Mängelkarte und Post vom Kreis. Hilfe!!!
Hallo liebe Forennutzer,
ich melde mich nach längerer Abstinenz zurück mit einem aktuellen Problem ich hoffe ihr könnt mir helfen.
Ich war heute am Briefkasten, drin war ein Brief vom Kreis, zuständig für KFZ- Zulassungen und Führerscheine.
Der Brief war am 05.08.2014 datiert.
In dem Brief ist die Rede von einem Fahrzeugmangel(Auspuff so wird es angegeben). Der Mängel wurde am 04.08.2014 laut Polizei festgestellt.
Ich habe dann heute beim Kreis angerufen und gesagt das ich von keinem Polizisten angehalten worden bin, oder ich in sonstiger Art und Weise Kontakt mit der Polizei hatte. Der freundliche Herr am telefon sagte mir das ich am 15.07.2014 angehalten worden wäre. Mir kommt das alles sehr komisch vor. Ich fahre das Auto alleine und habe es nicht verliehen.
Der Mängel wurde festgestellt am 04.08.2014, angeblich wurde ich am 15.07.2014 angehalten was aber definitiv nicht passiert ist. Der Auspuff ist so gut wie neu(3 Monate alt) und dann soll der hin sein???
Vielen Dank schonmal im voraus
PS: Die Fahrzeug-Identifikationsnummer, die im Brief mit drinne steht passt. ..... komisch .....woher haben die die wohl, wenn ich nie angehalten worden bin? oder gibt es für so etwas eine Datenbank 😁 ?😕
12 Antworten
Fahr doch zur nächsten Polizeidienststelle oder Zulassungstelle , und kläre das da ab. Vielleicht wurde da was verwechselt. Leider können bei solchen "Verwechselungen" auch Kosten entstehen.
Gab z.B. Fälle, da wurde von einschlafenden oder überarbeitenden Sachbearbeitern, Kennzeichen verwechselt HH - H, S = SL, K = KI , F = FL usw. Und zufällig kam das FZ zum falsch geblitzten oder abgelesenen Kennzeichen hin, ob wohl die nie da waren.
th
Sollte mal ein Auto in Köln entsorgen.Vin passte,Auto war aber nicht meins.Mit Strafandrohung im fünfstelligen Bereich. Am Ende haben die sich bei der FG.Nr. versehen.
Es muss ja einen Vorgang geben in dem der Vorwurf erhoben wird.Also Kreis aufsuchen(wenn möglich)und klären.Vielleicht stimmt ja der Fahrzeugtyp nicht.Wenn doch....Staatsschutz einschalten.Terroristen,Bankräuber,Tunnelgräber oder so was.
Gab es ein Bussgeld??
na denn zur Bullerei und nachfragen was die Wegelagerer wieder gesehen haben wollen
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Also, Staatsschutz oder so kannste knicken. Was ihr überseht, ist die "BEWEISPFLICHT". Wenn das Fahrzeug am 15.07.2014 angehalten worden ist, gibt es ja mindestens 2 Herren von der Polizei, die den Fahrzeugführer sicher wiedererkennen... Wieso wurde dann - sozusagen in Abwesenheit - erst am 04.08. der Mangel festgestellt? Das passiert normalerweise am Strassenrand BEIM Anhalten, nicht Tage später als Überraschung vom Amt. Erstmal würde ich - über nen Anwalt zur Not - Einspruch unter Darlegung der Umstände gegen Mängel- und Bussgeldbescheid einlegen. Der 3 Monate alte Auspuff lässt sich sicherlich belegen. Quittungen, Aussagen der Werkstatt usw. sind sehr nützlich. Dann müssen sie Dir beweisen, dass sie Dich angehalten haben. Und da Du nicht da warst, haben die auch keine Unterschrift von Dir. Es ist an und für sich auch schräg, dass bei der Ausstellung einer Mängelkarte ja ein Bussgeld fällig war. Die gibts nie gratis. Also - hat die Bussgeldstelle von Dir Geld erhalten? Wenn nein - verweise auch auf diesen Umstand beim Widerspruch. Ganz klar, ein Risiko besteht : die können auf das schräge Brett kommen, das Fahrzeug vorläufig stillzulegen, weil Du ja die Frist nicht einhältst und es so eine Gefahr für den Strassenverkehr darstellt..... Du kannst natürlich auch zur DEKRA fahren und begutachten lassen. Mit dem Spruch von denen, dass der Auspuff schon längere Zeit verbaut ist, hast Du gewonnen. Nur die Kosten kleben an Dir. Wenn Du - verständlicherweise - auf Deinem Recht bestehst, kommst Du um Rennerei nicht herum. Ansonsten - die weiche Tour klappt meistens auch, erstmal den Amtsschimmel unter "Vorbehalt zur Vermeidung von Nachteilen" befriedigen, danach dann den Widerspruch mit Kostenrechnung durchboxen. Mein Daddy ist Richter a.D. aus NRW, von da kommt nur noch die Ergänzung, dass das Vorgehen von Bundesland zu Bundesland etwas variieren kann, weshalb ein Anwalt spezialisiert auf Verkehrsrecht Sinn macht. Wenn Du keine Angst vor ein bischen Wahnsinn hast, wehr Dich. SCHRIFTLICH! Telefonate sind total unwirksam. Echt ärgerlich.
