Mal eine rechtliche Frage...

Hey Leute,

seitdem ich mir meinen CLK320 im November letzten Jahres (bereits mit Gasanlage) gekauft hatte, war ich nur noch in der Werkstatt. Eigentlich jeden Monat. Bislang fuhr ich ca. 40.000km auf Gas, jetzt nicht mehr.

Folgender Fall:

Bei der ersten Probefahrt war alles super. Alles lief, TÜV neu, Gasanlagenüberprüfung neu, alles perfekt.
Nach und nach merkte ich aber, dass ich einen deutlich spürbaren Leistungsverlust mit der Anlage hatte. Also zur ersten LPG-Werkstatt.

Der dortige Hinweis lautete, die Anlage sei ein bisschen zu klein für meinen Motor (meiner hat 160kw) und daher sollte ich auf der Autobahn einfach entspannt fahren, dann ginge das schon. Wenn ich heizen möchte, sollte ich auf Benzin fahren. Gesagt getan...

Nachdem sich mein Motor dann mehrmals in das Notlaufsystem geschaltet hatte, war ich mehrmals gezwungen zu MB zu fahren. Dort wurde eine Woche lang (!) der Fehler gesucht und im Endeffekt der Luftmassenmesser ausgetauscht.

Anschließend fuhr ich zu einer anderen, zweiten LPG-Werkstatt.

Jetzt kommts:

In meinem Wagen ist nicht (wie offiziell eingetragen) eine KME Diego, sondern ein zusammengewürfelter Misthaufen eingebaut. Lediglich der Verdampfer ist von KME, der Rest ist unbekannt. Die Anlage ist definitiv nur für 120 kw ausgelegt, wodurch die ständigen Besuche in der Werkstatt (aufleuchtende Lämpchen, Fehlerspeicher, etc.) zu erklären waren.

Nun habe ich mal die alten Rechnungen gesichtet (jene vor meinem Kauf) und dort wurde schonmal der LMM ausgetauscht.

Fazit:

Ich habe die Vermutung, dass sowohl der Verkäufer und v.a. der TÜV-Gutachter von der fehlerhaften Anlagen wussten.....gerade einem Dipl.-Ing. sollte es auffallen, wenn eine Anlage viel zu klein für einen Motor ist!!!!

Die Anlage hätte so niemals in den Wagen verbaut werden dürfen!

Meine Frage:

Könnten mir daraus eventuelle Schadensersatzansprüche erwachsen?

Beste Grüße

Sean

(PS: Keine Angst, ich weiß, dass ich hier nicht mit Rechtsanwälten spreche, ich möchte lediglich eure Meinung dazu wissen!)

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von SeanAustin


Ich habe die Vermutung, dass sowohl der Verkäufer und v.a. der TÜV-Gutachter von der fehlerhaften Anlagen wussten.....gerade einem Dipl.-Ing. sollte es auffallen, wenn eine Anlage viel zu klein für einen Motor ist!!!!

Nee Du! Der TÜV-Dipl.-Ing. bei der HU wäre damit wirklich überfordert und ist auch nicht zuständig dafür.

Die "Gasanlagenwiderholungsprüfung" GWP im Rahmen der HU ist nicht nennenswert mehr als eine Lecksuche.

Für die Auswahl der Anlage mit ihren Komponenten sind Kunde und Anlageneinbauer verantwortlich. Der aaSoP/PI von Dekra oder TÜV merkt beim Schreiben des "Gutachtens zur (Wieder-)Erlangung der Betriebserlaubnis" nur in wenigen Fällen etwas. Bei Dir kämen der Unterschied zwischen eingebauten und eingetragenen Komponenten sowie das Fehlen eines passenden Abgasgutachtens in Frage.

Also: welche Unterlagen hast Du?

Stimmen die Angaben zu den Komponenten der Gasanlage (Schema Enn#67R-01mmmm, nn=numerische Länderkennung, mmmm=fortlaufende Genehmigungsnummer der jeweiligen Landesbehörde) in der Zulassungsbescheinigung mit denen auf den eingebauten Teilen überein?

Welche Teile sind überhaupt aufgeführt?

Zitat:

Könnten mir daraus eventuelle Schadensersatzansprüche erwachsen?

