LKW-Zulassung für Golf 3
Hallo zusammen,
wer hat einen Tip was ich anstellen muß um für meinen Golf III (Diesel) die LKW-Zulassung zu bekommen ??
18 Antworten
rückbank gurte raus und dann die anschraubpunkte verschweißen damit es nicht wieder eingbaut werden kann...
auf alle fälle muß der Laderaum von der Fahrgastzelle getrennt sein und der Laderaum größer.
Zum trennen reicht aber m.a. ein Gitter
Mehr kann ich auch nicht sagen
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Zitat:
Original geschrieben von torti_71
Eigengewicht erhöhen damit er auf insg.min 1.5T kommt
Hm, dat wundert mich. Hat der Golf Caddy mehr als 1,5t Leergewicht????
Ich glaub die hinteren Seitenscheiben müssen zugeschweißt, oder mit Folie beklebt werden, damit man nicht mehr durchgucken kann. Ich glaub das wird aber nicht mehr gerne gemacht das Autos als LKW zugelassen werden.
AK19E
naja, es ist ja die Nutzung entscheidend. Also wird das Fahrzeug hauptsächlich für Lasten genutzt muß der TüV das eintragen.
Das mit den getönten Scheiben ist dabei nur nett um den TüVler zu überzeugen. Sprinter, Caddy, Kipper und co haben auch oft Scheiben hinten für gute Rücksicht.
Ich mein es muß wirklich nur die Ladefläche größer als der Fahrgastraum sein und die Beiden müssen Fest von einander getrennt sein.
ach ja 2 Aussenspiegel ist klar, oder?
Ich hatte des mal bei nem alten Passat, und wurde auch mal an nem Sonntag von der Rennleiung angehalten, und nachdem sie sich die Autopapiere angesehen haben, haben si nichts weiter gesagt. Denke mal nich dass die so wirklich in den fahrzeugschein sehen, ob des Auto dann auch ne LKW zulassung hat. Aber rein theoretisch müsst des Sonntagsfahrverbot ja auch für diese gelten würd ich mal sagen!
Zitat:
Original geschrieben von VR6Tuner
Hi,
nur Interesse halber, wie siht´s dan mit dem Sonntags fahrverbot aus für so ein Fahrzeug?
Da gibt es viele Gerüchte drum, einige sagen man dürfte auch Sonntags keine Anhänger ziehen wenn man LKW Zulassung hat.
Ist Mummpitz, hier gilt die 3,5t zul. Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges als Grenze. Also darum braucht man sich nur kümmern wenn man auch nen Fahrtenschreiber haben muß.
Es ist übrigens möglich sein Fahrzeug als Kombinationskraftfahrzeug eintragen zu lassen. Steuer wie LKW, Versicherung wie PKW. Hier muß das zul. Gesamtgewicht jedoch zwischen 2,8 und 3,5 t liegen und die Ladefläche bei Umgebauten Zustand mind. so groß sein wie der Fahrgastraum
Hallo Leute,
die Post hatte doch mal Polos die als LKW´s unterwegs waren, die hatten auch hinten keine Rückbank/Gurte mehr und waren durch so ein Netz vom "Führerhaus" abgetrennt.Ob da aber sonst noch was anders war weiß ich nicht.
Aber so Transporter wie zb. ein Sprinter sind doch auch als LKW zugelassen und dürfen Sonntags fahren oder täusche ich mich da??
Simon
Das müssen wir doch jetzt bald alle, dauert glaub ich eh nicht mehr lange, dan hats uns autofahrer auch.