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Mal wieder Dienstwagen...... und dessen Berücksichtigung bei der Gehaltsabrechnung

Themenstarteram 3. Oktober 2014 um 21:12

Hallo und Guten Abend,

in den letzten Tagen habe ich glaube ich alle Themen zum Thema Berücksichtigung des Dienstwagens bei der Gehaltsabrechnung durchgelesen. Zumindest gefühlt ;) Und weitere Artikel im Netz gelesen. Manchmal dachte ich, JETZT haste es begriffen um beim nächsten Artikel wieder ins straucheln zu kommen :confused: Hintergrund der Geschichte ist der, dass ich mit meinem AG (Medizintechnik-Hersteller) mal wieder ein Gehaltsgespräch über eine Gehaltserhöhung führen möchte. Normalerweise ging es die letzten Jahre dabei immer nur um den reinen Bruttolohn. Da bei uns privat ein Autokauf ansteht und ich mir bei SIXT unseren Wunschwagen konfiguriert habe, bin ich irgendwie über das "gewerbliche Leasing" gestolpert und dann ging die Gedankenmaschine los :cool: Dazu sei gesagt, dass ich grundsätzlich Schreibtischtäter bin und nur gelegentlich mal zu ner Schulung oder zu einem Kunden fahre. Macht so im Schnitt 3x pro Monat. Und dann immer mit Poolfahrzeug. Will heißen, ich bin eigentlich nicht Dienstwagenberechtigt. Wenn es sowas überhaupt gibt. Bevor ich mich in die Materie reingekniet habe, habe ich meinen Chef gefragt, ob so etwas überhaupt denkbar wäre. Antwort: Grundsätzlich ist nichts undenkbar; Vorschläge zur Ausgestaltung bitte.

Dann hier mal mein Zahlenwerk, vielleicht kann es ja jemand kommentieren und bei Bedarf korrigieren.

Gehalt 4.464,78€ abzgl. 200€ Pensionskasse = Steuerbrutto 4264,78€ ; LSK III ; Kirchensteuer ; 2 Kinderfreibeträge ergibt ein Netto von 2.887,79€ // AG-Kosten aus Steuerbrutto 5.068,94€ + 200€ Pensionskasse = Gesamt AG-Kosten 5.268,94€

 

Gewähltes Fahrzeug BLP 39.260€ ; ergibt im gewerblichen Leasing bei 15Tkm eine Rate von 464,63€ incl. Wartung + Verschleiß und Versicherung; Arbeitsweg 1km:D = geldwerter Vorteil 404,38€

Bei Annahme, der Wagen wird komplett als Gehaltserhöhung verstanden (also Leasing + Tanken bei AG) ergibt sich für mich unter Berücksichtigung des geldwerten Vorteils eine Netto von 2.719,22. Somit kostets mich der Wagen 168,57€ :confused: // Arbeitgeberkosten mit Leasingrate 5.577,78€ zzgl. ca. 100€ Spritkosten und wieder zzgl. 200€ Pensionskasse = 5.877,78€. Machst schlappe 11,5% Mehrkosten - somit könnte ich mir das Gespräch mal gleich sparen....:rolleyes:

Also Eigenbeteiligung: Alles wie gehabt und nun 300€ "zuzahlen". Somit ergibt sich für mich ein Netto von 2.542,92€. Dann kostet mich der Dienstwagen schon 345€. Der Arbeitgeber zahlt dann für mich (Gehalt + Nebenkosten, Leasingrate, 200€ Pensionskasse, 100€ Tanken) = 5.544,93€. Jetzt sind das gute 5% mehr Kosten, welche für den AG anfallen.

Ich würde also für 345€ ein 40T€-Auto fahren. Wenn das alles so stimm, was ich mir so angelesen habe....:confused::confused:

Falls über die 5% gesprochen wird, kann man dann noch anführen, dass die Leasingrate + Tankkosten ja noch als Betriebsausgabe abgesetzt werden können und somit nicht in voller Höhe ins Gewicht fallen??

 

An dieser Stelle erst einmal meinen Respekt an alle, die bis hierhin durchgehalten haben ;):D

Über sachdienliche Hinweise wäre ich sehr erfreut.

