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LPG Gasanlage, Lamdasonde und andere Scherereien

Themenstarteram 17. August 2017 um 10:37

Hallo liebes Forum,

ich bin neu hier und wende mich direkt mit einem sowohl technischen als auch rechtlichen Problem an die Expertenrunde.

Ich habe vor fünf Monaten einen Opel Corsa D (Benziner mit nachgerüsteter LPG-Anlage (Lecho)) bei einem Gebrauchtwagenhändler erworben. Dies ist mein erstes Auto und da ich viel pendeln muss, wollte ich auch eine Gasanlage haben, um günstig von A nach B zu kommen. Erstzulassung war 2009, die Anlage wurde 2014 eingebaut und der Wagen hatte derzeit schon rund 113.000 km runter. Seither bin ich rund 7000 km damit gefahren.

Nun sprang eines abends die Gasanlage nicht mehr an. Ich rief beim Händler und dieser sagte mir ich solle zu ihm. Ich also dort hin und hab den Wagen dort einen Tag stehen lassen. Einen Tag später hab ich ihn wieder abgeholt und man sagte mir, dass der Fehlerspeicher der Gasanlage ausgelesen und gelöscht wurde. Sie sprang wohl nicht mehr an, da keine Inspektion bei der Gasanlage gemacht wurde und die Anlage sich auch Sicherheitsgründen dann wohl selbst abgeschaltet hat. De Werkstatt des Händlers versicherte mir, sie seien mit dem Auto zu einem 'Spezialisten' gefahren, um die Inspektion zu machen und um den Fehlerspeicher auszulesen sowie zu löschen, da sich diese Werkstatt nicht gut mit Gasanlagen auskennt. (Beim Kauf des Autos wurde uns nicht gesagt, dass keine Inspektion gemacht wurde oder das wir eine machen müssten. Man sollte diese ja ca. alle 10.000 km bei der Gasanlage machen (Filter tauschen, etc.). Uns wurde gesagt, dass der TÜV gemacht wurde und alles i.O. sei.)

 

Ich war zufrieden, musste nichts zahlen (Gewährleistung) und bin vom Hof gefahren. Nach 250 m ging die Gasanlage wieder aus (zuvor muss ich auch noch sagen: die Anlage hat nicht gepiept, sie hat eigentlich nie gepiept. Es ging auch keine Motor- oder Abgaskontrollleuchte an). Ich also wieder gewendet und zurück auf den Hof der Werkstatt. Die konnten den Fehler nicht verstehen und haben den Fehlerspeicher des Autos ausgelesen. Der zeigte auf einmal an, dass die Lamdasonde des Heizkreises eine Funktionsstörung hat (Fehlercode: P0141). Noch mal zur Erinnerung, es leuchtete keine der Kontrollleuchten. Warum wurde auf einmal dieser Fehler gefunden?

Es wurde dann gesagt, dass die Gasanlage sich abgeschaltet hat, weil die Abgaswerte nicht stimmen würden. Ich solle die Lamdasonde für 222 € reparieren lassen (das würde dann nicht mehr in die Gewährleistung fallen, da es ein Verschleißteil ist) und dann würde die Gasanlage wieder anspringen.

Ich habe bei einer ortsansässigen Werkstatt nachgefragt, der Gasanlagen einbaut. Der Meister sagte, das dies nichts miteinander zu tun haben kann und sich die Gasanlage deswegen nicht abschaltet. Er sagte mir auch, ich solle wegen dem Spezialisten noch mal nachhaken.

(By the way, das hab ich auch gemacht. Ich erhielt die Nummer des Spezialisten und dieser sagte mir, dass weder mein Auto noch irgendjemand von diesem Unternehmen dort gewesen sei. Als ich den Händler daraufhin damit konfrontierte, sagte er mir er sei bei einem 'Freund' gewesen, der bei diesem Problem geholfen hat und das dieser Freund wohl bei dem Spezialisten gearbeitet hat. Als ich fragte, ob es Rechnungen oder Belege gäbe, verneinte er dieses, wurde framschig und keifte in den Hörer, ich solle mich nicht so anstellen, schließlich habe ich ja nichts dafür bezahlt. Das dies eine Sache der Gewährleistung sei, wollte er dann auch nicht mehr wissen.)

Nun meine Frage an die Community, ist das so richtig? Wer hat recht? Hängt die Funktionsstörung der Lamdasonde mit dem Ausfall der Gasanlage zusammen?

