Mehrere Halteverbotsschilder hintereinander - welches gilt?
Hallo zusammen!
Habe gerade eine Knolle kassiert, die ich nicht ganz verstehe:
Ganz vorne an der Straße in der ich geparkt habe steht ein (leicht zu übersehendes) Halteverbotsschild.
Ein paar Meter dahinter dann eingeschränktes Halteverbot, das nicht am WE (also jetzt) gilt.
Direkt hinter diesem zweiten Schild parke ich also und bekomme prompt ein Ticket wegen Parken im absoluten Halteverbot. ??
Ich dachte immer, dass das letzte Schild gilt, an dem ich vorbei fahre -oder habe ich das falsch verstanden? Was meint ihr?
Danke!
Beste Antwort im Thema
Anmerkung : Der Pfeil zeigt nicht die Straßenseite an wo das Halteverbot gilt sondern ab oder bis zum Schild.
35 Antworten
Wie bitte? Mit der selben Argumentation kann man sich doch locker gegen die Kosten wehren.
So einfach ist es leider nicht. Gegen den Kostenbescheid vorzugehen ist ein ganz eigenes Verfahren: Antrag auf richterliche Entscheidung. Das AG entscheidet dann schriftlich ohne Verhandlung. Wie gut man da mit Argumenten durchdringt, ist fraglich.
Zitat:
@Ostelch schrieb am 9. Mai 2016 um 00:21:41 Uhr:
[...]
Zum einen das, zum anderen Frage ich mich, ob das Zeichen 286 (eingeschränktes Halteverbot) überhaupt ein Zeichen sein kann, das das Parken erlaubt. Es erlaubt nur das Halten zum Be- und Entladen, Ein- und Aussteigen oder für längstens drei Minuten. Das Zusatzschild, welches unter dem eingeschränkten Halteverbot angebracht ist, erlaubt auch nicht das Parken, sondern schränkt die Zeit ein, in der das eingeschränkte Halteverbot gilt. 😉[...]
Das wäre ja noch ein wirklich gutes Argument 🙂. Der zitierte Text aus der StVO krankt sowieso vorne und hinten.
Zitat:
@SpyderRyder schrieb am 9. Mai 2016 um 09:22:30 Uhr:
Klar.... Halteferbot ;-)
Jaaa, den hab ich verdient 😉 War ein langer Tag und wo ist eigentlich der Edit-Knopf, wenn man ihn braucht...
Ähnliche Themen
Handelt es sich dort um eine Parkbucht? Das lässt sich auf dem Bild aufgrund der Verfremdung nicht genau erkennen.
Wenn ja, dann gelten beide Verkehrszeichen sowieso nicht. Es fehlt dann das Zusatzzeichen 1052-37 (Sinnbild - auch im Seitenraum). Somit wäre das Haltverbot nur für die Fahrbahn.
Zitat:
@Dr.Zulassung schrieb am 11. Mai 2016 um 08:58:44 Uhr:
Handelt es sich dort um eine Parkbucht? Das lässt sich auf dem Bild aufgrund der Verfremdung nicht genau erkennen.Wenn ja, dann gelten beide Verkehrszeichen sowieso nicht. Es fehlt dann das Zusatzzeichen 1052-37 (Sinnbild - auch im Seitenraum). Somit wäre das Haltverbot nur für die Fahrbahn.
Das sah für mich (baulich) schon wie eine Haltebucht bzw. Parkstreifen aus. Wie das aber mit der Regel für mobile Halteverbotschilder und dem eingeschränkten Halteverbot zusammenspielt - keine Ahnung.