lohnt sich eine Übernahme von meinem Leasingsfahrzeug?
Ich fahre zur Zeit einen TTR, bj.2009, 2,0tdi mit folgender Ausstattung:
-Navi plus
-Xenon plus
-elektr. Verdeck
-Klimaautomatik
-Nappaleder
-LED-Lichtpaket
-Erweiterte Lederausst.
-Alupaket
-Multisunktionslenkrad
-Licht u. Regensensor
-Uni Schwarz
Es ist ein Firmenleasingsfahrzeug, ist mittlerweile 2 Jahre alt und ca. 28tkm drauf. Ich könnte dieses Auto wenn ich möchte übernhemen für 24.500 € + 19%Mwst. also fast 30t€. Das Auto sieht aus wie neu eigentlich. Die Frage ist kann ich das Atto für ca. 34t€ wieder verkaufen? Was gibt so ein Auto auf dem Gebrauchtwagenmarkt her?
Weiter fahren möchte ich das Auto nicht, ich möchte es nur übernehmen wenn es sich lohnt für den Weiterverkauf.
Beste Antwort im Thema
@Oliver
der ist doch garnix, ich kann viel besser Multi spielen
ich zeigs dem durch "Danke" Anzahl😁
54 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von OliverNRW
wenns um Geld geht macht Vater Staat ernst😁
der ist halt auch nur ein mensche 🙂
Zitat:
Original geschrieben von Single Malt
Eben doch:Zitat:
Original geschrieben von maody66
zu 2.
Das stimmt u. U., wenn das Fahrzeug während des Leasings von einem Arbeitgeber zur Verfügung gestellt wurde (Dienstwagen), der nun auf die Verwertung verzichtet. Dann könnte u. U. ein geldwerter Vorteil entstehen.Falls das Fahrzeug aber einfach nur privat ge- und verkauft wird, entsteht keine Steuerbelastung, weil Dinge des täglichen Gebrauchs (dazu gehören auch Autos) aus der Besteuerung von [vulgo] "Spekulationsgewinnen" (untechnischer Ausdruck, aber allgemeinverständlicher als der Fachausdruck 😉) ausdrücklich ausgenommen sind.
Es gab schon Spezialisten, die mit Absicht eine höhere Leasingrate mit dem Händler vereinbart haben, um es dann anschliessend privat günstiger kaufen zu können. Das FA schaut genau hin, wenn ein Wagen nach dem Leasing in den Privatbesitz übergeht.Verkauft man dann den Wagen anschliessend auch noch zu einem höheren Preis, gibt man dem FA natürlich eine Steilvorlage.
Sorry, da habe ich mich offenbar missverständlich ausgedrückt. 😉
Natürlich ist der Veräußerungsgewinn eines Fahrzeuges steuerpflichtig, wenn es dereinst in einem Betrieb war. Diese "Masche", die früher einmal "in" war (heute wird das eigentlich nicht mehr gemacht, die sind alle klüger geworden 😉), das Fahrzeug nach sehr hohen Leasingraten mit kleinem Restwert billig an sich selbst oder einen Familienangehörigen zu verkaufen, um dann den weiteren Gewinn vermeintlich privat einstecken zu können, ist selbstverständlich ein Umgehungstatbestand und illegal. Aber darauf ist die Finanzverwaltung durch Prüfungen bei den Leasinggebern fast flächendeckend gekommen. Kenne auch einige Fälle aus der Praxis... 😉
Meine Aussage bezog sich rein auf das komplett private Fahrzeug, das auch privat geleast war und daher nie mit einem Betrieb zu tun hatte.
Grüße
Markus
Zitat:
Original geschrieben von maody66
Meine Aussage bezog sich rein auf das komplett private Fahrzeug, das auch privat geleast war und daher nie mit einem Betrieb zu tun hatte.
Das ist klar.
Da war das Fahrzeug ja nie im Geschäftbesitz.
Hier im vorliegenden Fall ist die Lage anders, das das Auto zuerst im Firmenbesitz war.
Hi,
bei Autofokus24 gibt er einen Verkaufspreis Privat an Privat ohne Gewaehrleistung von 31956 Euro an.
Greets,
Seb
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Ich bringe mal etwas Licht in die Sache. Der TT ist kein klasischer Firmenwagen. Es ist Mitarbeiterleasing, das Auto ist auf mich angemeldet, Ich bezahle die vereinarten Raten inkl. Mwst. Auf die Leasingsraten hat man keinen Einfluss, das ergibt sich einfach. Man kann es nicht manipulieren um Später das Auto günstiger abzukaufen.
Das Auto wäre dann 1. Hand, Garantie hat er auch noch ein Jahr von Audi.
Wenn die Geschichte mit den Wechselkennzeichen schon gekommen wäre dann hätte ich es als 2.Wagen übernommen. In Deutschland dauert alles immer etwas länger.
