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Markierung Fahrspur fragwürdig - trotzdem bindend?

Moin,
mich kostet aktuell eine neue Pinselei auf der Fahrspur viel Lebenszeit, daher frage ich mal nach, wie ihr hier die Rechtslage seht.
Es ist eine zweispurige Straße, auf der nun plötzlich auf einer Spur an einer Ampel gerade einmal 2 Linksabbieger Pfeile auf den Boden gemalt wurden. Ein Schild gibt es nicht. Hinter der Ampel geht es auch 2-spurig weiter.
Nun ist bei der Ampel auf der rechten Spur oft eine lange Schlange, so dass ich früher immer auf der linken Spur bis vorne gefahren bin, auf der sonst nur mal die Straßenbahn oder einige Linksabbieger fuhren.
Darf ich das jetzt noch? Ich kann in dem Moment, wo der erste der 2 Pfeile auftaucht, nicht mehr nach rechts, weil es dort voll ist.
Sind die Pfeile dann trotzdem bindend, wenn die Spur nicht schon viel früher - rechtzeitig - durch Schilder zu einer Linksabbiegerspur umgewidmet wird? Reichen 2 Pfeile alleine aus?
Ich hoffe nein, denn das kostet mich sonst täglich 2-3 Ampelphasen. :(
:D

Beste Antwort im Thema

Den naechsten, der behauptet, es gibt keine dummen Fragen, den nagle ich an die Wand.

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Das wäre mir neu. Wo hast du das her?

Zum Beispiel hier.

https://verkehrsquiz.wordpress.com/.../

Zur Begründung weiter runterscrollen zur Redaktion des Verkehsquiz. Anscheinend ist die Vorschrift unglücklich formuliert, sodass sie nur gilt, wenn mehr als eine Spur mit Pfeilen ausgestattet ist. Dazu gibt es anscheinend sogar ein Gerichtsurteil.

Ob man das unbedingt auch ausnutzen sollte, steht aber auf einem anderen Blatt, denn:

Zitat:

Insoweit dürfen Fahrzeugführer, die sich auf einer mit einer Pfeilmarkierung versehenen Abbiegespur befinden, auch entgegen der Empfehlung einer anderen Fahrtrichtung folgen, wenn sich auf den daneben befindlichen Fahrsteifen keine Pfeilmarkierungen befinden. Kommt es jedoch zu einem Unfall, so kommt regelmäßig eine Mithaftung des Fahrzeugführers in Betracht, der seine Fahrtrichtung entgegen der Empfehlung gewählt hat.

So ist es. Die StVO enthält hierzu folgende Verhaltensvorschrift:

Zitat:

Wer ein Fahrzeug führt, muss der Fahrtrichtung auf der folgenden Kreuzung oder Einmündung folgen, wenn zwischen den Pfeilen Leitlinien (Zeichen 340) oder Fahrstreifenbegrenzungen (Zeichen 295) markiert sind.

Im übrigen gibt es in der Praxis zahllose Fälle, in denen es sinnvoll ist, Pfeilen nicht zu folgen - z.B. denen zur Geisterfahrerprävention an Autobahnauffahrten, wenn man von der Autobahn kommt

Beispiel:D

Soweit ich weiß, gibt es nur auf der linken der beiden Spuren (also auf dem Gleisbett) die 2 Links-Pfeile, rechts sind glaube ich keine. Werde morgen mal schauen.
Wenn es so ist, dann dürfte ich also geradeaus fahren (Mitschuld bei Unfall inkaufnehmend)?
Das ist ja im Grunde Kern meiner Frage: Hier hat man doch etwas hingepinselt, was nicht durchdacht ist. Im Übrigen würden die Geradeausfahrer die ebenfalls geradeaus fahrende Stbahn nicht behindern, das tun nur die Linksabbieger.

Ergänzung: Wenn an so einer Straße (zweispurig ohne Markierung, zweite Spur = Schienen) Überholverbot ist, ab wann darf ich mich dann zum Linksabbiegen links einordnen bzw. sogar an stehenden Geradeausfahrern vorbei fahren? Vermutlich gar nicht, aber es tut natürlich jeder mit gesundem Menschenverstand...

