Luftdruck-Fanfare =)

Opel Vectra B

Guten Abend!
Hab von einem Kollegen ne Luftdruck Fanfare geschenkt bekommen. Bin am überlegen ob ich die einbauen soll. Wo könnte man das Ding am besten hinsetzen ist ja alles schön zugebaut im Motorraum. Hat da schon jemand Erfahrungen mit gemacht. Die Fanfare nimmt ganz schön viel Platz in Anspruch, 5 Hörner und 1 Kompressor.
Danke schon im vorraus 😉

15 Antworten

Hi,

brauchst dir keine Gedanken mehr darüber zu mache wo du diese anbaust, die sind nämlich laut "StVo" VERBOTEN.....😉

Wenn du sie trotzdem einbaust und man erwischt dich damit dann gibt es mächtig "Ärger"....🙁
Spätestends beim nächsten HU Termin bist du fällig...😉

Also lass es einfach bleiben...

Lalelubär

Hatte ich vor ca. 12J über zwei Tüffe drin - kein Problem. Allerdings hatte ich die Fanfaren simpel auf ein Blech verschraubt, welches sich selbst mit dem Lösen von zwei Muttern herausnehmen ließ. Ich würd mir sowas auch gerne wieder einbauen, allerdings hätte ich keine Ahnung, wo ich das in den Motorraum meines Z22SE packen sollte...

Zitat:

Original geschrieben von Lalelubär


Hi,brauchst dir keine Gedanken mehr darüber zu mache wo du diese anbaust, die sind nämlich laut "StVo" VERBOTEN.....😉
Wenn du sie trotzdem einbaust und man erwischt dich damit dann gibt es mächtig "Ärger"....🙁
Spätestends beim nächsten HU Termin bist du fällig...😉
Also lass es einfach bleiben...
Lalelubär

Servus lalulebär,

die Darstellung des Sachverhaltes ist so nicht zutreffend, § 55 Abs.1+2 StVZO erlauben explizit die "Einrichtung solcher Schallzeichen" allerdings nur in dem vorgegebenen Rahmen.

Der ist: ...darf nicht mehr als notwendig erschrecken oder belästigen, ...darf nur eine Schalleinrichtung ertönen, ...bzw. betätigt werden, ...die Abgabe einer Folge von Klängen ist unzulässig (Mehrklangfanfaren), ...in 7m Abstang und in einer Höhe von 50cm-150cm bei Windstille und glatter Oberfläche nicht mehr als 105dB.

Entspricht die Fanfare diesem vorgegebenen Rahmen steht einer Vorstellung beim TÜV nichts entgegen! 😉

So Long!
PW

jo...haben wir auch in unserem Firmenlieferwagen nachgerüstet und gab auch keine Probleme...war ne 6 Ton Fanfare

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Hi,

also ich habe mal gelesen, dass sowas VERBOTEN ist...🙁
Wenn es aber laut "STVO" in gewissem Rahmen (also unter Auflagen) erlaubt ist dann OK...
Vielleicht hat sich dort auchin der Zwischenzeit, etwas geändert...

Wer sich sowas einbaut und es dann vom TÜV abnehmen lässt, OK aber ich denke mal die wenigsten wissen dies und machen sowas dann auch...😉

105db ist schon ziemlich laut und das man sich dabei nicht erschreckt, glaube ich so auch nicht...😰
Also wird es wahrscheinlich schon wieder schwierig werden mit dem TÜV,es sei den man hat einen "freundlichen Prüfer"...😉

Lalelubär

Also, die beiden schönsten Tröten sind zugelassen, die Big Blast III mit zwei Trompeten und die Laredo mit einer.
Letztere sollte eigentlich schon meinen Vectra beschallen, in den Astra kommt sie definitiv rein.
Muss nur noch kucken wohin. Schön wäre ja aufs Dach, so neben die Reling, aber das ist leider nicht zugelassen.
LaredoProbehören?

Oder Big Blast III?

son Ding kommt natürlich unter die Haube....inkl Kompressor und Schläuchen...

Du willst doch nicht ernsthaft bei nem Vectra so ein Teil aufs Dach schnallen....der Wagen ist schließelich kein LKW.....und wenn du die Schläuche bis aufs Dach legst haste keinen Druck mehr in der Leitung....

Zitat:

Original geschrieben von Lalelubär


Hi,also ich habe mal gelesen, dass sowas VERBOTEN ist...🙁
Wenn es aber laut "STVO" in gewissem Rahmen (also unter Auflagen) erlaubt ist dann OK...
Vielleicht hat sich dort auchin der Zwischenzeit, etwas geändert...

Wer sich sowas einbaut und es dann vom TÜV abnehmen lässt, OK aber ich denke mal die wenigsten wissen dies und machen sowas dann auch...😉

105db ist schon ziemlich laut und das man sich dabei nicht erschreckt, glaube ich so auch nicht...😰
Also wird es wahrscheinlich schon wieder schwierig werden mit dem TÜV,es sei den man hat einen "freundlichen Prüfer"...😉
Lalelubär

Servus lalulebär,

verboten nur sind nur Schalleinrichtungen die die gesetzliche Vorgabe des § 55 StVZO nicht einhalten.

Der § 55 StVZO ist in der vorliegenden Fassung seit 01.01.2000 nicht mehr verändert worden.

Natürlich sind 105dB laut, zur Verdeutlichung einige Beispiele: Kettensäge aus 1 m Entfernung, knallende Autotür aus 1 m Entfernung
(max. Pegel), Rennwagen in 40 m Entfernung, möglicher Pegel bei Musik über
Kopfhörer, allerdings ist oder besser gesagt sollte die Schalleinrichtung nur kurz, also nicht mehr als nötig, verwendet werden, deshalb hält sich das erschrecken bei einem gesunden Menschen auch im erträglichen Rahmen.

