Mängel während der Probefahrt in den Kaufvertrag? Sowie Passus "Ausschluss der Gewährleistung"
Hallo,
ist es empfehlenswert, Mängel, die während der Probefahrt auftreten, im Kaufvertrag festzuhalten?
Hintergrund:
Habe gestern bei einem Händler eine Probefahrt gemacht, der Händler sass mit im Auto (Opel Combo, EZ 2002, knapp 150T Km). Bei der Besichtigung und während der Fahrt zeigten sich folgende Mängel:
- Motorhaube liess sich nur sehr schwer wieder schliessen
- Mit Autogas klapperte etwas im Motor (klopfte etwas wie ein Diesel), mit Benzin war aber nichts zu hören
- Die Schaltung hakte etwas vom ersten in den zweiten Gang (das kann aber auch sein, weil die Opel-Schaltung für mich noch gewöhnungsbedürftig ist).
Der Händler meinte, er werde diese Mängel bei Kauf richten. Ansonsten machte das Fahrzeug einen guten Eindruck (auch Scheckheftgepflegt).
Mit dem Händler habe ich zudem ausgehandelt (mit Aufpreis natürlich), dass ich gerne folgenden Service in Anspruch nehme:
- bei Kauf neue HU/AU (läuft eigentlich im Oktober ab)
- "kleine" Garantie (im Schadensfall zahle ich etwa 50%)
Als ich mir dann den Kaufvertrag ansah, habe ich bemerkt, dass der Händler von Hand einen "Ausschluss der gesetzlichen Gewährleistung" reingeschrieben hat. Der Händler meinte daraufhin, er würde das immer reinschreiben. Ich habe daraufhin den Vertrag nicht unterschrieben und um Bedenkzeit gebeten.
Wie würdet ihr euch an meiner Stelle verhalten? Ist dieser Vorgang mit dem "Ausschluss der gesetzlichen Gewährleistung" bei einem Gebrauchtwagen um die 3500€ normal?
Freundliche Grüsse und besten Dank für jede Antwort
Canned
Beste Antwort im Thema
Ja, aber dass dann durchzusetzen kostet Zeit und Kraft (ohne RS-Versicherung auch Geld)....
Finger weg von dem unseriösen Händler. Das ist das einfachste.
21 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
sorry aber was n quark!Zitat:
Original geschrieben von Futzelfupp
Finger weg von dem unseriösen Händler. Das ist das einfachste.willst du allen ernstes bei einer 11 jahre alten ripse aus den hause opel tatsächlich ERNSTHAFT 2 jahre gewährleistung? genau DAS ist der nonsens bei dieser regelung. kein seriöser händler auf der welt wird dir bei solch einer güllepumpe gewährleistung geben bei dem preis.
und warum? man muss doch nur die frage des te´s lesen dann wird einem alles klar. uralter verbrauchtwagen zum hartz 4 tarif und jede menge ansprüche. bei dem karren muss man froh sein wen der jeden morgen anspringt und das wars. alles andere ist quatsch und kann bei einem jahreswagen gefordert werden.
Das mit dem 11 jahre alten "Verbrauchtwagen" bin ich geneigt auch so zu sehen, allerdings schreibt der TE von 3.500€, und das ist ganz sicher kein H4 Tarif ...
... anders gesagt, ich finde den Wagen vieeel zu teuer; bzw. zu dem Preis müsste er perfekt gepflegt dasehen & zu perfekten vertraglichen Konditionen verkauft werden.
Zitat:
Original geschrieben von canned2013
Lieber Onkel, es gibt auch genug Händler, die schreiben "Verkauf nur an Gewerbetreibende" oder ähnliches in ihre Anzeigen rein, dann wissen wenigstens alle gleich zu Beginn, was Sache ist. Dagegen gibt es auch überhaupt nichts auszusetzen.Canned
nochmals: is nix persönliches....aber wer bei einem 3500€ auto an 2 jahre "garantie" (ich kenn den unterschied) glaubt der macht eben was falsch im leben.
ach ja...lokale daimler bude (btw eine der grossen ketten in bw) beim kauf eines 25kilo teuren slk´s "gewährleistung gibt es keine, es ist eine gewährleistungsversicherung (btw DAS sind die letzten heuler) dabei im wert von 600€".
lokales bmw autohaus "keine gewährleistung, auto wird im auftrag (is klaaaaa!) verkauft" beim kauf eines 15.000€ 3ers.
lokale vw bude (grösste kette in bw und eine der grössten in deutschland) beim kauf eines 10.000€ gebrauchten gols "keine gewährleistung".
die kleinen fähnchenbuden will ich garnet anfangen. die wissen netmal was gewährleistung ist. man kann eben in keinen wagen reinsehen. und darum kann dir kein händler der welt eine pannen und defektefreie fahrt garantieren oder gewährleisten 😉 und nein ich bin KEIN händler, aber ich finds einfach falsch, egal was der gesetzgeber sagt. es kann keiner erwarten das man auf irgendwelche verbrauchtautos (und nix anders ist ein 11 jahre alter opel für 3500€) eine gewährleistung erwarten. die einzige gewährleistung die ich geben würde ist das irgendwas den geist aufgibt in 2 jahren. und aus dem grund gibts eben keine (auch wens nicht wirklich dem gesetz entspricht).
das is eben eines der vielen gesetzesänderungen die nach hinten losgingen.
