LKW geschlossen (Postauto) als PKW zulassen (ist doch hoffentl. möglich)

Vorwort:

Änliche Frage (wie ich stelle wurde in 2004 schon mal gestellt):

http://www.motor-talk.de/forum/lkw-welche-versicherung-t501844.html

(hier gings um einen Seat-Terra (das ist ein Marbella mit Kasten ähnlich Combo, es ist schließlich dabei herausgekommen, daß dieser als PKW eingestuft werden kann (zumindest bei AXA)).

Auto:
Ich habe mir ein PostautoGolf2Diesel mit folgenden Zulassungsdaten gekauft:

Briefbezeichung: LKW-geschlossen !!! (also wie bei dem Terra im Problem von 2004)
HSN: 0600 (das ist Volkswagen)
TSN: 614 (das ist ein 40KW=54PS Golf2-Diesel) - in meinem Fall ist ein altes Postauto
Resumee: wäre Golf wäre Typ-Klasse 17 (falls als PKW zugelassen werden kann).

Mein Daten Nutzung:
Landkreis-OL, <6000km pro Jahr, Eigenheimbesitzer-ja, Garage-ja, nur Selbstfahrer, jährliche Zahlweise, keine besondere Berufsgruppe = nichts besonderes (also kein Beamter oder so), SF-Klasse10

Ergebnis der Versicherungsvergleiche:

PKW-Versicherungsvergleich: HSN 0600/ TSN 614 Typklasse 17
Bei Versicherungsvergleichen im Internet unter www.aspekt-online.de sowie www.nafi-auto.de ergaben mir eine Vielzahl von Tarifen die unter 150 EUR Jahresprämie (bei SF10=45%) waren.

LKW-Versicherungsvergleich: (< 1 Tonne Nutzlast)
Hierzu ist es notwendig beim Versicherer vorstellig zu werden (ich werde aufgrund PKWSF10 in LKWSF3=40%=günstigste LKW-SF-Klasse eingestuft).
Ich habe bei VHV angerufen Preis knapp 280 EUR Jahresprämie (= günstigste LKW laut Aussage Vorbesitzer)
Öffentliche Oldenburg: gut 480 EUR Jahresprämie (das ist unsere hiesige Versicherung)

Resumee:
-So wie ichs sehe lohnt sich mein Postauto (wohl hauptsächlich bedingt durch meine wenigen Jahreskilometer) als LKW überhaupt nicht.
-Der Wagen wäre nur bei PKW-Einstufung einigermaßen Rentabel im Unterhalt
-Eine Zulassung als PKW käme auch nicht in Betracht, weils da günstigere Kleinstwagen gibt (und der Wagen durch die Umwidmung an Wert verliert)

Nun meine Frage(n):

-Welche Möglichkeiten gibt es das Postauto als PKW anzumelden.
-Welche Versicherungen machen das (es gibt doch hoffentlich welche die dies machen) ?

Wer weiß mir hier ein bißchen weiterzuhelfen.
Für ne Antwort wäre ich Euch dankbar.

Schönen Gruß

manwappl

21 Antworten

Die klammote mit der LKW Versicherung kopmmt von den Herren ML.X5,Cayenne und Verwandschaft. Die Herren haben die Karren als LKW aufgelastet und gemäß Gewicht versteuert. Also X5 zum Panda Preis und mit uralten Motoren noch schadstoffarm gefahren. Da hat der Gesetzgeber mal richtig gehandelt. Wer ML fährt, hat auch Geld für die Entsprechende Steuer. Ich kenne keinen der sich die Rückbank ausgebaurt hat und die Fenster zugeschweißt hat. Das zieht dann zusehr nach LKW aus. Wer LKW Steuer bezahlt, soll auch einen Fahren. das war jetzt polemik!

Naja ich denke es muß Verlaß darauf sein was im Brief steht.

Und da steht eben eindeutig LKW drin. Dieses ist er schon von Anfang an.

