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LKW- bzw. Gewichtszulassung ...

Mercedes ML W163

Hallo Forum!

Wie ist das aktuell mit der LKW- bzw. Gewichtszulassung?
Statt 465 Euro für den ML 270 nur noch 175 Euro?

Ich habe die SuFu bemüht, aber die Erklärungen sind schon
älter, sodass ich vermute, das da einiges heute anders sein könnte.

Grüße aus Landsberg
vom frog_mi_ned

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i´m from bavaria - it´s near germany!

24 Antworten

Hi,

selbst wenn der Tüv einen Wagen als LKW oder sonstiges Fahrzeug zuläst und die Fahrzeugpapiere entsprechend geändert werden.

Das Finanzamt erkennt das nicht an. In den meisten Fällen muß das Fahrzeug beim Finanzamt vorgeführt werden (teilweise reichen auch Bilder) und dann wird nach Augenschein entschieden ob dem Fahrzeug ein Nutzfahrzeugcharakter zuerkannt werden kann.

Bei einem Serienmäßigen ML wird das Finanzamt keine vergünstigte Steuer akzeptieren (und das ist auch richtig so 😉)

Wenn man die hinteren Scheiben ausbaut und Bleche einschweißt,die Rücksitzbank entfernt,eine Ladefläche und Trennwand einbaut dann könnte man beim FA vielleicht Glück haben.
Also auf zum nächsten Karosseriebauer 😁

Gruß Tobias

Ich wiederhole es noch einmal es geht nicht darum dass der ML als LKW oder sonst was umgeschreiben wird. Es geht nur darum, dass der Wagen soweit aufgelastet wird, damit sich aus dem erhöhten zulässigen Gesmatgewicht ergibt, dass man mehr als 800 kg zuladen kann. Leider kann mit hier im Forum anscheinend auch keiner weiter helfen. Mein Ziel ist, dass die Auflastung ohne technische Änderung vorgenommen wird. Der Großteil aller Beiträge hierzu ist schlichtweg Unsinn der mich nicht weiterbringt. es geht doch gar nicht darum, dass der Wagen Nutz-FZ-Charkter bekommt.

Hi,

wie willst denn eine Auflastung um 800kg erreichen ohne das Fahrzeug umzubauen?

Bei 800kg dürfte es ja schon fast knapp werden mit den Traglasten der Reifen,von Federn und Stoßdämpfern ganz zu schweigen.

Mit entsprechenden teilen also stabileren Reifen,evtl. anderen Felgen,härtern Federn und stärkeren Stoßdämpfern könnte es evtl. möglich sein das Fahrzeug so stark aufzulasten. Ob es die entsprechenden teile aber überhaupt mit Papieren für den ML gibt weiß ich aber net. Evtl. können da Expeditionsausrüster helfen.

Was willst du denn in dem Wagen transportieren das du eine solch enorne Zuladung brauchst? 😉

Gruß Tobias

Für einen Mercdes Sprinter 213 Cdi der nur ein zul. Gesamtgewicht von 2.800 Kg hatte gabe es Mercdes auch keine vernünftige Unterstützung. Ich sollte andere Blattfedern für die für die Hinterachse von MB kaufen , und hätte dann ein unbdenklichkeitsbescheinigung von Mercdes bekommten, womit der Wagen vom TÜV dann gerade mal auf 2.950 KG aufgelastet worden wäre. Ich habe dann ein Gutachten von der Firma S.K. Handelsag gekauft. welches vom TÜV Austria in Wien erstellt wurde unter Angabe der FGSTNR des Sprinters.. Darin stand , das eine Auflastung ohne Techn. Änderung auf die Summe der Achslasten nämlich 3.300 Kg
möglich ist. Ich dann zum TÜV Hessen und der TÜV-Prüfer hat dann die Auflastung eingetragen. und die Anhängelast von 2.300 KG auf 3.500 KG erhöht. ( max. Zugewicht darf jedoch nur 6.500 Kg sein )
= entwder voll Geladen und dann nur noch 3.200 KG Anhängelast oder Anhänger 3.500 KG aber dann nur noch 3000 Kg gewicht für den Sprinter mit Ladung.
Wobei das Einzelgutachten als solches dann vom Tüv eingezogen wurde, weil es zum Prüfgericht gehört. So ist das nun mal nach EU-Recht. Nur leider finde ich bisher kein Gu8tachten für den ML.
Die Summe der Achslasten beträgt nur 2.950 Kg Das reicht leider nicht, da in meinem ML 270 CDI ein Leergeicht von 2.200 Kg in den FZ Papieren eingetragen ist. Da benötige ich ein Gutachten, dass das Zulässige Gesamtgewicht auf mindestens 3.001 Kg erhöht wird, möglichst ohne technische Änderungen. Wenn das der Fall ist forder ich das Finanzamt auf den ML wieder nach Gewicht zu besteuern. klagen, aber man kommt damit durch weil der BFH so entschieden hat.
Mit einem Nissan Gelaändewagen habe ich das jetzt so gemacht.
Nur mit dem ML scheitert es bis jetzt an der notwendigen Auflastung
auf mindestens 3.001 KG zul. Gesamtgew.
Das macht das Finanzamt aber nicht freiwillig, man muss dann noch

Zitat:

@Turbotobi28 schrieb am 5. November 2010 um 20:24:27 Uhr:


Hi,

selbst wenn der Tüv einen Wagen als LKW oder sonstiges Fahrzeug zuläst und die Fahrzeugpapiere entsprechend geändert werden.