Ich weiss nicht, weshalb Du immer von 2 Jahren Gewährleistung redest. Der Gesetzgeber schreibt 1 Jahr vor, wobei die Beweislast ab dem 7. Monat der Käufer zu tragen hat. Ist das wirklich zu viel verlangt? Der Händler hat viel Zeit, um sich einen Gebrauchtwagen anzuschauen, den er verkaufen will, der Käufer nicht. Da ist es nur fair, wenn dieses Ungleichgewicht durch eine Gewährleistung etwas zugunsten der Käufer verschoben wird. Ausserdem darf man von den Händlern wohl erwarten, dass sie sich mit den Autos etwas auskennen und auch deren Zustand einigermassen einschätzen können.
Deine Äusserungen über den "Verbrauchtwagen" sind - bei allem Respekt - ziemlich arrogant. Es ist wohl meine Sache, weshalb ich mich für den Hochdachkombi entscheide. Und glaubst Du wirklich, ich erwarte bei den Daten, die ich nenne, einen Neuwagen? Ich will mein erstes Auto kaufen und erwarte nur etwas Transparenz.
Canned
Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
nochmals: is nix persönliches....aber wer bei einem 3500€ auto an 2 jahre "garantie" (ich kenn den unterschied) glaubt der macht eben was falsch im leben.Zitat:
Original geschrieben von canned2013
Lieber Onkel, es gibt auch genug Händler, die schreiben "Verkauf nur an Gewerbetreibende" oder ähnliches in ihre Anzeigen rein, dann wissen wenigstens alle gleich zu Beginn, was Sache ist. Dagegen gibt es auch überhaupt nichts auszusetzen.Canned
ach ja...lokale daimler bude (btw eine der grossen ketten in bw) beim kauf eines 25kilo teuren slk´s "gewährleistung gibt es keine, es ist eine gewährleistungsversicherung (btw DAS sind die letzten heuler) dabei im wert von 600€".
lokales bmw autohaus "keine gewährleistung, auto wird im auftrag (is klaaaaa!) verkauft" beim kauf eines 15.000€ 3ers.
lokale vw bude (grösste kette in bw und eine der grössten in deutschland) beim kauf eines 10.000€ gebrauchten gols "keine gewährleistung".
die kleinen fähnchenbuden will ich garnet anfangen. die wissen netmal was gewährleistung ist. man kann eben in keinen wagen reinsehen. und darum kann dir kein händler der welt eine pannen und defektefreie fahrt garantieren oder gewährleisten 😉 und nein ich bin KEIN händler, aber ich finds einfach falsch, egal was der gesetzgeber sagt. es kann keiner erwarten das man auf irgendwelche verbrauchtautos (und nix anders ist ein 11 jahre alter opel für 3500€) eine gewährleistung erwarten. die einzige gewährleistung die ich geben würde ist das irgendwas den geist aufgibt in 2 jahren. und aus dem grund gibts eben keine (auch wens nicht wirklich dem gesetz entspricht).
das is eben eines der vielen gesetzesänderungen die nach hinten losgingen.
Fakt ist Händler haben früher Schrott zu Teuren Preisen verhöckert. Um dies zu unterbinden kam das Gesetz. Und das ist Richtig so. Der Händler kann natürlich auch sämtliche Mängel im Kaufvertrag darlegen und dann wäre er aus dem Schneider. Tut der aber nicht.
Außerdem gibt es auf Gebrauchte nur 1 Jahr Gewährleistung.
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Zitat:
Original geschrieben von SHAUnicorns
Wenn der Motor im Gas Betrieb klopft stimmt was nicht und ich würde die Finger davon lassen.
Der Händler sagte, dass er dies bei Kauf beheben werde. Somit sind wir wieder bei meiner ursprünglichen Frage: Würdet ihr solche Versprechen als Käufer schriftlich im Kaufvertrag festhalten? Klar, dass da normalerweise die Gewährleistung greifen würde, aber die Realität ist ja meistens nicht so eindeutig wie theoretische Überlegungen.
Canned
Zitat:
Original geschrieben von canned2013
Der Händler sagte, dass er dies bei Kauf beheben werde. Somit sind wir wieder bei meiner ursprünglichen Frage: Würdet ihr solche Versprechen als Käufer schriftlich im Kaufvertrag festhalten? Klar, dass da normalerweise die Gewährleistung greifen würde, aber die Realität ist ja meistens nicht so eindeutig wie theoretische Überlegungen.Zitat:
Original geschrieben von SHAUnicorns
Wenn der Motor im Gas Betrieb klopft stimmt was nicht und ich würde die Finger davon lassen.Canned
Bei Übernahme überprüfen...
Aber eigentlich hast du sämtliche Gründe genannt die einen Kauf bei diesem Händler zum Risiko werden lassen. ich würdemdie Finger davon lassen. Gutes gelingen.