Markierung Fahrspur fragwürdig - trotzdem bindend?
Moin,
mich kostet aktuell eine neue Pinselei auf der Fahrspur viel Lebenszeit, daher frage ich mal nach, wie ihr hier die Rechtslage seht.
Es ist eine zweispurige Straße, auf der nun plötzlich auf einer Spur an einer Ampel gerade einmal 2 Linksabbieger Pfeile auf den Boden gemalt wurden. Ein Schild gibt es nicht. Hinter der Ampel geht es auch 2-spurig weiter.
Nun ist bei der Ampel auf der rechten Spur oft eine lange Schlange, so dass ich früher immer auf der linken Spur bis vorne gefahren bin, auf der sonst nur mal die Straßenbahn oder einige Linksabbieger fuhren.
Darf ich das jetzt noch? Ich kann in dem Moment, wo der erste der 2 Pfeile auftaucht, nicht mehr nach rechts, weil es dort voll ist.
Sind die Pfeile dann trotzdem bindend, wenn die Spur nicht schon viel früher - rechtzeitig - durch Schilder zu einer Linksabbiegerspur umgewidmet wird? Reichen 2 Pfeile alleine aus?
Ich hoffe nein, denn das kostet mich sonst täglich 2-3 Ampelphasen. 🙁
😁
Beste Antwort im Thema
Den naechsten, der behauptet, es gibt keine dummen Fragen, den nagle ich an die Wand.
54 Antworten
Zitat:
@Florian333 schrieb am 25. Apr. 2018 um 23:58:53 Uhr:
Ebenso, wenn es keine Leitlinien oder keine Fahrstreifenbegrenzung gibt.
Was heisst hier "ebenso"? Die Pfeile sind NUR mit Leitlinie bindend. Ohne Leitlinie sind sie nur Empfehlung, auch wenn alle Spuren damit Kriegsbemalt sind. War mir zwar nicht neu, aber auch nicht wirklich bewusst. Auszug eines Zitats zum Kommentar zu Zeichen 297:
Zitat:
Urteile/Meinungen zu Zeichen 297
Pfeile im Bereich einer Leitlinie (Z 340) empfehlen das rechtzeitige Einordnen, Das gilt auch, wenn von mehreren markierten Fahrstreifen nur eine mit Richtungspfeil versehen ist (BayObLG VRS 37, 394). Sind Richtungspfeile jedoch im Bereich von Fahrstreifenbegrenzungen (Sperrlinie Z 297) so schaffen sie ein Fahrtrichtungsgebot auf der Kreuzung (BayObLG VRS 65, 301).
Ob eine Leitlinie vorhanden ist oder nicht, das hat ja Berlin-Paul in einer der ersten Beitraege gefragt, die Antwort dazu habe ich noch nicht gelesen. Die ist aber entscheidend.
Mein Kommentar zur dummen Frage war tatsaechlich unangebracht. Das tut mir Leid, es hat den falschen Thread erwischt.
Edit: aber der Spruch war gut, das musst du zugeben! Gab bis dato immerhin 6 Punkte 😁
Zitat:
@CV626 schrieb am 25. April 2018 um 23:44:27 Uhr:
Die Referenz ist BayObLG DAR 74, S. 59. Ist aber eine Referenz auf echtes Papier. Ob es das online gibt, weiß ich nicht.
Kurzfassung:
Zitat:
BayObLG, 24.06.1974 - RReg. 2 St 546/74 OWi (gekürzt)
Richtungspfeile, die für sich allein, d. h. ohne dazwischenliegende Leitlinien- oder Fahrstreifenbegrenzungsmarkierung auf der Fahrbahn angebracht sind, bedeuten stets nur eine Empfehlung. Zum verbindlichen Gebot, auf der folgenden Kreuzung oder Einmündung die angezeichnete Fahrtrichtung einzuhalten, werden sie erst dann, wenn sich „zwischen” ihnen Leitlinien nach Zeichen 340 oder Fahrstreifenbegrenzungen nach Zeichen 295 befinden.Es ist somit eindeutig das Zusammentreffen (die Kombination) von „Pfeilen” und dazwischenliegenden Leitlinien oder Fahrstreifenbegrenzungen, das dem Zeichen 297 den Charakter einer „Anordnung” verleiht. Hierbei verdient hervorgehoben zu werden, daß sowohl nach der gesetzlichen Beschreibung als auch nach der ihr beigefügten bildlichen Darstellung ein – nach Auffassung des Senats – nicht unwesentliches Merkmal dieser Kombination das Vorhandensein mehrerer „nebeneinander” angebrachter und „in verschiedene Richtungen” weisender Pfeile ist.
