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Lohnt sich 8 Jahre altes Firmenfahrzeug nach 1%-Regel
Hallo,
Frage: lohnt sich ein 8 Jahre altes Firmenfahrzeug nach der 1%-Regel?
Ich kann das Fahrzeug voll privat nutzen und muss eben nach der 1%-Regel versteuern.
Das Fahrzeug ist nun 8 Jahre alt und hat bereits 185.000km drauf. Neupreis war bei 29.000€.
Meiner Meinung nach, zahle ich drauf bei solch einem alten Fahrzeug bei der 1% Regel.
Was meint Ihr?
Danke!
Beste Antwort im Thema
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27 Antworten
Ok. so kursorisch gelesen heißt das das Du keinen Anspruch auf einen neuen hast nach x Jahren und x km. Und auch keinen Anspruch, wenn Du den Wagen selbst aufgibst.
170.000 ist jetzt noch nicht so viel für ein Diesel (ich geh mal davon aus)
Mir ist aber immernoch nicht klar. Was möchtest Du? Was ist Ziel dieses Threads? Willst Du nur wissen, ob sich Dein Firmenwagen wirtschaftlich noch für Dich lohnt? Dann ein klares Ja, wenn Du nicht gerade 300km am Tag zur Arbeit fährst. Für 150€ p.m. kannst Du selbst so einen Wagen nciht unterhalten, zumal Du sie ja nach Auszug der SoVereinbasrung auch nicht bekommen würdest.
Alles andere ist glaube ich eher etwas, was Du mit Deinem AG im nächsten Personalgespräch klären solltest.
Zitat:
@phaetoninteressent schrieb am 21. Dezember 2017 um 18:47:08 Uhr:
Ok. so kursorisch gelesen heißt das das Du keinen Anspruch auf einen neuen hast nach x Jahren und x km. Und auch keinen Anspruch, wenn Du den Wagen selbst aufgibst.
170.000 ist jetzt noch nicht so viel für ein Diesel (ich geh mal davon aus)
Mir ist aber immernoch nicht klar. Was möchtest Du? Was ist Ziel dieses Threads? Willst Du nur wissen, ob sich Dein Firmenwagen wirtschaftlich noch für Dich lohnt? Dann ein klares Ja, wenn Du nicht gerade 300km am Tag zur Arbeit fährst. Für 150€ p.m. kannst Du selbst so einen Wagen nciht unterhalten, zumal Du sie ja nach Auszug der SoVereinbasrung auch nicht bekommen würdest.
Alles andere ist glaube ich eher etwas, was Du mit Deinem AG im nächsten Personalgespräch klären solltest.
Ist ein Benziner. Jupp, die Frage der Wirtschaftlichkeit hat sich geklärt, danke Euch.
Nur mal kurz zurück zum Fahrtenbuch: Auch wenn dein Arbeitgeber mit dir die 1-%-Regelung abrechnet, heißt das nicht, dass das dann Gesetz ist. Du kannst, sofern du vom AG die Jahresgesamtkosten des Autos genannt bekommst, in deiner Jahressteuererklärung ein Fahrtenbuch vorlegen, sodass dann die tatsächlichen privaten Fahrten + Arbeitsweg versteuert werden. Die Differenz bekommst du dann wieder zurück.
Mein Arbeitgeber hat es mir glücklicherweise freigestellt, nach welcher Methode ich versteuern will und so habe ich eine monatliche "Vorauszahlung" und nachdem das Fahrtenbuch vorliegt, wird nachberechnet, was dann eben so oder so ausgeht, aber immer günstiger als die 1 % sind, da ich maximal 10 % privat fahre und keinen Arbeitsweg habe.
Zitat:
@Goify schrieb am 21. Dezember 2017 um 21:02:30 Uhr:
..., sofern du vom AG die Jahresgesamtkosten des Autos genannt bekommst, ...
und daran scheitert es in 99,99% der Fälle, was Deine Aussage natürlich nicht falsch macht. Vorher natürlich durchrechnen, was günstiger kommt :-) .
Wenn der TE dem Spitzensteuersatz unterliegt, sollte er vorher überlegen, ob es sich in seiner Position geschickt, danach zu fragen.
Wenn der AG eine Buchhaltung hat, wovon ich ausgehe, kennt er die jährlichen Kosten seiner Flotte aufgeteilt auf die einzelnen Fahrzeuge.
