Mehrere Probleme beim Neuwagenkauf! Händler will mich (glaube ich) über den Tisch ziehen!

Hallo, ich hoffe hier bin ich richtig, da der Wagen finanziert wird.

Ich habe einen neuen Golf GTI bestellt. Das blöde war, der Verkäufer arbeitet nun nicht mehr in dem Autohaus. Nun habe ich einen anderen Verkäufer. Das erstmal vorweg.

Das Auto sollte ursprünglich Listenpreis 40.610 Euro kosten. Da der Wagen finanziert wird, ohne Anzahlung, war die Rate pro Monat 396,00 Euro. Das liegt mir schriftlich vor laut Bestellung.

Dann habe ich bei dem neuen Verkäufer noch etwas an der Ausstattung geändert. Listenpreis nun 41.760 Euro. Die Rate soll nun 415,76 Euro sein!!!

Komisch ist nun auch, dass ich eine Auftragsbestätigung von dem Autohaus bekommen habe, aber da steht nirgendwo was von der Finanzierungsrate. Ich habe vor 6 Wochen bei der Bestellung natürlich die ursprüngliche Bestellung unterschrieben und auch den Darlehnsantrag, wo halt die Rate von 396,00 Euro draufsteht.
Weiter steht auf der Auftragsbestätigung nun nichts mehr davon, dass ich einen Leihwagen bezahlt bekomme und auch nicht das ich eine komplette Tankfüllung erstattet bekomme.

Was meint ihr dazu?

MfG

Beste Antwort im Thema

Soll jetzt einer von uns mit Deinem Verkäufer reden?

Gruß
Der Chaosmanager

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Zitat:

Original geschrieben von Twinni



Für einen rechtsgültigen Vertrag bedarf es keines Angebots. Der TE hat gesagt, dass er dass Auto so wie bestellt nicht mehr will, sondern mit einer einer anderen Ausstattung. Damit ist ein neuer Vertrag zustande gekommen und genau das bestätigt das Autohaus mit der AB.

Wenn da nun etwas fehlt, dann ist das mutmaßlich ein Missverständnis zwischen den Vertragspartnern. Aber dafür schickt der Verkäufer ja auch eine AB. Damit der Käufer weiß, was er bekommt. Daher: Bei Abweichungen Laut geben und nicht einfach abwarten.

Andreas

Nö.

Lies mal BGB § 150, Abs. 2, und die entsprechenden Kommentare.

O.

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf



Lies mal BGB § 150, Abs. 2, und die entsprechenden Kommentare.

... und du meinst also, dass der § 150 für diesen Fall relevant ist und würdest dem TE also raten, nichts zu tun?

Sorry - ich bin jemand, der klare Verhältnisse haben möchte. Deshalb würde ich nicht einfach stillhalten sondern die Fakten mit dem Vertragspartner schnellstmöglich klären. Und schon gar nicht würde ich auf eine evtl. gerichtliche Auseinandersetzung warten, um Justitia klären zu lassen, ob jetzt § 150 zutrifft oder nicht.

Wenn Verkäufer A die Firma verlassen hat, würde ich mich auch nicht mit Verkäufer B abspeisen lassen, sofern dieser nicht mit den Zusagen von A konform geht, sondern würde mit dem Vorgesetzten von B reden wollen.

Gruß
Der Chaosmanager

man unterschreibt doch einen kaufvertrag, dort werden alle ausstattungen und der endpreis eingetragen. im finanzierungsvertrag bei mir stehen dann eben die sachen zur finanzierung, die raten und die schlussrate. ruf doch im autohaus an und verlang die neuen unterlagen.

bezüglich der monatlichen rate ist es doch logisch, das auto wird teurer, die rate ebenfalls. es sei denn die schlussrate erhöht sich, dann wäre das nicht okay.

über den tisch ziehen will dich sicherlich keiner 😉

Zitat:

Original geschrieben von Chaosmanager



Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf



Lies mal BGB § 150, Abs. 2, und die entsprechenden Kommentare.
... und du meinst also, dass der § 150 für diesen Fall relevant ist und würdest dem TE also raten, nichts zu tun?

Sorry - ich bin jemand, der klare Verhältnisse haben möchte. Deshalb würde ich nicht einfach stillhalten sondern die Fakten mit dem Vertragspartner schnellstmöglich klären. Und schon gar nicht würde ich auf eine evtl. gerichtliche Auseinandersetzung warten, um Justitia klären zu lassen, ob jetzt § 150 zutrifft oder nicht.

Gruß
Der Chaosmanager

Selbstverständlich muss der TE handeln. Das ist zutreffend.

Ausgangspunkt der Diskussion war lediglich meine Feststellung, dass in dem Falle, in dem die AB vom Kaufangebot abweicht, noch kein Vertrag zustande gekommen ist. Dies wurde von einigen bestritten. 
Wenn er das Autio jetzt nicht mehr will, kann er sich zurücklehnen.
Wenn er das Auto zu den Konditionen haben will, die er sich vorstellt (Leihwagen), dann muss er aktiv werden und neu verhandeln.

