Mehr Personen als erlaubt

Hallo,

ich habe eine allgemeine Frage und hoffe auf hilfreiche Antworten.


Was passiert, wenn in einem 9-Sitzer Bulli (8 Personen + 1 Fahrer), 10 Personen mitfahren (also 9 Personen + 1 Fahrer)?

Der Fahrer darf ja grundsätzlich nur 8 Personen (ohne Personenbeförderungsschein) befördern. Befördert der Fahrer aber 9 Personen wird ein Personenbeförderungschein benötigt. Desweiteren kommt ja der Sachverhalt dazu, das der Bulli nur mit insgesamt 9 Sitzplätzen ausgestattet ist, also die Anschnallpflicht nur von 9 Personen eingehalten werden kann.

Wer bekommt die Strafe und wenn, was für eine? – Nur der Fahrer, der Fahrer und die Person die die zulässige Personzahl übersteigt oder sogar alle Mitfahrer?

Freue mich auf Eure Diskussion.

Beste Antwort im Thema

Was wird das den jetzt wieder für eine Diskussion? Warum sollte eine anderer als der Fahrer dafür belangt werden?
Oder hat man ihn mit vorgehaltener Waffe dazu genötigt? 🙂😕

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Evtl. sollte man sehen, dass es anders ist, wenn etwas anderes als nur Verletzung des Körpers / Tod in Rede steht.

Hallo, Rambonaut,

Zitat:

@rambonaut schrieb am 19. März 2016 um 08:52:27 Uhr:


Ein Gurt kann leben retten...

stimmt.

Was viele Gurtmuffel nicht bedenken: Sie schädigen im Zweifelsfall nicht nur sich, sondern auch andere.

Dies z. B., wenn man auf dem Rücksitz nicht angegurtet ist, beim Aufprall nach vorne fliegt und dabei den Fahrer/Beifahrer schwer oder gar tödlich verletzt.

So mancher nicht angegurtete Fahrzeuginsasse ist bei einem Unfall schon unfreiwillig aus dem Auto ausgestiegen und hat sich, weil er mehrfach von Fahrzeugen überfahren wurde, auf der Fahrbahn verteilt.

Diese Fahrzeuglenker werden das Erlebnis nicht so schnell vergessen und so mancher wird lange Zeit oder sogar lebenslang darunter zu leiden haben.

Hat man das Pech, dass man bei als Unfallverursacher einen nicht angegurteten Insassen im gegnerischen Fahrzeug hat, der aufgrund des fehlenden Gurtes verletzt wurde, hat man gleich eine Strafanzeige nach §§ 229, 230 StGB (fahrlässige Körperverletzung) oder im schlimmsten Fall sogar wegen fahrlässiger Tötung am Hals, während es bei angegurteten Insassen bei einer Owi - Verwarnung oder einem Bußgeld geblieben wäre.

Es gibt unzählige Gründe, warum man den Gurt ordnungsgemäß anlegen sollte, aber mir fällt nicht einer ein, warum jemand sich nicht angurten sollte (lassen wir triftige medizinische Gründe mal außen vor).

Viele Grüße,

Uhu110

Zitat:

@uhu110 schrieb am 19. März 2016 um 12:53:55 Uhr:



Es gibt unzählige Gründe, warum man den Gurt ordnungsgemäß anlegen sollte, aber mir fällt nicht einer ein, warum jemand sich nicht angurten sollte (lassen wir triftige medizinische Gründe mal außen vor).

Viele Grüße,

Uhu110

Naja, weil eben, wie im vorliegenden Fall kein Gurt mehr da war. Das Fahrzeug war überbelegt und dürfte so gar nicht erst losfahren.
Merkwürdigerweise darf ich in einem Bus des ÖPNV sogar zu zweit auf einem Sitz und ohne Gurt sitzen. Da regt sich keiner drüber auf. Wenn ich mich da nun angurten wöllte, kann ich es auch nicht.
Und nun erkläre mal einer logisch, warum in einem Bus oder Straßenbahn keine Gurtpflicht gilt, in einem PKW bzw. Kleinbus aber schon ?
Und ich weiss gar nicht: Muss ein Busfahrer sich anschnallen ? Ich glaub, nicht. Ich hab da nie drauf geachtet.

Hallo, Gleiterfahrer,

zur Gurtpflicht in Bussen: Guggst Du

Zum vorliegenden Fall:

Du hast recht damit, dass der Fahrzeuglenker so eigentlich gar nicht losfahren dürfte.

Es gibt allerdings noch keine Verordnung in der StVO, anhand derer es sanktioniert werden kann, wenn er es trotzdem macht.

