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Mal wieder Dienstwagen...... und dessen Berücksichtigung bei der Gehaltsabrechnung

Themenstarteram 3. Oktober 2014 um 21:12

Hallo und Guten Abend,

in den letzten Tagen habe ich glaube ich alle Themen zum Thema Berücksichtigung des Dienstwagens bei der Gehaltsabrechnung durchgelesen. Zumindest gefühlt ;) Und weitere Artikel im Netz gelesen. Manchmal dachte ich, JETZT haste es begriffen um beim nächsten Artikel wieder ins straucheln zu kommen :confused: Hintergrund der Geschichte ist der, dass ich mit meinem AG (Medizintechnik-Hersteller) mal wieder ein Gehaltsgespräch über eine Gehaltserhöhung führen möchte. Normalerweise ging es die letzten Jahre dabei immer nur um den reinen Bruttolohn. Da bei uns privat ein Autokauf ansteht und ich mir bei SIXT unseren Wunschwagen konfiguriert habe, bin ich irgendwie über das "gewerbliche Leasing" gestolpert und dann ging die Gedankenmaschine los :cool: Dazu sei gesagt, dass ich grundsätzlich Schreibtischtäter bin und nur gelegentlich mal zu ner Schulung oder zu einem Kunden fahre. Macht so im Schnitt 3x pro Monat. Und dann immer mit Poolfahrzeug. Will heißen, ich bin eigentlich nicht Dienstwagenberechtigt. Wenn es sowas überhaupt gibt. Bevor ich mich in die Materie reingekniet habe, habe ich meinen Chef gefragt, ob so etwas überhaupt denkbar wäre. Antwort: Grundsätzlich ist nichts undenkbar; Vorschläge zur Ausgestaltung bitte.

Dann hier mal mein Zahlenwerk, vielleicht kann es ja jemand kommentieren und bei Bedarf korrigieren.

Gehalt 4.464,78€ abzgl. 200€ Pensionskasse = Steuerbrutto 4264,78€ ; LSK III ; Kirchensteuer ; 2 Kinderfreibeträge ergibt ein Netto von 2.887,79€ // AG-Kosten aus Steuerbrutto 5.068,94€ + 200€ Pensionskasse = Gesamt AG-Kosten 5.268,94€

 

Gewähltes Fahrzeug BLP 39.260€ ; ergibt im gewerblichen Leasing bei 15Tkm eine Rate von 464,63€ incl. Wartung + Verschleiß und Versicherung; Arbeitsweg 1km:D = geldwerter Vorteil 404,38€

Bei Annahme, der Wagen wird komplett als Gehaltserhöhung verstanden (also Leasing + Tanken bei AG) ergibt sich für mich unter Berücksichtigung des geldwerten Vorteils eine Netto von 2.719,22. Somit kostets mich der Wagen 168,57€ :confused: // Arbeitgeberkosten mit Leasingrate 5.577,78€ zzgl. ca. 100€ Spritkosten und wieder zzgl. 200€ Pensionskasse = 5.877,78€. Machst schlappe 11,5% Mehrkosten - somit könnte ich mir das Gespräch mal gleich sparen....:rolleyes:

Also Eigenbeteiligung: Alles wie gehabt und nun 300€ "zuzahlen". Somit ergibt sich für mich ein Netto von 2.542,92€. Dann kostet mich der Dienstwagen schon 345€. Der Arbeitgeber zahlt dann für mich (Gehalt + Nebenkosten, Leasingrate, 200€ Pensionskasse, 100€ Tanken) = 5.544,93€. Jetzt sind das gute 5% mehr Kosten, welche für den AG anfallen.

Ich würde also für 345€ ein 40T€-Auto fahren. Wenn das alles so stimm, was ich mir so angelesen habe....:confused::confused:

Falls über die 5% gesprochen wird, kann man dann noch anführen, dass die Leasingrate + Tankkosten ja noch als Betriebsausgabe abgesetzt werden können und somit nicht in voller Höhe ins Gewicht fallen??

 

An dieser Stelle erst einmal meinen Respekt an alle, die bis hierhin durchgehalten haben ;):D

Über sachdienliche Hinweise wäre ich sehr erfreut.