Wer eine Empfehlung nicht befolgt, verstößt zwar hierdurch allein nicht gegen eine Bußgeldvorschrift. Er ist aber wegen seiner Abweichung von dem empfohlenen Verhalten verpflichtet, den übrigen Verkehr mit entsprechend größerer Sorgfalt zu beobachten. Dieser Pflicht hat der Betroffene nach den Urteilsfeststellungen fahrlässig nicht genügt und damit den Unfall mindestens mitverschuldet. Er hat also eindeutig die Grundregel des § 1 Abs. 2 StVO verletzt.
vgl. auch amtlicher Leitsatz aus o.g. Beschluss:
Zitat:
Amtlicher Leitsatz BayObLG (2 St 546/74 OWi)
Lediglich eine Empfehlung stellt es dar, wenn von mehreren, dem gleichgerichteten Verkehr dienenden, durch Leitlinien (Zeichen 340) getrennten Fahrstreifen nur einer mit Richtungspfeilen versehen ist. Dabei ist eine entsprechende Anwendung der Vorschrift des § 41 Abs. 3 Nr. 5 Satz 3 StVO auf dieses Fall ist unzulässig.
Zitat:
@Bahnfrei schrieb am 26. April 2018 um 00:48:14 Uhr:
Zitat:
@Florian333 schrieb am 25. Apr. 2018 um 23:58:53 Uhr:
Ebenso, wenn es keine Leitlinien oder keine Fahrstreifenbegrenzung gibt.
Was heisst hier "ebenso"? Die Pfeile sind NUR mit Leitlinie bindend. Ohne Leitlinie sind sie nur Empfehlung, auch wenn alle Spuren damit Kriegsbemalt sind.
Ja, eben deswegen. Es müssen ja zwei Anforderungen erfüllt sein: Es muss Linien geben (Leitlinie oder Fahrstreifenbegrenzung) UND es müssen beide Spuren mit Pfeilen versehen sein. Fehlt eines der Merkmale, dann ist die Fahrtrichtung nicht vorgeschrieben (zumindest nicht wegen der Markierungen, die allgemeinen Regeln zum Einordnen gelten ja trotzdem). Und weil es zwei Anforderungen gibt, schrieb ich "ebenso".
Die Fotos 1 und 2 zeigen Pfeile, die das Einordnen empfehlen. Da es aber weder Leitlinien noch eine Fahrstreifenbegrenzung zwischen den Pfeilen gibt, schreiben die Pfeile nicht die Fahrtrichtung vor. Auf Foto 3 gibt es zwar eine Leitlinie, aber keine Pfeile. Auch wenn eine der beiden Spuren einen Pfeil hätte, würde das nichts ändern, weil dann immer noch nicht "zwischen den Pfeilen Leitlinien oder eine Fahrstreifenbegrenzung" wäre.
Der TO kann jetzt prüfen, ob in seinem Fall eine der Bedingungen fehlt.
Hi Florian,
danke - das klingt plausibel. Es gibt definitiv keine durchgehende Linie zwischen "meinen" Spuren, ich glaube sogar, dass es nur die beiden Pfeile gibt, keine gestrichelte Linie und keine Geradeauspfeile rechts.
Komme da heute 2x vorbei.
Ähnliche Themen
Zitat:
@Bahnfrei schrieb am 25. April 2018 um 19:04:46 Uhr:
Das wäre mir neu. Wo hast du das her?
Bspw.
Rn. 9
Zitat:
[...]Wer ein Fahrzeug führt, muss der Fahrtrichtung auf der folgenden Kreuzung oder Einmündung folgen, wenn zwischen den Pfeilen Leitlinien (Zeichen 340) oder Fahrstreifenbegrenzungen (Zeichen 295) markiert sind [...]
VI ZR 161/13
http://juris.bundesgerichtshof.de/.../document.py?...
So, heute nachgeschaut: Es gibt keine Linien und keine Geradeauspfeile, nur zwei Links-Abbieger Pfeile. Ich nehme die Pfeile dann dankend als Empfehlung und ignoriere diese, da mein Weg mir eine individuell anderer Streckenführung deutlich zielorientierter empfiehlt.
Die Beschreibung reicht zwar, aber ein Foto hast du nicht? Oder einen Maps-Link, mit dem man auch etwas anfangen kann, obwohl die Pfeile dort noch nicht ersichtlich sind.