Das Finanzamt erkennt das nicht an. In den meisten Fällen muß das Fahrzeug beim Finanzamt vorgeführt werden (teilweise reichen auch Bilder) und dann wird nach Augenschein entschieden ob dem Fahrzeug ein Nutzfahrzeugcharakter zuerkannt werden kann.

Bei einem Serienmäßigen ML wird das Finanzamt keine vergünstigte Steuer akzeptieren (und das ist auch richtig so 😉)

Wenn man die hinteren Scheiben ausbaut und Bleche einschweißt,die Rücksitzbank entfernt,eine Ladefläche und Trennwand einbaut dann könnte man beim FA vielleicht Glück haben.
Also auf zum nächsten Karosseriebauer 😁

Gruß Tobias

Servus Leute
Ml w163 bj 2002
Bei dieser M Klasse handelt es sich um ein Fahrzeug, das den Anforderungen an ein kombinationsfahrzeug entspricht und deswegen statt Hubraum der Gewichtsbesteuerung unterliegtliegt.

Du musst nichts auflasten lassen.

Im Brief steht er mit 3500kg original mercedes benz Brief.
Mfg

Zitat:

@Turbotobi28 schrieb am 5. November 2010 um 20:24:27 Uhr:


Hi,

selbst wenn der Tüv einen Wagen als LKW oder sonstiges Fahrzeug zuläst und die Fahrzeugpapiere entsprechend geändert werden.

Das Finanzamt erkennt das nicht an. In den meisten Fällen muß das Fahrzeug beim Finanzamt vorgeführt werden (teilweise reichen auch Bilder) und dann wird nach Augenschein entschieden ob dem Fahrzeug ein Nutzfahrzeugcharakter zuerkannt werden kann.

Bei einem Serienmäßigen ML wird das Finanzamt keine vergünstigte Steuer akzeptieren (und das ist auch richtig so 😉)

Wenn man die hinteren Scheiben ausbaut und Bleche einschweißt,die Rücksitzbank entfernt,eine Ladefläche und Trennwand einbaut dann könnte man beim FA vielleicht Glück haben.
Also auf zum nächsten Karosseriebauer 😁

Gruß Tobias

Du darfst 835kg zuladen.

Mir ist noch vollkommen unklar, warum eine LKW Zulassung angestrebt wird, unabhängig von der Frage, ob es je mit Gutachten, verstärkten Federn oder welchem technischen und bürokratischem Aufwand mit den damit verbundenen Zusatzkosten, überhaupt möglich ist?
Kommt die LKW Besteuerung rechtlich durch, sinkt wohl die KFZ-Steuer. Bleibt die Frage, um wieviel höher dann die Kfz-Haftpflichtversicherung bei Einstufung als LKW steigt?

Wenn es dann schlecht läuft, zahlst bei Versicherung einen höheren Anteil als die Steuerersparnis bringt. Was hast dann gewonnen?

Die zusätzliche Ladung von 250kg + ist allenfalls eine juristische Spielerei mit der Zulassungsverordnung, wenn ansonsten die Ladefläche durch verbannen der Sitzbank nicht vergrößert werden soll.

Zitat:

Kommt die LKW Besteuerung rechtlich durch, sinkt wohl die KFZ-Steuer. Bleibt die Frage, um wieviel höher dann die Kfz-Haftpflichtversicherung bei Einstufung als LKW steigt?

Wenn es dann schlecht läuft, zahlst bei Versicherung einen höheren Anteil als die Steuerersparnis bringt. Was hast dann gewonnen?

Die zusätzliche Ladung von 250kg + ist allenfalls eine juristische Spielerei mit der Zulassungsverordnung, wenn ansonsten die Ladefläche durch verbannen der Sitzbank nicht vergrößert werden soll.

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Genau so ist es mit den derzeit sehr beliebten PU (bei Mercedes schon wieder Eingestellt)
Wenn es um den Transport geht ist wohl jeder Anhänger besser zu Beladen als der ML,
Hat schonmal einer Versucht1 m³ Rollkies im ML zu Tr5ansportieren? 🙂

Geht es bei dem ganzen Aufwand jetzt echt darum ein paar Euros im Jahr an KFZ Steuern zu Zahlen?

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