Wir haben sogar Full-Service-Leasing, d.h. 1 Auto = 1 Rechnung. Und da wir groß genug sind, bekommen wir diese sogar nur einmal jährlich. Und trotzdem geht es nicht. Fahrtenbuch müsste geführt werden. Ich würde vorher beim Finanzamt erfragen, welches sie anerkennen.
Du kannst, sofern du vom AG die Jahresgesamtkosten des Autos genannt bekommst, in deiner Jahressteuererklärung ein Fahrtenbuch vorlegen.....
Guten Morgen PeterBH, darüber diskutieren wir hier schon. :D
Guten Abend, nicht gemerkt, ich hab nur deinen eigenen Satz kopiert. Auf den Hinweis von Phaeti, dass ein Fahrtenbuch geführt werden müsse. Genau das hattest du geschrieben.
Hey.
Schätze es geht dir weniger um die Kosten und/oder Nachfolgefahrzeug sondern wohl eher darum dass es schon ein ältere Fahrzeug ist und es für den AG wirtschaftlicher ist die laufenden altersbedingten (Mehr-)kosten zu übernehmen als sich um ein neueres oder sogar Neuwagen für dich zu bemühen.
Mit geht es genauso: Mein AG hat mir seinen alten privaten VW-Golf als Dienstwagen regelrecht untergejubelt. Sich selbst hat er einen deutlich teureren Jahreswagen geleistet, Fühl mich wie du, regelrecht vereimert.
Zitat:
@comp320td schrieb am 20. Dezember 2017 um 16:12:37 Uhr:
1.
lohnt sich ein 8 Jahre altes Firmenfahrzeug nach der 1%-Regel?
Ich kann das Fahrzeug voll privat nutzen und muss eben nach der 1%-Regel versteuern.
2.
Das Fahrzeug ist nun 8 Jahre alt und hat bereits 185.000km drauf. Neupreis war bei 29.000€. Meiner Meinung nach, zahle ich drauf bei solch einem alten Fahrzeug bei der 1% Regel.
1. für Dich - JA. Für den AG - keine Ahnung.
2. nein, tust Du nicht. Weil:
Zitat:
@PeterBH schrieb am 20. Dezember 2017 um 16:59:30 Uhr:
29.000,- € Neupreis = monatlich 290,- € zu versteuern. Macht bei 40% Steuersatz (glaub aber nicht, dass du den hast) stolze 116,- € Einkommenssteuer aus.
Und nun rechne dir mal ein eigenes Auto aus. Dürfte deutlich teurer sein. Allein der Wertverlust deines Firmenwagen liegt bei rund 218,- € im Monat.
Zitat:
@dirk22 schrieb am 21. Juli 2022 um 23:33:50 Uhr:
3.
Schätze es geht dir weniger um die Kosten und/oder Nachfolgefahrzeug sondern wohl eher darum dass es schon ein ältere Fahrzeug ist und es für den AG wirtschaftlicher ist die laufenden altersbedingten (Mehr-)kosten zu übernehmen als sich um ein neueres oder sogar Neuwagen für dich zu bemühen.
4.
Mit geht es genauso: Mein AG hat mir seinen alten privaten VW-Golf als Dienstwagen regelrecht untergejubelt.
5.
Sich selbst hat er einen deutlich teureren Jahreswagen geleistet
6.
Fühl mich wie du, regelrecht vereimert.
3. so wird das wohl sein.
4. na Moment mal - man kann ja auch dankend ablehnen? Wenn man der Meinung ist es sei ungerecht billig Auto zu fahren, sagt man eben nein. Und bezahlt eben mehr für sein eigenes Auto.
5. findest Du das tatsächlich absonderlich? Dass ein AG sich selbst ein höherwertigeres Dienstfahrzeug gönnt als den MA? So als Ausgleich für seine Position als Unternehmer, die ja auch ein gewisses Risiko mit sich bringt was idR höher sein dürfte als das jedes Angestellten?
6. Ja, das hatte ich früher auch. Chef fuhr mit der S-Klasse, wir kleinen MA nur mit dem Tercel. Unmöglich ... Also man muss ja wohl mal etwas nachdenken. Der AG muss Dir den alten Golf ja auch nicht "schenken".
Fein ausgebuddelt,
der TE hat seinen letzten Beitrag in diesem Thread am 21.12.2017 geschrieben:D
Und ich fall drauf rein. Danke für den Hinweis