Zitat:
Original geschrieben von Surfer578
Ich bringe mal etwas Licht in die Sache. Der TT ist kein klasischer Firmenwagen. Es ist Mitarbeiterleasing, das Auto ist auf mich angemeldet, Ich bezahle die vereinarten Raten inkl. Mwst. Auf die Leasingsraten hat man keinen Einfluss, das ergibt sich einfach. Man kann es nicht manipulieren um Später das Auto günstiger abzukaufen.Das Auto wäre dann 1. Hand, Garantie hat er auch noch ein Jahr von Audi.
Wenn die Geschichte mit den Wechselkennzeichen schon gekommen wäre dann hätte ich es als 2.Wagen übernommen. In Deutschland dauert alles immer etwas länger.
Du trägst sämtliche Kosten und es ist KEIN Dienstwagen, richtig?! Dann ist es tatsächlich ein voll privates Fahrzeug und die Sache steuerlich einfach: Du musst einen etwaigen Gewinn (so Du ihn denn erzielst) nicht versteuern.
Grüße
Markus
Warum soll das so sein? Eine vernünftige Erklärung wäre sehr von Vorteil.
Alle Einnahmen sind steuerpflichtig, so auch z.B. "Privatverkäufe" bei Ebay. Nur vergessen sehr viele diese bei der Steuererklärung anzugeben. Was aber nichts daran ändert dass sie steuerpflichtig sind.
Etwaige Freibeträge usw lassen wir mal jetzt außen vor.
das hat er weiter oben schon erklärt:
Zitat:
Original geschrieben von maody66
Falls das Fahrzeug aber einfach nur privat ge- und verkauft wird, entsteht keine Steuerbelastung, weil Dinge des täglichen Gebrauchs (dazu gehören auch Autos) aus der Besteuerung von [vulgo] "Spekulationsgewinnen" (untechnischer Ausdruck, aber allgemeinverständlicher als der Fachausdruck 😉) ausdrücklich ausgenommen sind.
Zitat:
Original geschrieben von Golia
...
Alle Einnahmen sind steuerpflichtig, so auch z.B. "Privatverkäufe" bei Ebay. Nur vergessen sehr viele diese bei der Steuererklärung anzugeben. Was aber nichts daran ändert dass sie steuerpflichtig sind.
Etwaige Freibeträge usw lassen wir mal jetzt außen vor.
<p sizcache="4" sizset="47">Was bist Du denn für ein Naseweiss oder Steuerfachmann ... 😰. Schon einmal etwas von Privatverkäufen und Spekulationsfrist gehört, nee ... dann probiere es mal hier:
www.gidf.deNichts für ungut Golia, oder sollte ich lieber Ex-Federvieh23
sagen ... 🙄.
Gruß NW
Zitat:
Original geschrieben von Golia
Warum soll das so sein? Eine vernünftige Erklärung wäre sehr von Vorteil.Alle Einnahmen sind steuerpflichtig, so auch z.B. "Privatverkäufe" bei Ebay. Nur vergessen sehr viele diese bei der Steuererklärung anzugeben. Was aber nichts daran ändert dass sie steuerpflichtig sind.
Etwaige Freibeträge usw lassen wir mal jetzt außen vor.
Zusätzlich zu meiner von waxx bereits zitierten vorherigen Erklärung für Dich nochmal ausführlicher:
"Privatverkäufe" auf ebay sind nur dann steuerpflichtig, wenn die Menge über das allg. Maß von privater Vermögensverwaltung hinausgeht, das Ganze also das Gepräge eines Gewerbebetriebes (Handel) annimmt. Z. B. die Frau (aus dem TV), die in 18 Monaten 3000 Verkäufe von Kinderkleidung über ebay abwickelte. Klar ist das Gewerbebetrieb und steuerpflichtig. Dasselbe würde auch für nachhaltigen Handel mit Fahrzeugen gelten, der muss aber deutlich über das im Privatleben übliche Verticken des eigenen Gebrauchtwagens von Zeit zu Zeit hinausgehen.
Wer nur in normalem Umfang Dinge des täglichen Bedarfs veräußert, ist damit definitiv nicht steuerpflichtig (Abgrenzung zwischen § 15 EStG und Vermögensverwaltung siehe Ludwig Schmidt, Kommentar zum EStG). Und private Veräußerungsgeschäfte [vulgo: Spekulationsgeschäfte] (die auch steuerpflichtig sein könnten) liegen ebenfalls nicht vor, da "Dinge des täglichen Bedarfs" -wie schon erläutert- gesetzlich ausdrücklich aus dem Anwendungsbereich des § 23 EStG ausgenommen sind. Sorry, vernünftiger kann ich es nicht erklären.
Was aber in jedem Fall hilft, ist eine vernünftige steuerliche Ausbildung statt in den Medien aufgeschnappten Halb- Viertel- Zehntel-Wissens. 😉
Wie immer...
der maody hat schon ganzschön ahnung für jemanden der nur blaue autos fährt.....
Zitat:
Original geschrieben von godam
der maody hat schon ganzschön ahnung für jemanden der nur blaue autos fährt.....