Mit welcher Begründung will das FA dies dann als PKW versteuern. Gibt es hier eine Ausnahmeregelung, daß Combos usw. als PKW versteuert werden müssen ? Und wenn ja, dann müßte dies bekannt sein. Schließlich kann auch kaum erwartet werden, daß sich der steuerpflichtige vorher bei FA-Beamten informiert sondern muß sich auf die Richtigkeit allgemeiner Regelwerke verlassen können.

Das das Fahrzeug jetzt erstmal als PKW versichert wird wird für mich doch hoffentlich nicht zum Fallstrick.

Kann doch dem FA egal sein, was auf meiner Deckungskarte drauf steht. FA sollte interessieren was im Brief und Schein steht (das hätte ich so gedacht).

Obs nun letztendes als PKW bei der Versicherung durchgeht weiß ich nicht (ich hoffe einfach nur).

Das es eine generelle Regelung gibt LKWs nicht als PKW versichern zu können glaube ich auch nicht.

Eher gönnt man den Versicherungsnehmer nur einfach nicht, daß er dann in zweifacher Hinsicht äußerst günstig eingestuft wird (Versicherungen sind eben mißgünstig).

Sicherlich gibt es kein Gesetz oder brancheninterne fixierte Regelung, die verbietet LKWs als PKWs zu versichern. Vom Risiko bin ich eher ein PKW-Fahrer als ein LKW-Berufsfahrer (wobei ich mit Berufsfahrer Handwerker, Gewerbetreibenden meine).

Ach so mal ne frage hinterher:

- Gibts eigentlich auch LKW-Versicherungen bei denen Jahreskilometerleistung ne Rolle spielt ?
- VHV ist relativ günstig, aber vielleicht fahre ich ja mit einer etwas teureren LKW-Versicherung besser wenn diese meine Kilometer anerkennt.

@flingomin

ja danke, bei der Zulassung war ich heute schon und bin schon mein erstes Geld losgeworden.

Zur LKW-Zulassung:
Also ich hätte gedacht, daß es hier Bestandsschutz gibt (also was mal als LKW zugelassen wird bleibt LKW).
Genauso wie jemand, der einen PKW von 1971 hat keine Gurte nachrüsten muß.

Mit dem Zuschweißen der Scheiben habe ich mir eigentlich auch schon gedacht.

Ich hätte mal vorgehabt selber so einen LKW zu bauen (Opel Kadett Diesel mit zugeschweißten Fenstern oder Uno).

Aber das ist ein ganz anderes Thema. Wäre schon interessant sich selber einen LKW zu bauen.

Golf habe ich nur gekauft weils eben jede Menge solcher Postautos noch gibt.

bei lkw versicherunge fangen die km meist erst da am wo bei PKW die Höchstgrenze erreicht ist. 35-40000. da ist bei den meisten pkwversicherungen schluß mit dem teurer werden.

Und wenn versicherungen Kleinst LKW nicht wie PKW versichern, dann hat das auch irgendeinen sinn. Wieviele Privatleute fahren wohl ohne gewerblichen hintergrund einen
als LKW zugelassenen Pkw? Für diese handvoll wird keine versicherung einen tarifbasteln, wenn sich dann nacher in jeder gesellschaft 10 leute tummeln. der markt ist zu klein. also wird alles was LKW heißt dem gewerbe zugeschlagen. damit auch keiner der gewerbetreibenden in die versuchung geführt wird, seinen Lieferwagen als Pkw zuversichern. DerFirmenwagen wird meist von der ganzen mannschaft gefahren, die kiste gehört doch eh der firma, wir kennen es ja alle, die schon mal damit zutun hatten.
der privat pkw wird meist pfleglicher behandelt. und das hornorieren Versicherungen. wieso sollen den die privatleute das höhere risiko teilen. warum meinst du wohl, wieso taxen und mietwagen nicht im selben tarif fahren? E-Klasse ist E-Klasse. die kiste mit mehr als 35000 jahreskilometer versichert und SF26 wäre eine prima sache. aber belastend für alle versicherten, die keine Taxi unternehmer sind.