Ein immer noch Überlegender

Beste Antwort im Thema

zunächst mal ein paar psychologische Fragen:

a) fährst Du echt mit dem Auto auf die Arbeit?

b) welchen Wagen fährst Du jetzt privat und warum soll der Weg? Hat dieser Wagen Restwert?

c) möchtest Du Dich (ohne Not) fahrzeugtechnisch wirklich vom Wohl und Weh Deines AG abhängig machen?

d) welcher Wagen würde zum Kauf anstehen, wenn der AG den Vorschlag komplett ablehnt? Kosten dann?

Wenn Du diese 4 Fragen beantwortet hast , bist Du Deiner Entscheidung - dem Ja des AG vorausgesetzt - ein

Stück näher, denke ich.

34 weitere Antworten
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34 Antworten
am 7. Oktober 2014 um 13:06

Beim Angestellten spricht man vom Geldwerten Vorteil, beim Unternehmer von einer Entnahme wenn Gegenstände des Betriebsvermögens für private Zwecke benutzt werden.

Da dein AG dein Fahrzeug nicht selber privat nutzt, bedeutet das für ihn gar nix.

Themenstarteram 15. Oktober 2014 um 9:13

Hallo nochmal,

falls es jemanden interessiert. Hatte gestern ein längeres Gespräch mit Scheffe gehabt. Einen kleinen Kompromiss wird es geben. Und nochmal ne fiktive Abrechnung von der Lohnbuchhaltung.

Nun liegts an mir.....

Ueberlegender

Themenstarteram 21. Oktober 2014 um 9:13

Hallo alle zusammen,

habe eben meine "fiktive" Abrechnung mit Dienstwagen bekommen. Dazu eine Frage: In meiner Berechnung - siehe Eingangspost - bin ich von meiner Zuzahlung (300€) als Eigenbeteiligung ausgegangen. diese redezuzierte den Geldwerten Vorteil. In der Abrechnung ist mein ursprüngliches Brutto angegeben, abzgl. Bruttogehaltsumwandlung 300€; zzgl. Geldwerter Vorteil. In einer kurzen Erläuterung von der LBH ist wiederum der Begriff Entgeltumwandlung 300€ enthalten. Ist das letztendlich alles das gleiche?

Da komischerweise aber LSK 1 und keine Kinder berücksichtigt sind (halt in der LBH mal eben schnell eingetippt...) kann ich das Ergebnis nicht vergleichen.

Und bevor sie da nochmal rechnen sollen, wollte ich hier eben mal fragen, ob alle drei Begriffe das gleiche meinen?!

Danke schinmal für hilfreiche Hinweise und Antworten....

Ueberlegender

Themenstarteram 21. Oktober 2014 um 19:41

Guten Abend,

hey - wo sind die Leute mit entsprechendem Sachwissen...?

Habe selbst nochmal gegooglet. Denke, dass Entgelt- und Bruttogehaltsumwandlung das gleiche ist. Durch einen Gehaltsverzicht in bestimmter Höhe senke ich die AG - Kosten. Eben um den Betrag der Gehaltumwandlung zzgl. SV-Beiträge. Diesen Betrag (Gehaltsumwandlung zzgl. SV-Beträge) "nutzt" der AG zu teilweisen Begleichung der Firmenwagenkosten. Richtig soweit...?

Ergänzende Frage. Wenn der Betrag der Gehaltsumwandlung geringer ist als der geldwerte Vorteil, steigt ja das steuer- und sozialversicherungsrelevante Bruttogehalt. Habe ich dadurch einen Vorteil in der Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung....?

 

Ein wieder Ueberlegender

am 22. Oktober 2014 um 7:02

Zitat:

@Ueberlegender schrieb am 21. Oktober 2014 um 21:41:56 Uhr:

 

Ergänzende Frage. Wenn der Betrag der Gehaltsumwandlung geringer ist als der geldwerte Vorteil, steigt ja das steuer- und sozialversicherungsrelevante Bruttogehalt. Habe ich dadurch einen Vorteil in der Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung....?

In der Arbeitslosenversicherung gibt es keinerlei Vorteil, als Bemessungsgrundlage für das ALG dient das Nettogehalt.

Bei der Rentenversicherung gibt es eine komplizierte Rentenformel. Da könnte es sein, dass Du vielleicht eine um zwei oder drei Euro höhere Rente bekommst, wenn es mal soweit ist ... kann aber auch nicht sein, denn wer weiß, die oft die Rentengesetzgebung noch geändert wird, bis Du mal das Rentenalter erreicht hast ... ;)

Eines ist sicher: Du darfst 10,95 % von Deinen fiktiven Mehreinkünften für RV und ALV zahlen.