Du hast etwas mit einem versteckten Mangel gekauft. Grundsätzlich hast Du daher Ansprüche gegenüber dem Verkäufer. Du musst nur beweisen, dass es sich um einen Mangel handelt, der Dir nicht beim Kauf bekannt war.

Hast Du die Erkenntnisse der zweiten LPG-Werkstatt schriftlich?

Auch wenn "ja", wirst Du Dich darauf einstellen müssen, z.B. im Rahmen eines selbständigen Beweisverfahrens ein Gutachten eines sogenannten Kfz-Sachverständigen einzuholen. Dabei sollten Du, bzw. Dein Anwalt sich aber im Klaren sein, dass die allerwenigsten Kfz-Sachverständige auch nur ansatzweise in der Lage sind, Mängel an Autogasanlagen zu erkennen, bevor ein kapitaler Motorschaden eingetreten ist.

Je nach Sachlage kannst danach Du zu dem Schluss kommen, dass der TÜV-Prüfer bei der "Abnahme" tatsächlich schlampig gearbeitet hat. Ich fände es nett, wenn Du dann Anzeige erstatten würdest. Aber erwarte Dir nichts davon. Das dient nur zu "Dokumentationszwecken", in der Hoffnung, dass Ausbildung und Leistungskontrolle der aaSoP/PIs endlich den Anforderungen angepasst werden.

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Gut, wenn er eine Rechtschutz hat, und ebenso wenn die Bauteile dem Papier entsprechen.

Aber was will er machen, will er (bis sich was bewegt) mit Benzin fahren ?
So wie ich Ihn verstanden habe muss er mit seinem Geld haushalten.
Nehmen wir an eine Berichtigung kostet 600- 800 Euro.
Bis das "rechtliche" über die Bühne ist, hat er es auch wieder locker rausgefahren, immerhin er ist in relativ kurzer Zeit 40.000 Kilometer gefahren......
Die dazu notwendigen getauschten Teile hebt er zur Sicherung auf.
Er kann so dabei nichts verlieren wenn es in die Hosen geht.

Ja im moment bleibt mir einfach nichts anderes übrig, als auf benzin zu fahren. 3.000€ für eine anlage locker zu machen wäre zwar möglich aber absolut nicht im jahresplan. Bin da etwas konservativ, was jahresziele angeht. Wie gesagt, im kommenden jahr steht die hochzeit an... Da gehen auch locker 10.000-14.000€ drauf. Egal, ist ein anderes thema.

In jedem falle werde ich erst innerhalb der kommenden zwei wochen bei meiner rechtsberatung anrufen können. Ich habe derzeit soviel zu tun, dass ich tagsüber nichtmal 20min für einen anruf zeit habe. Aber wie gesagt, ich halte euch auf dem laufenden! Besten dank nochmal für all die hinweise und tipps!

Zitat:

Original geschrieben von ICOMworker


Gut, ... wenn die Bauteile dem Papier entsprechen.

Er hat uns ja nicht verraten, welche Genehmigungsnummern in der Zulassungsbescheinigung und welche auf den Bauteilen stehen. Aber:

SeanAustin schrieb:
... der Verdampfer ist von KME ...

- ... Auf dem Steuergeraet steht aber was von "Scirocco" und auf den Rails "Valtec". Die Schlaeuche haben lediglich einen Durchmesser von 6mm, ich braeuchte bei meinem V6 mindestens (!) 8mm.

JoaquinRodriguez schrieb in http://www.autogas4you.org/board/thread.php?postid=80668#post80668
Angaben zur verbauten Fluessiggasanlage
Systemhersteller: A-KME
Typ und Ausfuehrung: EGO
Verdampfer Druckregler: KME E8 67R-01 3949
LPG Steuergeraet: Sirocco KME-EGO E8 67R-01 3787
Gas-Dosiereinheit: Magic Jet E20 67R-01 0738

D.h. nicht nur Verdampfer/Druckregler, sondern auch Steuergerät passen ganz ohne Verrenkungen zu einer KME-Anlage.
Meine avo-KME-Einbauanleitung ("E8 67R-014344"😉 von 2007 kennt aber auch nur "Magic Injektorrail" als "Gas-Dosiereinheit".

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