😁😁😁
Zitat:
Original geschrieben von maody66
Zusätzlich zu meiner von waxx bereits zitierten vorherigen Erklärung für Dich nochmal ausführlicher:Zitat:
Original geschrieben von Golia
Warum soll das so sein? Eine vernünftige Erklärung wäre sehr von Vorteil.Alle Einnahmen sind steuerpflichtig, so auch z.B. "Privatverkäufe" bei Ebay. Nur vergessen sehr viele diese bei der Steuererklärung anzugeben. Was aber nichts daran ändert dass sie steuerpflichtig sind.
Etwaige Freibeträge usw lassen wir mal jetzt außen vor."Privatverkäufe" auf ebay sind nur dann steuerpflichtig, wenn die Menge über das allg. Maß von privater Vermögensverwaltung hinausgeht, das Ganze also das Gepräge eines Gewerbebetriebes (Handel) annimmt. Z. B. die Frau (aus dem TV), die in 18 Monaten 3000 Verkäufe von Kinderkleidung über ebay abwickelte. Klar ist das Gewerbebetrieb und steuerpflichtig. Dasselbe würde auch für nachhaltigen Handel mit Fahrzeugen gelten, der muss aber deutlich über das im Privatleben übliche Verticken des eigenen Gebrauchtwagens von Zeit zu Zeit hinausgehen.
Wer nur in normalem Umfang Dinge des täglichen Bedarfs veräußert, ist damit definitiv nicht steuerpflichtig (Abgrenzung zwischen § 15 EStG und Vermögensverwaltung siehe Ludwig Schmidt, Kommentar zum EStG). Und private Veräußerungsgeschäfte [vulgo: Spekulationsgeschäfte] (die auch steuerpflichtig sein könnten) liegen ebenfalls nicht vor, da "Dinge des täglichen Bedarfs" -wie schon erläutert- gesetzlich ausdrücklich aus dem Anwendungsbereich des § 23 EStG ausgenommen sind. Sorry, vernünftiger kann ich es nicht erklären.
Was aber in jedem Fall hilft, ist eine vernünftige steuerliche Ausbildung statt in den Medien aufgeschnappten
Halb-Viertel-Zehntel-Wissens. 😉
Ein klares NEIN, die Grenze liegt bei 600 Euro bei "Privatverkäufen". Dieses Auto ist kein Gegenstand des täglichen Lebens, was immer das sein mag.
Hier wird ein Auto erworben um es mit Gewinnabsicht zu weiter zu veräußern, also ist der daraus erzielte Gewinn auch zu versteuern.
Bei Fragen dazu kann der Fragesteller ja sein zuständiges Finanzamt anrufen, die geben gerne Auskunft. Jedenfalls ist er dann auf der sicheren Seite.
Wenn ich schon hier lese von Speditionsgeschäften, Leute hier gehts nicht um Aktienpakete die gekauft und verkauft werden und auch nicht um Warentermingeschäfte sondern um ein Auto welches mit der Absicht des Weiterverkaufs und mit Gewinnabsicht erworben werden soll. Also, Steuerpflichtig!
OK, ich räume ein, das Auto ist ja auf ihn zugelassen, daher dürfte ein Verkauf (Privat) nicht Steuerpflichtig sein da schon länger in seinem Besitz.
Aber da ist der Knackpunkt, Besitz ist nicht Eigentum, das erwirbt er ja erst wenn er den Wagen übernimmt, sprich von Leasinggeber kauft.
Wie das von der Finanzbehörde gesehen wird, nun ja, ein Gespräch dürfte Klarheit schaffen.
Zitat:
Original geschrieben von Golia
Ein klares NEIN, die Grenze liegt bei 600 Euro bei "Privatverkäufen". Dieses Auto ist kein Gegenstand des täglichen Lebens, was immer das sein mag. Hier wird ein Auto erworben um es mit Gewinnabsicht zu weiter zu veräußern, also ist der daraus erzielte Gewinn auch zu versteuern.
Bei Fragen dazu kann der Fragesteller ja sein zuständiges Finanzamt anrufen, die geben gerne Auskunft. Jedenfalls ist er dann auf der sicheren Seite.
Wenn ich schon hier lese von Speditionsgeschäften, Leute hier gehts nicht um Aktienpakete die gekauft und verkauft werden und auch nicht um Warentermingeschäfte sondern um ein Auto welches mit der Absicht des Weiterverkaufs und mit Gewinnabsicht erworben werden soll. Also, Steuerpflichtig!OK, ich räume ein, das Auto ist ja auf ihn zugelassen, daher dürfte ein Verkauf (Privat) nicht Steuerpflichtig sein da schon länger in seinem Besitz.
Aber da ist der Knackpunkt, Besitz ist nicht Eigentum, das erwirbt er ja erst wenn er den Wagen übernimmt, sprich von Leasinggeber kauft.
Wie das von der Finanzbehörde gesehen wird, nun ja, ein Gespräch dürfte Klarheit schaffen.
Überzeugender kann man sich kaum als komplett ahnungslos outen. Hut ab!
Ich kann Dir nur den ehrlich gemeinten Rat geben, den guten alten Dieter Nuhr zu beherzigen. Und bin damit jetzt endgültig hier raus...