem Verkäufer reden?
Gruß
Der Chaosmanager
37 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Chaosmanager
Rechtlich gesehen hat die Auftragsbestätigung Gültigkeit. Wenn Du der AB nicht rechtzeitig widersprichst, erkennst Du damit den bestätigten Auftragsumfang an. Dann war's das mit der Tankfüllung und dem Leihwagen.Erst mal nichts zu sagen, ist also das Verkehrteste was Du jetzt tun kannst.
Grüße
Der Chaosmanager
Nö.
Wenn die AB von der vom TE vorgenommenen Änderung abweicht, kommt kein Vertrag zustande.
Die AB ist ein neues Angebot, das der Te annehmen kann. Schweigen/keine Reaktion auf das Angebot kann bei Privatleuten nicht als Zustimmung ausgelegt werden. Es bedarf der ausdrücklichen Zustimmung.
Dennoch Ablehnung des Angebotes sollte schriftlich mitgeteilt werden, um klare Verhältnisse zuschaffen.
O.
Zitat:
Original geschrieben von E92E93
Das weiss ich ja leider nicht! Die ursprüngliche Schlussrate steht auf meiner Bestellung, aber nach der Änderung habe ich die neue Rate ja nur am Telefon gesagt bekommen.Mal was anderes: Was ist eigentlich wenn sich das Autohaus die neue Finanzierung nicht unterschreiben lässt?? Ich habe bei der Auftragsbestätigung die per Post kam, keine neue Finanzierung dazu erhalten.
Nun, meine Kristallkugel bleibt auch dunkel in Bezug auf die Schlussrate. Da wirst Du doch mal den Telefonhörer in die Hand nehmen müssen ... Ohne alle Angaben kann niemand prüfen, ob die Finanzierung ok ist oder nicht.
Bezüglich des Finanzierungsvertrags kannst Du sicher sein, dass Du den noch zur Unterschrift vorgelegt bekommst - vorher wirst Du das Auto auch nicht kriegen.
Gruß
Der Chaosmanager
Wieso laufen hier schon wieder zwei intentische Treads vom Themenersteller ?
http://www.motor-talk.de/.../...h-ueber-den-tisch-ziehen-t4524305.html
Zitat:
Original geschrieben von go-4-golf
Wenn die AB von der vom TE vorgenommenen Änderung abweicht, kommt kein Vertrag zustande.
Die AB ist ein neues Angebot, das der Te annehmen kann. Schweigen/keine Reaktion auf das Angebot kann bei Privatleuten nicht als Zustimmung ausgelegt werden. Es bedarf der ausdrücklichen Zustimmung.
Dennoch Ablehnung des Angebotes sollte schriftlich mitgeteilt werden, um klare Verhältnisse zuschaffen.
Eine Auftragsbestätigung ist doch kein Angebot, sondern es ist die Bestätigung eines geschlossenen Kaufvertrags. Wenn ein Vertragspartner und ich miteinander einen Vertrag schließen, kann die folgende Bestätigung doch nicht mehr als Angebot gewertet werden.
Im Vertragsrecht ist jedenfalls nicht vorgesehen, dass einer Auftragsbestätigung nochmals ausdrücklich zugestimmt werden muss. Der Vertrag ist ja bereits ohne AB rechtskräftig, und zwar auch dann, wenn er mündlich oder telefonisch abgeschlossen wurde.
Juristisch gesehen gilt eine Auftragsbestätigung als "Mitteilung über die Annahme eines Auftrags".
Richtig bei Deinen Ausführungen ist hingegen, dass Schweigen nur unter Vollkaufleuten als Zustimmung gewertet werden kann.
Gleichwohl empfehle ich dem TE die Sache mit der Tankfüllung und dem Leihwagen nicht einfach auszusitzen, sondern zu klären.
Gruß
Der Chaosmanager
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von Chaosmanager
Im Vertragsrecht ist jedenfalls nicht vorgesehen, dass einer Auftragsbestätigung nochmals ausdrücklich zugestimmt werden muss. Der Vertrag ist ja bereits ohne AB rechtskräftig, und zwar auch dann, wenn er mündlich oder telefonisch abgeschlossen wurde.Juristisch gesehen gilt eine Auftragsbestätigung als "Mitteilung über die Annahme eines Auftrags".
Gruß
Der Chaosmanager
Dies ist zutreffend, wenn die AB nicht vom Kaufangebot abweicht.
Die Ausstattung wurde vom TE geändert, aber der Verkäufer hat zusätzlich, wie ich es verstanden habe, den Mietwagen gestrichen und damit ist es keine AB mehr, sondern die AB ist als neues Angebot zu werten. Die AB entspricht inhaltlich nicht mehr dem Kaufangebot des Te.
Wäre nur die Aussttatung und der Preis entsprechend geändert worden und alles andere wäre gleich gebliebn, hättest Du recht.
O.