Der TÜV kann Schalleinrichtungen die 105dB nicht überschreiten nicht beanstanden, da die gesetzliche Vorgebe den Handlungsrahmen bildet.

Das Datenblatt des Herstellers hilft hier regelmäßig! 😉

So Long!
PW

Zitat:

Original geschrieben von panzerwiesel


Servus lalulebär,

verboten nur sind nur Schalleinrichtungen die die gesetzliche Vorgabe des § 55 StVZO nicht einhalten.

Der § 55 StVZO ist in der vorliegenden Fassung seit 01.01.2000 nicht mehr verändert worden.

Natürlich sind 105dB laut, zur Verdeutlichung einige Beispiele: Kettensäge aus 1 m Entfernung, knallende Autotür aus 1 m Entfernung
(max. Pegel), Rennwagen in 40 m Entfernung, möglicher Pegel bei Musik über
Kopfhörer, allerdings ist oder besser gesagt sollte die Schalleinrichtung nur kurz, also nicht mehr als nötig, verwendet werden, deshalb hält sich das erschrecken bei einem gesunden Menschen auch im erträglichen Rahmen.

Der TÜV kann Schalleinrichtungen die 105dB nicht überschreiten nicht beanstanden, da die gesetzliche Vorgebe den Handlungsrahmen bildet.

Das Datenblatt des Herstellers hilft hier regelmäßig! 😉

So Long!
PW

Hi,

mag ja alles so sein wenn es der Gesetzgeber zulässt, OK...
Meine Infos sind aber auch schon ein paar Tage älter und 105db sind ziemlich laut....
Und wie soll jemand es kontrollieren,ob man 1sek. auf die Hupe drückt oder 10sek....😰
Also ich denke die Gesetzesvorlage laut §55 StVZO ist durchaus dehnbar formuliert und liegt wie es oben schon geschrieben wurde auch mit am Prüer selber....

Aber wenn es also DOCH erlaubt ist, von mir aus...🙂
Ich persönlich halte es für nicht OK,da der "Schreckfaktor" bei so einer "Luftdruckfanfare" doch für mich hierbei höher liegt, als bei einer normalen Hupe...😉

Lalelubär

zum thema fanfare als hupe fällt mir eine kleine geschichte ein: habe mal die von dem auto meines kumpels repariert am auto. ich lag unter dem auto und die beiden hörner dierekt auf mich gerichtet. ein kabel war abgefault-also geflickt. ich rufe dann so vor mich hin "fertig!" und dieser idiot hat nichts besseres zu tun, als die tröte gleich auszuprobieren. neben einer beule am kopf, war ich dann auch noch 2 stunden taub *lol*

gruß, heiko

Zitat:

Original geschrieben von Lalelubär


Hi... Und wie soll jemand es kontrollieren,ob man 1sek. auf die Hupe drückt oder 10sek....😰
Also ich denke die Gesetzesvorlage laut §55 StVZO ist durchaus dehnbar formuliert und liegt wie es oben schon geschrieben wurde auch mit am Prüer selber....
Lalelubär

Servus lalulebär,

das und viele andere verordnete und reglementierte Dinge des täglichen Lebens können nicht permanent "kontrolliert" werden ist ja klar, aber es ging eigentlich um deinen Eingangspost in dem du ein Verbot von Fanfaren herausgestellt hast.

Fanfaren die sich im Rahmen des § 55 StVZO bewegen sind erlaubt und werden produziert, deutsche Hersteller werden dahingehend auch überwacht! Siehe auch hier > BOSCH-Fanfaren die Fa. BOSCH verweist im I-Net Angebot auf StVZO.

Auch beim "erwischen" passiert nichts, da die Schalleinrichtungen erlaubt sind, also gibt es auch keinen Ärger!

Eine "dehnbare" Formulierung kann ich nicht erkennen, da der Höchstwert mit den genau definierten Oberflächen sowie den Witterungsverhältnissen und den Messabständen ein technischer Messwert ist, der eine Flexibilisierung nicht zulässt!

Der "Prüfer" hat lediglich die gesetzlichen Vorgaben abzuprüfen und umzusetzen, der Ermessensspielraum ist also auch hier nicht gegeben!

Deshalb sind geprüfte und zugelassene Schalleinrichtungen erlaubt und auch zu verbauen! 😉

So Long!
PW

Hi,

Ok, bei soviel Einsatz und Erklärung von
Panzerwiesel, gebe ich mich dann geschlagen und ziehe meinen obigen Eingangspost zurück...😉
Wenn es die StVZO dann so zulässt, ist es wohl auch OK...🙂

Jetzt stellt sich mir allerdings die Frage,ob die oben genannt "Trötte" denn auch unter diese Zulassungen fällt...🙁
Er schrieb ja oben was von 5 Hörnern und Panzerwiesel aber nur etwas von Einklangfanfaren,wozu dann aber bitte die 5 Hörner?

In diesem Sinne....

Lalelubär

Das Ding spielt die Melodie "La Cucaracha" 🙂
Wo kann man dass denn am besten einbauen ist alles total zugebaut da und vorm Krümmer wirds zu heiß...

wenn ich den ersten Vectra B gehört habe, der La Cucaracha spielt, verkaufe ich sofort meinen Vectra und gehe weg von Opel.

Dann kann man gleich noch die Klopapierrolle und den Wackeldackel auf die Hutablage legen, den Fuchsschwanz an die Antenne binden,...

Die Fanfaren finde ich nur peiunlich. Sowas hat eher Pottflair und gehört niemals auf die Strasse.

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