Logistigkosten nach Ende des Leasingvertrages bei Santander
Ein für vier Jahre bei Santander Consumer Leasing geleaster Tesla war laut Leasinggeber (LG) bei einer TÜV - Niederlassung zur Begutachtung vorzustellen.
Auszug aus dem Anschreiben: Das Fahrzeug wird in Ihrem Beisein begutachtet, direkt der Abmeldung zugeführt und VERBLEIBT AM STANDORT.
Die Begutachtung verlief ohne Beanstandungen, der Tesla verblieb beim TÜV.
Fünf Tage später stand der Tesla - offensichtlich transportiert, weil kein "km-Zuwachs" - plötzlich rund 70 km entfernt im Allgäu.
Kurz darauf erhielt ich die Leasingendabrechnung: Alles korrekt, ABER 279,65 € Logistigkosten !!??!!??
Auf meine Anfrage per email reagierte Santander zunächst gar nicht, auf nochmalige Nachfrage mit dem Verweis auf Punkt IX.1 der AGB's:
.....das Fzg. vom LN auf seine Kosten an den LG/an einen vom LG zu benennenden Dritten unter Zugrundelegung des Rückgabeprotokolls zurückzugeben. Ein Dritter wurde nie benannt !
FRAGE: Hat jemand Erfahrung mit dieser Thematik - egal ob Santander oder ein anderer Leasinggeber.
Für mich ist das reine Abzocke. Bei entsprechenden Hinweisen hätte ich das Fahrzeug bei einem TÜV im Algäu zur Begutachtung vorgestellt und mir den Großteil der Logistigkosten gespart.
Bin echt am Überlegen, die Vorgehensweise über meine RS-Versicherung prüfen zu lassen.
Vielen Dank,
Womotoni
1 Antworten
Wir haben schon Erfahrung mit Tesla Financial Service als Leasinggeber direkt: Da ist das kein Problem, man gibt das Fahrzeug einfach bei einem Service-Center/Auslieferungszentrum zurück und es wird dort begutachtet - weitere Kosten (abseits eventueller Schäden) fallen nicht an.
Tatsächlich steht bei uns in ein paar Wochen aber auch zum ersten Mal eine Rückgabe mit der Santander als Leasinggeber an. Mitgeteilt wurde bisher auch nur, dass man sich eine TÜV-Stelle über den zugesendeten Link aussuchen und einen Termin vereinbaren soll - von zusätzlichen Transportkosten wird dort nichts erwähnt.
Von daher finde ich es schon mies, wie das bei dir gelaufen ist - das sollte mindestens vorher bekannt sein. Allerdings halte ich die AGB auch für schwach formuliert bis widersprüchlich. Der benannte Dritte ist ja offensichtlich gerade eine der aufgelisteten TÜV-Niederlassungen und das Fahrzeug verbleibt ja auch dort - sprich man kann es selbst danach nicht mehr woanders hinfahren.
Falls du das deiner RS-Versicherung meldest, würde mich (und vermutlich auch noch andere) deren Aussage dazu interessieren.