Zu Deiner Frage zur Datenbank : logo gibts die. Beim KBA sind sämtliche angemeldeten Fahrzeuge in einer Datenbank erfasst, auf die andere Dienststellen Zugriff haben. Klarerweise MIT Fahrgestellnummer, denn wie sollte die Polizei sonst feststellen können, ob das Fahrzeug echt das in den Papieren beschriebene ist? Bei solchen Fragen verliere ich als Motorradfahrer immer leicht die Fassung. Das ist doch absolut erforderlich, bei uns schauen die Herren in Blau mithilfe dieser Datenbank regelmässig nach der FGst.Nr., was bei PKW eher seltener passiert. Da sind auch alle Deine Sondereintragungen drin. Querverbindungen sind dann schnell geknüpft.
Das war ausführlich. Mich hatte es vor 30 Jahren mal so ähnlich erwischt, ich war bockig und danach wars teuer. Sowas wünsch ich Keinem. Rechtsberatung verkneif ich mir sonst, aber die Nummer kenn ich zu genau.
Viel Erfolg
Wolfgang
Kenn auch die Willkür unserer übereifrigen Uniformierten Mitmenschen,
Wollten mir tatsächlich einen Strafzettel verpassen wegen Parken im Halteverbot, obwohl ich auf dem Gehweg stand.
Habe das Ticket angenommen und nicht bezahlt und nach schriftlicher Aufforderung mit Anwalt Widerspruch eingelegt.
Begründung: Auf dem Gehweg gibt es kein Halteverbot...falscher Paragraf, hihi.
Ende vom Lied - EINGESTELLT.
Da könnte man ein Buch drüber schreiben. Hatte mal einen kleinen "Unfall" verursacht. Handbremse nicht angezogen, und einen älteren Ford angeditscht. Nichts zu sehen, die Grün / Weißen trotzdem gerufen, wegen evtl Fahrerflucht. "Bei dem Bagatellschaden, der ja nicht da war, kommt nichts nach". Nach dem ich das auch mit der Halterin geklärt hatte, wurde mir nach paar Wochen "zur Last gelegt" einen Verkehrsunfall mit Folgeschaden verursacht zu haben. 80€ sollte ich in diese "Staatskasse" einzahlen. In dem Anhörungsbogen etwas böse geworden, und nie wieder von denen was gehört.
Da der TE auch nichts bezahlen muß, würde ich mir da auch keine Gedanken machen. Undichter Auspuff ist ja auch nicht so ein schlimmes "Verbrechen".
th
Ich bekam auch mal ein amtliches Schriftstück ins Haus. Ich währe an einem Sonntag gegen 10 Uhr mit 96 kmh durch eine Ortschaft gefahren. Erschreckenderweise, sah der Geblitzte mir sehr ähnlich...
auf jeden Fall war gleich klar, dass ich Sonntags um 10 Uhr noch schlafe, das abgebildete Auto war alles allerdings kein BMW E36...vor allem war vom Kennzeichen nur die letzte Zahl zu sehen, die auch stimmte...
ich hab dann beim Landratsamt angerufen...und erledigt war der Fall.
Ich frage mich, wie man mit der letzten Zahl beweisen wollte, dass es mein Fahrzeug gewesen war...davon abgesehen, dass man nicht mal abgeglichen hatte, dass es sich um einen Kia statt um einen BMW handelt...
wenn es zufällig auch ein E36 gewesen wäre, hätte ich die Brille aufgehabt...wie hätte ich beweisen sollen, dass mein Auto zu dieser Zeit in der Garage stand?
Habe heute mit dem Kreis telefoniert. Die meinten ich solle zur Werkstatt und mir das schriftlich geben lassen das es keinen Mangel hat. Danach war ich bei der Werkstatt meines Vertrauens und der meintewenn du keine Mängelkarte hast dann sag dem du tust erst was wenn fdie dir die Mängelkarte zuschicken.....
@fate_md
die wollen das ich n Mängel beseitigte der nicht vorhanden ist. Kein bussgeldbescheid bekommen. Der Sheriff meinte das der zuständige den Mängel im vorbeifahren gehört hat ....
Hoffentlich schätzt dieser "Beamte" nicht im vorbeifahren die Geschwindigkeit, und verteilt dann Bußgelder. Fahr mit diesem Schrieb zum nächsten Polizeirevier, und dann soll sich das mal einer anhören oder seinen Ar... unterlegen und nachschauen ob der Auspuff dicht ist. Bezahlen würd ich da auch nichts, da ja auch weder Mängelbericht und Zeuge ? vorhanden ist.
th