Gruß

Der Chaosmanager

Themenstarteram 22. Oktober 2014 um 7:33

Hallo Chaosmanager,

danke für Deine Antwort.

Was sagst Du zu dem Rest meines Post's... ?

Zitat:

@Ueberlegender schrieb am 21. Oktober 2014 um 21:41:56 Uhr:

 

Habe selbst nochmal gegooglet. Denke, dass Entgelt- und Bruttogehaltsumwandlung das gleiche ist. Durch einen Gehaltsverzicht in bestimmter Höhe senke ich die AG - Kosten. Eben um den Betrag der Gehaltumwandlung zzgl. SV-Beiträge. Diesen Betrag (Gehaltsumwandlung zzgl. SV-Beträge) "nutzt" der AG zu teilweisen Begleichung der Firmenwagenkosten. Richtig soweit...?

Ueberlegender

am 22. Oktober 2014 um 7:43

Zitat:

@Ueberlegender schrieb am 22. Oktober 2014 um 09:33:14 Uhr:

 

Habe selbst nochmal gegooglet. Denke, dass Entgelt- und Bruttogehaltsumwandlung das gleiche ist. Durch einen Gehaltsverzicht in bestimmter Höhe senke ich die AG - Kosten. Eben um den Betrag der Gehaltumwandlung zzgl. SV-Beiträge. Diesen Betrag (Gehaltsumwandlung zzgl. SV-Beträge) "nutzt" der AG zu teilweisen Begleichung der Firmenwagenkosten. Richtig soweit...?

Entweder verstehe ich die Frage nicht oder es ist schlicht zu einfach und Du machst es komplizierter als es tatsächlich ist ...

Einerseits zahlt der AG ein geringeres Gehalt, andererseits hat der AG die Kosten für den Firmenwagen. Wo ist jetzt Dein Verständnisproblem? Du hattest doch schon im Eingangspost die Kosten für den AG ermittelt ...

Gruß

Der Chaosmanager

Themenstarteram 22. Oktober 2014 um 8:03

Hallo Chaosmanager,

Zitat:

 

Entweder verstehe ich die Frage nicht oder es ist schlicht zu einfach und Du machst es komplizierter als es tatsächlich ist ...

wahrscheinlich eher letzteres :):rolleyes:

Bezog sich hauptsächlich auf mein Post von gestern Mittag. Auf die Begriffsdefinition Entgeltumwandlung, Bruttogehaltsumwandlung und Eigenbeteiligung.

Der Rest war dann eher nochmal für mein Verständnis.. :rolleyes:

 

Stehen die drei Begriffe nun tatsächlich für ein und dasselbe...:confused:

Ueberlegender

am 22. Oktober 2014 um 8:14

Zitat:

@Ueberlegender schrieb am 22. Oktober 2014 um 10:03:00 Uhr:

 

Stehen die drei Begriffe nun tatsächlich für ein und dasselbe...:confused:

Ich würde das schon so sehen - aber weshalb eure Lohnbuchhaltung für ein und dieselbe Sache drei unterschiedliche Begriffe wählt, kann nur derjenige beantworten, der diese in der Abrechnung und den Erläuterungen dazu verwendet hat ...

Gruß

Der Chaosmanager

Themenstarteram 22. Oktober 2014 um 8:24

Zitat:

@Chaosmanager schrieb am 22. Oktober 2014 um 10:14:18 Uhr:

Zitat:

@Ueberlegender schrieb am 22. Oktober 2014 um 10:03:00 Uhr:

 

Stehen die drei Begriffe nun tatsächlich für ein und dasselbe...:confused:

Ich würde das schon so sehen - aber weshalb eure Lohnbuchhaltung für ein und dieselbe Sache drei unterschiedliche Begriffe wählt, kann nur derjenige beantworten, der diese in der Abrechnung und den Erläuterungen dazu verwendet hat ...

Gruß

Der Chaosmanager

Aus der Buchhaltung kamen ja "nur":rolleyes: die Bruttogehalts- und Entgeltumwandlung. Ich hatte den Begriff Eigenbeteiligung und nun war alles durcheinander...:cool:;)

Danke Chaos, hast mir gut weitergeholfen. Dann werde ich jetzt mal unsere Lohnbuchhaltung mit meinem Wissen beeindrucken gehen....:D;)

 

Ein nun gar nicht mehr Ueberlegender....:)

Themenstarteram 28. März 2015 um 19:44

Grab, grab... boah ey.... wieder ausgegraben....

