LKW Verbot auf Rheinbrücke - Strafen?
Der eine oder andere hat es ja vielleicht schon gehört: Die Rheinbrücke der A1 bei Leverkusen ist seit längerem für LKW gesperrt.
Das Verbot wird jedoch regelmäßig missachtet. Bei der RP heißt es:
Zitat:
Nach Angaben der Kölner Polizei haben im Juni rund 2600 Fahrer das Verbot missachtet, im Mai waren es 2257, im April und März jeweils 1600.
und weiter:
Zitat:
Neue Strafmaßnahmen seien aber nötig, weil die Polizei ihr Abschreckungspotenzial ausgeschöpft habe, indem sie diese Lkw-Fahrer bereits mit einem doppelten Ordnungsgeld bestrafe, so der Minister weiter.
(
Linkzum kompletten Artikel)
Wie hoch ist das Ordnungsgeld im Normalfall für so einen solchen Verstoß und welcher Punkt des Bußgeldkatalogs greift da?
Meine Vermutung: Das Ordnungsgeld ist zu gering, um eine wirklich abschreckende Wirkung zu haben.
Und Ergänzungsfrage: Wie kann so ein Ordnungsgeld im Nachhinein bei Fahrern außerhalb von DE "eingetrieben" werden?
Beste Antwort im Thema
Die Bußgelder gehören verhundertfacht und vor allem an die richtigen Adressaten zugestellt:
Die Schlafmützen vom Verkehrsminister bis runter in die Straßenbehörden.
Der Zustand unserer Straßen ist ein politisch gemachtes Ding, das ist nicht die Schuld der Fahrer.
Auch die ewigen Bau- und Reparaturzeiten sind politisch gemacht. Die gehören an den Pranger, nicht die Fahrer.
Da lässt sich die Presse mal wieder vor den Politikerkarren spannen.
Die Fahrer, die von Norden kommend auf der A1 fahren, sind doch richtig arme Schweine, die müssen auf die A3 abbiegen und stehen im zig Kilometer langen Rückstau.
Was ist denn so schwer daran, Straßen und Brücken instand zu halten?
Ich repariere meine Dach doch auch nicht erst dann, wenn es vom Dach bis zum Keller durchregnet. Und ich tausche auch nicht erst dann die Bremsen aus, wenn ich mit dem Kühler gegen die Mauer gekracht bin.
Die Politiker haben es verpennt und vermasselt, sich obendrein mit lauter Gutmenschprojekten dargestellt und lassen jetzt den Michel die Suppe auslöffeln.
Zum Kotzen.
283 Antworten
Zitat:
@querys schrieb am 31. August 2016 um 17:37:24 Uhr:
Merkenicht
Fiese Möpp! 😎
Zitat:
@zille1976 schrieb am 31. August 2016 um 17:54:46 Uhr:
Und die Trennwände sind 2 Meter hoch oder wie?
Wenn man sich bei der Konstruktion der Sperranlage Gedanken über deren Sinnhaftigkeit macht, durchaus.
Die Breite wird jetzt auf 2,3m festgelegt. Damit können die meisten Fahrzeuge, die <3,5T sind über die Brücke fahren.
Schwierig wird es nur für Wohnmobile/Wohnwagen und manche Spriter/Transit etc.
Zitat:
@querys schrieb am 2. September 2016 um 11:08:40 Uhr:
Die Breite wird jetzt auf 2,3m festgelegt.
Mit oder ohne Außenspiegel gerechnet?
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2,3m sind 2,3m. Es ist sicher ratsam für jeden der durchfahren will, die Außenspiegel einzurechnen. Wobei es sein kann, dass die Sperre unterhalb des Niveaus der Spiegel endet.
Zitat:
@Drahkke schrieb am 2. September 2016 um 15:37:32 Uhr:
Zitat:
@querys schrieb am 2. September 2016 um 11:08:40 Uhr:
Die Breite wird jetzt auf 2,3m festgelegt.
