mal ne rechtliche frage

moin
folgendes problem

eine gute freundin von mir war mit sonem spinner zusammen,der ihr nur das geld aus der tasche gezogen hat.er hat sich von ihr geld geliehen,sich nen alten volvo gekauft.also,ER steht im kaufvertrag.SIE hat dann das auto auf IHREN namen zugelassen und versichert.die beziehung ging auseinander und ER hat den kaufvertrag.WEM gehört nun das auto????
der typ ist polizeibekannt und hat schon etliche anzeigen wegen betruges.nun droht er ihr.er meint das auto gehört ihm.
schlüssel,brief und zulassung hat sie
wär schön wenn mir dazu jemand schnell was sagen kann
gruß

37 Antworten

wie war es genau bei dir?
kannst mir gern ne pn schreiben.interessiert mich brennend

Zitat:

Original geschrieben von micha457


...dann gibbet wat uf de Mütz'

Greetz

das will ich ja machen.soll ich nicht:-(

Mut du Ihr auch nicht sagen sondern nachts machen - Im dunkeln läßt sich gut munkeln ::--(((((((

Hmm,

eine rechtlich korrekte Antwort kann ich Dir nicht geben, aber ich würde das Auto verkaufen (dazu braucht man Brief & Fahrzeug) und die Kohle erstmal verrechnen.

Im Zweifelsfall ist es immer besser wenn man das Geld in der Tasche hat und der andere hinterrennt als daß man selber der Läufer ist.

2tens: erst mal abwarten, was der Herr Kollege dann aus seinen Drohungen macht.

...na ja,nicht zu vergessen,dass eine Drohung (kommt drauf an in welcher Form) den Straftatbestand der Nötigung erfüllt.Problem ist,dass wenn er eh polizeibekannt ist,wohl noch Verfahren offen sein werden,dann wird´s eh eingestellt von der STA...es sei denn,deine Freundin zieht das durch mit Klaggezwingungsverfahren usw.

Das die eigentragene Person im Fahrzeugbrief auch der Besitzer ist stimmt nicht.So hat der der Fahrzeubrief eine Indizfunktion,welches jedoch zivilrechtlich nicht haltbar ist...also in diesem Fall eher fragwürdig,da sie,wenn man es genau betrachtet,nicht berechtigt war,dass Fahrzeug zu veräußern.

Gruß Sebastian

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Drehen wir den Spieß doch mal um:

Wenn ich ein Auto Lease oder Finanziere dann stehe ich im Kaufvertrag und im Brief, jedoch behält die Bank den Brief .

Fall zwei: Ich kaufe ein Auto und lasse es nie auf mich zu, wenn ich es verkaufen will dann stehe ich nicht im Brief und trotzdem ist der Verkauf möglich.

So, macht mal was daraus.

Mein Fazit wäre: Wer den Brief hält ist zum Verkauf berechtigt

Zitat:

Original geschrieben von Patko


Drehen wir den Spieß doch mal um:

Fall zwei: Ich kaufe ein Auto und lasse es nie auf mich zu, wenn ich es verkaufen will dann stehe ich nicht im Brief und trotzdem ist der Verkauf möglich.

...du zäumst das Pferd von hinten auf.Wenn du ein Fahrzeug kaufst,hast du formaljuristisch einen Kaufvertrag geschlossen,dass Fahrzeug ist dein Eigentum.Also kannst du es auch veräußern.

Wenn du doch Eigentümer bist,wenn du im Fahrzeugbrief eingetragen bist,ist es doch völlig unerheblich wer den Fahrzeugbrief hat.Das dient wohl eher dazu,dass das Fahrzeug nicht durch etliche Hände wandert oder sonstwohin verschwindet.

Angenommen du besitzt genug kriminelle Energie,wird man bestimmt an einen neuen Fahrzeugbrief ran kommen...verloren,vom Hund und gefressen etc.Musst halt nur nen Eigentumsnachweis erbringen...den Kaufvertrag.

Die weitläufige Meinung,dass der,der im Brief eingetragen ist auch der Besitzer ist,ist falsch.

Ich kann Besitzer sein,meine Freundin Halterin und mein Bruder Versicherungsnehmer.-->Ergo,ich stehe im Kaufvertrag,Perle im Brief und Brüderchen beim Versicherer

Eigentümer des Briefs ist Eigentümer des Fahrzeugs. So war es zumindest vor 22 Jahren bei mir. Habe ein Auto verkauft und wegen Teilzahlung den Brief nach der Anmeldung wieder kassiert (eingetragen war der Käufer). Käufer hat den Restbetrag nicht bezahlt, habe ihn daraufhin verklagt. Bedauerlicherweise war nichts zu holen, aber ich habe 30 Jahre Zeit meine Forderungen mit ZinsesZins einzutreiben (erst dann verjährt das ganze). Also noch 8 Jahre 😉 Luft.

Dennoch, guter Jurist kennt sich aus, der klärt einen auf, man schläft besser, aber ich würd der Sache mal gelassen entgegen sehen, verlangen kann man viel, der Knabe muss das erst mal durchziehn wollen/ trauen.

Sie ist die Eigetümerin , da sie den Brief hat. Sie kann sich was nettes einfallen lassen, das Auto bekommt Sie wieder, hoffe nur HEile😁

Hier gehen immer zwei Begriffe um, die meines Erachtens nicht ganz klar geworden sind:
1) Besitzer
2) Eigentümer

Am einfachsten lässt sich das anhand von Immobilen erläutern:

Der Besitzer einer Wohnung ist derjenige, der darin wohnt und somit das Nutzungsrecht hat. Er muss aber nicht der Eigentümer sondern kann z.B. ein Mieter sein.

