LKW Verbot auf Rheinbrücke - Strafen?

Der eine oder andere hat es ja vielleicht schon gehört: Die Rheinbrücke der A1 bei Leverkusen ist seit längerem für LKW gesperrt.

Das Verbot wird jedoch regelmäßig missachtet. Bei der RP heißt es:

Zitat:

Nach Angaben der Kölner Polizei haben im Juni rund 2600 Fahrer das Verbot missachtet, im Mai waren es 2257, im April und März jeweils 1600.

und weiter:

Zitat:

Neue Strafmaßnahmen seien aber nötig, weil die Polizei ihr Abschreckungspotenzial ausgeschöpft habe, indem sie diese Lkw-Fahrer bereits mit einem doppelten Ordnungsgeld bestrafe, so der Minister weiter.

(

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zum kompletten Artikel)

Wie hoch ist das Ordnungsgeld im Normalfall für so einen solchen Verstoß und welcher Punkt des Bußgeldkatalogs greift da?
Meine Vermutung: Das Ordnungsgeld ist zu gering, um eine wirklich abschreckende Wirkung zu haben.

Und Ergänzungsfrage: Wie kann so ein Ordnungsgeld im Nachhinein bei Fahrern außerhalb von DE "eingetrieben" werden?

Beste Antwort im Thema

Die Bußgelder gehören verhundertfacht und vor allem an die richtigen Adressaten zugestellt:
Die Schlafmützen vom Verkehrsminister bis runter in die Straßenbehörden.

Der Zustand unserer Straßen ist ein politisch gemachtes Ding, das ist nicht die Schuld der Fahrer.

Auch die ewigen Bau- und Reparaturzeiten sind politisch gemacht. Die gehören an den Pranger, nicht die Fahrer.

Da lässt sich die Presse mal wieder vor den Politikerkarren spannen.

Die Fahrer, die von Norden kommend auf der A1 fahren, sind doch richtig arme Schweine, die müssen auf die A3 abbiegen und stehen im zig Kilometer langen Rückstau.

Was ist denn so schwer daran, Straßen und Brücken instand zu halten?

Ich repariere meine Dach doch auch nicht erst dann, wenn es vom Dach bis zum Keller durchregnet. Und ich tausche auch nicht erst dann die Bremsen aus, wenn ich mit dem Kühler gegen die Mauer gekracht bin.
Die Politiker haben es verpennt und vermasselt, sich obendrein mit lauter Gutmenschprojekten dargestellt und lassen jetzt den Michel die Suppe auslöffeln.

Zum Kotzen.

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Zitat:

@206driver schrieb am 15. August 2016 um 09:27:13 Uhr:


...
Unbegreiflich bleibt mir, warum man die Bußgelder nicht drastisch erhöht. 350€ und 2 Punkte für Fahrer mit deutscher Fahrerlaubnis (oder 500€ mit ausl. Fahrerlaubnis) sowie 1.000€ für die Firma hätten sicherlich eine andere Lenkungswirkung.

Hat denn die Rechtssprechung überhaupt die Option für diese eine spezielle Brücke besondere Strafen aufzurufen ?
Ist es denn nicht so das eine Missachtung einer Durchfahrtstrafe soundsoviel kostet, egal ob sich deswegen von mir aus irgendwer gestört fühlt, oder eine Brücke gefährdet wird ?

Ich war jedenfalls am Wochenende mit dem Fahrrad drauf.
Dafür das es ausser ein paar Radfahrern keinerlei Verkehr gab, und auch nur ganz leichten Wind, schwang die Brücke ganz schön auf und ab.
Das tut sie immer, teilweise so das die Verbindungen des Geländers quitschen, aber dann ist auch richtig Verkehr.
Das war Sonntag Nachmittag, die neuen Arbeiten also wahrscheinlich schon abgeschlossen.
Ich wette die komplette Sperrung wird sich nicht mehr lange vermeiden lassen.

Könnte den einen oder anderen Stau geben...

Man verhängt wegen der Schäden ein Durchfahrverbot für Fahrzeuge über 3.5t. Da greifen dann halt die normalen Bußgelder für solch ein Verbot und die sind recht gering. Das hat man jetzt wohl auch erkannt (Anlass für den Eröffnungsbeitrag), aber eine Erhöhung des Bußgeldes ist wohl nicht so einfach.

Zitat:

@querys schrieb am 15. August 2016 um 09:39:15 Uhr:


Es werden tatsächlich demnächst "Portale" installiert, die nur PKW durchlassen.
http://www.rp-online.de/.../...-fuer-die-a1-rheinbruecke-aid-1.6177088

Warum man das nicht von Anfang an, als die Brücke für Fahrzeuge über 3,5 t gesperrt wurde, gemacht hat, bleibt trotzdem nach wie vor ein Rätsel.

