LKW in parkendes Auto

Hallo Leute,

am Freitag ist ein LKW in meinem packenden Wagen gefahren. Dabei ist mein Tür demoliert worden und mein Spiegel zerstört. Nun bringe ich morgen mein Auto zum Gutachter. Leider ist der ganze Bereich für mich komplett "NEULAND", somit habe ich einige Fragen. Zb. das Gutachten wird wie ich erfahren habe, erst nach 1 Woche bei der Versicherung des Verursachers landen und dann dauert es nochmal 2 Woche bis das Geld bei mir ist. Da ich aber ohne Spiegel(FahrerSeite) das Auto nicht fahren darf und ich das Auto benötige, um zur Arbeit zu kommen. Was soll ich machen ? Ich habe keine 1000-2000€ um die Reparatur Kosten vorzustrecken.

MfG

20 Antworten

Ja wo sind denn die vielen Fotos vom packenden Auto?

Eventuell lässt sich der Spiegel durch eine provisorische Notreparatur halbwegs instandsetzen.

Wenn die Schuldfrage zweifelsfrei geklärt ist, wovon ich hier ausgehe, dann hast du Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug für die notwendige Dauer der Reparatur, sofern das Fahrzeug durch den Unfall nicht mehr verkehrssicher ist.
Angemessene Mietwagenkosten kannst du an den Vermieter, Gutachterkosten kannst du an den Gutachter und die Reparaturkosten kannst du an die Werkstatt abtreten.
Das solltest du aber vor Beauftragung mit denen abstimmen.

Im Übrigen solltest du die Frage so beantworten, wie diese sich dir stellen würde, wenn du selbst Schuld an dem Unfall wärst, d. h. du bist zur Schadensminderung verpflichtet.

Würde einfach meinen Versicherungsberater fragen.

Wer im Schadensfall keine Ahnung hat was zu tun ist, wird doch diesen sicherlich haben.

Und was hat ein Versicherungsberater mit Verkehrsrecht zu tun?

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Die Rechtslage ist klar.

Ich übersetze: Die Haftung zum Grunde ist klar, die Frage des TE bezog sich jedoch auf die Haftung zur Höhe.

Wer soll deiner Meinung nach helfen?

Die anonymen User eines Forums?

Vielleicht die eigene Haftplichtschadenabteilung um Rat fragen?

Nein, lieber ein Interessenvertreter der Versicherungswirtschaft.

Klar. Auch eine Möglichkeit.

Man kann dem Sachbearbeiter dort die ganze Geschichte erzählen und beim nächsten mal einem anderen wieder, wenn man nochmals eine Frage hat.

Warum so komplziert, wenns einfach auch ginge?

Zitat:

@Oetteken schrieb am 22. März 2015 um 21:00:18 Uhr:


Nein, lieber ein Interessenvertreter der Versicherungswirtschaft.

Und wer soll das sein?

Muss wohl jemand vom GDV sein?

Sollte ein Scherz sein.
Mal im Ernst, wenn ich gar keine Ahnung habe, dann nehme ich mir einen Rechtsanwalt, wobei das am Wochenende etwas schwierig sein dürfte und der TE möchte gerne sofort Hilfestellung.

Also ich ruf in so einem Fall einfach meinen Versicherungsberater an.

Fertig. Der sagt mir dann genau, was zu tun ist.

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