Ein immer noch Überlegender

Beste Antwort im Thema

zunächst mal ein paar psychologische Fragen:

a) fährst Du echt mit dem Auto auf die Arbeit?

b) welchen Wagen fährst Du jetzt privat und warum soll der Weg? Hat dieser Wagen Restwert?

c) möchtest Du Dich (ohne Not) fahrzeugtechnisch wirklich vom Wohl und Weh Deines AG abhängig machen?

d) welcher Wagen würde zum Kauf anstehen, wenn der AG den Vorschlag komplett ablehnt? Kosten dann?

Wenn Du diese 4 Fragen beantwortet hast , bist Du Deiner Entscheidung - dem Ja des AG vorausgesetzt - ein

Stück näher, denke ich.

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am 29. März 2015 um 12:07

Zitat:

@Ueberlegender schrieb am 28. März 2015 um 22:17:55 Uhr:

N'Abend.

So wie ich die Versteuerung nach Fahrtenbuch verstehe, wird der Anteil der Privatfahrten an den Gesamtkosten des Fahrzeuges ermittelt. Eben Anteil geschäftlich /privat über die getrennt ermittelten km. Der so ermittelte Betrag muss versteuert werden. Die nun vom Kollegen gefahrenen km senken ja das Verhältnis geschäftlich/privat zu meinen Gunsten.

Oder liegt hier ein Denkfehler vor...?

Da hast Du recht. Da gemäß LStR 2011 R 8.1 die Gesamtkosten des Fahrzeugs als Grundlage für die Besteuerung nach Fahrtenbuchmethode zugrunde gelegt werden, senken auch geschäftliche Fahrten des Kollegen mit "Deinem" Auto Deinen Privatanteil.

Zitat:

Das Fahrtenbuch hilft dir m.M.n. effektiv nur, die 0.03 % Prozent Regel am Ende eines Jahres vom Finanzamt wieder zu holen indem du nachweißt, dass du weniger Privat gefahren bist.

Das ist nicht richtig. Die Fahrtenbuchmethode macht dann Sinn, wenn der Privatanteil so gering ist, dass die Pauschalversteuerung (1% vom BLP + 0,03% je km zum Arbeitsplatz) zu einer höheren Besteuerung des GWV führen würde.

Zitat:

Wenn ich das hier aber alles so lese, habe ich das Gefühl, dass du dir zu viel Gedanekn machst oder der Firmenwagen für dich und deine Situation nix ist.

Diesen Einwand kann ich nicht nachvollziehen. Die Fahrtenbuchmethode ist ein Weg, der vom BMF ausdrücklich legitimiert ist, falls die Pauschalversteuerung zu einer ungerechten Besteuerung führt. Und wenn der AN dies direkt im Rahmen der ESt.-Erklärung mit seinem FA abrechnet, ist der AG auch in keiner Form benachteiligt.

Gruß

Der Chaosmanager

Themenstarteram 29. März 2015 um 19:57

Danke Chaos :)

Ist es für das FA / steuerrechtlich egal, wer die geschaftlichen km gefahren ist?

am 29. März 2015 um 20:08

Zitat:

@Ueberlegender schrieb am 29. März 2015 um 21:57:19 Uhr:

Danke Chaos :)

Ist es für das FA / steuerrechtlich egal, wer die geschaftlichen km gefahren ist?

So wie ich es sehe, bezieht sich das aufs Fahrzeug. Aber ich bin kein Steuerberater, den solltest Du am besten konsultieren.

Grüße

Der Chaosmanager

Es muss ein Fahrtenbuch über alle Kilometer geführt werden. Lückenlos. Für die private Nutzung werden deine privaten Strecken herangezogen. Wer die anderen Kilometer fährt (und einträgt und unterschreibt) ist für dich uninteressant. Blöd wird es für deinen Chef und andere Fahrer, wenn diese anderen Fahrer privat fahren. Die Kilometer muss jemand abrechnen als private Kilometer.

Wenn man einigermassen fit in einfacher Mathematik ist und sich Lohndaten zusammenschreiben kann, dann kann jeder Brutto-Netto-Lohnrechner im Internet das meiste erledigen.

Zitat:

@Ueberlegender schrieb am 29. März 2015 um 21:57:19 Uhr:

Danke Chaos :)

Ist es für das FA / steuerrechtlich egal, wer die geschaftlichen km gefahren ist?

Ja.

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