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lkw-führerschein

Themenstarteram 22. Dezember 2007 um 21:59

hallo

ich (20 jahre) habe gerade eine ausbildung zum tierwirt abgesclossen. um im beruf weiter zu kommen möchte ich den lkw-führerschein machen.

so, nun die fragen

1. was für führerschein muss ich machen?

2. wieviel tonnen für den tiertransport?

3. wie teuer?

4. und wie lange dauert es den führerschein zu absolvieren?

5. ab welchem alter darf man lkw fahren?

schon mal vielen dank für eure hilfe

 

lg candy

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27 Antworten

Vielleicht 5000 CHF, aber selbst das scheint mir doch ordentlich viel zu sein...

Guten Start ins neue Jahr euch allen :D

/tschatlo

Meinst du also auch das ich recht habe und es stimmt was ich gehört habe? Danke und ein neues gutes Jahr

mfg Bernie

C/CE November 2007 bestanden und bezahlt. NUR PFICHTSTUNDEN! 1995,- inkl!

am 5. Januar 2008 um 16:11

Zitat:

Original geschrieben von Dodge Anti

C/CE November 2007 bestanden und bezahlt. NUR PFICHTSTUNDEN! 1995,- inkl!

Dann mal herzlichen Glückwunsch!!!

Viel wichtiger ist für dich ist, das dir dein CE Führerschein allein nichts nützt! Wir haben 2008 und das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz ist seit 2006 in Kraft. Also mal bitte hier lesen:http://www.dekra-berufskraftfahrer.eu/

Für deinen Bereich hast du auf jeden Fall die Sach- und Fachkunde aufgrund deiner Berufsausbildung nicht mehr nötig. Aber alles andere must du voll durchlaufen. Solltest du zu diesem Thema fragen haben dann schreib mich einfach per p.N. an. Ich im Bereich der Bkf. Aus- und weiterbildung selbständig und helfe dir gerne weiter.

Gruß Micha

am 5. Januar 2008 um 16:41

@ScaniaV8,

endlich mal jemand der Bescheid weis. Wie sieht die Lage bei Personen aus, deren Haupttätigkeit nicht im Befördern von Personen und Gütern liegt?

Was macht zum Beispiel der Maurer, der sein Material und Werkzeug zur Baustelle fährt? Weiter habe ich etwas gehört von Ausnahmen beim Führen von KFZ zur Überführung, Instandsetzung, bei Überprüfungsfahrten.

Ich hatte schon irgendwo einen Gesetzestext zufassen, aber ich kann ihn nicht wieder finden.

Gruß!

Wo hat ScaniaV8 Recht?!? Der soll sich erstmal richtig informieren, bevor er so'n Stuss erzählt. Die Grundqualifikation ist nur für den obligatorisch, der ab dem 10.09.2009 seinen C/CE macht. Wer ihn davor erwirbt, braucht sich bis 2014 nur mit der Weiterbildung beschäftigen. Das geht aus der Besitzstandsregelung in § 3 BKrFQG hervor.

Die Tarife für Personal in der Erwachsenenbildung sind stark gefallen, damit leider auch das Knowhow der Referenten. Eine traurige Entwicklung!

Deutsche Regelwerke gibt es bei http://www.gesetze-im-internet.de - transportbezogene Regelungen findet man auch immer mal unter http://bag.bund.de

Die Regelwerke sind hier: Berufkraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) und Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung (BKrFQV).

Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz:

Verordnung zum BKrFQG:

am 5. Januar 2008 um 17:11

Zitat:

Original geschrieben von trailerman

Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz:

Zitat:

 

Das war der Text, den ich meinte.

Es gibt hier einen ganzen Thread zu diesem Thema, in welchem alles ausführlich erläutert wurde.

http://www.motor-talk.de/.../...-alle-lkw-fahrer-ab-2009-t1574459.html

Zitat:

Original geschrieben von ScaniaChris

Wo hat ScaniaV8 Recht?!? Der soll sich erstmal richtig informieren, bevor er so'n Stuss erzählt. Die Grundqualifikation ist nur für den obligatorisch, der ab dem 10.09.2009 seinen C/CE macht. Wer ihn davor erwirbt, braucht sich bis 2014 nur mit der Weiterbildung beschäftigen. Das geht aus der Besitzstandsregelung in § 3 BKrFQG hervor.

Die Tarife für Personal in der Erwachsenenbildung sind stark gefallen, damit leider auch das Knowhow der Referenten. Eine traurige Entwicklung!

 

@scania chris

Er hat doch gesagt das er den CE in Zukunft machen will, oder? Ich weiß ja nicht genau wann er damit beginnen will! Beginnt Er erst nächstes Jahr dann wird es eng. Also gab ich ihm den hinweis was sich in Zukunft ändert, nicht mehr und nicht weniger.

Zum Thema Tarife und knowhow bei Referenten:

Tarif? Ich schreibe Rechnungen nicht nach Tarif sondern nach einer zuvor durchgeführten Kalkulation.

1. 18 Jahre und 2 mio. Km unfallfreie Erfahrung im Nationalen und Internationalen Verkehr auf allem was Räder hat.

2. Alle Führerscheine und alle ADR-scheine

3. 6 Jahre Werkstattleitung

4. 2 Jahre Komponentenerprobung im Fahrversuch

5. Prüfung zum Industriemeister Kraftverkehr

6 Ausbildung als Fahrsicherheitstrainer

7. Aubildung als Ladungssicherungstrainer

8. 1 Jahr Technische Fuhrparkleitung und Ausbildungsleiter

9. seit einem Jahr selbständig als Referent/ technischer Betriebsberater

10. Studium der technischen Betriebswirtschaft

Aber scheinbar bin ich ein völliger Trottel. Ist mir auch egal, ich habe lange nichts geschrieben weil hier oftmals jedes Wort in Gold aufgewogen wird.

Gruß Micha

 

 

Wow, er hat doch den Führerschein. Ein so erfahrener Referent ist halt um keine Ausrede verlegen.

Deine Aussage war, dass er damit nicht loslegen könnte, sondern erst die BrKrFQ bräuchte. Das war so falsch und ich habe es korrigiert. Das ist ja kein Beinbruch. Wenn man halt etwas nicht so genau weiß, dann ist man lieber etwas vorsichtig in seiner Aussage ... das können hier leider nur wenige.

Vielleicht habe ich da zu hart drauf geantwortet. Das war vielleicht nicht wirklich günstig. Aber in dem Posting von Ongelbaeger hast Du vielleicht gelesen, wie schnell man einer Aussage - sei sie richtig oder falsch - vertraut.

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