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Fahrtenbuch, 1% und Leasing für Selbständige

Themenstarteram 30. August 2005 um 7:52

Hallo, habe mal ein wenig rumgerechnet ( alle Angaben ca. Werte) .

Ausgangsdaten:

brutto dt. Liste 46000

brutto EU-ReImp 35000

netto EU-ReImp 30000

Steuersatz 25 % (Ehepaar mit Kids)

1 % Methode(auf brutto dt. Liste): 460 * 12 =

5520 Euro "zusätzliches Einkommen"

lineare Abschreibung über 6 Jahre:

30000/6 = 5000 Euro pro Jahr "weniger Einkommen"

5000 Euro weniger Einkommen spart 2000 Euro Steuern bei Fahrtenbuch ( Privat-Nutzung < 5 %)

1%:

+5520-5520=520 "zusätzliches Einkommen"

Fazit:

Bei Abschreibung mit 1 % Methode reduziert sich der Kaufpreis

effektiv nur um die USt. Allerdings liegt der EU-Preis im Beispiel deutlich von der deutschen Liste entfernt. Bei einem geringeren Rabatt beteiligt sich das FA dann "minimal" am Kauf.

( bei 40000 brutto Kaufpreis ca. 400 Euro effektiv weniger pro Jahr gezahlt )

------------------

netto Betriebskosten pA 4000,-

USt auf 80 % der netto-Betriebskosten:

80 % von 4000 = 3200

16 % von 3200 = 512 Euro (an FA zu zahlen)

4000 Euro als Betriebsaugabe spart ca. 1700 Euro EkSt=

2300 Unterhalt

Fazit: aus 4000 Euro Unterhalt werden effektiv 2812 Unterhalt

bei 1 % Methode.

Bei Fahrtenbuch fällt der 80 % USt Anteil weg,

also 2300 Euro effektiv Unterhalt.

 

 

Fahrtenbuch spart also richtig Geld.

Auf 6 Jahre gerechnet 12000 Euro Anschaffungskosten und

3072 Euro Unterhaltskosten.

Die ganze Rechnung ohne Finanzierungskosten !

Bei einem Leasing erhöht sich der brutto EU-Preis für ein

30 Monate Restwert-Leasing und anschließender Fahrzeugübernahme z.B. um 3800 Euro. Diese Erhöhung muss

voll gezahlt werden, das FA beteiligt sich leider nicht ...

( nachgerechnet !)

Leasing hat quasi keinerlei steuerlichen Vorteile.

Nur bei Veräußerung eines Fahrzeugs vor Abschreibungsende muss die USt ausgewiesen und abgeführt werden.

Hier ist Leasing im Vorteil, wenn man immer ein neues Auto fahren will. Aber wer will das ?

Gruß

Jens ( macht die Steuer selbst )

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14 Antworten

das ganze hätt' ich gerne als Excel-Tabelle

an mich bitte via Mail ....

Themenstarteram 30. August 2005 um 15:27

Hallo,

bzgl. Excel.

Habe auf Schmierpapier "gearbeitet".

Zahlen sollten trotzdem stimmen.

Gibt es denn Fragen zur Berechnung, oder einen Denkfehler ?

Fahrtenbuch ist natürlich dem FA nur schwer zu vermitteln, wenn

nur ein PKW zur Verfügung steht. Wenn die Frau noch ein Privatwagen hat, sollte es gehen.

Bei mir hat es das FA anerkannt, habe von Juni 2003 bis Jan 2004 eins geführt, das ich einmal einsenden mußte.

Mache ich beim nächsten genauso.( außer Kirchhoff schafft die Abschreibung ab :-(

 

Gruß

Jens

Zitat:

Original geschrieben von dieselrakete

Bei mir hat es das FA anerkannt, habe von Juni 2003 bis Jan 2004 eins geführt, das ich einmal einsenden mußte.

Mache ich beim nächsten genauso.(

Und was machst du seit Februar 2004 bzw. warum führst du das Fahrtenbuch seither nicht mehr?