Zitat:
@3dition schrieb am 26. April 2018 um 17:45:09 Uhr:
Es gibt keine Linien und keine Geradeauspfeile, nur zwei Links-Abbieger Pfeile.
Funktioniert das denn in der Praxis? Wenn einer auf der linken Spur vor dir fährt, dann wird der ja vermutlich auch links abbiegen. Und wenn der dann wegen Gegenverkehr lange warten muss, hängst du dort fest, während dich alle anderen Geradeausfahrer rechts überholen. Sind es denn überhaupt (vor und nach der Kreuzung) zwei markierte Fahrstreifen? Du schreibst ja, dass zumindest an der Stelle mit den Pfeilen keine Linien sind. Ein Foto würde mich da auch interessieren.
Ich habe hier ein Foto, was ich heute auf dem Hinweg - also aus dem Gegenverkehr gemacht habe. Ich wäre der Golf und würde geradeaus fahren.
Die durchgezogene Linie (ca. 100m) beginnt erst deutlich hinter der Ampel, sie wurde gemacht, weil die zweispurigen Abbieger aus der Straße rechts im Bild zu oft zu weit nach rechts zogen bzw nicht bedacht haben, dass neben ihnen auch noch ne Spur ist...
@Florian333: Die meisten dort sind Linksabbieger, aber wenn wir grün haben, hat der Gegenverkehr rot, also bringt das sehr wohl was.
Aus dieser Linksabbiegerspur biege ich des öfteren rechts ab (bei Stau). Ist scheinbar auch nicht ganz koscher 🙄
Die Ecke kenne ich doch ... 🙂
Legal ist es, aber wenn Du unter der Brücke durch auch wieder rechts rum möchtest, werden Dich vlt. einige wiedererkennen und ein bisschen stänkern.
Zitat:
@Mischkolino schrieb am 26. April 2018 um 22:36:46 Uhr:
Aus dieser Linksabbiegerspur biege ich des öfteren rechts ab (bei Stau). Ist scheinbar auch nicht ganz koscher
Wenn man da per Street View etwas zur Seite fährt, dann sieht man, dass auch die Rechtsabbiegespur Pfeile hat. Und da es außerdem Leitlinien gibt, darfst du so nicht fahren. Der korrekt eingeordnete Rechtsabbieger darf übrigens auch in weitem Bogen abbiegen, also auf "deine" Fahrspur. Und von Linksabbiegern, die wegen dir warten müssen, darfst du auch nicht besonders viel Verständnis erwarten.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 26. April 2018 um 22:41:02 Uhr:
Legal ist es ...
Nein, in dem Fall nicht.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 26. April 2018 um 22:41:02 Uhr:
Die Ecke kenne ich doch ... 🙂Legal ist es, aber wenn Du unter der Brücke durch auch wieder rechts rum möchtest, werden Dich vlt. einige wiedererkennen und ein bisschen stänkern.
Nee, da biege ich dann links ab. Habe aber mal jemanden beobachtet, der ist
hier unter der Brücke (wo der LKW steht)abermals nach rechts abgebogen. Zum großen Erstaunen derer, die vorher mit ihm gestänkert hatten, plötzlich war er vorfahrtsberechtigt 😁
Zitat:
@Florian333 schrieb am 26. April 2018 um 23:08:12 Uhr:
[...] Und von Linksabbiegern, die wegen dir warten müssen, darfst du auch nicht besonders viel Verständnis erwarten.
Kein Linksabbieger muß warten, denn es ist nur auf der jeweils rechten Spur Stau. Übrigens, bis vor etwa 20 Jahren waren die Pfeile nur eine Empfehlung, wenn zwischen ihnen keine durchgezogene Linie war.
Zitat:
@Mischkolino schrieb am 26. April 2018 um 23:19:17 Uhr:
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 26. April 2018 um 22:41:02 Uhr:
Die Ecke kenne ich doch ... 🙂Legal ist es, aber wenn Du unter der Brücke durch auch wieder rechts rum möchtest, werden Dich vlt. einige wiedererkennen und ein bisschen stänkern.
Nee, da biege ich dann links ab. Habe aber mal jemanden beobachtet, der ist hier unter der Brücke (wo der LKW steht) abermals nach rechts abgebogen. Zum großen Erstaunen derer, die vorher mit ihm gestänkert hatten, plötzlich war er vorfahrtsberechtigt 😁
Das ist allerdings nicht mehr zu toppen an der Stelle. 😁 Die Baustelle an der neuen Wache ist ja die Ursache für diesen Rückstau. Ich glaube langsam, dass diese Baustelle nicht auf eine Fertigstellung ausgerichtet ist. 🙂