Mal ne Frage: Vorfahrt!
Es geht um eine Vorfahrtsfrage, kurz und bündig: Ampelkreuzung mit Abbiegespuren, die eine Querstrasse ist einspurig, die andere zweispurig (je Fahrtrichtung). Normerweise müssen ja die Linksabbieger (auf der einspurigen Straase) die entgegenkommenden Rechtsabbieger durchlassen. Wie sieht es aber aus, wenn die Linksabbieger auf die linke Spur der anderen Querstrasse einbiegen wollen und die Rechtsabbieger ebenfalls? Müssen die Rechtsabbieger auf die rechte Spur fahren, oder dürfen sie auch gleich auf die linke Seite rüberziehen? Ich meine die Vorfahrt gilt für die ganze Fahrbahn....?
21 Antworten
Nun, irrsinniger Weise muss man Radfahrer auch dann durchlassen, wenn sie dort eigentlich nicht fahren dürfen. Sie sind halt "die Schwächeren" und bekommen daher immer irgendwie Recht. Eine Perversion der StVO, aber ist wohl so. Ich vermute, wer sich diese Praxis ausgedacht hat, hat nie ein Auto bewegt.
Nö, BGH VRS 62, 93:
Keine Vorfahrt für Radfahrer die gegen die Einbahnstraße, sofern nicht erlaubt, und auf einem Radweg entgegen der zugelassenen Richtung fahren.
Allerdings eher lustig:
Ein Autofahrer, der rückwärts, z.B. zum Wenden, in eine Kreuzung fährt verwirkt dadurch nicht sein Vorfahrtsrecht.
Gruß Meik
Zitat:
Allerdings eher lustig:
Ein Autofahrer, der rückwärts, z.B. zum Wenden, in eine Kreuzung fährt verwirkt dadurch nicht sein Vorfahrtsrecht.
Das finde ich sehr sinnvoll, denn bei manchen Autos sieht man ja sowieso nicht, ob das gerade vorwärts oder rückwärts fährt. *gg*
"Wo fahren Sie eigentlich hin?"
"Fragen Sie den anderen, ich kann Ihnen nur sagen, wo wir herkommen!"
:-)
Zitat:
Original geschrieben von 400.000km
...Stimmt, wahrscheinlich war es so gemeint.....
Es war nicht nur wahrscheinlich so gemeint, es war so gemeint. Noch mal verständlicher 😁:
>Der Gegenverkehr ist (von Linksabbiegern) durchzulassen, egal ob (der Gegenverkehr) geradeaus fahrend oder (der Gegenverkehr) rechts abbiegend (ist).<
Sorry, mein Fehler 🙄. Das nächste mal schreibe ich "verständlicher". Aber ich habe eine neue Tastatur, und die ist doppelt so schnell wie die Alte. Da kommt man mit dem allgemeinverständlichen Formulieren kaum nach 😛.
Gruß, Günni.
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Jetzt muss ich mal diesen alten Thread wieder aufmachen.
Es war hier ja eigentlich geklärt, dass man sich beim rechts abbiegen von einer einspurigen in eine zweispurige Straße sowohl links als auch rechts einordnen kann. Ich denke, das gilt auch ausserorts, wenn ich den vor mir abgebogenen gleich nach dem Abbiegevorgang überholen will, weil ich schneller beschleunige.
Wie sieht es aber aus, wenn auf der zweispurigen Straße gleich auf Höhe der Bordsteinecken eine durchgezogene Linie anfängt, die die linke von der rechten Spur trennt? Man kann allerdings mit einem Bogen nach links abbiegen, ohne die Linie überfahren zu müssen. Ist das trotzdem verboten?
Ein Kollege war der Meinung, dass die linke Spur für die Linksabbieger des Gegenverkehrs da ist, die dann auch bei vorhandenen Rechtsabbiegern in die linke Spur abbiegen dürften, weil ja jeder auf seiner eigenen Spur landet.
Was hast du denn in der Fahrschule gelernt?
Durchgezogene Linien dürfen nicht überfahren werden.
Einen Bogen zu fahren entspricht wohl nicht gerade dem was man als situationsgerecht annehmen dürfte.
Das ist so ungefähr wie Ampeln über eine Tankstelle umfahren.
Zitat:
Original geschrieben von felzjo
Ich denke, das gilt auch ausserorts,
die freie wahl des fahrstreifens
- bei mehreren fahrstreifen in eine richtung -hat man eigentlich nur innerorts!
ansonsten wäre es hilfreich, wenn du ein bild der von dir geschilderten situation (im idealfall google-earth) hättest...