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Ja danke Habanos, vor allem für den Link zu dem Thema mit der Postauto-LKW-Zulassung in 2003.

Ist wohl wirklich ziemlich identisch zu meinem Fall.

Vorgestern habe ich mir das Postauto aus Würzburg geholt (ist eigentlich problemlos zu fahren).

Ich erwarte jetzt herzflatternd auf einen Steuerbescheid und hoffe, daß dieser sehr schnell kommt.

Im Falle einer PKW-Versteuerung lege ich natürlich sofort Widerspruch ein. Ich denke, daß ich damit durchkomme. Was soll dem FA interessieren ob der LKW Scheiben hat oder zugeschweißt. Nach meiner Meinung gilt hier der Stand der Technik, der zum Zeitpunkt der Zulassung war (hier hat eher der Tüv Ahnung als das FA). Die Scheiben wurden ja mal (und über sehr lange Zeit) als sicherheitstauglich eingestuft.

Sicherheitsrelevanz Bleche:
Welche Sicherheitsrelevanz haben überhaupt die Fenster-Bleche. Hier kommt es doch eher auf die Art der beförderten Dinge an. Bei mir wird vorwiegend Plattenmaterial (Rigipsplatten).
Sicherheitsvorteile sehe ich eher beim Transport von Eisenstangen, die beim Unfall durchs Fenster fliegen können.

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Hätte aber nochmal ne andere Frage:

- Wieweit bekommt da FA darüber Information wie das Fahrzeug versichert ist ?
- Bei der Zulassungsstelle muß ja am Tage der Zulassung eine Deckungskarte einer x-beliebigen Versicherung vorgelegt werden.
- Ich habe dabei eine Versicherungskarte für normale PKW-Versicherung vorgelegt (weil in meinem Fall PKW Versicherung etwa 100 EUR billiger ist als LKW Versicherung, da ja sehr wenig km).
- Nach meiner Meinung sollte der Finanzbehörde absolut egal sein ob ichs als PKW versichere oder als LKW.
- Die versicherungsmäßig Einstufung als PKW betrachte ich Entgegenkommen der Versicherung (worauf ich natürlich keinen Anspruch darauf habe, evtl. hat die Telefonistin, die meinen Antrag bearbeitet hat hier auch falsch gehandelt)

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Lange Rede kurzer Sinn:

Bekommt das Finanzamt durch Einreichung der Deckungskarte über die Zulassungsbehörde davon Kenntnis ob das Fahrzeug als PKW oder ob das Fahrzeug als LKW versichert worden ist ?
Könnte ja sein, daß das FA dies (die Versicherungsart) als Kriterium für die Einstufung auffaßt (obwohls meiner Logik nach ein völlig untaugliches Kriterium ist).
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Hi,

so kompliziert "denkt" das FA eigentlich nicht.
Die stellen halt Ihre eigenen Kriterien auf, ob das Sinn macht oder nicht.

Ein Bekannter von mir hat nen Autoteilehandel mit reichlich Lieferwägen. Diverse Sprinter, einige mit Scheibe, einige mit kompletten Blechkleid, alle mit nur vorne ner Sitzbank, alle per Schottwand getrennte Ladefläche, alle beklebt (bei denen mit Scheibe kann man dadurch kaum mehr rausschauen, alle zugelassen und versichert als LKW.

Richtig: die mit Scheiben wollte das FA partout als PKW versteuern. Da musste schon richtig mit Widerspruch und RA eingestiegen werden, um diesen Unsinn zu verhindern.

Also viel Glück

bye

Zitat:

Original geschrieben von manwappl


J
Sicherheitsrelevanz Bleche:
Welche Sicherheitsrelevanz haben überhaupt die Fenster-Bleche.

K E I N E !

Dem FA geht es lediglich darum sicherzustellen,  daß ein als LKW zugelassener PKW nicht auch als PKW genutzt wird. 😉

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