Mehrere Halteverbotsschilder hintereinander - welches gilt?

Hallo zusammen!

Habe gerade eine Knolle kassiert, die ich nicht ganz verstehe:
Ganz vorne an der Straße in der ich geparkt habe steht ein (leicht zu übersehendes) Halteverbotsschild.
Ein paar Meter dahinter dann eingeschränktes Halteverbot, das nicht am WE (also jetzt) gilt.

Direkt hinter diesem zweiten Schild parke ich also und bekomme prompt ein Ticket wegen Parken im absoluten Halteverbot. ??

Ich dachte immer, dass das letzte Schild gilt, an dem ich vorbei fahre -oder habe ich das falsch verstanden? Was meint ihr?

Danke!

Beste Antwort im Thema

Anmerkung : Der Pfeil zeigt nicht die Straßenseite an wo das Halteverbot gilt sondern ab oder bis zum Schild.

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So wie ich das sehe, handelt es sich um ein Baustellenschild mit irgendeinem, nicht mehr lesbaren Zusatz. Beide Schilder widersprechen sich, sollte das Z.286 nicht mehr gelten, hätte es abgehängt werden müssen und am Z.283 muß ein eindeutiger Gültigkeitszeitraum angebracht sein. Ich würde hier nichts zahlen.

Genau, da ja ein aussagekräftiges Foto vorhanden ist würde ich dieses an den Widerspruch anhängen.

Gruß Frank,
der gespannt ist wie das ausgeht. 😉

Dank nochmal euch allen! Sobald es Neuigkeiten vom Amt gibt, findet ihrs hier 🙂

Zitat:

@R 129 Fan schrieb am 8. Mai 2016 um 19:57:10 Uhr:


So wie ich das sehe, handelt es sich um ein Baustellenschild mit irgendeinem, nicht mehr lesbaren Zusatz. Beide Schilder widersprechen sich, sollte das Z.286 nicht mehr gelten, hätte es abgehängt werden müssen und am Z.283 muß ein eindeutiger Gültigkeitszeitraum angebracht sein. Ich würde hier nichts zahlen.

Ich würde mich hier nicht daran aufhängen, dass sich die Zeichen "widersprechen". Das tun sie grundsätzlich nicht. Man kann innerhalb einer Zone mit absolutem Halteverbot für gewisse Zeiten ein eingeschränktes Halteverbot anordnen. Dann hängen beide Zeichen und noch ein Zusatzschild sogar untereinander und widersprechen sich nicht. Hier gilt das erste Zeichen (absolutes Halteverbot) bis es wieder aufgehoben wird. Nämlich durch das nächste Zeichen (eingeschränktes Halteverbot). Auch wenn hier vielleicht eigentlich gewollt war, die Strecke so auszuschildern, dass insgesamt ein absolutes Halteverbot gilt, ist es nicht wirksam angeordnet worden.

Grüße vom Ostelch

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Nr. 61, Anlage 2 StVO (2013)
"Mobile, vorübergehend angeordnete Haltverbote durch Zeichen 283 und 286 heben Verkehrszeichen auf, die die das Parken erlauben."

Ich würde trotzdem Widerspruch einlegen, da das Schild an einem vorhandenen festen Pfosten angebracht wurde und nicht als mobiles vorübergehendes Haltverbot erkennbar ist.

Zitat:

Ich würde trotzdem Widerspruch einlegen, da das Schild an einem vorhandenen festen Pfosten angebracht wurde und nicht als mobiles vorübergehendes Haltverbot erkennbar ist.

Danke, man lernt doch nie aus.

Heißt also, dass man mit einem mobilen Schild einen ganzen Abschnitt bis zur nächsten Kreuzung zum Halteverbot erklären kann, ohne die nachfolgenden Schilder abdecken zu müsen. Ziemlich heftig, wenn man bedenkt, wie lang so ein Abschnitt sein kann.

Würdest Du dann beim Widerspruch gleich darauf abzielen, dass das HF-Schild nicht offensichtlich als mobiles HF-Schild erkennbar war oder einfach erstmal schwammig damit argumentieren, dass eine HF-Situation hier nicht ersichtlich ist?

Zitat:

@r-d-i schrieb am 8. Mai 2016 um 21:29:03 Uhr:


HF-Schild ... HF-Situation

Was soll das sein? Hast du auch die Übersetzung dafür?😕

Zitat:

@r-d-i schrieb am 8. Mai 2016 um 21:29:03 Uhr:


[...]
Heißt also, dass man mit einem mobilen Schild einen ganzen Abschnitt bis zur nächsten Kreuzung zum Halteverbot erklären kann, ohne die nachfolgenden Schilder abdecken zu müsen. Ziemlich heftig, wenn man bedenkt, wie lang so ein Abschnitt sein kann.

Ja, das heißt es. Aber wenn der Schilderaufsteller korrekt handelt, wird das Haltverbot mindestens alle 50m wiederholt.

Zitat:

Würdest Du dann beim Widerspruch gleich darauf abzielen, dass das HF-Schild nicht offensichtlich als mobiles HF-Schild erkennbar war oder einfach erstmal schwammig damit argumentieren, dass eine HF-Situation hier nicht ersichtlich ist?

Bist Du in der Gegend ortskundig (Wohn-, Arbeitsort), würde ich zu Erstem raten. Bist Du nachgewiesenermaßen orts

un

kundig, zu Letzem. Ist aber nur ein unverbindlicher Tip, aus dem Bauch heraus, ein Verkehrsrechtsanwalt könnte vielleicht anderer Meinung sein. Jedenfalls hast Du gute Chancen, daß das Verfahren eingestellt wird.

Mischkolino

Zitat:

@Mischkolino schrieb am 8. Mai 2016 um 21:01:15 Uhr:


Nr. 61, Anlage 2 StVO (2013)
"Mobile, vorübergehend angeordnete Haltverbote durch Zeichen 283 und 286 heben Verkehrszeichen auf, die die das Parken erlauben."

Ich würde trotzdem Widerspruch einlegen, da das Schild an einem vorhandenen festen Pfosten angebracht wurde und nicht als mobiles vorübergehendes Haltverbot erkennbar ist.

Zum einen das, zum anderen Frage ich mich, ob das Zeichen 286 (eingeschränktes Halteverbot) überhaupt ein Zeichen sein kann, das das Parken erlaubt. Es erlaubt nur das Halten zum Be- und Entladen, Ein- und Aussteigen oder für längstens drei Minuten. Das Zusatzschild, welches unter dem eingeschränkten Halteverbot angebracht ist, erlaubt auch nicht das Parken, sondern schränkt die Zeit ein, in der das eingeschränkte Halteverbot gilt. 😉

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@dolofan schrieb am 8. Mai 2016 um 21:49:46 Uhr:



Zitat:

@r-d-i schrieb am 8. Mai 2016 um 21:29:03 Uhr:


HF-Schild ... HF-Situation

Was soll das sein? Hast du auch die Übersetzung dafür?😕

Klar.... Halteferbot ;-)

Ferbot???

Gibt ja auch eine Airlaubnis 🙂 ... oder Tippfehler

Ärlaubnis one I menno

😁

Nur ein kurzer Hinweis: wenn du eine rechtliche Entscheidung in dem Fall möchtest, solltest du klipp und klar angeben, dass du verantwortliche Fahrer bist. Ansonsten kann es dir passieren, dass das Verfahren eingestellt wird und du als Halter die Verfahrenskosten aufgebrummt bekommst. Das sind 23,50 Euro und damit häufig teurer als das ursprüngliche Knöllchen.

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