Viele Grüße,

Uhu110

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Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 19. März 2016 um 13:21:38 Uhr:



Und nun erkläre mal einer logisch, warum in einem Bus oder Straßenbahn keine Gurtpflicht gilt, in einem PKW bzw. Kleinbus aber schon ?

Ja, das ist nicht wirklich logisch, zumal da nicht einmal ein Airbag schützt und sehr harte Kontakte mit Innenteilen drohen.

Allerdings: Wie sollte der Rückhalteschutz für z.B. ältere Menschen mitsamt ihren Rollatoren aussehen, oder für Mütter mit Kinderwägen, etc.?

Also in Reisebussen gibt es schon seit einigen Jahren Gurte. Im ÖPNV (noch?) nicht. Neben den erwähnten Problematik mit einigen Personengruppen dürfte es noch mehr triftige Gründe geben. Die gefahrenen Geschwindigkeiten sind geringer und auch die Unfallart ist meistens eine andere. Die ganzen typischen Auffahrunfälle und Vorfahrtsverletzungen aus dem PKW-Bereich gibt es (fast) nicht. Wo der durchschnittliche Autofahrer mit Strich 60 langballert, weil innerorts ja keine Beschränkung existiert (obwohl eine nicht gerade übersichtliche Verkehrssituation vorliegt), fährt der Bus teilweise langsamer. Die große Masse macht auch was, 2 Tonnen gegen viel mehr geht immer für die kleinen schlecht aus. Dazu kommt eine bessere Übersicht über das, was vor einem liegt. Wirklich schwere Busunfälle im Nahverkehr sind halt wirklich selten.

Zitat:

@uhu110 schrieb am 19. März 2016 um 13:56:33 Uhr:


Du hast recht damit, dass der Fahrzeuglenker so eigentlich gar nicht losfahren dürfte.

Es gibt allerdings noch keine Verordnung in der StVO, anhand derer es sanktioniert werden kann, wenn er es trotzdem macht.

Wenn er mit einem nicht vorschriftsmäßig besetzen Fahrzeug losfährt, verstößt er doch gegen §23 (1) Satz 2. Das ist gemäß §49 Absatz 1 Nummer 22 eine Ordnungswidrigkeit.

Warum sollte diese nicht sanktioniert werden können?

Im Katalog stehen unter der Nummer 107.2 dafür 25 Euro als Regelsatz (wobei man wohl bei Überschreitung der Personenzahl von Vorsatz ausgehen kann).

Mit wesentlicher Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit sogar 80 Euro nach Nummer 108; dazu einen Punkt nach Nummer 3.2.15 der Anlage 13 zur FeV.

Hallo, hk_do,

alles schon probiert. 😉

Das Fahrzeug ist ja vorschriftsmäßig, auch dann, wenn mehr Personen transportiert werden, als Gurte vorhanden sind.

Ebenso wenig passt der Tatbestand, dass Ladung und Besetzung nicht vorschriftsmäßig sind, da diese Personen weder Ladung noch Besetzung sind.

Man kann nur dann etwas machen, wenn durch die überzähligen Personen die zulässige Gesamtmasse überschritten wird, und das passiert recht selten.

Hallo, Knergy,

Unfälle mit leicht oder gar schwer verletzten Businsassen im ÖPNV gibt es immer wieder mal.

Dazu bedarf es nicht mal eines Zusammenstoßes mit einem anderen Fahrzeug, den oft reicht ein starkes Abbremsen aus, um einen Fahrgast zu Fall zu bringen, so dass er sich dabei verletzt.

Die Schuldfrage ist dann oft recht schwierig zu klären.

Meiner Ansicht nach scheut der Gesetzgeber die Gurtpflicht im ÖPNV, weil dann nur noch sitzende Fahrgäste befördert werden dürften und damit erheblich mehr Busse eingesetzt werden müssten, was die Kosten natürlich in die Höhe treibt.

Viele Grüße,

Uhu110

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 19. März 2016 um 13:21:38 Uhr:



Zitat:

@uhu110 schrieb am 19. März 2016 um 12:53:55 Uhr:



Es gibt unzählige Gründe, warum man den Gurt ordnungsgemäß anlegen sollte, aber mir fällt nicht einer ein, warum jemand sich nicht angurten sollte (lassen wir triftige medizinische Gründe mal außen vor).

Viele Grüße,

Uhu110

Naja, weil eben, wie im vorliegenden Fall kein Gurt mehr da war. Das Fahrzeug war überbelegt und dürfte so gar nicht erst losfahren.
Merkwürdigerweise darf ich in einem Bus des ÖPNV sogar zu zweit auf einem Sitz und ohne Gurt sitzen. Da regt sich keiner drüber auf. Wenn ich mich da nun angurten wöllte, kann ich es auch nicht.