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Wieso laufen hier schon wieder zwei intentische Treads vom Themenersteller ?
Meinst Du vielleicht "identische Threads"?
Grüße
Der Chaosmanager
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Wieso laufen hier schon wieder zwei intentische Treads vom Themenersteller ?http://www.motor-talk.de/.../...h-ueber-den-tisch-ziehen-t4524305.html
Das generiert ihm mehr Meinungsvielfalt.
Zitat:
Original geschrieben von Chaosmanager
Meinst Du vielleicht "identische Threads"?Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Wieso laufen hier schon wieder zwei intentische Treads vom Themenersteller ?Grüße
Der Chaosmanager
Ohh 😁😕 mein kleines D geht toch nicht !!!
Danke tir für tiesen unverzeihlichen Rechtschreibfehler.😛
und meine chinesische Schleibmaschine schleibt kein "l"🙂
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Ohh 😁😕 mein kleines D geht toch nicht !!!Zitat:
Original geschrieben von Chaosmanager
Meinst Du vielleicht "identische Threads"?
Grüße
Der ChaosmanagerDanke tir für tiesen unverzeihlichen Rechtschreibfehler.😛
Bitte gern geschehen - war aber ja nicht nur das "d" ...
Weißt Du - ich kann nicht jedes Chaos managen 😉
Grüße
Der Chaosmanager
Zitat:
Original geschrieben von go-4-golf
Dies ist zutreffend, wenn die AB nicht vom Kaufangebot abweicht.Zitat:
Original geschrieben von Chaosmanager
Im Vertragsrecht ist jedenfalls nicht vorgesehen, dass einer Auftragsbestätigung nochmals ausdrücklich zugestimmt werden muss. Der Vertrag ist ja bereits ohne AB rechtskräftig, und zwar auch dann, wenn er mündlich oder telefonisch abgeschlossen wurde.Juristisch gesehen gilt eine Auftragsbestätigung als "Mitteilung über die Annahme eines Auftrags".
Gruß
Der ChaosmanagerDie Ausstattung wurde vom TE geändert, aber der Verkäufer hat zusätzlich, wie ich es verstanden habe, den Mietwagen gestrichen und damit ist es keine AB mehr, sondern die AB ist als neues Angebot zu werten. Die AB entspricht inhaltlich nicht mehr dem Kaufangebot des Te.
Für einen rechtsgültigen Vertrag bedarf es keines Angebots. Der TE hat gesagt, dass er dass Auto so wie bestellt nicht mehr will, sondern mit einer einer anderen Ausstattung. Damit ist ein neuer Vertrag zustande gekommen und genau das bestätigt das Autohaus mit der AB.
Wenn da nun etwas fehlt, dann ist das mutmaßlich ein Missverständnis zwischen den Vertragspartnern. Aber dafür schickt der Verkäufer ja auch eine AB. Damit der Käufer weiß, was er bekommt. Daher: Bei Abweichungen Laut geben und nicht einfach abwarten.
Andreas
Zitat:
Original geschrieben von Twinni
Der TE hat gesagt, dass er dass Auto so wie bestellt nicht mehr will, sondern mit einer einer anderen Ausstattung. Damit ist ein neuer Vertrag zustande gekommen und genau das bestätigt das Autohaus mit der AB.Wenn da nun etwas fehlt, dann ist das mutmaßlich ein Missverständnis zwischen den Vertragspartnern. Aber dafür schickt der Verkäufer ja auch eine AB. Damit der Käufer weiß, was er bekommt. Daher: Bei Abweichungen Laut geben und nicht einfach abwarten.
Manchmal drücke ich es viel zu kompliziert aus. DANKE für diese klare Formulierung!
Gruß
Der Chaosmanager
Kannst du das Problem bitte nochmal erklären? Ist dir die neue Finanzierungsrate zu gering, oder wo ist das Problem?
Das Auto hat vor der Änderung 40.610 gekostet, nach der Änderung 41.760. Also 1150 Euro mehr.
Auf 48 Monate gerechnet, ohne Zinsen zu berücksichtigen, ist das eine Änderung von 23,96 Euro.
Die Finanzierungsrate ist von 396 Euro auf 415,76 Euro gestiegen. Also eine Änderung um 19,76 Euro.
Was genau ist nun nochmal dein Problem?
Zitat:
Original geschrieben von NightFire2XS
Was genau ist nun nochmal dein Problem?
Der TE meint, dass die Rate im Verhältnis zu hoch ist. Vorher war sie 0,975 % vom LP, jetzt ist sie 0,995 % vom LP.
Aber die Rate kann ja nicht isoliert betrachtet werden. Sollte sich die Schlussrate nicht geändert haben, ist die Rate durchaus i. O. Sollte sich aber die Schlussrate auch geändert haben, müsste man diese kennen, um die Finanzierung zu bewerten.
Gruß
Der Chaosmanager