Zitat:

@Drahkke schrieb am 15. August 2016 um 20:36:47 Uhr:



Zitat:

@querys schrieb am 15. August 2016 um 09:39:15 Uhr:


Es werden tatsächlich demnächst "Portale" installiert, die nur PKW durchlassen.
http://www.rp-online.de/.../...-fuer-die-a1-rheinbruecke-aid-1.6177088

Warum man das nicht von Anfang an, als die Brücke für Fahrzeuge über 3,5 t gesperrt wurde, gemacht hat, bleibt trotzdem nach wie vor ein Rätsel.

Vermutlich weil der Verkehr an Wochentagen wirklich ordentlich ist, und Portale natürlich neue Staus verursachen.
Ausserdem müssen die Fahrzeuge die das Portal eben nicht passieren dürfen, also die renitenten oder unaufmerksamen Lastwagenfahrer, ja irgendwohin, also braucht man neue Strassen, um die dann abzuleiten.

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Zitat:

@Oliverspl schrieb am 15. August 2016 um 21:15:03 Uhr:


Ausserdem müssen die Fahrzeuge die das Portal eben nicht passieren dürfen, also die renitenten oder unaufmerksamen Lastwagenfahrer, ja irgendwohin, also braucht man neue Strassen, um die dann abzuleiten.

Wenn man das Portal

vor

der letzten Ausfahrt (vor der Brücke) positioniert, sollte das auch ohne Straßenneubau machbar sein.

Diese Logik vermisst man ja gelegentlich 🙂

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 15. August 2016 um 21:58:01 Uhr:


Diese Logik vermisst man ja gelegentlich 🙂

Aber doch nicht bei unseren Behörden 😉

Zitat:

@Drahkke schrieb am 15. August 2016 um 21:46:50 Uhr:


B

Zitat:

@Drahkke schrieb am 15. August 2016 um 21:46:50 Uhr:



Zitat:

@Oliverspl schrieb am 15. August 2016 um 21:15:03 Uhr:


Ausserdem müssen die Fahrzeuge die das Portal eben nicht passieren dürfen, also die renitenten oder unaufmerksamen Lastwagenfahrer, ja irgendwohin, also braucht man neue Strassen, um die dann abzuleiten.

Wenn man das Portal vor der letzten Ausfahrt (vor der Brücke) positioniert, sollte das auch ohne Straßenneubau machbar sein.

Auch nur Gesülze!
Im Westen ist die Industriestrasse die letzte Abfahrtmöglichkeit vor der Rheinbrücke. Dann müsste ja das Portal schon früher stehen. Auf der Industriestrasse ist schließlich kaum LKW Verkehr. 🙁 Im Osten Analog die Anschlusstelle der BAB 59 und noch eine früher gleich das Leverkuser Kreuz A3 / A1.

Alles nicht so einfach.

Zitat:

@martinb71 schrieb am 15. August 2016 um 22:03:09 Uhr:



Zitat:

@berlin-paul schrieb am 15. August 2016 um 21:58:01 Uhr:


Diese Logik vermisst man ja gelegentlich 🙂

Aber doch nicht bei unseren Behörden 😉

Da muss ich erst mal einen Anwalt fragen 🙂

Schau lieber in den Reisekatalog 😁😁

o.k. 🙂

Zitat:

@Golfschlosser schrieb am 15. August 2016 um 22:14:22 Uhr:


Im Westen ist die Industriestrasse die letzte Abfahrtmöglichkeit vor der Rheinbrücke. Dann müsste ja das Portal schon früher stehen. Auf der Industriestrasse ist schließlich kaum LKW Verkehr. 🙁

Was spricht deiner Meinung nach dagegen, daß dann in Zukunft

mehr

LKW-Verkehr auf der Industriestraße ist? 😕

Zitat:

@querys schrieb am 15. August 2016 um 13:44:35 Uhr:


Naja du brauchst ja schonmal 2 Teams, je eines pro Fahrrichtung.

Ich denke aber der Haken ist einfach, dass die Beamten etwas besseres/sinnvolleres machen können, als auf der Autobahn LKW Fahrer einzufangen.

Eigentlich nicht... Auf der Baugleichen und ebenfalls maroden A40 Brücke in Duisburg hat die Polizei rund um die Uhr kontrolliert. Der Arbeitsauffand war enorm, die Einnahmen durch Bußgelder waren es aber auch... Das Personal für die Aktion war vorhanden, nur standen sie nicht in der Stadt und blitzten, sondern waren auf der Autobahn beschäftigt...

Zitat:

@Drahkke schrieb am 15. August 2016 um 22:54:21 Uhr:



Was spricht deiner Meinung nach dagegen, daß dann in Zukunft mehr LKW-Verkehr auf der Industriestraße ist? 😕

Absolut gar nichts!
Aber auf die Industriestraße sollten sie noch abfahren / ausweichen können. Wenn man vorher separiert und auf die Industriestraße nur noch die Verbotsverweigerer zwangsweise abführt, so macht dies sicher kaum Sinn. Wenn man den Schwerverkehr dann noch eine AS früher abfischt, bricht an anderer Stelle alles zusammen.

Inzwischen stehen jeden Tag pro Seite zwei VW Bulli und kontrollieren. Wer als LKW die Abfahrt "verpasst" hat wird dann anschließend abgeleitet, nachdem bezahlt wurde.

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