Ist ein Gurt vorhanden gurte ich mich an. Punkt

Im ÖPNV sind doch sogar Stehplätze - da kann ich mich ja auch nicht angurten - erlaubt.

Zitat:

@Elk_EN schrieb am 19. März 2016 um 20:24:20 Uhr:


Allerdings: Wie sollte der Rückhalteschutz für z.B. ältere Menschen mitsamt ihren Rollatoren aussehen, oder für Mütter mit Kinderwägen, etc.?

Das ist das Problem. Hier in Dresden weigert sich der ÖPNV schon, wenn man mit einem Elektromobil einsteigen/einfahren wöllte. Die nachvollziehbare Begründung lautet hier, dass zum Einen der Schwerpunkt sehr weit oben liegt, damit die Kippgefahr grösser ist, zum Anderen kann so ein E-Mobil nicht auf der Stelle wenden, und könnte andere Fahrgäste beim Rangieren verletzen. Kinderwagen sowie Krankenrollstühle und Rollatoren sind davon ausgenommen. Obwohl bei Kinderwagen der Schwerpunkt auch sehr weit oben liegt, hier aber immer eine Person den Wagen halten kann. Die Masse ist ja nicht allzuhoch.

Es gibt auf keinen Fall eine Anzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, weil man mehr als 8 Passagiere befördert. Man fährt ein Fahrzeug, das man auch fahren darf, dass man mehr Passagiere mitnimmt als erlaubt und (notwendigerweise) einige nicht angeschnallt ist, sind separate Ordnungswidrigkeitsbestände. Die natürlich auch unangenehm werden können, vor allem im Falle eines Unfalls.

Zitat:

Wenn 9 Sitzplätze einschließlich Fahrer vorhanden und mit Gurt ausgestattet sind und wenn 9 Personen den Sicherheitsgurt wie vorgeschrieben angelegt haben, gibt es keine Möglichkeit, weitere Personen ordnungsgemäß zu sichern und somit kann man dies auch nicht sanktionieren.

Das war mal bis vor ein paar Jahren so. Inzwischen wurde diese Gesetzeslücke aber geschlossen, indem in §21 StVO jetzt ausdrücklich steht, dass in allen Kfz, ausgenommen solche, in denen Stehendbeförderung zugelassen ist (Linienbusse), nur so viele Passagiere mitfahren dürfen, wie es Sitze gibt.

Zitat:

@CV626 schrieb am 20. März 2016 um 13:48:02 Uhr:


Es gibt auf keinen Fall eine Anzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, weil man mehr als 8 Passagiere befördert.

War das überhaupt von wem erwähnt worden ?😕

Indirekt. Der TE hatte gefragt, ob das Nichtvorhandensein eines Personenbeförderungsschein ein Problem wäre, wenn man mit mehr als 8 Passagieren erwischt wird - gute Frage, da man ohne diesen Schein ja grundsätzlich höchstens 8 Passagiere befördern darf. Wenn das der Fall wäre, dann wäre fahren mit mehr als 8 Passagieren nicht bloß ordnungswidrig, sondern Fahren ohne Fahrerlaubnis, also eine Straftat.

Aber wie gesagt: Ist nicht der Fall, man bekommt Ärger, bei einem Unfall sogar großen Ärger - aber die Fahrerlaubnis bleibt gültig, auch für eine solche Fahrt.

Zitat:

@CV626 schrieb am 20. März 2016 um 13:58:07 Uhr:


Indirekt. Der TE hatte gefragt, ob das Nichtvorhandensein eines Personenbeförderungsschein ein Problem wäre,

Personenbeförderungsschein ist nicht gleich Fahrerlaubnis. Ein PBS muss zusätzlich zur Fahrerlaubnis erworben werden, damit man überhaupt gewerblich Personen befördern darf.
Aber ich glaub, eine gewerbliche Fahrt lag hier nicht vor.

Hast Recht, PBS ist der falsche Schein. Gemeint (von mir und wohl auch vom TE) war hier der Schein, den man braucht, um mehr als 8 Passagiere zu befördern (kommerziell oder nicht).

Gibt es da einen extra Schein - oder ist das einfach der Busführerschein? In diesem Fall ist die Begründung klar: Der Van ist immer noch ein Pkw und kein Bus, auch wenn man zu viele Passagiere mitnimmt. Deshalb ist das Nichtvorhandensein eines Busführerscheins hier kein Fahren ohne Fahrerlaubnis.

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