Welche Ursachen könnte der Ausfall der Gasanlage noch haben? (Ich weiß, Ferndiagnosen sind blöd)

Zu dem rechtlichen Problem habe ich einen Anwalt konsultiert. Dieser sagte mir, dass durch den Ausfall der Gasanlage ganz klar die Gewährleistung des Händlers greift und ich "Glück" habe, dass dieses Problem innerhalb der ersten 6 Monate aufgetreten ist und die Umkehrlast noch nicht greift.

Ich danke euch sehr für eure Expertisen im Voraus.

Beste Grüße

Isi

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 15. September 2017 um 7:02

Hallo an alle,

ein Update meiner Situation. Nachdem sich der Händler wie oben beschrieben alles andere als professionell verhalten hat, hat er nach dem Wedeln mit ein paar Paragraphen aus dem BGB doch klein beigegeben.

Ende vom Lied: Steuergerät war defekt.

Der Händler wollte zunächst, dass ich mich an den Kosten beteilige, obwohl ich noch in der Gewährleistung bin. Nach einigem Hin und Her hat er es jetzt doch repariert und das sogar (hoffentlich) von einem Fachmann.

Moral: Hartnäckig bleiben und auf sein Recht pochen!

Dankeschön!

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Nein, die Gasanlage schaltet sich nicht ab, wenn die Sonde hin ist, die Lamdasonde hat dort nur eine (wenn überhaupt angeklemmt) visualisierende Funktion bei der Diagnose, funktionell greift das Gassteuergerät auf kein Sondensignal zu, darf es bei Euro 4 Fahrzeugen auch nicht!

Das Abschalten der Gasanlage hat ursächlich ein Druck oder Temperaturproblem.

Es könnte schon sein, dass bei der Gasanlage ein simpler Wartungsstau vorliegt und die Anlage nach Tausch eines Gasfilters (was klar unter "Verschleißteil" fällt) wieder läuft. Ich würde erst mal zu einem Gasspezialisten gehen.

Dein Rechtsanwalt sollte auch wissen, dass ein Gebrauchtwagenhändler nicht auf Wartungsintervalle hinweisen muss!

Und wenn Dein Händler bei Verkauf TÜV+AU gemacht hat, kann er ganz einfach beweisen, dass die Lamdasonde damals noch OK war - falls die nun defekt wäre, zahlst Du die.

Themenstarteram 17. August 2017 um 12:02

Huhu,

schon mal vielen lieben Dank für die Antworten.

Zitat:

Es könnte schon sein, dass bei der Gasanlage ein simpler Wartungsstau vorliegt und die Anlage nach Tausch eines Gasfilters (was klar unter "Verschleißteil" fällt) wieder läuft. Ich würde erst mal zu einem Gasspezialisten gehen.

Aber der Händler hat doch laut seiner Aussage bei dem 'Spezialisten' eine Inspektion gemacht und auch die Filter gewechselt. Der Wartungsstau müsste sich damit ja erledigt haben. Warum springt sie dann immer noch nicht an?

Zitat:

Dein Rechtsanwalt sollte auch wissen, dass ein Gebrauchtwagenhändler nicht auf Wartungsintervalle hinweisen muss!

Und wenn Dein Händler bei Verkauf TÜV+U gemacht hat, kann er ganz einfach beweisen, dass die Lamdasonde damals noch OK war - falls die nun defekt wäre, zahlst Du die.

Der Anwalt hat sich nur bezüglich der Gewährleistungsfall gegenüber des kompletten Gasanlage geäußert. Falls diese tatsächlich defekt sein sollte, muss sie die Anlage wieder in Ordnung bringen. Denn innerhalb der ersten 6 Monate ist davon auszugehen, dass diese Fehler schon vor dem Kauf bestanden haben.

Ich kann auch erst mal nicht ohne weiteres zu einem anderen Spezialisten, um eine Reparatur o.ä. durchführen zu lassen. Ich muss dem Händler die Möglichkeit geben, diesen Fehler zu beheben, ansonsten verfällt der Gewährleistungsanspruch. Ich könnte höchstens ein Gutachten anfertigen lassen.

 

Vergiss den verkäufer und bring dein auto zum laufen!

Aber

Zitat:

@Isirider154 schrieb am 17. August 2017 um 14:02:11 Uhr:

Zitat:

Es könnte schon sein, dass bei der Gasanlage ein simpler Wartungsstau vorliegt und die Anlage nach Tausch eines Gasfilters (was klar unter "Verschleißteil" fällt) wieder läuft. Ich würde erst mal zu einem Gasspezialisten gehen.

