M6 F12 Cabrio einige Mängel

BMW M6 F12 (Cabrio)

Hallo an alle,
Habe es nun hingekriegt einen schicken m6 zu Kaufen. Vom Händler.
Jedoch habe ich am nächsten tag festgestellt das es doch einige mängel gibt.
1. Frontscheibe 2 kleine steinschläge sehr sehr klein.
2. Lautsprecher hinten R ist wohl etwas hin bei einigen songs hört es sich an als währe es gerissen.
3. Seitenscheibe HR öffnet sich öfters wegen den Sensor wenn mann es verschliessen will.
4. Turbolader? Fahrtrichtung R ist am grossen schwarzen Ansaugschlauch? Von Aussen mit öl verschmutzt?
5. Muss man den Zahnriemen Wechseln? Derzeit 77tkm auf der Anzeige.
6. Toterwinkelassistent R ist wohl defekt sitzt der im Spiegel der Sensor? Weil der Spiegel ist bereits beschädigt kratzer ect...
7. Letzter ökwechsel wurde 01.2016 gemacht aber hat noch 8000km laut Anzeige
8. Hoffe sas ganze hinkriegen zu können ist halt ein Gebrauchter womit mann Leben muss.
Vielen dank an alle

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Zitat:

@berlinmm schrieb am 4. August 2017 um 00:44:56 Uhr:


Mit Verlaub, aber wenn ich diese katastrophale Rechtschreibung sehe, ist vielleicht der Kaufvertrag nicht richtig entziffert worden...

Es dürfte wohl außer Frage stehen, dass der TE nicht in diesem Land geboren wurde. Du darfst dich gerne an der Muttersprache des TE versuchen.

Mal sehen, wie du dich dabei anstellst.

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Die Kamera im Spiegel ist Teil des Surround View Systems , die Sensoren für die Totwinkelerfassung sitzen hinten unter der Stoßstangenverkleidung. Das Problem mit den nicht sauber schließenden hinteren Fenstern hatte ich sowohl bei meinem 650i als auch beim aktuellen M6. Befürchte das kriegt BMW nicht in den Griff. Aus meiner Sicht hat das mit dem Einklemmschutz zu tun, der fälschlicherweise manchmal eingreift. Passiert übrigens nur bei geschlossenem Verdeck, insofern hängt dies wahrscheinlich mit der Reibung des Fensters an der Dichtung zusammen.

gibt es für den M6 neu Entwickelten Motor? S63 und S63 TÜ? wie finde ich heraus welchen ich habe?

Die Kamera ist für Surround View, den Sensor (Radar) kannst du nicht sehen, ist hinter der Stoßstange eingebaut.
Hast Du ein Serviceheft? Dort steht das Wechselintervall drin, im Rahmen des Service. Wenn du dir nicht sicher bist, tausche sie einfach aus, die Riemen kosten nicht so viel.
Ich wollte auch nichts unterstellen, aber ich fand das halt auffällig.
Bei einem Gebrauchten erwarte ich Abnutzungserscheinungen, wie kleine Steinschläge in Lack und Windschutzscheibe und evtl. auch am Leder zu sehen, aber technisch muss alles tiptop funktionieren. Das ist halt mein Anspruch an einen Gebrauchten.
Wenn du als Privatperson vom Händler gekauft hast, dann hast du Gewährleistung. Also nimm den Händler in die Pflicht.

Mit Verlaub, aber wenn ich diese katastrophale Rechtschreibung sehe, ist vielleicht der Kaufvertrag nicht richtig entziffert worden...

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Zitat:

@LevKaan2002 schrieb am 21. Juli 2017 um 15:13:52 Uhr:


... gibt es vom Autohändler zur Gewerbe(ich Kein Autohändler aber Gewerbetreibend) Gewährleistungsansprüche? ...

Die gesetzliche Gewährleistung gibt es nur von Gewerbetreibenden an Gewerbetreibende.

Es spielt dabei keine Rolle, ob eine der beiden Parteien ein Autohändler ist oder nicht. Manche Fähnchenhändler verkaufen deshalb bestimmte Autos ausschließlich nur an (ahnungslose) Gewerbetreibende.

Manches mal versuchen sie auch, einem Ahnungslosen eine CarGarantie aufzuschwatzen und dann alles auf diese abzuwälzen (was natürlich nie gelingt). Alle mir bekannten (nicht herstellergebundenen) "CarGarantien" zahlen praktisch nie, weil die Garantiebestimmungen nicht eingehalten wurden (Kleingedrucktes).

z.B.
- CarGarantie Inhaber muss größer als 2,10 m sein
- CarGarantie Inhaber muss wöchentlich in Inspektion fahren
- CarGarantie Inhaber muss min. 2 x im Jahr eine Urlaubskarte an den Garantiegeber versersenden

usw.

Ergänzung :

Unwissende kaufen ein Gebrauchtfahrzeug oftmals nur deshalb als Gewerbetreibender von einem Händler, um das Auto abschreiben zu können. Falls keine MwST ausgewiesen ist, macht das (wegen Verlust der gesetzlichen Gewährleistung) wenig Sinn.

Besser ist es dann, das Auto privat zu kaufen und für ein halbes Jahr an das Unternehmen zu verleasen bzw. zu vermieten (sollten natürlich bei Privat keine Gewinne anfallen und auch nur 1 Auto gleichzeitig). Nach Ablauf der gesetzlichen Händlergarantie kauft man es dann von sich selbst.

Bei Kauf von privat kauft man gleich als Gewerbetreibender.

Mancher Händler verkauft allerdings nicht an privat (die wissen warum).

Zitat:

@berlinmm schrieb am 4. August 2017 um 00:44:56 Uhr:


Mit Verlaub, aber wenn ich diese katastrophale Rechtschreibung sehe, ist vielleicht der Kaufvertrag nicht richtig entziffert worden...

Es dürfte wohl außer Frage stehen, dass der TE nicht in diesem Land geboren wurde. Du darfst dich gerne an der Muttersprache des TE versuchen.

Mal sehen, wie du dich dabei anstellst.

Zitat:

@berlinmm schrieb am 4. August 2017 um 00:44:56 Uhr:


Mit Verlaub, aber wenn ich diese katastrophale Rechtschreibung sehe, ist vielleicht der Kaufvertrag nicht richtig entziffert worden...

Und genau solche Aussagen sind es die mir auf MT zZ so dermaßen auf den Nerv gehen das ich eigentlich nur noch still mit lese!
Im Gegensatz zu dir hat der Verfasser dieses Beitrages immer sachlich und anständig auf Fragen geantwortet.

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