Seit wann sind fragwürdige Anweisungen bindend? Ist doch alles nur eine Frage von Kosten und Nutzen.
Bei dem Wagen, erkenne ich ausgeprägten Frust, wenn man länger drin sitzen muss (je teurer die Autos, umso weniger halten´s die Leute drin aus, was meiner Erfahrung nach einer Tatsache entspricht, denn je teurer das Auto, desto eiliger haben´s in den meisten Fällen die Leute), von daher einfach überlegen, ob die paar € "theoretisches" Bußgeld (wie hoch ist schon die Wahrscheinlichkeit einer Anzeige oder dabei erwischt zu werden) eine Wartezeit von täglich 5 bis 10 Minuten rechtfertigen bzw. ab wann man das wieder reingefahren hätte.
Natürlich ist das falsch und es widerstrebt mir selbst ein wenig, das zu schreiben, aber was hilft´s denn?
@TE:
Du fährst doch nicht ernsthaft immer maximal Strich Tacho Tempolimit und überholst nur dort wo´s erlaubt ist. Im 3. Gang lässt du deine Katze doch auch nicht nur schnurren - also den Jaguar hier in der Siedlung höre ich täglich heimkommen.
Also entscheide doch selbst wie du´s hältst. Müssen das andere für dich tun?
Ich sage übrigens: Nein, fahre nicht vor, stell dich gefälligst hinten an!
So, und jetzt hast du erst Recht einen Grund, einfach vorzufahren, denn auf mich (Hybridfahrer) willst du doch erst recht nicht hören, richtig? Oder stell dir vor: Du wartest brav und einer (im Hybrid) fährt links an dir vorbei. Willst du das? Na komm, gib dir einen Ruck - tu was "richtig" ist, also warte brav. ;)

Ich wüsste jetzt nicht, was die Frage mit der Art des fahrbaren Untersatzes zu tun hätte!

Und ich frage hier sicher nicht, wie ich damit umgehen soll, sondern lediglich nach der rechtlichen Einschätzung. Da kannst du offensichtlich nichts zu beitragen.

Zitat:

@3dition schrieb am 25. April 2018 um 21:59:12 Uhr:


...
Da kannst du offensichtlich nichts zu beitragen.

Mist, erwischt. Die Frage ist nur schon so... verlockend. Sollte was an der "fragwürdigen" Markierung nicht passen, sollte das ohnehin schnellstens gemeldet werden, damit die Behörde nachbessern kann.

;)

Zitat:

@Bahnfrei schrieb am 25. April 2018 um 19:04:46 Uhr:


Das wäre mir neu. Wo hast du das her?

Tja.

"Den naechsten, der behauptet, es gibt keine dummen Fragen, den nagle ich an die Wand.":)

Zitat:

@3dition schrieb am 25. April 2018 um 21:09:12 Uhr:


Wenn es so ist, dann dürfte ich also geradeaus fahren (Mitschuld bei Unfall inkaufnehmend)?

Ja, dann ist das erlaubt. Rechnen sollte man mit Fahrern, die sich rechts eingeordnet haben und dann auf oder nach der Kreuzung links rüberziehen und nicht mit einem dort fahrenden Geradeausfahrer rechnen. Und man wird vermutlich von den anderen als "Vordrängler" wahrgenommen, aber das ist ein psychologisches und weniger ein juristisches Problem.

Zitat:

@Florian333 schrieb am 25. Apr. 2018 um 23:10:04 Uhr:


Tja. "Den naechsten, der behauptet, es gibt keine dummen Fragen, den nagle ich an die Wand."

Ich war schon am Schreiben, das zurueckzuziehen. Aber so richtig ueberzeugt hat mich CV626s Link nicht. Den Link zum erwaehnten Gerichtsurteil hab ich noch nicht gefunden.

Die Referenz ist BayObLG DAR 74, S. 59. Ist aber eine Referenz auf echtes Papier. Ob es das online gibt, weiß ich nicht.

Es wurde auch schon der Wortlaut der StVO genannt, vielleicht kann der dich überzeugen?
"Wer ein Fahrzeug führt, muss der Fahrtrichtung auf der folgenden Kreuzung oder Einmündung folgen, wenn zwischen den Pfeilen Leitlinien (Zeichen 340) oder Fahrstreifenbegrenzungen (Zeichen 295) markiert sind."

Den Wortlaut kenne ich schon, Streitpunkt ist hier der Plural: "zwischen den Pfeilen" Ich kuck trotzdem lieber nach gerichtsfesten Meinungen.
BayObLG? ohje, das soll hier wieder eroeffnet werden.

Inwiefern könnte das ein Streitpunkt sein? Wenn nur eine Spur mit Pfeilen versehen ist, dann können keinen Linien zwischen den Pfeilen sein. Ebenso, wenn es keine Leitlinien oder keine Fahrstreifenbegrenzung gibt.

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