LPG und Garantie

Hallo,
mir hat der Verkäufer vom Autohaus gesagt, wenn man in der Garantiezeit einen VW auf LPG umrüstet, erlischt die GESAMTE Garantie. Wenn z.B. ein elektrischer Fensterheber versagt, dann stünde man schon dumm da. Kann doch wohl nicht sein, dass die sich selbst bei solchen Teilen einfach aus der Affäre ziehen oder? Hat da jemand fundierte rechtliche Anmerkungen zu?

Gruß, Deebo

18 Antworten

Ich kann nur sagen das es bei Renault so ist, das nur die Teile betroffen sind die Direkt mit dem Umbau zu tun haben, das heißt meine Neuwagengarantie auf alles andere bleibt erhalten bis März 09.

Nancy

PS: ich habe nicht bei einem Händler angerufen sondern beim Deutschlandsitz in Brühl, würde dir raten auch den Vertrieb anzurufen.

Nancy hat recht!!!!!

Es erlischt nur die Garantie auf die Teile die durch die LPG Anlage verändert worden sind.

Und ich habe einen VW Polo. Wenn dir jemand etwas anderessagt ist das nicht richtig!

Mein Händler um die Ecke musste mir leider auch mitteilen, dass bei Umrüstung die gesamte Fahrzeuggarantie erlischt. (Seat)

Kauft halt einfach nix aus dem VW-Regal, sondern von der Konkurrenz 🙂 Am besten gleich ab Werk mit LPG

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Zitat:

Original geschrieben von gutgelaunt


Mein Händler um die Ecke musste mir leider auch mitteilen, dass bei Umrüstung die gesamte Fahrzeuggarantie erlischt. (Seat)

Sorry, das ist Schwachsinn! Ich habe meinen nagelneuen Passat sofort umrüsten lassen und natürlich eine Gasgarantie abgeschlossen, da die Werksgarantie auf den Motor natürlich entfällt.

Die VW / Seat / ... Werksgarantie auf Teile, die nicht vom Gaseinbau betroffen sind, bleibt natürlich voll erhalten!

Mein Freundlicher hat letztens beispielsweise die defekte Reifendruckkontrolle auf Garantie resetten müssen. Das das trotz offensichtlicher Gasumrüstung ein Garantiefall seitens VW ist, stand nie in Frage.

das ist der aller grösste schrott und wenn dir das einer erzählt, dann nur um dich vom umbau abzuhalten und sich vielleicht irgendwann die arbeit zu erleichtern. wenn du auf gas fährst und dir der querlenker bricht, hat das rein garnichts mit gas zu tun.

das zauberwort lautet hier "kausalität". wenn mir ein händler so eine aussage an die backe klatschen würde, würde ich ihn entweder verbal auseinander nehmen und fragen was der mist eigentlich soll oder mich einfach nur umdrehen und komentarlos gehen. der würde mich nie wieder sehen.

Diese Panikmache gehört zum Konzept Gasumbauten madig zu machen.

Die Garantie erlischt auf den Motor und die Zündung. Ein Hersteller kann die Garantie ganz ausschließen, aber vor jedem Gericht dieser Republik bekommst Du sofort den Fensterheber und alles andere, was nichts mit dem Gasumbau zu tun hat, erstattet.....

Das sag ich aus Überzeugung, weil ich einen neuen Volvo vor 4 Jahren umgerüstet habe und fast alle Garantiemängel (sei es der Tempomatschalter oder das Getriebe (!!!!)) und noch einiges mehr anstandslos über die Garantie abgewickelt wurden.

Nur beim Ventile klappern hat sich Volvo (berechtigterweise) aus der Problemlösung herausgehalten - an der Problemfindung jedoch mitgewirkt. Gerichtet hat es dann der Gasumrüster.

Ach ja, hab das Auto vor kurzem nach 160.000km auf Gas verkauft...........

Gruß Thomas

Hi zusammen

Hier nochmal ein Auszug aus einer Mail die mir die Kundenbetreuung von Audi geschickt hat:

 

Zitat:

vielen Dank fuer das nette Gespraech.

Gerne geben wir Ihnen naehere Informationen zum Fluessiggasbetrieb.

Fahrzeuge mit Fluessiggasbetrieb oder entsprechende Umbauten bieten wir werkseitig nicht an, da moegliche Schaeden nicht

kalkulierbar sind.

Die Motoren von Audi Fahrzeugen sind werkseitig fuer den Betrieb mit bleifreiem Kraftstoff ROZ 98 bzw. ROZ 98/95 ausgelegt.