Der Eigentümer ist derjenige, dem die Wohnung gehört. Im Falle einer Immobilie lässt sich das am Grundbucheintrag erkennen. Er muss aber nicht der Besitzer sein, denn er kann ja woanders wohnen.

Verkaufen kann die Immobilie aber nur der Eigentümer, nicht der Besitzer (falls es nicht ein und dieselbe Person ist)...

Nur mal so als Anregung...

Zitat:

Original geschrieben von niceW126


Sie ist die Eigetümerin , da sie den Brief hat. Sie kann sich was nettes einfallen lassen, das Auto bekommt Sie wieder, hoffe nur HEile😁

sie hatte ja,auto,brief,zulassung und schlüssel.der typ nur den kaufvertrag.weil er das auto mit ihrem geld geholt hat.nun hat sie es verkauft und der kollege meint,es wäre seins gewesen.weil er ja den kaufvertrag hat.im brief usw stand aber sie;-)

nun kotzt er bisschen

Zitat:

Original geschrieben von BWC67


habe ihn daraufhin verklagt.

nur mit dem Fahrzeugbrief ? Wohl kaum,ihr hattet doch nen Kaufvetrag mit Teilzahlungsvereinbarung ?

Das wiederspricht der hier allzuoft geäußerten Meinung...wer im Fahrzeubrief steht ist auch der Besitzer.In deinem Fall wars ja dann eher so,dass du noch Besitzer warst (bis zur vollständigen Bezahlung der Ware) und er der Halter....eben wie ich´s geschrieben habe.

Fahrzeugbrief ist kein Beweis für Eigentum
Nach § 1006 BGB „wird der Besitzer des Kraftfahrzeugs als Eigentümer auch des Kfz-Briefs vermutet (Staudinger/Gursky, Rdnr. 2; Schlechtriem, NJW 1970, 2088 [1091 f.]).

Im Konflikt zwischen dem Besitzer des Fahrzeugs und dem Besitzer des Briefes spricht § 1006 BGB zu Gunsten des Besitzers des Fahrzeugs. Der Kfz-Brief ist ein bloßes Hilfspapier (Schlechtriem, S. 2091; vgl. auch BGH NJW 1978, 1854).
Die Eintragung im Kfz-Brief bildet lediglich ein Indiz, das bei der Würdigung der gesamten Umstände zu berücksichtigen ist.“
Gericht: BGH
Entscheidung: Urteil
Datum: 16.10.2003
Aktenzeichen: IX ZR 55/02
Fundstelle: NJW 2004, 217 (219 f.)

Der Kraftfahrzeugbrief gibt zwar keinen Aufschluß über die Eigentumsverhältnisse an dem Kraftfahrzeug, weil nicht der Eigentümer, sondern der Halter des Kraftwagens eingetragen ist. Jedoch pflegen Vorbehalts- oder Sicherungseigentümer den Brief zurückzubehalten oder sich übergeben zu lassen, so daß der Besitz des Briefes zwar keine rechtliche Bestätigung des Eigentums am Kraftfahrzeug bedeutet, aber tatsächlich dafür spricht, daß der Besitzer des Briefes Eigentümer des Kraftwagens ist.
Urteil des Bundesgerichtshofes vom 4. Mai 1977 VIII ZR 3/76. ; nachzulesen unter BGHZ 68,323 

Ich würde auch sagen, die Person, die den Brief hat ist der Eigentümer. Kenne das nur so. Und wenn man ein Auto finanziert, behält die Bank doch den Brief, bis der Wagen abbezahlt ist. Warum wohl?

Kann ich nur zustimmen, wer den Brief bestitzt dem gehört das Auto!!!

Ich gebs auf...

Dann untermauert eure Aussagen doch mal...ich meine im rechtlichem Sinne...und nicht...das war vor 20 Jahren schon so...oder habe ich auf dem Stammtisch gehört...hat Mama gesagt...usw. 

@SixRed : Besitz und Eigentum sind zwei versch. Paar Schuhe.Schau mal ins BGB

@Mommel:

Du hast natürlich Recht (Den Unterschied zwischen Besitz und Eigentum kenne ich) 🙂

Auszug aus Wikipedia:

Diese Verfügungsberechtigung bezieht sich nur auf die öffentlich-rechtliche Verantwortung für das Fahrzeug. Eine Eigentumsübertragung am Kraftfahrzeug ist daher auch ohne eine Übergabe des Fahrzeugbriefes möglich, denn der Fahrzeugbrief ist kein Traditionspapier (BGH NJW 1978, 1854). Nach ständiger Rechtsprechung hat der Fahrzeugbrief aber eine Indizfunktion hinsichtlich des zivilrechtlichen Eigentums. So ist der gutgläubige Erwerb eines Autos nicht möglich, wenn der Fahrzeugbrief nicht mitübergeben wird. Sollte sich herausstellen, dass der Veräußerer nicht berechtigt war, das Fahrzeug zu übereignen, hat der Erwerber kein Eigentum an dem Kraftfahrzeug erworben. Die Indizfunktion ist in der Praxis so erheblich, dass eine landläufige Ansicht vorherrscht, der Fahrzeugbrief verkörpere das Eigentum an dem Fahrzeug oder beweise es. Er hat jedoch nicht diese zivilrechtliche Funktion.

Der Link:

http://de.wikipedia.org/wiki/Fahrzeugbrief

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