Mc Kita Luftfilter nicht mehr zugelassen?
Moin, nachdem mein hochqualitativer mc kita Soprtluftfilter auseinandergefallen is, bin ich schnell zum ATU gefahren um mir nen neuen zu holen. Hab gleich den selben genommen, weil den hab ich ja eh schon eingetragen...
Aufm Parkplatz pack ich das Ding aus, da klebt vorn aufm Luffi n Aufkleber, auf dem stand: "Im Bereich der STVZO nicht zugelassen" und von Gutachten auch keine Spur.
Die vom ATU haben gesagt dass die keine Ahnung haben (wusst ich auch schon vorher 😁) warum dass jetzt so is...
Jetzt hab ich mir das Teil halt eingebaut, weil ohne Luffi fahrn is auch mist. Mach ich mich da jetzt strafbar, wenn ich das Ding drinn hab? Ich habs ja schließlich eingetragen....
So sieht mein alter Luffi jetzt aus... tolle Qualität...
16 Antworten
Re: Mc Kita Luftfilter nicht mehr zugelassen?
Zitat:
Original geschrieben von MeinGolfFährt
So sieht mein alter Luffi jetzt aus... tolle Qualität...
Un dann kaufste dir den gleich nomma. Muss ich net verstehn, wa?!
Re: Re: Mc Kita Luftfilter nicht mehr zugelassen?
Zitat:
Original geschrieben von Qnkel
Un dann kaufste dir den gleich nomma. Muss ich net verstehn, wa?!
hast ja irgendwie recht...
hab halt momentan net so viel kohle und will mir deswegen keinen teureren kaufen, den ich dann wieder eintragen muss, was auch nochmal kostet....
Mein Golf hatte serienmässig einen drin. Weiss net ob das nur beim Modell "Joker" so war 😁
Was mit dem?
das gutachten wenns denn eins gab, könnte ja nachträglich entzogen worden sein....
aber wenn du den eh eingetragen hast, brauchst du dir glaub ich nicht wirklich sorgen machen...
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Zitat:
Was mit dem?
Wenn ich dass wüsste 😁
Also kann mir die Polizei nix, wenn die mich anhalten?
Wurd zwar noch nie auf sowas kontrolliert, aber grad jetzt wo ich weiss, dass man damit net fahren darf komm ich bestimmt morgen in ne Kontrolle... 🙂
Zitat:
Original geschrieben von american psycho
das gutachten wenns denn eins gab, könnte ja nachträglich entzogen worden sein....
aber wenn du den eh eingetragen hast, brauchst du dir glaub ich nicht wirklich sorgen machen...
doch denn wenn das gutachten entzogen wurde sind auch alle eintragungen ungültig. sind ja eh alle offenen filter eintragungen ungültig geworden bei geänderter auspuffanlage wenn sie nicht mit in verbindung drin stehen
qnkel die normale filter sind serienmässig im golf abe rnie ein offener
Re: Mc Kita Luftfilter nicht mehr zugelassen?
Zitat:
Original geschrieben von MeinGolfFährt
Moin, nachdem mein hochqualitativer mc kita Soprtluftfilter
Ich find das nur geil, ein(man beachte):
"Mc KiTa- Sportluftfilter":
Mc (oder Mac) = ein häufiger Bestandteil schottischer und irischer Familiennamen.
Er bedeutet soviel wie „Sohn von“;
und
KiTa = Kindertagesstätte; 😉
ergo -> Ein Sportluftfilter vom Mac, dessen Vater oder Vorfahre ne Kindertagesstätte gegründet hat. 😁 😁
PS: Ich weiß, hab heute nen Clown gefrühstückt!
Zitat:
Original geschrieben von Himeno
doch denn wenn das gutachten entzogen wurde sind auch alle eintragungen ungültig. sind ja eh alle offenen filter eintragungen ungültig geworden bei geänderter auspuffanlage wenn sie nicht mit in verbindung drin stehen
qnkel die normale filter sind serienmässig im golf abe rnie ein offener
also bei mir steht die Kombi Luffi und Anlage in den Papieren drin. Wir genießen doch Bestandsschutz.
Zitat:
Original geschrieben von Micki_23
also bei mir steht die Kombi Luffi und Anlage in den Papieren drin. Wir genießen doch Bestandsschutz.
Im Zweifelsfall leider nicht, kommt da aber sehr drauf an was für einen Luffi du hast bzw. welches Gutachten dabei war.
Nur dahinterkommen wird dir so schnell keiner, der Aufwand ist zu gross 🙂
der Habicht
die variante filter in verbindung mit auspuff ist die rechtlich legale und die ist weitergültig.
so mal ne kleine erklärung die für alle offenen filter gilt
Darin liegt dieses "eigentlich" auch begründet, denn der entscheidende Stichtag war der 1.1.2006.