So, mit Gehaltsabrechnung ist alles klar und läuft so wie geplant.

Versteuert wird zunächst nach der 1%Methode. Führe Fahrtenbuch, zunächst nur für firmeninterne Zwecke. Da ich das nun eh mache, bin ich am überlegen, nach Fahrtenbuch zu versteuern wenn das am Ende günstiger ist.

Ab und zu wenn ich keine Termine habe und der Wagen vor der Firma steht nutzt ihn ein Kollege. Ist das für die Versteuerung relevant? Bzw. macht das einen Unterschied wer den Wagen fährt...? So auf den ersten Blick würde ich sagen ja. Die Nutzung des Kollegen verringert ja prozentual meine private Nutzung. Und somit die zu versteuernden Kosten.

Ein nun wieder Ueberlegender

am 28. März 2015 um 20:53

Zitat:

@Ueberlegender schrieb am 28. März 2015 um 20:44:54 Uhr:

Ab und zu wenn ich keine Termine habe und der Wagen vor der Firma steht nutzt ihn ein Kollege. Ist das für die Versteuerung relevant?

Spontan würde ich sagen, dass dies für die Versteuerung des GWV nicht relevant ist. Versteuert wird ja der GWV für die Privatnutzung und wenn der Kollege das Fahrzeug während der Arbeitszeit nutzt und der Wagen Dir trotzdem für die Heimfahrt wieder zur Verfügung steht, ist dies ja keine Einschränkung der privaten Nutzung.

Gruß

Der Chaosmanager

Themenstarteram 28. März 2015 um 21:17

N'Abend.

So wie ich die Versteuerung nach Fahrtenbuch verstehe, wird der Anteil der Privatfahrten an den Gesamtkosten des Fahrzeuges ermittelt. Eben Anteil geschäftlich /privat über die getrennt ermittelten km. Der so ermittelte Betrag muss versteuert werden. Die nun vom Kollegen gefahrenen km senken ja das Verhältnis geschäftlich/privat zu meinen Gunsten.

Oder liegt hier ein Denkfehler vor...?

Das Fahrtenbuch hilft dir m.M.n. effektiv nur, die 0.03 % Prozent Regel am Ende eines Jahres vom Finanzamt wieder zu holen indem du nachweißt, dass du weniger Privat gefahren bist.

Wenn ich das hier aber alles so lese, habe ich das Gefühl, dass du dir zu viel Gedanekn machst oder der Firmenwagen für dich und deine Situation nix ist. Normalerweise sollte der AG dafür klare Regeln haben. Das bei Dir wäre mir zu konstruiert. Dann doch lieber ne Lohnerhöhung und privat ein Auto laufen lassen. Der FiWa ist ja nur geleast....

Grüße, Baconator, der selber einen FiWa hat und ihn auch braucht....

Themenstarteram 29. März 2015 um 7:25

Guten Morgen,

@Baconator. Also den Firmenwagen habe ich inzwischen längst. Und ich wüsste auch nicht, warum das für mich nix wäre..? Mein AG und ich haben das alles vertraglich geregelt. Und wieso konstruiert? Unseren Passat konnten wir noch verhökern. Alles gut. Und brauchen tue ich meinen Wagen auch. Geschäftlich und privat. Ich verstehe Dein Post ehrlich gesagt nicht. Aber vielleicht liegts an der Sommerzeit....

Es ging mir jetzt nur um die Versteuerung nach Fahrtenbuch. Veetraglich geregelt ist die Versteuerung entsprechend den gesetzlichen Vorschriften. Wir haben uns zunächst auf die 1%Methode geeinigt. Ich denke, das läuft ja im Jahr selbst immer so und die Abrechnung nach FB erfolgt im Rahmen des Lohnsteuererklärung. Und meiner Meinung nach geht es nicht nur um die 0,03%Entfernungskilometer sondern um die Gesamtkosten des Wagens (Leasingrate, Sprit, Steuer, Reifen, etc.) welche dann prozentual auf geschaftlich und privat aufgeteilt werden. Und nur diese bräuchte ich im Nachgang versteuern. Wenn das weniger als nach der 1%Methode ist, bekomme ich eine Erstattung. Und speziell ging es mir jetzt um die Frage der Berücksichtigung der km durch einen Kollegen. Aber steht ja alles in den Posts oben....

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