Fluessiggas erreicht eine Oktanzahl von ROZ 104 bis ROZ 107. Da ein dauerhafter Betrieb von Audi Motoren mit Kraftstoff von

derartig hohen Oktanzahlen nicht von der AUDI AG erprobt ist, erteilen wir auch keine Freigabe fuer Umbauten.

Bei moeglichen Defekten, die in einem kausalen Zusammenhang mit einem Umbau auf Fluessiggasbetrieb stehen, ist daher auch eine

Gewaehrleistung fuer den Motor und die angrenzenden Aggregate ausgeschlossen.

Wir sind an Motortechniken fuer alternative Kraftstoffe grundsaetzlich interessiert und denken daher ueber verschiedene

Moeglichkeiten nach. Ob oder wann entsprechende Aenderungen im Produktangebot moeglich sind, ist momentan aber noch nicht

abzusehen.

Damit kann ich leben und habe daher für den Motor bei meinem Umrüster eine Versicherung abgeschlossen die in die Bresche springt.

Wie Audi aber sagt muß der Defekt in einem kausalen Zusammenhang mit der Umrüstung stehen. Tut er es nicht besteht auch die Garantie weiter.

 

Ich denke das Problem ist dann die Zeit die es braucht bis ein Gutachter feststellt worauf der Defekt zurück zu führen ist. (Lauferei, Lauferei, Lauferei) daher die Zusatzversicherung. Bei dem was ich durch das Gas spare habe ich das schnell wieder drin.

 

Viele Grüße

 

Averall

Zitat:

Original geschrieben von Averall14


Ich denke das Problem ist dann die Zeit die es braucht bis ein Gutachter feststellt worauf der Defekt zurück zu führen ist. (Lauferei, Lauferei, Lauferei) daher die Zusatzversicherung. Bei dem was ich durch das Gas spare habe ich das schnell wieder drin.

 

Viele Grüße

 

Averall

magst du uns verraten was die versicherung kostet und wie lange diese haftet? km begrenzung?

Also meine beim Umbau abgeschlossene Gas-Zusatzversicherung für Neuwagen kostete 99,-€ für max. 2 Jahre / 100tkm.

das hört sich fair an. weisst du zufällig ob man nach zwei jahren oder 100tkm verlängern kann? denke, dass durch die höhere oktanzahl der motor bei einer höheren laufleistung sehr gefährdet ist. und was wenn ich mit nem gebrauchten komme?

Den preis gab es nur bei Abschluß während der Umrüstung. Gilt möglicherweise auch für Gebrauchte, aber auch dort wahrscheinlich nur bis nachweisbare 100tkm Motorlaufleistung.
3 oder 4 Jahre wäre auch möglich gewesen, ich meine aber auch dann nur bis 100tkm und deutlich teuerer. Daher hat mir mein Umrüster zu der "kleinen" Variante geraten. Seine Begründung erschien mir nachvollziehbar: wenn ein Motor durch die Gasumrüstung kaputt geht, dann meist recht schnell, also in den ersten 10-30tkm. Danach kann man nur noch schlecht behaupten, daß der Motorschaden auf Gas zurückzuführen sei, könnte ja auch allgemeiner Verschleiß sein.

Ich denke kaum, daß die höhere Gas-Oktanzahl negativ ist, da sie ja nur die Möglichkeit bietet, ein Gemisch höher zu verdichten bzw. früher zu zünden, diese Möglichkeit aber von fast keinem Serien-Motor bzw. -steuergerät genutzt wird (die sind max. auf Super+, ROZ 98 ausgelegt, mein Motor eh nur auf max. ROZ 95 Super). Nur ein optimierter, hochverdichteter monovalenter Motor könnte die höhere Gas-Oktanzahl wirklich nutzen.

mich würde es interessieren ob es jemals einen Fall gab in dem bei einem Motorschaden dieser seitens der Zusatz-VS reguliert wurde - meine Einschätzung dazu wäre eher NEIN!

Zitat:

Original geschrieben von gutgelaunt


Mein Händler um die Ecke musste mir leider auch mitteilen, dass bei Umrüstung die gesamte Fahrzeuggarantie erlischt. (Seat)

Hallo,

das halte ich erst einmal für Unsinn. In jedem Fall solltest du dir die Garantiebedingungen für die Herstellerfirma deiner Wahl ansehen. Bei AUDI sieht es so aus.
Für den Einbau einer Autogasanlage dürfte Punkt 15 in Verbindung mit 18 interessant sein. Es enspricht sinngemäß dem, was in dem Brief der Kundenbetreuung gesagt wurde.

Michael

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