Warum soll er eine gerichtliche Auseinandersetzung anzetteln?
Er hat ein Kaufangebot (mit Leihwagen) gemacht und der Händler ist frei, das anzunehmen oder abzulehen. Er hat zunächst abgelehnt und somit kann der TE keine Forderungen stellen.

O.

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@ TE: Kannst du hier vielleicht mal alle relevanten Daten zu deiner Finanzierung reinstellen? Dann kann man auch mal eine klare Aussage dazu treffen, ob das Angebot so i.O. ist oder eben nicht.

Und noch eine Frage: Was machst du denn nach den 48 Monaten? Zahlst du den Rest dann bar? Oder gibts dann einen Privatkredit der das Auto ablöst und dann die restlichen 54 Monate läuft?

Gruß.

Zitat:

Original geschrieben von Noodles90


man unterschreibt doch einen kaufvertrag, dort werden alle ausstattungen und der endpreis eingetragen. im finanzierungsvertrag bei mir stehen dann eben die sachen zur finanzierung, die raten und die schlussrate. ruf doch im autohaus an und verlang die neuen unterlagen.

bezüglich der monatlichen rate ist es doch logisch, das auto wird teurer, die rate ebenfalls. es sei denn die schlussrate erhöht sich, dann wäre das nicht okay.

über den tisch ziehen will dich sicherlich keiner 😉

Natürlich erhöht sich die Schlußrate.Das Fahrzeug kostet neu mehr und ist demnach nach 4 Jahren auch mehr Wert.Der Rückkaufswert wird irgendwo bei 45% vom Listenpreis liegen.

Durch die monatliche Rate werden nur die Zinsen und der Wertverlust gedeckt

Es wäre nicht ok wenn der Mehrbetrag nur auf die monatlichen Raten umgerechnet wird.Es gilt:Anzahlung so gering wie möglich,Raten so gering wie möglich,Schlußrate so hoch wie möglich
Anders sieht es nur aus wenn man nach 48 Monaten den Wagen behalten möchte

Beim normalen Autocredit von VW kann man das ganze auch im Konfigurator durchspielen.

Zitat:

Original geschrieben von E92E93


Hallo, ich hoffe hier bin ich richtig, da der Wagen finanziert wird.

Ich habe einen neuen Golf GTI bestellt. Das blöde war, der Verkäufer arbeitet nun nicht mehr in dem Autohaus. Nun habe ich einen anderen Verkäufer. Das erstmal vorweg.

Das Auto sollte ursprünglich Listenpreis 40.610 Euro kosten. Da der Wagen finanziert wird, ohne Anzahlung, war die Rate pro Monat 396,00 Euro. Das liegt mir schriftlich vor laut Bestellung.

Dann habe ich bei dem neuen Verkäufer noch etwas an der Ausstattung geändert. Listenpreis nun 41.760 Euro. Die Rate soll nun 415,76 Euro sein!!!

Komisch ist nun auch, dass ich eine Auftragsbestätigung von dem Autohaus bekommen habe, aber da steht nirgendwo was von der Finanzierungsrate. Ich habe vor 6 Wochen bei der Bestellung natürlich die ursprüngliche Bestellung unterschrieben und auch den Darlehnsantrag, wo halt die Rate von 396,00 Euro draufsteht.
Weiter steht auf der Auftragsbestätigung nun nichts mehr davon, dass ich einen Leihwagen bezahlt bekomme und auch nicht das ich eine komplette Tankfüllung erstattet bekomme.

Was meint ihr dazu?

MfG

Ohh ; man ,mann Grundsätzlich muss du das zurück "zahlen" was man Finanziert hat.

Wenn dir die paar Kröten weh tuen, dann hättest du dir das Auto nicht kaufen dürfen.

Zahl es und ist es.

Sorry ist leider so

Zitat:

Original geschrieben von Tappi 64


Natürlich erhöht sich die Schlußrate.Das Fahrzeug kostet neu mehr und ist demnach nach 4 Jahren auch mehr Wert.Der Rückkaufswert wird irgendwo bei 45% vom Listenpreis liegen.

Durch die monatliche Rate werden nur die Zinsen und der Wertverlust gedeckt

Es wäre nicht ok wenn der Mehrbetrag nur auf die monatlichen Raten umgerechnet wird.Es gilt:Anzahlung so gering wie möglich,Raten so gering wie möglich,Schlußrate so hoch wie möglich
Anders sieht es nur aus wenn man nach 48 Monaten den Wagen behalten möchte

Beim normalen Autocredit von VW kann man das ganze auch im Konfigurator durchspielen.

ok, da hatte ich wohl einen kleinen denkfehler 😁 am besten der TE meldet sich auch mal zu wort. ansonsten würd ich einfach mal die neuen papiere zuschicken lassen oder mal dem verkäufer persönlich einen besuch abstatten im autohaus.

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