Themenstarteram 30. August 2005 um 20:04

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Und was machst du seit Februar 2004 bzw. warum führst du das Fahrtenbuch seither nicht mehr?

Muß man nur für das erste Jahr machen, außer das FA fordert

einen auf, weiterhin Fahrtenbuch zu führen.

Ein Monat , also nur Dezember reicht aber nicht. Würde dann das ganze Folgejahr machen. Dann aber mit elektronischen Farhtenbuch, da handschriftlich schon ziemlich nervig !

 

Gruß

Jens

Rechner:

http://finanzen.focus.msn.de/D/DA/DAR/DARB/darb.htm

Theorie:

http://www.steuerlexikon-online.de/EinProzentRegelung.html

Themenstarteram 31. August 2005 um 10:08

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser

Rechner:

http://finanzen.focus.msn.de/D/DA/DAR/DARB/darb.htm

Theorie:

http://www.steuerlexikon-online.de/EinProzentRegelung.html

Der Rechner geht von einem durch Arbeitgeber überlassen

PKW aus. Also nix für Selbständige mit eigenem Dienstwagen.

Gruß

Jens

P.S. mein Steuersatz im Ursprungsposting von 25% war wohl ein Kirchhoffscher Verschreiber. Die EkSt - Ersparniss von 2000 Euro bei 5000 Euro Einkommensreduzierung habe ich per Software "Steuersparerklärung" ermittelt.( Einkommen ist auch sehr hoch, sonst würde ich nicht über ein 35K Euro Auto nachdenken !)

1% und Abschreibung heben sich gegenseitig auf, dadurch keine wesentliche Reduzierung des Einkommens und damit keine Steuerersparniss.

die 1%-Methode ist dann bequemer und insgesamt günstiger, wenn das Geschäftsauto relativ viel privat genutzt wird ...

Themenstarteram 2. September 2005 um 7:40

Unter

http://www.mcfahrtenbuch.de

kann man das auch nachrechnen.

Gruß

Jens

... hat jemand von Euch das Produkt "eROAD" (elektronisches Fahrtenbuch) im Einsatz? Suche mal jemanden mit Praxiserfahrungen ...

Gute Fahrt!

Torsten - der XC-Fan (und wie schon mal gepostet mit dem Prinzip glücklich, mit der Technik auf Kriegsfuß ;-)

Zitat:

Original geschrieben von dieselrakete

Muß man nur für das erste Jahr machen, außer das FA fordert

einen auf, weiterhin Fahrtenbuch zu führen.

Vorsicht, das ist NICHT richtig!

Sobald kein Fahrtenbuch mehr geführt wird, setzt das Finanzamt automatisch die 1% Regelung an. Auch nachträglich.

Ich erlebe das gerade während einer Betriebsprüfung! :-(

Frage zum Farhtenbuch

 

Hallo zusammen,

als Freiberufler fahre ich (z.B. zur Projektunterstützung) zu einer Firma, bin dort vor Ort tätig und fahre irgendwann wieder nach Hause.

Ist die Heimfahrt geschäftlich oder privat? Oder muss das ganze gar nicht en detail angegeben werden sondern sozusagen als geschäftlicher "Roundtrip"? :confused:

Gleiches gilt im Prinzip auch für Akquisegespräche und ähnliches. Sind Hin- und Rückfahrt als geschäftlich anzusetzen oder nur der erste Teil?

Danke für die Info!

M.

in beiden Fällen sind die Fahrten rein geschäftlich

Probleme gibt es immer dann, wenn z.B. auf der Rückfahrt von einem Geschäftstermin die Tochter vom Tennis abgeholt wird und wenn dazu ein erheblicher Umweg gefahren werden muß

keine Probleme gibt es dagegen, wenn die übliche / kürzeste / schnellste / vernünftigste Fahrtroute nicht verlassen wird, während der Fahrt aber eine erhebliche Pause, z.B. für einen Frisörtermin eingelegt wird

Probleme gibt’s hier aber auch stets weniger mit dem FA, sondern eher mit den Krankenkassen und Berufsgenossenschaften

Stichwort: Unfall auf dem Heimweg

alles klar. Vielen Dank für die Info!

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