Mit oder ohne Außenspiegel gerechnet?
Wie breit ist das Auto?
Die Durchfahrtsbreite einer Unterführung ohne Gehsteige ist 2,00 m
das Auto ist mit fahrbereitem Außenspiegel 2,15.
Kannst du dann ohne die Außenspiegel anzuklappen duchfahren?
Eine Unterführung kann man hier nicht als Vergleich heranziehen, da, wie bereits angemerkt, die Höhe der seitlichen Begrenzungen der projektierten Sperre auf der Brücke nicht bekannt ist.
Zitat:
@Drahkke schrieb am 2. September 2016 um 16:40:41 Uhr:
Eine Unterführung kann man hier nicht als Vergleich heranziehen, da, wie bereits angemerkt, die Höhe der seitlichen Begrenzungen der projektierten Sperre auf der Brücke nicht bekannt ist.
Du hast die Frage mit oder ohne Außenspiegel? gestellt.
Somit ist für mich die Breite immer mit Außenspiegel. Daher der Vergleich mit der Unterführung
Ich glaub ich kann meine sogar während der Fahrt (elektrisch) anklappen. Aber nur bis 40km/h. Zumindest klappen sie dann spätestens immer auf.
Allerdings leider nicht nur den rechten alleine. 😁
Betrifft mich jetzt eh nicht, aber ich glaube die Hersteller von SUVs sollten generell mal über eine solche Funktion nachdenken. 😎
Zitat:
@Gurkengraeber schrieb am 10. September 2016 um 00:41:08 Uhr:
Ich glaub ich kann meine sogar während der Fahrt (elektrisch) anklappen. Aber nur bis 40km/h. Zumindest klappen sie dann spätestens immer auf.Allerdings leider nicht nur den rechten alleine. 😁
Betrifft mich jetzt eh nicht, aber ich glaube die Hersteller von SUVs sollten generell mal über eine solche Funktion nachdenken. 😎
Ein Auto hat heute viele eingebaute
technische Helferlein- manche bezeichnen sie als Spielerei - doch hab ich manchmal den Eindruck, dass manche sich nicht die Mühe machen damit umgehen zu lernen. 😎
Meine aber jetzt nicht die klappbaren Spiegel.
Erinnert sich jemand an den Knight Bus? Das wäre mal die passende technische Spielerei.
[edit] Hier ab ca. 4:00: https://www.youtube.com/watch?v=FArmRa092H0
Die ersten baulichen Maßnahmen wurden jetzt umgesetzt, um die LKW abzuhalten.
Es sind ca. hüfthohe Metallwände, wie man sie bereits von Baustellenabtrennungen her kennt.
Spiegel passen derzeit also locker drüber. Kann natürlich sein, dass noch was verändert wird. Die Schranken sind auch noch nicht da.
Zitat:
@querys schrieb am 12. September 2016 um 09:05:28 Uhr:
Es sind ca. hüfthohe Metallwände, wie man sie bereits von Baustellenabtrennungen her kennt.
Die billigen Dinger, die sich direkt verbiegen, wenn's klemmt? 😰
derzeit ja, aber es ist nur eine Nebenstrecke.
Mal abwarten wie es die Tage wird. Ab heute nacht wird auf der Hauptfahrbahn der A1 die Abtrennung eingerichtett
Na ich bin gespannt. Jedenfalls ist das von vorne bis hinten der größte Humbug. Seit der fehlenden Voraussicht zu unseren deutschen Brücken (oder eher Verweigerung) bis zu den nun getroffenen Maßnahmen.
Man kann nur hoffen dass deutschlandweit die nächsten 10 Jahre gebaut und erneuert wird, was das Zeug hält, dass danach alles in güldenem Gewand und bestem Zustand dasteht.
Bin am WE in Leipzig gewesen und nun entgültig davon überzeugt, dass der Soli nicht mehr nur für den Aufbau Ost genutzt werden darf, sondern für alle Bundesländer zur Verfügung stehen muss.