Mängelkarte-neu anmelden
Sorry ich weiß das das Thema nicht hier hin gehört aber ich konnte bei den sonstigen Foren kein neues Thema erstellen, also könnt Ihr gerne verschieben 🙂
Kann mir einer sagen wenn ich eine Mängelkarte bekommen habe, das auto abmelde zwecks zwangsstillegung weil ich die Mängel nicht rechtzeitig beseitigen konnte und das Fahrzeug nach einem monat wieder anmelden will, ob der TÜV der in dem Falle bis 2010 gültig ist reicht oder brauche ich extra eine TÜV-Bestätigung der Behebung der damaligen Mängel.
Also kurz gesagt ob die Mängelkarte nach abmeldung verfällt und in wie weit sich diese bei neuanmeldung des gleichen fahrzeugs niederschlägt.
Wäre nett wenn mir da jemand klarheit verschaffen würde =)
31 Antworten
Eine Mängelkarte ist aber keine zwangsabmeldung!
Es ist nur eine Fristsetzung zur Behebung von Mängeln, andernfalls kann das Fahrzeug zwangsstillgelegt werden.
Der TE hat aber ja das Fahrzeug innerhalb der Frist selbst abgemeldet (richtig?)
naja, also hab von denen post bekommen das der wagen zwangsstillgelegt werden soll. bin aber selbst dahin und hab gesagt ich muss den wagen abmelden da ich im mom keine möglichkeit habe die mängel zu beseitigen...
die ham mir halt ne frist gesetzt bis wann ich den wagen abgemeldet haben soll..
die hab ich eingehalten und hab ihn abgemeldet
warum fragst du nicht mal freundlich bei den zuständigen Beamten nach: Dass du dabei bist die Mängel zu beseitigen...aber du meinetwegen 2 Wochen länger brauchst. Evtl. gewähren Sie dir ja aufschub wenn du freundlich fragst und Willen zeigst so schnell es geht die Fehler zu beseitigen.
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aufschub? für die mängel zu beseitigen? Wohl kaum wenn die mir vorher schon post deswegen geschickt haben...darum gehts aber auch garnicht.
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Also wenn ich das alles richtig verstanden habe hat der TE den Wagen aufgrund einer erhaltenen Mängelkarte selbst abgemeldet. Der Wagen wurde nicht Zwangsentstempelt.
Wenn die Rennleitung die Abmeldebescheinigung bekommen hat ist eigentlich alles in Butter und Du also der TE hätte nach Abmeldung sofort wieder die möglichkeit ohne das die Zulassungsstelle / Polizei irgendwas mitbekommt den Wagen zuzulassen. Schliesslich konnte die Zeit ja eigentlich dafür genutzt werden um die entsprechenden Mängel zu beseitigen.
Solange noch keine Zwangsentstempelung in Auftrag gegeben wurde nur solange ansonsten fangen die beiden Behörden nämlich an zusammenzuarbeiten.
Die Rennleitung will ja nur Mängel beseitigen oder Abmelden. Was zwischen Abmeldung und Wiederzulassung geschieht......
TÜV Vorführung ist nicht nötig, der Wagen hat ja noch TÜV.
Sollten dich aber die gleichen Jungs nochmal anhalten machen die garantiert nen Fass auf.
das mit der Post hatte ich noch nicht gesehen.
Ohne dass du da jemanden bei der zulassungsstelle bestichst wird da garnix gehen. Du musst den Bullen ja nachweisen dass die Karre abgemeldet ist => Dann werden die Ihrerseits ein Meldung bei der Zulassungsstelle machen. Egal wie du es drehst und wendest, die werden das dahin melden. Und ohne erneute Tüv Bescheinigung wirste das vergessen können.
Frag doch ma spaßeshalber bei der Zulassungsstelle an, stell dich dumm und frag wie das abläuft. Wenn der dir sagt dass da nix gemeldet wird, kannste Glück haben dass es so geht wie du dir vorstellst - aber ich kann es mir beim besten Willen nicht vorstellen.
Zitat:
Sollten dich aber die gleichen Jungs nochmal anhalten machen die garantiert nen Fass auf.
auf jeden Fall!!! Dann steht die Karre direkt und du wirst mit 1000%iger Sicherheit einige Punkte kassieren und viel Geld da lassen. Ich meine Das Auto ist ja jetzt bekannt, und wenn die 3 Wochen das Auto in gleicher Aufmachung nochmal sehen wirste direkt rausgewunken!
ne in gleicher aufmachung werden die es nicht antreffen. Nur ist es nicht tüvgerecht..formulieren wir das mal so^^
denk auch das das unwahrscheinlich ist das die selben bullen mich anhalten-das war dort wo ich mich nicht oft aufhalte😉
Und wenn ist es eben mein pech.
Zwangsentstempelt wurde es definitiv nicht!
@CoNtAcT2000: Ich musste den bullen agrnichts nachweisen das der abgemeldet ist. ich habs einfach bei der zulassungsbehörde getan und fertig. Musste da nix noch mit den bullen klären.
Ich werds morgen einfach mal versuchen. Danke für eure antworten,Ratschläge usw!!!!
wenn die Rennleitung doch ne Fristgesetzt hat bis wann du den abgemeldet haben sollst, wollen die da dann keinen Nachweis sehen, dass die karre abgemeldet ist....seltsamer Verein
Also wenn die Fristsetzung noch läuft wollen die eignentlich immer nen Nachweis, also ich würde da nochmal anrufen, denen anbieten die Abmeldebescheinigung zu faxen.
ich hab ne frist von der zulassungsstelle bekommen nicht von den grünen!!!
Die Grünen haben mir ledeglich die mängelkarte ausgestellt danach hab ich nix mehr mit denen zu utn gehabt weder per post noch sonstiges!!
und die fristsetzung sollte wohl vorbei sein da ich den ja innerhalb dieser abgemeldet habe-quasi am letzten tag dieser Frist^^
achso, das ist dann halt andersrum gelaufen - bullen zulassungsstelle - du. Du kannst dir aber sicher sein, dass dort ein Grund vermerkt wurde, warum du die Karre abzumelden hast.
okay frage beantwortet^^... shice, dann wirds wohl doch nicht hinhauen🙁
wäre ja auch zu schön gewesen xD
So bitter es für Dich ist, hat doch so eine Mängelkarte immer auch nen Sinn.
Sicherlich haben sich die Grünnen manchmal eng aber es ist doch wohl besser seine Energien in die Beseitigung des Mangels zu stecken, als sich die Rübe zu zerbrechen, wie man solche Sachen umgeht.
Ich denke mal wenn Du jetzt angehalten wirst, darfst dann bestimmt auch zahlen. Das Geld kannst lieber so in die Hand nehmen und den Mangel an deinem Wagen abstellen.
Oder?
Gruß Alti