Aber der Händler hat doch laut seiner Aussage bei dem 'Spezialisten' eine Inspektion gemacht und auch die Filter gewechselt. Der Wartungsstau müsste sich damit ja erledigt haben. Warum springt sie dann immer noch nicht an?

widerspricht Deiner Aussage

Zitat:

@Isirider154 schrieb am 17. August 2017 um 12:37:45 Uhr:

...Ich erhielt die Nummer des Spezialisten und dieser sagte mir, dass weder mein Auto noch irgendjemand von diesem Unternehmen dort gewesen sei. Als ich den Händler daraufhin damit konfrontierte, sagte er mir er sei bei einem 'Freund' gewesen, der bei diesem Problem geholfen hat und das dieser Freund wohl bei dem Spezialisten gearbeitet hat. Als ich fragte, ob es Rechnungen oder Belege gäbe, verneinte er dieses,...

von oben - ja was denn nun: Spezialist mit nachweislicher Wartung (Gasfiltertausch macht keiner kostenlos) oder ein dubioser Freund, der nur mal ohne jeglichen Verschleißteiltausch "drüberschaut"?

 

Zitat:

@Isirider154 schrieb am 17. August 2017 um 14:02:11 Uhr:

Zitat:

Dein Rechtsanwalt sollte auch wissen, dass ein Gebrauchtwagenhändler nicht auf Wartungsintervalle hinweisen muss!

Und wenn Dein Händler bei Verkauf TÜV+U gemacht hat, kann er ganz einfach beweisen, dass die Lamdasonde damals noch OK war - falls die nun defekt wäre, zahlst Du die.

Der Anwalt hat sich nur bezüglich der Gewährleistungsfall gegenüber des kompletten Gasanlage geäußert. Falls diese tatsächlich defekt sein sollte, muss sie die Anlage wieder in Ordnung bringen.

Gewährleistungsfall: ja, falls die Anlage defekt wäre - aber nicht, falls die Anlage OK ist und es nur an Wartung mangelt!

Sicher kannst Du also nun Deinen Rechtsanwalt weiter Geld verdienen lassen, unsere Rechtschutzversicherungsbeiträge damit in die Höhe treiben und Zeit verstreichen lassen. Wenn Du Dein Problem aber schnell gelöst haben willst, würde ich zu einem erfahrenen Gasspezialisten gehen und den mal ein Wartung machen lassen, mit der Auflage bei festgestellten darüber hinausgehenden Schäden nichts zu unternehmen. Die ca. 100€ für die Wartung als Lehrgeld verbuchen und den Autohändler künftig meiden ...

Genau so ist es

Themenstarteram 15. September 2017 um 7:02

Hallo an alle,

ein Update meiner Situation. Nachdem sich der Händler wie oben beschrieben alles andere als professionell verhalten hat, hat er nach dem Wedeln mit ein paar Paragraphen aus dem BGB doch klein beigegeben.

Ende vom Lied: Steuergerät war defekt.

Der Händler wollte zunächst, dass ich mich an den Kosten beteilige, obwohl ich noch in der Gewährleistung bin. Nach einigem Hin und Her hat er es jetzt doch repariert und das sogar (hoffentlich) von einem Fachmann.

Moral: Hartnäckig bleiben und auf sein Recht pochen!

Dankeschön!

Hi,

geht doch. Super.

 

Zitat:

Vergiss den verkäufer und bring dein auto zum laufen!

Super Idee. Also kommt der Verkäufer wiedermal davon, Hauptsache die Karre läuft. Der nächste hat dann weniger Glück, da ist es das Getriebe usw.., aber egal. Lass mal auf eigene Kosten reppen, Hauptsache die Karre läuft.

 

Was müsst ihr laufen warten lassen, in meine corsa c War nach dem Einbau keiner mehr dran, und das ist jetzt ca 250000 km her. Doch , einer wa da dran, der TÜV Prüfer alle 2 Jahre. Und das sind seid den Einbau 2003 bei Opel in Neu Beckum 14 Jahre her. Als 7 x TÜV Untersuchung. Das heißt doch etwas, oder tausche ich mich da.

Mfg fritz

Du kannst also nicht nachvollziehen das Dinge an einem Gegenstand kaputt gehen? Woher kommst Du ? Takatukaland? *Sinnloser Kommentar*

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