Die gesetzgeberischen Rahmenbedingungen für das Fahrzeug haben sich nicht verändert, allerdings gab es Ende 2005 ein Gerichtsurteil, was leider "Konsequenzen" hatte.
Es wurde (gerichtlich) festgestellt, dass das ausschlaggebende Kriterium für ein zulässiges / unzulässiges Fahrzeuggeräusch ausschließlich das "Fahrgeräusch" ist, somit hat dadurch der entscheidende Punkt der StVZO §19.2 Erlöschen der BE wegen Verschlechterung des Fahrzeuggeräusches eine definierte Basis bekommen, nämlich eben dieses Fahrgeräusch.
Das "Fahrgeräusch" kann aber nun nicht mal "einfach so" ermittelt werden, sondern unterliegt einer exakt definierten Messprozedur (Geschwindigkeit, Gang, Motordrehzahl, Aufstellung der Mikrofone), wo sogar der Fahrbahnbelag und eine eventuelle Bebauung an der Messstrecke (das verändert ja auch das Fahrgeräusch) definiert ist.
Dieses definierte Messverfahren ist vorgeschrieben Basis einer Eintragung für eine derartige Kombination eben ab 1.1.2006. Alles was vor diesem Stichtag war, konnte der Sachverständige "Kraft seiner Hose" (Ausbildung, Weiterbildung, Messgeräte, ...) selber im Rahmen seiner Fachkompetenz und seiner rechtlichen Möglichkeiten (Erlaubnis durch das KBA) ermitteln und dann als "korrekt" eintragen.
Seit dem Stichtag ist der Sachverständige aber nun in seiner Fachkompetenz "kastriert" worden, er darf es zwar immer noch eintragen, aber nur noch auf Basis eines Fahrgeräuschgutachten nach dem exakt vorgegebenen Messaufbau und Messablauf.
Dann eben auch die Geschichte mit der Art der Eintragung:
einmal sind beide Teile eingetragen, aber es fehlt das "... in Verbindung mit ..." bedeutet nichts anderes, als dass man zwar beides fahren kann, aber eben nicht gleichzeitig,
einmal sind beide Teile mit dem Hinweis "...in Verbindung mit..." eingetragen und die Eintragung erfolgte VOR dem 1.1.2006, somit ist die Eintragung rechtsgültig, weil der eintragende Sachverständige das "einfach so" durfte,
einmal sind beide Teile mit dem Hinweis "...in Verbindung mit..." eingetragen und die Eintragung erfolgte NACH dem 1.1.2006, und es liegt ein Fahrgeräuschgutachten entsprechend EU-Richtlinien vor, somit ist die Eintragung rechtsgültig, weil der eintragende Sachverständige eine rechtsgültige Basis (Gutachten) für die Eintragung hatte,
einmal sind beide Teile mit dem Hinweis "...in Verbindung mit..." eingetragen und die Eintragung erfolgte NACH dem 1.1.2006, und es liegt KEIN Fahrgeräuschgutachten entsprechend EU-Richtlinien vor, somit ist die Eintragung NICHT rechtsgültig, weil der eintragende Sachverständige KEINE rechtsgültige Basis (Gutachten) für die Eintragung hatte, aber hätte haben müssen.
Auch wenn Dir diese Antwort nun wieder nicht gefällt oder so ausfällt, wie Du es gerne hättest, ändert es nichts an der Tatsache, dass es so ist. Es hat noch niemand behauptet, dass hinter gesetzlichen Bestimmungen oder Vorschriften sich auch eine Logik verbergen muss, wer danach sucht, findet manchmal nichts, ist so.
Ich verneige mich :-) seeehr gut erklärt, spätestens JETZT sollte es wirklich jeder verstanden haben - sollte.
ne die erklärung hab ich mir von dickie aus dem autoextrem forum geklaut da dort das thema auch immer wieder auftaucht so gut hätt ichs net erklären können aber er ist in gesetzen udn tüvsachen sehr gut bewandert
Zitat:
Original geschrieben von Himeno
qnkel die normale filter sind serienmässig im golf abe rnie ein offener
Das hab ich ja nich behauptet 😉 Sollte au eher ein Witz sein... ach egal.
Aber man könnt sich doch jetzt ernsthaft die Frage stellen: Warum hat VW wohl keinen offenen verbaut?
Naja wurscht, muss jeder selber wissen.
Aber an MeinGolfFährt den Tipp:
Verbuch das Geld der Eintragung als Lehrgeld und schmeiss das Teil wech:
Ein komischer offener Luftfilter, der auseinander fällt und den man bei ATU kaufen kann??! Ich glaube darauf kriegste im ATU-Assi-Paket noch die Sonder-100%-Schrott-Garantie, oder?
Ausserdem was machst du denn wenn dir das Teil mal bei 180 auffa Bahn auseinander fällt? N dummes Gesicht. Dann haste am falschen Ende gespart wenns der Motor nicht überlebt.